Lieber Herr Gebhardt, wie ich weiß, haben Sie an beiden Beratungen teilgenommen - wir haben uns dort auch getroffen - und dort maßgeblich mitgewirkt. Deswegen will ich Ihnen an dieser Stelle für Ihr Engagement danken.
Zweitens. Wenn die Landesregierung, vor allem aber auch der Ausschuss für Bildung und Kultur und der Ausschuss für Finanzen dem Konzept, welches neben dem Prozess des Strukturwandels von einer Landesbühne zu einem Kulturwerk auch die Strukturanpassungskosten darstellen muss, zugestimmt hat, dann wird das Kultusministerium kurzfristig - so ist es in der Gesellschafterversammlung und in der Aufsichtsratssitzung der GmbH am 22. Januar 2014 in Sangerhausen durch das Kultusministerium dargelegt worden - einen Vertragsentwurf vorlegen, sodass das Ziel, noch im ersten Quartal 2014 zu einem Vertragsabschluss zu kommen, weiter verfolgt werden kann. Das setzt je
Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte nur noch einmal nachfragen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die jetzige konzeptionelle Ausrichtung, die dem Kultusministerium vorliegt, aus Ihrer Sicht keine großen inhaltlichen Hürden mehr beinhaltet, sodass sich ein Vertragsabschluss weiter hinauszögern könnte? So, wie das Konzept jetzt ist - so habe ich Sie verstanden -, könnte ziemlich zeitnah ein Vertragsabschluss realisiert werden. Ist das richtig?
Wir warten auf das durch die Gesellschafter autorisierte Konzept. Das ist uns für den heutigen Tag avisiert worden. Erst wenn das Konzept von den Gesellschaftern autorisiert ist, können wir schauen, ob tatsächlich alle Verabredungen darin stehen.
Es gibt überall Spekulationen, ob und wie sie darin stehen. Das können wir jetzt hier nicht klären. Das müssen wir uns in Ruhe anschauen. Das müssen die Leute bewerten, die an den Verhandlungen teilgenommen haben. Dann können wir sagen: Es entspricht dem Stand oder es entspricht dem Stand nicht.
Die Frage 4 stellt Frau Abgeordnete Bull zum Thema Genehmigungsverfahren von Schulentwicklungsplänen.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl-VO 2014) ist der festgestellte Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden Schulen dem Landesschulamt vom Träger der Schulentwicklungsplanung erstmalig zum 31. Januar 2014 vorzulegen. In Pressemeldungen von öffentlichen Foren wird davon berichtet, dass das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens erst Ende Juli 2014 zu erwarten sei.
1. In welchem zeitlichen Rahmen soll sich das Genehmigungsverfahren für die Schulentwicklungspläne der allgemeinbildenden Schulen vollziehen?
2. Wurde seitens des Landes ein Stichtag gesetzt, vor dem keine Genehmigung eines Schulentwicklungsplanes eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt erfolgt, und wenn ja, welches Datum wurde festgelegt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Bull namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die gemäß der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 festgestellten Schulentwicklungspläne 2014/2015 bis 2018/2019 werden im Landesschulamt geprüft und genehmigt. Derzeit liegen zwar bereits in den Landkreisen und kreisfreien Städten Beschlüsse zur Schulentwicklungsplanung vor. Der Termin der Vorlage ist laut der Schulentwicklungsplanungsverordnung 2014 jedoch der 31. Januar 2014, also morgen. Die festgestellten Schulentwicklungspläne gehen derzeit beim Landesschulamt ein. Einige liegen dort auch schon vor.
In zwei Fällen beschließen die Landkreise erst Mitte Februar. Dies war vorher beantragt und auch genehmigt worden. Wir haben darüber hier schon gesprochen.
Die vorliegenden Schulentwicklungspläne werden geprüft. Angesichts des Umfanges und der notwendigen Sorgfalt und des auch nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personals ist das nicht en passant zu leisten.
Wir gehen deshalb davon aus, dass die Schulentwicklungspläne im Laufe des Aprils 2014 genehmigt sein werden. In Einzelfällen kann darüber hinaus eine umfangreiche Prüfung notwendig sein. Deshalb kann es in Einzelfällen auch zu späteren Genehmigungen kommen. Aber der Großteil sollte im April genehmigt sein.
Herr Präsident! In den vergangenen Monaten gab es verstärkt die seit Jahren anhaltende Kritik der Beschäftigten der Landesverwaltung an den langen (unzumutbaren) Bearbeitungszeiträumen bis zur Auszahlung von Zulagen und auch Beihilfen.
1. Welche Ursachen gibt es für die anhaltenden und sich tendenziell verlängernden Bearbeitungszeiträumen für Zulagen und Beihilfen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitigen Bearbeitungszeiträume und welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Bearbeitungszeiträume auf eine zumutbare Bearbeitungszeit zu reduzieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache zunächst einige Vorbemerkungen. Die Anfrage problematisiert neben der Beihilfebearbeitung die verzögerte Auszahlung von Zulagen durch die Bezügestelle des Landes. Diesbezüglich sind uns Beschwerden zur Auszahlung des sogenannten Strukturausgleichs nach dem Überleitungstarifvertrag der Länder und von nicht ständigen Bezügebestandteilen an Mitarbeiter der Landesstraßenbaubehörde bekannt.
Hierbei ging es immerhin um 230 Fälle. Das sind zwei Drittel der Straßenwärter. Ich habe mit diesen auch schon gesprochen. Sie waren auch während der letzten Sitzung im Landtag. In diesen Fällen kam es bei der Auszahlung von Zuschlägen für Überstunden, bei anderen Zeitzuschlägen und bei Erschwerniszuschlägen zu Verzögerungen. Insofern möchte ich darum bitten, dass wir das auseinanderhalten.
Zu Frage 1: Die Ursachen für die Beschwerden in den drei Fallgruppen waren sehr verschieden. Bei den Beihilfezahlungen betrugen die Bearbeitungszeilen im ersten Quartal 2013 in der Tat mehr als vier Wochen. Ursächlich war ein unerwartet hoher Krankenstand in der Beihilfestelle. Mithilfe von Personalumsetzungen in den Beihilfebereich konnte die Bearbeitungsdauer inzwischen deutlich reduziert werden. Seit September 2013 liegt die Bearbeitungsdauer teilweise deutlich unter drei Wo
Die Entgeltzahlungen zum sogenannten Strukturausgleich betrafen bestimmte Fallkonstellationen bei ca. 550 Tarifbeschäftigten, die aus dem vorherigen Recht, dem BAT-O, in das neue Recht, nämlich den TV-L, übergeleitet worden sind. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hierzu hatte deutlich höhere Fallzahlen zur Folge. Deren Abarbeitung war zudem sehr zeitaufwendig, weil manuelle Rückrechnungen bis in das Jahr 2008 nötig waren. Auch diese Fälle konnten im Dezember 2013 abgeschlossen werden.
Der Grund für die verspätete Auszahlung der Zulagen an die Straßenwärter war der gescheiterte Versuch, das Bearbeitungsverfahren zu effektivieren. Dazu sollten die erforderlichen Daten der Bezügestelle direkt von der Personalstelle der Fachbehörde übermittelt werden. Da die ursprüngliche zeitaufwendigere Bearbeitungsweise beibehalten werden musste, sind zum Jahresende 2013 Bearbeitungsrückstände entstanden. Im Laufe des kommenden Monats, also im Februar 2014, sollen auch diese Rückstände abgearbeitet sein.
Zu Frage 2: Die Ursachen für die vergleichsweise langen Bearbeitungszeiten waren in den drei erläuterten Fallgruppen sehr unterschiedlich. Rückschlüsse auf strukturelle Probleme innerhalb der Bezügestelle sind deshalb nicht richtig. Wie sich aus der Beantwortung der Frage 1 ergibt, ist weder bei der Beihilfebearbeitung noch bei der Auszahlung von Zulagen ein genereller negativer Trend zu erkennen. Die kurzfristigen Rückstände bei der Bearbeitung der Zulagen sind auch aus meiner Sicht nach Kräften abgebaut worden.
Gerade das Beispiel der Entgeltzahlungen zum sogenannten Strukturausgleich verdeutlicht aber die Problemlage. Für die Bezügestelle ist es kaum möglich, für schwankende Fallzahlen oder zusätzliche rechtliche, technische oder personelle Eventualitäten Vorsorge zu betreiben. In solchen Fällen - ich habe es vorhin erzählt -, in denen 230 oder 550 Zulagen auf einmal hinterfragt werden, kann es zu Verzögerungen kommen.
Dass solche punktuellen Probleme Unmut bei den betroffenen Zahlungsempfängern erzeugen und zu Beschwerden führen, ist verständlich. Sie können aber auch in Zukunft nicht generell ausgeschlossen werden.
der Auszahlung der Beihilfen usw. nicht in Größenordnungen gibt, dass es in der Regel vier Wochen sind und dass so etwas nur zeitweise passiert? - Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage ist: Ich habe einmal gelesen und auch gehört, dass eine sogenannte Schnittstelle, die in Kürze zur Anwendung kommt, die Probleme aus der Welt schaffen soll. Was kann man darunter verstehen? Was ist diese Schnittstelle, die das dann effizienter machen soll?
Frau Dr. Paschke, zu Ihrer ersten Frage: Ich habe das nicht so gesagt. Denn wenn zwei Drittel der Straßenwärter betroffen sind, ist das schon zu viel. Ich habe den Grund genannt, warum das passiert ist. Man wollte besser werden und hat kurzfristig genau das Gegenteil erreicht, weil die Verfahrensumstellung in die Hose ging, um es einmal platt zu sagen. Den Ärger - die Kollegen waren ja da - kann man verstehen, wenn man auf das Geld wartet. Ich wollte nur sagen: Systematisch dauern jetzt nicht alle Beihilfeverfahren generell so lange.
Damals bei dem Urteil hinsichtlich der Umstellung der beiden Tarifbereiche waren ca. 550 Betroffene natürlich auch viel. Das sind ja oft auch Leute, die sagen: Ich rechne mit dem Geld und muss auch rechnen. In diesem Fall sind vier Wochen - sprich: eine komplette Auszahlung - schon eine lange Zeit. Wir haben das aber abgearbeitet, oft auf ganz herkömmliche Art und Weise. Dabei helfen zusätzliche Kräfte aus dem Beihilfebereich.
Mit der Schnittstelle kann ich im Moment nicht viel anfangen, weil wir bei der Umstellung sowieso immer mehr digitalisieren. Das ist ja auch der Sinn von Netzen. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass wir bis Ende 2013 fast alle Probleme gelöst haben. Ich will aber die Frage gern mitnehmen, weil ich mich jetzt selber schlaumachen will, was Sie eigentlich meinen. Ich kann jetzt nicht darauf antworten.
Ich rufe die Frage 6 auf. Es geht um den Zuwendungsvertrag des Landes über die Förderung der Theater und Orchester der Stadt Halle für die Jahre 2014 bis 2018. Sie wird gestellt von Herrn Abgeordneten Knöchel.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Landesregierung hat den Abschluss eines Zuwendungsvertrages für die in der Theater, Oper und Orchester GmbH Halle zusammengefassten Institute von
strukturellen Veränderungen, die einen bedeutenden Personalabbau sowohl im künstlerischen Bereich wie in der Verwaltung bewirken sollen, abhängig gemacht und dazu von den Trägern die Vorlage eines Strukturanpassungskonzeptes gefordert.