Ich habe aber hier nachgefragt. Es geht um den Fall, dass Stellen mit einer bestimmten Besoldungsgruppe ausgeschrieben waren und dass sich Beamte auf diese Stellen beworben und sie auch bekommen haben. Ich möchte jetzt von Ihnen wissen: Haben sie ein Recht darauf, das zu bekommen, oder nicht?
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Beförderung. Wenn Sie jemanden auf eine höher dotierte Stelle setzen in der Erwartung, dass er irgendwann auch entsprechend besoldet wird, dann haben Sie eine Erwartung. Sie brauchen gelegentlich nur das Geld. Und wenn man ein Stellenhebungsprogramm vereinbart, dann hilft es manchmal, wenn man vorher mit dem Finanzminister spricht. So ist das.
Ansonsten ist es so, wenn sich jemand auf eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10, A 11, A 12 oder A 13, die wir ausschreiben, bewirbt, dann wird er in der Regel auf dieser Stelle auch besoldungsrechtlich entsprechend eingesetzt.
Wenn Sie einen Einzelfall haben, der Sie interessiert, dann besprechen wir das bei mir im Ministerium. Ich habe Ihnen die groben Grundzüge erklärt. Wenn sich bei uns jemand - das ist der Stand heute - auf eine Stelle bewirbt und er bekommt aufgrund seiner Eignung und Befähigung den Zuschlag für diese Stelle, dann wird er in der Regel auch entsprechend besoldet.
Darüber hinaus hat es zu einem Zeitpunkt einmal ein sogenanntes Stellenhebungsprogramm gegeben, mit dem Stellen höher dotiert worden sind, auf die Besoldungsgruppe A 12 oder A 13. Die Leute mit der Besoldungsgruppe A 10 sind dann eingerückt und sind bis heute nicht auf die Stufe befördert worden, die das Stellenhebungsprogramm vorsieht.
Ich möchte sagen, dass es hierbei nicht um Beförderungen geht. Sie haben eben klar gesagt: Das gilt ab heute. Gilt das also für diejenigen, die vor einem Jahr oder vor zwei Jahren auf diese Stelle gekommen sind, nicht? Oder wie muss ich das jetzt sehen?
Nein, ich verstehe Ihre Frage nicht. Das ist doch der Grundsatz. Darüber können wir uns jetzt eine Stunde unterhalten. Wenn Sie eine Stelle ausschreiben, egal für wen auch immer, und jemand bewirbt sich mit mehreren Mitbewerbern auf die Stelle und erhält den Zuschlag, dann ist der Grundsatz, dass er auf diese Stelle gesetzt und dementsprechend auch besoldet wird. Insofern verstehe ich - -
Ich kenne den Einzelfall nicht. Sie können doch von dem Einzelfall, den Ihnen irgendjemand vorgetragen hat, ohne dass ich den Einzelfall aus Ihrer Anfrage kenne, nicht ableiten, dass das, was einen Einzelnen möglicherweise ereilt haben kann, was ich nicht beurteilen kann, allgemeinverbindlich ist für die gesamte Polizei. Da sage ich Ihnen: Das, was Ihnen jemand in Ihrem Wahlkreis vorgetragen hat, ohne dass ich den Einzelfall kenne - unterstellt, dass das, was er Ihnen gesagt hat, auch so stimmt -, ist nicht allgemein verbindlich für unsere Praxis, Stellen auszuschreiben.
Damit ist Ihre Frage beantwortet. Deshalb habe ich Sie gebeten, uns, wenn es ein Einzelfall ist, der Sie beschäftigt, diesen Einzelfall zu nennen. Dafür haben wir ein Personalreferat, und dieses Personalreferat wird dieser Sache nachgehen.
Dann habe ich Ihnen in der verbundenen Kollegialität darüber hinaus gesagt - deshalb haben wir einen solchen Beförderungsstau -, dass es irgendwann ein Stellenhebungsprogramm gegeben hat. Auf diesem Stellenhebungsprogramm sitzen Personen, die nicht die Besoldungsstufe innehaben,
die eigentlich auf dem Stellenplan steht. Das liegt daran, dass das Geld nicht vorhanden ist. So einfach ist das Leben.
Ich würde daraus kein Fachseminar werden lassen wollen, auch wenn die Frage jetzt nicht zu jedermanns Zufriedenheit oder Verständlichkeit umfassend abgearbeitet worden ist.
Ich rufe jetzt die nächste Frage, die Frage 2 zu dem Thema Genehmigung von Soforthilfen für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen, auf. Abgeordneter Herr Czeke.
Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete am 4. Januar 2014 davon, dass die Europäische Union die Beihilfen für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen in Sachsen-Anhalt freigibt. Ende November soll sich Ministerpräsident Reiner Haseloff mit Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia in Verbindung gesetzt haben, um den Prozess der Genehmigung zu beschleunigen.
1. Gab es vor November 2013 seitens der Landesregierung Aktivitäten, um die von der Kommission durchgeführte Prüfung zu beschleunigen?
2. Ist das Schreiben des Ministerpräsidenten die einzige Kontaktaufnahme durch die Landesregierung, oder gab es über die Bundesregierung Maßnahmen, den Vorgang zu beschleunigen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter Czeke! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung darf ich die Frage wie folgt beantworten.
Selbstverständlich gab es schon vor dem Monat November 2013 und dem in der Frage erwähnten Brief des Ministerpräsidenten an Kommissar Almunia vielfältige Aktivitäten der Landesregierung, um eine zügige Genehmigung der Hochwasserhilfen zu erreichen. Schon im Juni 2013, also noch während der Hochwasserkatastrophe, war Ministerpräsident Haseloff in Brüssel, um mit dem Kommissionspräsidenten Barroso und weiteren Kommissaren bzw. hohen Beamten der Kommission
Der Ministerpräsident nahm aus Brüssel die - im Übrigen inzwischen eingelöste - Zusage von Hilfsleistungen aus dem europäischen Solidarfonds mit und thematisierte darüber hinaus die damalige Absicht der Bundesrepublik Deutschland, in umfassender Weise den vom Hochwasser betroffenen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Institutionen mittels des - inzwischen umgesetzten - Aufbauhilfefonds beizustehen und die Schäden zu regulieren.
Mit den fünf Sofort- bzw. Ersthilfeprogrammen erfolgte zunächst eine frühe finanzielle Unterstützung der Betroffenen im Land. Nachdem im Anschluss auch die bundes- und landesrechtlichen Voraussetzungen für die Wiederaufbauhilfe geschaffen wurden, reichte die Bundesregierung, die dafür federführend ist, Mitte August 2013 das gesamte Hilfspaket der Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission zur Genehmigung ein.
Zu diesem Zeitpunkt war klar, dass für die Wiederaufbauhilfezahlungen an geschädigte Unternehmen - nicht Privatpersonen, aber Unternehmen - die beihilferechtliche Zustimmung der Kommission erforderlich sein würde. Aus Kreisen der Bundesregierung verlautete dazu, dass man mit der Genehmigung aus Brüssel bis Ende September 2013 würde rechnen können. Das war der damalige Zeithorizont.
Als die Genehmigung wider Erwarten nicht vorlag, hat die Landesregierung verschiedenste Aktivitäten entfaltet, um die Prüfung seitens der EU zu beschleunigen und die Genehmigung baldmöglichst zu erhalten. Zu diesen Aktivitäten zählen diverse Nachfragen der Vertretung des Landes in Brüssel bei zuständigen Kommissionsmitarbeitern, informelle Anfragen bei deutschen Vertretern in der Kommission, permanente Nachfragen bei dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium, das in dem Verfahren die Interessen aller von Hochwasserschäden betroffenen Bundesländer gebündelt gegenüber der EU-Kommission vertrat, zum Stand des Verfahrens und natürlich auch zu etwaigen Beschleunigungsmöglichkeiten.
Die Hoffnung auf eine zügige Genehmigung erhielt einen Dämpfer, als die Kommission Mitte Oktober 2013 umfangreiche Nachfragen an die Bundesrepublik Deutschland richtete, weil die angemeldete Beihilfe wegen bereits erfolgter Leistungen in einem der betroffenen Bundesländer - es war nicht Sachsen-Anhalt - als potenziell rechtswidrig eingeordnet wurde. Die Anfrage der Kommission wurde von der Bundesregierung binnen kurzer Zeit beantwortet. Dennoch ließ die Genehmigung weiter auf sich warten.
sehr schnell Soforthilfe erhalten hatten, kamen sie aufgrund der ausbleibenden Wiederaufbauhilfe in eine schwierige Situation. Staatskanzlei, Wirtschaftsministerium und Investitionsbank als Bewilligungsbehörde haben in dieser Zeit permanent Kontakt zu den Unternehmen gesucht und auch praktisch helfen können, zum Beispiel über die sogenannte De-minimis-Regelung, durch Vermittlung von Übergangsfinanzierungen und andere Maßnahmen.
Heute können wir rückblickend sagen, dass sich diese gezielte Ansprache der Unternehmen gelohnt hat. Nach unserer Kenntnis ist keines der flutgeschädigten Unternehmen aufgrund der späten EU-Genehmigung in eine wirklich existenzgefährdende Lage geraten oder hat gar Insolvenz anmelden müssen.
Parallel liefen die Aktivitäten in Brüssel weiter - auch über unsere Medien -, die, wie wir wissen, in Brüssel sehr sorgfältig ausgewertet werden.
Als Mitte November 2013 die Genehmigung immer noch nicht eingetroffen war, wandte sich Ministerpräsident Haseloff mit einem persönlichen Schreiben an Wettbewerbskommissar Almunia und trug ihm das Anliegen vor, die Genehmigung zeitlich vorzuziehen. Almunia reagierte seinerseits mit einem verständnisvollen Schreiben. Letztendlich dauerte es, wie bekannt, jedoch bis zum 18. Dezember 2013, bis die Genehmigung ausgesprochen wurde.
Alles in allem darf ich also konstatieren, dass vielfältige Aktivitäten entfaltet worden sind. Aber Sie wissen alle, dass sich die Kommission nur bedingt steuern lässt. Vielleicht, verehrter Herr Abgeordneter Czeke, wäre es hilfreich gewesen, wenn Sie zum Beispiel über die Fraktion der linken Abgeordneten im Europäischen Parlament Unterstützung geleistet hätten. Vielleicht haben Sie es ja getan; ich weiß es nicht. Aber wir haben getan, was in unserer Macht stand. - Danke.
Ich rufe die Frage 3 zu dem Thema Fördervertrag für ein „Kulturwerk“ im Landkreis MansfeldSüdharz auf. Abgeordneter Stefan Gebhardt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Abschluss eines Vertrages für die bisherige Landesbühne Sachsen-Anhalt abhängig gemacht von strukturellen Veränderungen und dazu von den Trägern die Vorlage eines Strukturanpassungskonzeptes gefordert.
1. Seit wann und mit welchen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen liegt ein solches Konzept vor und wie bewertet es die Landesregierung?
2. Welcher Zeitrahmen erscheint der Landesregierung realistisch, um einen Vertrag zwischen dem Land und den Trägern abzuschließen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 19. November 2013 fand eine große Beratungsrunde im Kultusministerium statt, an der alle relevanten Partner - Kultusministerium, Gesellschafter, Aufsichtsrat, Geschäftsführer der GmbH - und auch Landtagsabgeordnete teilgenommen haben. In dieser Beratung wurde erstmals ein Konzeptentwurf seitens des Trägers verabredet und dann auch angekündigt.
Dieser Konzeptentwurf ist durch eine kleine, in dieser Beratung gebildete Arbeitsgruppe von Land, Geschäftsführer, Intendant und Träger der Landesbühne sowie von externem Sachverstand - hier der Geschäftsführer der LKJ - in zwei weiteren Beratungsrunden im November und Dezember 2013 entwickelt worden.
Am 22. Januar 2014 fand eine weitere Beratung - diesmal in Sangerhausen - statt. An diesem Tag wurde dem Kultusministerium die überarbeitete Fassung eines Konzepts zugesandt, die jedoch noch der Autorisierung durch die Gesellschafter bzw. den Aufsichtsrat bedarf. Dies ist avisiert für den 30. Januar 2014, also für den heutigen Tag.
Lieber Herr Gebhardt, wie ich weiß, haben Sie an beiden Beratungen teilgenommen - wir haben uns dort auch getroffen - und dort maßgeblich mitgewirkt. Deswegen will ich Ihnen an dieser Stelle für Ihr Engagement danken.