Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Die Mehrgenerationenhäuser waren ein gutes Beispiel dafür, dass wir nicht einbezogen waren. Es gibt wieder neue Mehrgenerationenhäuser, in denen man in unterschiedlicher Form wohnt. Ich weiß, dass wir die Mittel zur Weiterfinanzierung nicht haben, nicht für ein einziges Mehrgenerationshaus. Aber vielleicht kriegen wir es in Zukunft hin, dass solche Vorhaben mit den Ländern vorher abgestimmt werden.

Richtig ist, die Kompetenzagenturen und „Schulverweigerung - Die 2. Chance“ sind Bestandteile eines guten Programms - das muss man deutlich sagen -, das unter der Initiative „Jugend stärken“ erfolgreich läuft, das aber leider in diesem Jahr endet. Sie haben selbst gesagt, dass es aus dieser Initiative heraus das angekündigte neue Programm „Jugend stärken plus“ geben wird. Es sind nicht immer tolle Überschriften, aber so ist es halt.

Das Programm der neuen EU-Förderperiode soll junge Menschen unterstützen, die von den lokalen Akteuren und Angeboten der Bildung, Berufsbildung, Grundsicherung und Arbeitsförderung nicht oder nicht mehr erreicht werden und an problematischen Schnittstellen wie dem Übergang von der Schule in den Beruf verlorenzugehen drohen. Das ist wichtig, weil es teilweise auch diejenigen betrifft, die Schulverweigerer sind oder die unzureichende Schulabschlüsse haben. Da haben wir im Land Sachsen-Anhalt immer noch einen hohen Prozentsatz, die wenige Chancen haben.

Im Rahmen der Abstimmung des operationellen Programms ist das Programm bei der EU eingereicht worden. Wie die Fördermodalitäten im Detail aussehen werden, können wir nicht beurteilen, weil sie noch nicht bekannt sind. Klar ist, dass sich die örtlichen Träger der Jugendhilfe erst dann bewerben können, wenn das Modellprogramm vom Bund ausgeschrieben wird. Es ist damit zu rechnen, dass die Ausschreibung erst Anfang des Jahres 2014 stattfinden wird und die Verteilung der Fördermittel erst Mitte bzw. Ende nächsten Jahres erfolgen kann.

Bei einem ersatzlosen Wegfall einzelner Teile oder einer verspäteten Umsetzung des Programms im Jahr 2014 ist vor Ort der Wegfall bisheriger Stellen zu befürchten - das ist richtig - und die erfolgreiche Arbeit insgesamt gefährdet. Zur Problemlösung, sagen Sie und sagen auch die Koalitionsfraktionen, sollen wir uns für eine lückenlose Weiter

finanzierung einsetzen. Die Bestrebungen der Träger und Kompetenzagenturen bei der Erschließung alternativer Fördermittel und Drittmittel können unterstützt werden. Dafür bin ich schon und da gibt es eventuell auch gute Ideen.

Eine Zwischenfinanzierung aus Landesmitteln ist - das muss ich an dieser Stelle erst einmal sagen, die Haushaltsberatungen sind noch nicht abgeschlossen - jedenfalls im Rahmen des Einzelplans 05 nicht möglich. Sie kennen diesen genauso gut wie ich. Ich wüsste nicht, woher die Mittel kommen sollten. Ich kriege das also nicht hin. Prüfen kann man das alles noch einmal.

Aber ich will trotzdem sagen: Das Programm stellt ohne Zweifel eine weitere bedeutende Unterstützung der Arbeit an einem Schwerpunktthema im Land Sachsen-Anhalt dar. Die Kompetenzagenturen haben sich etabliert und leisten gerade durch ihre aufsuchende Jugendarbeit - das ist einer der zentralen Punkte - unverzichtbare unterstützende Arbeit.

Aus unserer Sicht ist eine Fortführung dieses Programms unbedingt anzustreben. Von daher sind wir zurzeit dabei, noch einmal mit dem Bund zu reden. Wir können das auf jeden Fall nicht aus EUMitteln finanzieren, auch nicht aus der alten Förderperiode, weil uns das aufgrund des Additionalitätsprinzips verboten ist. Wir können nicht ein Programm, das der Bund schon fördert bzw. gefördert hat, selbst weiter fördern; das ist unmöglich. Das ist in anderen Bereichen auch der Fall. Dann müsste man das Programm erst wegfallen lassen und nach einer gewissen Zeit wieder eröffnen. Das macht keinen Sinn.

Wir haben bereits Kontakt zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgenommen, um eine Übergangsregelung, eine Anschlussfinanzierung zu finden. Dazu können wir jetzt noch keine konkrete Aussage treffen. Ich finde, der Bund muss hierfür in der Verantwortung bleiben, weil er das Programm aufgelegt hat. Wir kennen Ähnliches. Wir kommen vielleicht bezüglich unseres eigenen Programms in die gleiche Situation, wenn nicht rechtzeitig in Brüssel entschieden wird, wie wir mit unserem Programm weitermachen können.

Zu dem, was wir selber machen wollen. Deshalb finde ich den ersten Punkt im Antrag der Koalitionsfraktionen doch richtig. Die Frage ist: Was machen wir im Land, wie erfolgreich waren unsere alten Programme und welche wollen wir weiterführen?

Da haben wir deutlich gesagt: Wir wollen vieles aus einer Hand haben. Wir wollen die jungen Leute bis auf den ersten Arbeitsmarkt begleiten und dann noch eine Weile, bis sie dauerhaft dort sind. Dafür brauchen wir rechtskreisübergreifende Kooperationsstrukturen. Wir wollen auch Re

gionalbudgets, damit die Landkreise eigenverantwortlich und auf Augenhöhe mit all den Kooperationspartnern, die man in der Wirtschaft direkt braucht, Zielvereinbarungen zwischen Jugend- und Sozialämtern, Jobcentern, Arbeitsagenturen und mit den Schulen abschließen können und Ähnliches.

Was ist der Unterschied? - Deshalb vielleicht die letzten beiden Punkte. Der Unterschied bei unserem Förderansatz - das werde ich im Ausschuss darstellen - liegt darin, dass wir erst einmal alle Landkreise, alle Kommunen im Boot haben wollen und nicht nur ausgewählte - der Bund hat nur ausgewählte Kommunen beteiligt -, dass wir das Förderkonzept auf Jugendhilfestrukturen fokussieren, die nachhaltig verbessert werden, und zwar in allen Berufswahl- und Ausbildungsprozessen, also nicht nur in bestimmten. Ganz wichtig ist, dass wir es kohärent machen, dass wir also bei dem, was der Bund nicht macht - nur das dürfen wir -, zusätzliche Dinge regeln können.

Viel mehr kann ich dazu nicht sagen - das ist schade, das gebe ich zu -, bis es so weit ist. Aber wir werden unsere Möglichkeiten einsetzen - es gibt auch neue Chancen nach der Bildung einer neuen Bundesregierung -, damit der Bund die Verantwortung dafür übernimmt, dass es eine Anschlussfinanzierung gibt. Ansonsten müssen wir das prüfen. Ich sage es noch einmal: Im Einzelplan 05 sehe ich aus meiner Verantwortung keine Möglichkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Wir fahren fort in der Debatte. Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abgeordneter Jantos.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wesentlichen Aspekte zu dem Antrag hat unsere Kollegin von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bereits ausgeführt und Herr Minister Bischoff hat ausführlich die Situation dargestellt, sodass ich dies nicht neuerlich vortragen will. Auch zu den Vorzügen der Programme ist bereits alles gesagt worden.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zeigt die Risiken auf, die bisweilen mit Förderungen durch Bundesprogramme verbunden sein können. Sie bringen die Länder in die Verlegenheit, nach dem Auslaufen der Förderung nach Folgelösungen zu suchen. Herr Minister führte das ausführlich aus.

Mich erinnert die jetzige Situation - auch das hat der Minister erwähnt - an das erste Auslaufen des Programms der Mehrgenerationenhäuser, bei dem

wir eine vergleichbare Situation hatten. Auch bei den Mehrgenerationenhäusern war eine Unterstützung durch den Landeshaushalt aufgrund der finanziellen Lage des Landes nicht möglich.

Insofern ist es richtig, dass die Regierungsfraktionen mit dem Änderungsantrag die Landesregierung bitten zu prüfen, ob und inwieweit eine Weiterfinanzierung in Betracht kommen könnte. Allerdings sehe ich bisher nicht einmal für einen Übergangszeitraum finanzielle Spielräume. Es ist gesagt worden, dass wir erst gestern im Ausschuss über den Haushalt debattiert haben. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2014 nicht vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unabhängig von der Haushaltslage des Landes scheint mir der von Minister Bischoff gegebene Hinweis auf eine mögliche Verletzung des Additionalprinzips entscheidend. Das Additionalprinzip hindert daran, EU-Mittel anstelle anderer öffentlicher Mittel einzusetzen, da auch bei einer nur vorübergehenden Übernahme der Finanzierung durch das Land das Erfordernis der Additionalität nicht mehr gewahrt ist.

Auch wir erwarten, dass die Landesregierung sich auf der Bundesebene dafür einsetzen wird, dass auch mit dem neuen Bundesprogramm „Jugend stärken plus“ ab der neuen EU-Förderperiode Kinder und Jugendliche ab dem zwölften Lebensjahr gefördert werden können. Bisherige Planungen sehen eine Fokussierung des Programms auf die Schwelle Schule/Ausbildung vor. Dadurch würden früher ansetzende Projekte aus dem Förderkatalog gestrichen werden.

Insbesondere im Bereich der Schulverweigerung gibt es in Sachsen-Anhalt massiven Handlungsbedarf. Dieser hat frühzeitig anzusetzen, um Kinder und Jugendliche angemessen zu betreuen und ihnen einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren! Ich werbe für die Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, da der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sicht der CDU-Fraktion das Land finanziell überfordert und möglicherweise die zukünftige Förderbarkeit der Maßnahmen mit Mitteln der Europäischen Union infrage stellen könnte.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Jantos. - Als Nächste spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ebenso wie das Land legt auch der Bund eine Vielzahl eigener, zumeist ESF-geförderter Maßnahmen im sozialen Bereich auf. Wir haben es eben gehört. Als Beispiele möchte ich noch einmal die Mehrgenerationenhäuser, die Kompetenzagenturen oder auch das Programm „Schulverweigerung - Die 2. Chance“ genannt haben. Gerade letztere Projekte sind wertvoll und wichtig, da sie vor allem sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen sollen.

All diese Maßnahmen haben aus der Sicht des Landes jedoch ein Problem: Der Bund fördert die Projekte direkt. Das heißt, der jeweilige Träger stellt direkt beim zuständigen Bundesministerium einen Antrag. Das Land ist finanziell in diese Förderung nicht eingebunden. Wenn diese Bundesprogramme irgendwann auslaufen, wie jetzt zum Jahresende die Förderung der Initiative „Jugend stärken“, dann erhoffen sich die Betroffenen finanzielle Unterstützung durch das Land. Diese Hilfen sind oft nicht leistbar.

Damit komme ich zu Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN. Hiermit versuchen Sie, eine Finanzierungslücke zwischen der zum Jahresende auslaufenden Bundesförderung und dem Maßnahmenbeginn des neuen Bundesprogramms „Jugend stärken plus“ zu schließen. Das Land soll nun tätig werden. Wir reden also über das Jahr 2014, da höchstwahrscheinlich erst Anfang 2015 oder, wie der Minister sagte, vielleicht zur Jahresmitte 2014 das neue Bundesprogramm anlaufen wird.

Grundsätzlich möchte ich sagen, dass die Projekte, die hier in Rede stehen, sozialpädagogisch wertvoll sind und von mir nicht infrage gestellt werden. Das hatte ich eingangs schon betont. Ein Problem sehe ich jedoch in der Architektur des neuen Bundesprogramms. Das Modellprogramm „Jugend stärken plus“ soll, wie auch der Webseite des zuständigen Bundesministeriums zu entnehmen ist, die Einzelprogramme der Initiative „Jugend stärken“ zusammenfassen und weiterentwickeln.

Zukünftig werden die Landkreise und kreisfreien Städte Zuwendungsempfänger sein, nicht, wie jetzt noch, die Projektträger selbst. Das heißt, auch wenn das Land die Finanzierungslücke für ein Jahr schließen würde, wäre danach nicht garantiert, dass dieselben Projektträger im Rahmen des neuen Programms gefördert würden. Für den Bund ändert sich schlichtweg der Ansprechpartner.

Das Problem ist also, dass sich mit „Jugend stärken plus“ die Förderkulisse des Bundes ändert. Ob da ein Jahr Aufschub, in dem das Land in die

Bresche springt, etwas bringt, wage ich zu bezweifeln. Hier müssten Überlegungen und Vorschläge anstehen, die auch über das Jahr 2014 hinaus greifen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem der Projektförderung hatten einige Landkreise frühzeitig erkannt, so zum Beispiel der Salzlandkreis oder auch der Landkreis Harz.

Diese haben Vorsorge getroffen, indem sie aus nicht verbrauchten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes rechtzeitig einen anderen Weg der Finanzierung für die Kompetenzagenturen für sich nutzten. Durch diese Maßnahme können sie nun über das Jahr 2013 hinaus ihre Arbeit fortsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Punkt 2 des Antrags, mit dem das Land aufgefordert wird, sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr im neuen Bundesprogramm einzusetzen, sehen wir als schwierig umsetzbar an. Grundsätzlich ist es richtig, bei Kindern und Jugendlichen sehr zeitig mit Unterstützungssystemen zu beginnen. Je eher, desto besser. Doch in diesem Fall reden wir von einem Programm, das inhaltliche Weichen gestellt hat und dessen Rahmenbedingungen feststehen. Auch diese kann man der Seite des Bundesministeriums entnehmen.

Trotz der genannten Schwierigkeiten sollte der Antrag Anlass bieten, sich über die vielen existierenden Bundes- und Landesprogramme, die auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind, einmal näher auszutauschen. Ich schlage für meine Fraktion deshalb die Überweisung in die Ausschüsse vor. Federführend soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales und mitberatend der Ausschuss für Bildung und Kultur sein.

Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch eine Anmerkung zum Änderungsantrag der Koalition machen. Die Diskussion, die Sie hier für den Sozialausschuss vorschlagen, soll bitte auch im Bildungsausschuss oder gemeinsam mit dem Bildungsausschuss geführt werden; denn es geht um Schülerinnen und Schüler und konkret um die Schule. Deshalb wäre es auch wichtig, diesen Ausschuss mit anzuhören.

Aber gestern bzw. heute Morgen hat mir eine Formulierung in dem Änderungsantrag der Koalition fast die Sprache verschlagen. Ich trage sie ganz kurz vor:

„Insbesondere im Bereich der Schulverweigerung gibt es in Sachsen-Anhalt aber massiven Handlungsbedarf, und dieser hat frühzeitig anzusetzen, um Kinder und Jugendliche angemessen zu betreuen …“

Die Kürzung der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms - wir haben gerade gestern im Sozialausschuss den Abbau von 50 sozialpädago

gischen Fachkräften durch die Koalition erlebt - schlägt wirklich dem Fass den Boden aus.

Auf der einen Seite wollen Sie diese Fachkräfte im Programm Kompetenzagenturen und „Die 2. Chance“ unterstützen und beibehalten, aber auf der anderen Seite kürzen Sie den Personalbestand in anderen Programmen um ca. 50 Fachkräfte. Ich denke, angesichts dieser Kürzung ist die Formulierung in Ihrem Änderungsantrag, meine Herren und Damen von der Koalition, doppelzüngig und unlauter. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Kollegin Hohmann. - Als nächster Redner spricht für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Born.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Modellprojekte laufen zum 31. Dezember 2013 aus. Das ist schade. Aber das ist bei Modellprojekten halt so. Der Minister hat festgestellt - ich denke einmal, das geschah in unser aller Namen -, dass eine Finanzierung durch Landesmittel aufgrund der Haushaltssituation nicht möglich ist. Die Wichtigkeit dieser Problematik haben, denke ich, alle erkannt, die an der Diskussion teilgenommen haben.

Der Minister hat es als Schwerpunktthema benannt. Nachvollziehbar wäre sicherlich auch die Tatsache, dass hier das Prinzip der Stärkung der regionalen Verantwortung angewendet wird; denn nur vor Ort, also dort, wo die Probleme sind, werden sie auch am besten erkannt, sodass Lösungen dafür gefunden werden können.

Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, in der nächsten Sitzung des Ausschusses noch einmal über den Stand zu berichten, eine gewisse Aussicht zu wagen und nach Möglichkeiten für die Zukunft zu suchen. Ich denke, Frau Lüddemann, das wäre auch in Ihrem Sinne. Wir bitten um Zustimmung zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.