strukturellen Veränderungen, die einen bedeutenden Personalabbau sowohl im künstlerischen Bereich wie in der Verwaltung bewirken sollen, abhängig gemacht und dazu von den Trägern die Vorlage eines Strukturanpassungskonzeptes gefordert.
Entsprechend dem Haushaltsvermerk im Einzelplan 07 des beschlossenen Landeshaushaltes für das Jahr 2014, Kapitel 07 87 - Kunst und Kultur - Titel 633 01 - Strukturanpassung Theater und Orchester - hat der Ausschuss für Bildung und Kultur in Kenntnis des Konzeptes der Stadt Halle eine Empfehlung an den Finanzausschuss über die auszureichenden Strukturanpassungsmittel zu geben.
1. Gab es seitens der Landesregierung außer der angekündigten, konzeptionell zu untersetzenden Kürzung der Landeszuweisungen für die Theater und Orchester der Stadt Halle Vorgaben an den Träger der Einrichtungen für die Erarbeitung des Strukturanpassungskonzeptes? Wenn ja, welche? Wenn nein, auf welcher Grundlage basiert die aktuelle Zurückweisung des vorliegenden Konzeptes?
2. In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung, den mit ausdrücklicher Billigung der damaligen Landesregierung 2006 durch die Fusionierung der vormals zwei halleschen Orchester begonnenen und derzeit noch andauernden Umstrukturierungsprozess bei der Bemessung des jetzigen Strukturanpassungsfonds zu berücksichtigen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Knöchel namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Grundsätzlich gab es seitens des Landes keine zwingenden strukturellen Vorgaben an die Stadt Halle; denn diese Entscheidung liegt letztlich allein beim Träger. Das Land gibt etwa 30, 35 %. Die Stadt Halle trägt zwei Drittel. Deswegen erschließt sich das von selbst.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass im Kulturkonzept des Landes als Zielstellung auch weiterhin ein A-Orchester verankert ist und dass auch der Wunsch besteht, aus den Haustarifverträgen herauszukommen, dann können Sie das natürlich als Hinweise nehmen. Aber die Stadt ist frei, ihr eigenes Konzept zu entwerfen.
In formellen und auch informellen Gesprächen wurde immer der Wunsch geäußert, dass alle Sparten erhalten werden mögen. Aber auch das ist eine Entscheidung, die die Stadt trifft.
Eine Zurückweisung eines Konzeptes seitens der Landesregierung erfolgte nicht. Denn bisher wurden zwar mehrere Verhandlungsrunden geführt. Aber die Stadt hat bisher noch kein belastbares Gesamtkonzept vorgelegt, wie seitens des Kultusministeriums auch im Ausschuss für Bildung und Kultur am 11. Dezember 2013 deutlich gemacht worden ist. Der Oberbürgermeister hat jedoch die Vorlage eines finanziell untersetzten Gesamtkonzeptes bis 31. Januar 2014 fernmündlich zugesagt.
Zu Frage 2: Der Träger wird die aus seiner Sicht notwendigen Strukturanpassungen im Konzept ausweisen. Auf dieser Grundlage wird die Landesregierung die Bemessung im Strukturanpassungsfonds unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren prüfen und bewerten. Eine abschließende Entscheidung zur Bemessung des Strukturanpassungsfonds wird der Ausschuss für Finanzen treffen, nachdem der Ausschuss für Bildung und Kultur seine Empfehlung abgegeben hat.
Herr Minister, infolge vergangener Strukturanpassungen, also der Zusammenlegung zweier Orchester, ist ein Haustarifvertrag verabschiedet worden, der es der Stadt überhaupt erst ermöglicht hat, bis 2018 einen gewissen finanziellen Rahmen entsprechend den Möglichkeiten der Stadt zur Verfügung zu stellen und die Leute entsprechend zu bezahlen.
Inwieweit gibt es denn jetzt vonseiten des Kultusministeriums die Ansage, dass man diesen Haustarifvertrag verlassen muss? Gibt es Vorgaben für das Konzept, das vorgelegt werden soll? Wenn das so ist, inwieweit beteiligt sich dann das Land? Welche Ansagen, Vorschläge hat das Kultusministerium gemacht, inwieweit sich das Land beteiligen könnte, wenn es dann tatsächlich zu großen Mehrbelastungen für die Stadt Halle kommen würde?
Ich kann mich nur wiederholen: Es gibt keine zwingenden Vorgaben, sondern die Stadt macht das Konzept und tritt auf der Grundlage dieses Konzepts, das dann hoffentlich auch durchgerechnet und finanziell untersetzt ist, mit uns in entsprechende Verhandlungen. Dann muss man schauen, was die Stadt am 31. Januar hoffentlich vorlegt.
Ich rufe die Frage 7 auf. Sie betrifft die Arbeitsmarktpolitik für junge Erwachsene „Starthilfe“/ „Zweite-Chance“/„Spätstarter“. Sie wird gestellt von Frau Abgeordneten Dirlich.
1. Für welchen Zeitraum und in welchem Mittelumfang plant die Landesregierung das in der Drs. 6/2217 angekündigte ESF-Förderprogramm „Starthilfe“ umzusetzen?
2. In welcher Abstimmung steht diese landespolitisch geplante Maßnahme zum Bundesprogramm „Jobstarter Connect“, und welche weiteren Maßnahmen bzw. Unterstützungsangebote sind in diesem Bereich gegebenenfalls geplant, die im „Arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzept“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr bereits angedeutet wurden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Dirlich für die Landesregierung wie folgt und werde dabei aufgrund des Sachzusammenhangs auf beide Fragen zusammen antworten.
Die Landesregierung hatte in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, Frau Dirlich, vom Sommer letzten Jahres unter anderem geantwortet, dass sie plant - das war der letzte Absatz -, im nächsten ESFFörderzeitraum ein neues Förderprogramm „Starthilfe“ aufzulegen, mit dem junge Menschen bis zu einem Alter von 35 Jahren beim Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses unterstützt werden sollen. Dies spiegelte den damaligen Stand der Überlegungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzepts und, damit zusammenhängend, mit der Vorbereitung der kommenden ESF-Strukturfondsperiode wider.
Die Überlegungen zur Auflage eines Landesprogramms „Starthilfe“ sind mittlerweile überholt, da sich inzwischen der Bund bzw. die Bundesagentur für Arbeit schwerpunktmäßig auf die Förderung der Nachqualifizierung von jungen Menschen unter 35 Jahren konzentriert hat.
weite Initiative der Bundesagentur für Arbeit zur Erstausbildung junger Erwachsener - aber auch dass in der Frage 2 bereits benannte Programm „Jobstarter Connect“ des Bundesbildungsministeriums.
Diese Schwerpunktsetzung des Bundes auf die Nachqualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss wurde auch in der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition in Berlin festgelegt. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle derzeit kein Förderbedarf vonseiten des Landes mehr gesehen, sodass die Fördervorhaben zunächst zurückgestellt werden.
Wie im arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzept dargestellt, konzentriert sich die Förderung der beruflichen Integration von jungen Menschen jetzt vorrangig auf folgende Interventionsbereiche - einige kennen Sie schon -:
 erstens die Verbesserung der Berufsorientierung, insbesondere durch die Fortführung und Weiterentwicklung des Programms BRAFO,
 zweitens die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf durch flächendeckende Einführung eines regionalen Übergangsmanagements möglichst in allen Landkreisen und kreisfreien Städten,
 drittens die Unterstützung der betrieblichen Ausbildung von leistungsschwächeren Jugendlichen durch Ausbildungsassistenz und ausbildungsbegleitende Hilfen,
 viertens ein flächendeckendes Angebot von Förderprojekten im Rahmen des Programms „StaBil“ für Jugendliche, die bisher durch alle Netze gerutscht sind und insbesondere Unterstützung bei der Entwicklung individueller Lebensperspektiven brauchen,
 fünftens sollen in der Zuständigkeit des Kultusministeriums die bisherigen Anstrengungen zur Sicherung des Schulerfolgs, unter anderem auch Schulsozialarbeit, und die Berufseinstiegsbegleitung weitergeführt werden.
Dieses Förderkonzept stellt weitestgehend sicher, dass alle Potenziale unserer Jugendlichen zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs genutzt werden.
rer Frage ist unter anderem, dass es eine ganze Reihe von jungen Menschen gibt, die so um die 30 Jahre alt sind, die im Job sind, die aber natürlich dadurch, dass sie durch die Netze gefallen sind, nur sehr niedrig bezahlte Jobs haben, aber durch die neuen Chancen, die sie jetzt möglicherweise hätten, mit Unterstützung vielleicht einen Berufsabschluss erwerben könnten, um dann auch in besser bezahlte und gut bezahlte Jobs einmünden zu können.
In dieser Richtung habe ich noch nicht wirklich etwas gehört. Ich wollte fragen, ob es in der Landesregierung Überlegungen gibt, die ausdrücklich in diese Richtung gehen.
Das war ja auch der Zusammenhang Ihrer Kleinen Anfrage im letzten Jahr. Es betraf auch Jugendliche, die dann geringfügig beschäftigt oder auch in geringfügig bezahlten Arbeiten tätig waren. Deshalb hatten wir auch vor, dieses Programm zu machen, weil es wirklich eine Lücke zwischen den 25-Jährigen und den 35-Jährigen gab. Das betraf insbesondere auch viele Jungen, Spätzünder, sage ich einmal -, die nach dem 30. Lebensjahr mitbekommen, dass sie ihr Leben anders in den Griff bekommen müssen und die sich anders orientieren wollen.
Wir müssen jetzt erst einmal abwarten, wie das Bundesbildungsministerium das tatsächlich umsetzt. Ich habe jedenfalls zur Kenntnis genommen und auch gelesen - ich kann das jetzt nicht vollständig referieren -, dass die Bundesagentur genau darauf ihren Schwerpunkt gesetzt hat. Das hat Herr Senius auch in der Presse deutlich gemacht.
Wir müssen jetzt sehen, wie dieses Programm umgesetzt wird. Es ist eigentlich schon im letzten Jahr angekündigt worden. Ich glaube, es war im Januar. Auch wurde gesagt, wie es umgesetzt wird. Wir wollten nur keine Doppelförderung veranstalten. Wenn da eine Lücke ist oder wir tatsächlich eigene Programme fahren können, machen wir das auch. Aber zurzeit haben wir das erst einmal zurückgestellt.
Die Frage 8 zum Thema Fördermittelbewilligung für das Gewerbegebiet Thale OT Warnstedt stellt Herr Abgeordneter Steppuhn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Medien haben beginnend mit dem 23. Januar 2014 über die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördermitteln für die Ansiedlung von Un
ternehmen im Gewerbegebiet in Thale OT Warnstedt berichtet. Die Ermittlungen richten sich gegen den Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski wegen Fördermittelbetruges.
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn für die beabsichtigte Ansiedlung von Unternehmen Fördergelder bewilligt und ausgereicht werden, und welchen rechtlichen Stellenwert haben Absichtserklärungen von Unternehmen, sich in einem bestimmten Gewerbegebiet anzusiedeln, im Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördermitteln?
2. Welche Fördergelder sind konkret für das Gewerbegebiet Thale OT Warnstedt für Planungs- und Erschließungsleistungen bewilligt worden, damit sich nachher auch tatsächlich genau dort Unternehmen ansiedeln?