Die Entwicklung betrifft unsere Landesteile in unterschiedlicher Weise. Während die Großstädte ihre Einwohnerzahlen halten können, sind die ländlichen Bereiche umso härter betroffen - eine Entwicklung, der landesseitig bisher praktisch nicht begegnet wird und die zum Beispiel mit den umfangreichen Schulschließungen, die wir auf dem
Land zu erwarten haben, sogar noch eine Beschleunigung erfährt. Insbesondere diese sich im ländlichen Raum abzeichnende Entwicklung wird auch auf den Tourismus durchschlagen.
In einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Tourismus aus dem Jahr 2009 werden speziell für den Harz drei Problemkreise erörtert: erstens ein allgemeiner Rückgang der Nachfrage nach Urlaubsreisen, zweitens der Fachkräftemangel - mehr ältere Arbeitnehmer und für die Arbeitnehmer eine erschwerte Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes im Harz vom Wohnort in HarzRandlagen aus -, drittens der Rückgang des Angebots aufgrund rückläufiger Auslastung und Marktbereinigung, damit einhergehend Leerstände, problematische Ortsbilder und somit nachlassende Attraktivität der Urlaubsregionen.
So weit die Bestandsaufnahme von 2009. Es ist abzusehen, dass die Antwort, die die Landesregierung geben wird, wenn wir das beschließen, ähnliche Problemkreise behandeln wird.
Das Land hat das ehrgeizige Ziel ausgegeben, ein führendes Kulturreiseland zu werden - im Hinblick auf den zu erwartenden größeren Anteil von Senioren auch ein sinnvolles Ziel in der touristischen Entwicklung. Ich teile auch die Einschätzung von Minister Möllring, dass dafür eine hohe Qualität in Angebot und Service entscheidend ist. Angebotsseitig stehen wir vor der Aufgabe, trotz sinkender Einwohnerzahlen unsere reichen kulturellen Schätze und kulturellen Angebote zu bewahren. Angesichts der zurückliegenden Diskussion zum Kulturhaushalt kann man nicht sagen, dass wir da auf einem guten Weg sind.
Die Attraktivität Dessaus als Kulturreiseziel zum Beispiel leidet im Moment. Auch in der touristischen Sparte des Landschafts- und Naturerlebnisses steht so manche Entscheidung unserem Ziel nach einer höheren Qualität entgegen.
Zum Problem des Fachkräftemangels. Pensionen, Hotels, Gaststätten, Freizeitangebote etc. brauchen Betreiber und Personal. Um die geforderte hohe Qualität im Service sicherzustellen, muss es gelingen, den Bedürfnissen von älteren, aber insbesondere von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmern in der Tourismuswirtschaft Rechnung zu tragen. Wir müssen die Abwanderung junger Menschen stoppen, Familienfreundlichkeit herstellen und das Land attraktiv für Zuwanderung machen.
Das ist erst einmal ein Gemeinplatz und schließt an die Diskussion zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt an. Gerade für junge Menschen stellt sich die Frage nach der oft zitierten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nur wenn es bezahlbare Kinderbetreuung und eine wohnortnahe Schule
gibt, haben wir die Chance, junge qualifizierte Frauen in Sachsen-Anhalt zu halten bzw. sie in unser Land zu holen.
Die Schließung von Schulen wirkt diesem Ziel entgegen. Die Infrastruktur des Landes muss die Arbeit möglich machen und nicht zusätzliche Last sein.
Wir brauchen andere Konzepte. Ich sehe kaum Bereitschaft, das bisherige Vorgehen zu hinterfragen und neue Konzepte ernsthaft zu erwägen. Wir hatten kürzlich im Petitionsausschuss eine Anhörung zu der Frage Landschule und dazu, was da möglich ist. Das ist ein Konzept, das tatsächlich neu im Raum steht und auf unsere neue Situation eingeht. Wir werden sehen, ob tatsächlich Bereitschaft besteht, solche Fragen ernsthaft zu diskutieren.
Der Tourismus ist ein wichtiges Standbein für Sachsen-Anhalt. Wenn die Landesregierung im Antrag aufgefordert wird, über die Chancen und Risiken des demografischen Wandels zu berichten, so ist dies eigentlich zu wenig oder nur der erste Schritt. Was wir in der Endkonsequenz brauchen, sind nicht nur Sachstandsberichte, sondern daraus resultierende Lösungen und Maßnahmen, um die Zukunftsfähigkeit des Tourismus zu sichern. Die Hochschule Harz mit ihrer Kompetenz im Bereich Tourismus sollte in die Erarbeitung einbezogen werden.
Ich hoffe, es wird nach der Vorlage des Berichts nicht bei der Beratung im Wirtschaftsausschuss bleiben. Die Landesregierung muss dann auch den zweiten Schritt gehen, nämlich Schlussfolgerungen ziehen und Vorschläge für konkrete Maßnahmen erarbeiten und auch umsetzen, auch wenn man mit bisherigen Gewohnheiten brechen muss. Im Sinne dieses Fernziels unterstützen wir das Grundanliegen des Antrags und stimmen ihm zu.
Herr Kollege Czeke, Sie haben mich direkt angesprochen. Zur Nachfrageseite habe ich, meine ich, schon das eine oder andere deutlich gemacht. Nachfrageseite bedeutet: Was werden unsere zukünftigen Zielgruppen, sprich überwiegend Senioren, die unser Land besuchen, von uns nachfragen? - Sie werden eine hohe Qualität nachfragen,
weil sie nämlich reiseerfahren sind und die Standards kennen. Sie werden die Barrierefreiheit nachfragen und sie werden auch gutes Service- und Fachpersonal nachfragen. Auf alle drei Aspekte bin ich in meiner Rede schon eingegangen, deswegen möchte ich das auch gar nicht weiter ausführen.
Zum Hinweis auf den Masterplan. Ja, ich meine, es hätte durchaus die Möglichkeit gegeben, den Masterplan erst ins Plenum oder über das Plenum in den Ausschüssen hin und wieder begleitend aufzurufen, sich den Stand vorstellen zu lassen und mitzudiskutieren. Das haben wir nicht getan. Dieser Weg ist nicht beschritten worden.
Gibt es jetzt einen Stau in der Pipeline? - So weit möchte ich nicht gehen. Ich denke, wir werden, wenn wir den Masterplan dann zugeleitet bekommen haben, in den Ausschüssen dazu beraten. Ich würde mir auch sehr wünschen, dazu eine Anhörung im Ausschuss durchführen zu lassen und dann hier im Plenum zu einer Auswertung oder zu einem Beschluss oder was auch immer zu kommen. Die Sache an sich ist es sicherlich wert, dass wir diesen Masterplan für das Jahr 2020 jetzt haben; denn in der letzten Legislaturperiode hatten wir keinen. Damals waren die Finanzmittel dafür einfach nicht da.
Nein, wir werden kein Sankt Moritz werden. Das werden wir nicht. Aber wir wollen Kernland deutscher Geschichte werden.
Wir wollen also die Fokussierung auf den Kulturtourismus. Ich glaube, das ist eine gute Profilierungsmöglichkeit für unser Land. Das wird Gäste ziehen. Damit bin ich jedenfalls in der Zielrichtung mit dem Ministerium auf einer Linie.
Dann zu dem Stichwort demografischer Wandel und dazu, ob ich davor kapituliert hätte. Nein, das habe ich natürlich nicht. Aber wenn man sich die Zahlen anschaut, muss man sagen: Das müssen wir hinnehmen.
Wir sind in einem demografischen Wandel und wir werden ihn wohl auch nicht alsbald umkehren können; denn alle Statistiken bis 2025 sagen uns, dass das Land Sachsen-Anhalt weiter überaltert - auch das ist Ausfluss des demografischen Wandels - und dass die Einwohner weniger werden. Aber ich habe eben auch gesagt, dass der demografische Wandel gestaltbar ist. Und das ist eine schwierige Herausforderung.
Grundsätzlich freue ich mich darüber, dass auch die Fraktion DIE LINKE doch sehr wohlwollend mit diesem Antrag umgegangen ist.
Ich möchte jetzt noch einige Sätze zu Herrn Meister von den GRÜNEN sagen. Sie fordern richtigerweise ein, dass nach dem Bericht mehr kommen
soll. Ja, das ist der zweite Schritt. Wir machen jetzt den ersten. Wir lassen uns berichten, wir wollen diskutieren, uns die Dinge genau ansehen, insbesondere das Thema Fachkräfte und wie es damit weitergehen kann, welche Vorstellungen die Landesregierung dazu hat. Dann brauchen wir Lösungen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dann an dem Diskussionsprozess beteiligen würden. Ich freue mich auch auf Ihre Ideen und Ihre Vorschläge. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollegin Hampel. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen über den Antrag in der Drs. 6/2719 ab. Der Natur des Antrags entsprechend stimmen wir über den Antrag als solchen ab. Wer dem Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/2719 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden und es wird entsprechend verfahren werden. Der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.
Gemäß § 45 der Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, neun Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Ich rufe die Frage 1 auf. Sie wird gestellt von der Abgeordneten Frau Angelika Hunger. Es geht um die Besoldung von Polizeibeamten.
In meinem Wahlkreis wurde ich darüber informiert, dass Polizeibeamte teilweise schon mehr als zwei Jahre lang nicht die Besoldung erhalten, mit der ihre Stelle ausgeschrieben wurde. Sie erhalten eine Besoldungsgruppe tiefer.
1. Aus welchem Grunde erfolgt diese niedrigere Besoldung, ab wann können die Betroffenen mit einer Höhergruppierung rechnen?
2. Wie viele Beamte im Landesdienst werden nicht nach der ihnen zustehenden Besoldungsgruppe vergütet?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hunger, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt.
Zu Frage 1. Seit dem Jahr 2008 sind Beförderungen immer nur im Rahmen des von der Landesregierung beschlossenen Beförderungskonzepts möglich. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht nicht. Aufgrund der begrenzten Beförderungsmittel kann nur ein Teil der beförderungsfähigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ernannt oder befördert werden. Die Beförderungsauswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. In welchem Umfang wir in diesem Jahr Beförderungsmittel zur Verfügung stellen, steht derzeit noch aus.
Zu Frage 2. In den Polizeibehörden und -einrichtungen gab es zum Stichtag 1. Januar 2014 insgesamt 1 579 beförderungsfähige Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, deren Beförderung rechtlich möglich wäre.
Ich möchte dazu nachfragen. Wenn eine Stelle ausgeschrieben ist, meinetwegen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11, und jemand bewirbt sich auf diese Stelle und bekommt sie - kann er dann nicht davon ausgehen, dass er dann auch die Besoldungsgruppe A 11 bekommt?
Das ist etwas anderes. Wenn eine konkrete Stelle ausgeschrieben ist und jemand bewirbt sich von einer Stelle der Besoldungsgruppe A 9 auf eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10, dann ist es bei mir so üblich - sonst schreiben wir nicht aus -, dass er diese Stelle auch bekommt.
Dann hat es einmal - ich möchte das vorsichtig formulieren - einen Anreiz gegeben, damit Beamtinnen und Beamte irgendeine Reform mitmachen, und man hat ein Stellenhebungsprogramm vereinbart. Man hat gesagt: Wenn ihr auf die Stelle geht, dann ist das irgendwann einmal eine Stelle der Besoldungsgruppe A 12. Und da befinden wir