Die Folgen der Katastrophe müssen nun schnell überwunden werden, um auch den betroffenen Menschen vor Ort ein Zeichen der Hoffnung zu geben, dass sie in dieser Not nicht allein gelassen werden. Wir brauchen wieder, lieber Kollege Thiel, Normalität, so wie Sie es vorhin gesagt haben.
Daher ist es in diesen Tagen, egal ob in Zeitz, in Halle, im Elbe-Saale-Winkel oder noch aktuell bei Fischbeck, sehr wichtig, unbürokratisch zu helfen. Das ganze Geld wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenig nützen, wenn wir es aus bürokratischen oder gesetzlichen Gründen nicht schaffen, dies vor Ort für die Reparatur schnellstmöglich bereitzustellen. Da gibt es noch sehr viel zu tun.
Als Marscherleichterung bei Naturkatastrophen sowie in Krisensituationen ist die zeitweise Aussetzung des Vergabegesetzes eine schnelle Lösung. Ich bin der Landesregierung sehr dankbar, dass sie das genauso sieht und mit der zeitweisen Aussetzung des Landesvergabegesetzes im Notfall die Aufgaben entbürokratisieren und beschleunigen will. Die CDU-Fraktion hält diesen Schritt für richtig und wichtig und unterstützt ihn.
Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass wir uns eine ähnliche Unterstützung auch von Brüssel erhoffen. Ich bin unserem Ministerpräsidenten überaus dankbar, dass er sich heute in Brüssel für diese Unterstützung stark macht und vor Ort für unser Land wirbt.
Viele Schäden sind so groß, dass die Kosten der Behebung über dem bekannten Schwellenwert liegen und die entsprechenden Arbeiten damit europaweit ausgeschrieben werden müssten. Ich denke, dass dies zu erheblichen Verzögerungen führt. Beispielsweise liegen Deichreparaturen, Straßensanierungen, Reparaturen von Versorgungssystemen schnell über dem Wert von 5 Millionen €.
auszuschreiben. Auch hierbei könnte eine zeitliche Aussetzung seitens der EU für die vom Hochwasser betroffenen Mitgliedsländer zu schnellen Entscheidungen bei der Beseitigung der Schäden führen.
Daher werbe ich für die zeitweise Außerkraftsetzung des Landesvergabegesetzes in Notsituationen und bei unvorhergesehenen Krisenereignissen. Ich verstehe dies als Teil des Hilfspakets für unsere Hochwasserregionen.
Wir haben vereinbart, den Gesetzentwurf zunächst in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen, um ihn noch vor der Sommerpause in zweiter Lesung rechtskräftig werden zu lassen.
Die Menschen vor Ort brauchen unabhängig von den Kriterien des Vergabegesetzes klare Signale, so wie wir sie auch im Jahr 2002 übermittelt haben. Ich bitte Sie daher um Ihre geschätzte Zustimmung zu dem im Vorfeld vereinbarten Verfahren. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2165. Einer Überweisung als solcher stand meines Erachtens nichts im Wege. Es wurde kein Widerspruch artikuliert. Dann stimmen wir jetzt über die Ausschussüberweisung ab. Es ist ausschließlich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft vorgeschlagen worden. Gibt es weitere Vorschläge? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass wir den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 12 beendet.
Die erste Beratung fand in der 39. Sitzung des Landtages am 21. Februar 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eben bereits ausgeführt, ist dieser Antrag in der 39. Sitzung des Landtages am 21. Februar 2013 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Bildung und Kultur sowie Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden.
Der vorliegende Antrag hatte zum Ziel, die Landesregierung aufzufordern, die Möglichkeiten und Bedingungen für eine baldige Verlagerung der bestehenden Schießstände zu prüfen. Darüber hinaus sollte die Landesregierung aufgefordert werden zu prüfen, inwieweit es möglich ist, zukünftig die Einrichtung von Schießständen in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindertagesstätten zu unterbinden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich mit diesem Thema erstmals in der 32. Sitzung am 7. März 2013. Im Ergebnis der Beratung, die in öffentlicher Sitzung stattfand, wurde deutlich, dass es rechtlich keine Möglichkeit gibt, die bestehenden Schießstände zu beseitigen, wenn die Beteiligten damit nicht einverstanden sind.
Um nicht Erwartungen zu wecken, die am Ende nicht verwirklicht werden könnten, empfahl der Ausschuss für Inneres und Sport den mitberatenden Ausschüssen in seiner vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 5 : 0 Stimmen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 18. Sitzung am 5. April 2013 mit dem Antrag und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 5 : 0 Stimmen an. In einem Schreiben an den federführenden Ausschuss legte er die Gründe für sein Abstimmungsergebnis dar und verwies insbesondere auf die bestehenden Rechtsgrundlagen.
Etwas überraschend nahm der Ausschuss für Bildung und Kultur in der 26. Sitzung den Antrag an und beschloss einstimmig, die Landesregierung zu bitten, geeignete Regelungen zu erarbeiten, die ausschließen, dass künftig Schießstände in der Nähe von Schulgebäuden bzw. Schulgeländen und in der Nähe von Kindertagesstätten errichtet werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitete in der 34. Sitzung im Ergebnis dessen, was ich hier vorgetragen habe, die in der Drs. 6/2101 vorliegende Beschlussempfehlung. Hierin wird dem Landtag mit 7 : 0 : 6 Stimmen empfohlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.
vorhandenen gesetzlichen Regelungen zu geben, mit denen sich ausschließen lässt, dass künftig Schießstände in der Nähe von Schulgebäuden bzw. Schulgeländen und in der Nähe von Kindertagesstätten errichtet werden können.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Kollege Brachmann. - Für die Landesregierung wird Minister Stahlknecht sprechen. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die drei betreffenden und im Antrag benannten Standorte in Sachsen-Anhalt - das sind Dessau, Gräfenhainichen und Kroppenstedt - liegen Erlaubnisse zum Betrieb von Schießständen vor. Die Sicherheitslage wurde mit den betreffenden Schützenvereinen besprochen und es wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Verschlusssicherheit nach den Ereignissen von Erfurt und Winnenden ergriffen.
Die jeweils zuständigen Waffenbehörden führen die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen regelmäßig durch, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Das Waffengesetz und die allgemeine Waffengesetzverordnung sehen keine Regelungen hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes von Schießständen in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten vor.
Für Sachsen-Anhalt können wir konstatieren, dass es bisher keine negativen Zwischenfälle aufgrund der Standorte der Schießstände gegeben hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird. Die Mitglieder der Schützenvereine sind auch aufgrund der traurigen Geschehnisse in Winnenden und Erfurt besonders sensibilisiert und lassen Vorsicht walten. Die bloße Nähe zu Schulen und zu Kindertagesstätten birgt an sich noch kein erhöhtes Gefahrenpotenzial.
In verschiedenen Gesprächen meinerseits mit Mitgliedern der Schützenvereine lag ein Schwerpunkt der Vereine immer darin, dass eine Ausübung ihres Sportes möglich bleibt. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht haben oberste Priorität. Da wir, wie gesagt, keine gesetzliche Grundlage haben, um einen in Erlaubnis befindlichen Schießstand zu schließen oder anderswohin zu verlegen, bitte ich der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Ich bitte Sie herzlich, die Zeit nicht zu überziehen. Als erste Debattenrednerin wird Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE sprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussionen in den Ausschüssen für Landesentwicklung und Verkehr, für Inneres und Sport sowie für Bildung und Kultur haben gezeigt, dass wir uns in einem wesentlichen Punkt einig waren: Schießstände gehören nicht in Schulen und Kindertagesstätten und auch nicht in deren Nähe. Es ist einfach das falsche Signal für die Schülerinnen und Schüler, dass auf dem Gelände, auf dem sie ihrer Bildung nachgehen, Schießübungen gemacht werden.
Deshalb unterstützen wir das Anliegen in der Beschlussempfehlung, Verantwortlichen Hinweise zu vorhandenen gesetzlichen Regelungen zu geben, sodass künftig ausgeschlossen werden kann, dass Schießstände in der Nähe von Schulgebäuden bzw. Schulgeländen und in der Nähe von Kindertagesstätten errichtet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht hätte es des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gar nicht bedurft, wenn Minister Dorgerloh gleich seine damalige Zusage eingehalten hätte. Denn es war schon sehr verwunderlich, dass sich fast zwei Jahre lang, also von der Kleinen Anfrage zu den Schießständen bis zu der Landtagssitzung im Februar 2013, in dieser Sache nichts getan hat. Und dies, obwohl Minister Dorgerloh bereits im September 2011 angekündigt hatte, mit den Beteiligten vor Ort Gespräche führen zu wollen.
Dafür wurde aber umso schneller der Antrag in den Ausschüssen beraten. Es hat gerade einmal vier Monate gedauert, und das auch noch mit einer öffentlichen Sitzung im Ausschuss für Inneres und Sport. Ich wünschte mir, dass die Koalition bei anderen Anträgen auch solch ein Engagement zeigen würde. Vielleicht besteht noch Hoffnung.
Die Fraktion DIE LINKE wird der Beschlussempfehlung zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst vielleicht ein Hinweis: In die Berichterstattung hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Es gab bei der Abstimmung sieben Jastimmen, fünf Neinstimmen, eine Enthaltung. - Damit wir das korrekt für das Protokoll haben.
Meine Damen und Herren! Minister Stahlknecht hat über die örtlichen Gegebenheiten eingehend Bericht erstattet. Für die drei im Antrag der Bündnisgrünen genannten Schießstände liegen Erlaubnisse nach dem Waffengesetz vor. Von daher besteht also keine Gefahr. Die drei genannten Schießanlagen wurden rechtmäßig errichtet und werden rechtmäßig betrieben. Daher besteht dort auch keine Notwendigkeit, den Schießbetrieb, wie von den GRÜNEN gewünscht, zu unterbinden.
Kommen wir nun zu der Forderung der GRÜNEN, künftig die Errichtung und Einrichtung von Schießanlagen in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindertagesstätten zu verhindern.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat es mit Blick auf unsere Landesbauordnung auf den Punkt gebracht: Das Bauordnungsrecht als Baupolizeirecht hat nicht den Zweck, einzelne Nutzungsarten in bestimmter Umgebung für zulässig oder unzulässig zu erklären, um das gewünschte Abstandsgebot herbeizuführen. Dies zu bestimmen unterfällt allein dem Bereich des vom Bund geregelten Bauplanungsrechts und der Bauleitplanung der Gemeinden.
Die Landesregierung hat bereits im Rahmen der Ausschussbefassung signalisiert, im Erlasswege Hinweise zu den vorhandenen gesetzlichen Regelungen zu geben, mit denen sich ausschließen lässt, dass künftig Schießanlagen in der Nähe von Schulgebäuden bzw. Schulgeländen und in der Nähe von Kindertagesstätten errichtet werden können. Damit wird auch dem Anliegen des Ausschusses für Bildung und Kultur Rechnung getragen.
Gleichwohl - so sieht es die Beschlussempfehlung vor - ist der Antrag der GRÜNEN abzulehnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ablehnung erfolgt aus gutem Grund. Schauen wir uns einmal Punkt 2 des Antrages an, in dem die Landesregierung dazu aufgefordert wird, eine Verlagerung der bestehenden Schießstände zu prüfen. Sie suggerieren der Öffentlichkeit etwas, was in der Erfüllung unmöglich ist. Es ist offensichtlich, dass die genehmigten Schießanlagen nicht entschädigungslos beseitigt werden können.