Die ordnungsgemäße, also zuverlässige Entsorgung auf diesem Gebiet ist aus seuchen- und veterinärhygienischer Sicht unbedingt geboten, aber auch um mögliche Gefahren von vornherein abzuwenden, die sich für die Gesundheit der Menschen auf diesem Gebiet ergeben können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Abgeordneter Krause. - Als nächster Redner spricht für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Barth.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD hat in den Haushaltsverhandlungen der Weiterführung der Beihilfe für die Tierkörperbeseitigung zugestimmt. Wir haben dies unter anderem getan, da wir hinsichtlich der Tierkörperbeseitigung keinen Markt haben, sondern die Monopolstellung eines Unternehmens hier bei uns in Sachsen-Anhalt.
Dies ist eine Begründung für uns, warum wir diesen Gesetzentwurf mittragen. Wir sollten Wege suchen, diese Monopolstellung aufzubrechen und damit die Kosten der Tierkörperbeseitigung zu senken. Ich denke, das ist im Interesse aller. Das ist der richtige Weg, um auch hier den Landwirten zu helfen. Mit der Beihilfe subventionieren wir weniger die Landwirte als vielmehr den Monopolisten. Das kann nicht Anspruch unserer Agrar- und Wirtschaftspolitik sein.
Meine Damen und Herren! Alles andere hat der Herr Minister in seinem Redebeitrag begründet. Mir bleibt jetzt nur noch übrig, dafür zu plädieren, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Wir schlagen vor, diesen auf der nächsten Sitzung am 19. Februar 2014 zu behandeln. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter Barth. - Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Frederking.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung die ursprünglich zum Jahresende 2013 auslaufende Regelung zur Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Körpern verendeter Tiere für 2014 fortführen. Das ist gesagt worden. Das bedeutet, 25 % werden weiterhin von der Tierseuchenkasse und 25 % werden weiterhin vom Land getragen. Das sind 1,2 Millionen € Landesgelder.
Hierbei ist die Frage, ob die Gewährung dieser Mittel wirklich erforderlich ist, und wenn ja, in welcher Höhe. - Wo ist Herr Barth? Er sitzt da und redet. Ich finde Ihren Vorschlag gut, auch über die Monopolstellung des Entsorgers zu sprechen. Aber für uns besteht durchaus die Frage, ob die Förde
Die Begründung zum Gesetzentwurf, dass ohne Beihilfezahlungen die Gefahr groß ist, dass Tierkörper nicht vorschriftsmäßig beseitigt und irgendwo auf dem Acker verbuddelt werden, ist etwas absurd. Es wäre ja ein Fass ohne Boden, wenn der Staat jedes rechtskonforme Verhalten durch eine Beihilfe sicherstellen müsste. Eine ordnungsgemäße und tierseuchenvermeidende Tierkörperbeseitigung muss selbstverständlich ohne Beihilfen funktionieren.
Im Übrigen ist die staatliche Beihilfe für die folgenden Jahre noch nicht sicher. Es werden noch europarechtliche Beihilferegelungen erwartet. Ob das Geld zukünftig in den Landeshaushalt eingestellt werden kann, ist auch noch fraglich. Wir sollten im Ausschuss wirklich ernsthaft darüber diskutieren, ob mit diesen 1,2 Millionen € Sinnvolleres getan werden kann, als für verendetes Vieh zu zahlen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben sich einige Projektträger an uns gewandt, denen keine Mittel gewährt wurden. Eine Sparbüchse mit 1,2 Millionen € könnte dabei schon gut weiterhelfen. Oder wenn wir das Geld bzw. einen Teil davon für die Kofinanzierung von ELER-Mitteln verwenden, könnten wir sogar viermal mehr Geld investieren.
Wir meinen, dass man mit diesen Mitteln auch andere Projekte unterstützen könnte, die ebenfalls dem Tierwohl und der Tierhygiene zugute kommen. Aus unserer Sicht ist durchaus zu überlegen, ob die derzeit zu gewährende Höhe von 25 % beibehalten werden muss. Bereits in den Haushaltsverhandlungen 2011 für den Doppelhaushalt 2012/ 2013 hatten wir vorgeschlagen, die Mittel abzusenken. Ein Vorschlag von uns ist, dass für Fälle besonderer sozialer Härte oder für Tiere, die über Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogramme in der Landschaftspflege unter besonderen Haltungsbedingungen eingesetzt werden, also Schafe, Ziegen, Rinder, vielleicht 10 % der Mittel bereitgestellt werden.
Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren. Bei einem Punkt bin ich auch ganz bei meinen Vorrednern. Wir sollten die Zeit nutzen, um uns grundsätzlich zur Tierkörperbeseitigung zu verständigen. Sonst hören wir aufgrund der befristeten Laufzeit für 2014, die mit dem Gesetzentwurf angedacht ist, immer wieder die gleichen Reden. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Abgeordnete. - Als Nächster spricht für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Daldrup.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Frederking, Sie haben offensichtlich den Sinn und den Zweck dieses Gesetzes nicht so richtig verstanden. Es ist tatsächlich ein Tierschutz- und ein Tierseuchengesetz, wenn man es genau nimmt. Wenn man sich die Zahlen anschaut, muss man feststellen, dass der Beitrag, den die Tierseuchenkasse dazu leistet, auch von den Tierhaltern kommt. Insofern ist der Anteil nicht 50 %, sondern am Ende 75 %, den die produzierenden Betriebe leisten.
Für uns ist wichtig, dass wir an dieser Stelle Tierseuchenbekämpfung und -vorsorge betreiben; denn von der Entsorgungskapazität, die vorgehalten wird, dienen 33 % der Vorsorge für einen Seuchenfall, und das ist aus unserer Sicht eine öffentliche Aufgabe. Ich kann mich noch an die Nachwendezeiten erinnern, als verendete Tiere im Straßengraben gelegen haben. Diese Zeiten möchte ich nicht wieder sehen.
(Zustimmung von Herrn Borgwardt, CDU, von Frau Brakebusch, CDU, und von Minis- ter Herrn Dr. Aeikens - Herr Borgwardt, CDU: So ist es!)
Auch wenn das unwahrscheinlich klingt, so ist es doch an verschiedenen Stellen, bei Kleinerzeugern und bei anderen, nicht ganz ausgeschlossen, dass das kommt. Deswegen ist der staatliche Zuschuss schon wichtig.
Ich glaube, dass wir uns jetzt mit dem eingebrachten Gesetz beeilen sollten, damit Rechtssicherheit herrscht und kein Verzug im Ablauf des Verfahrens entsteht. - Herzlichen Dank.
Danke schön. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann können wir die Aussprache abschließen und in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Es wurde die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Ich muss darauf hinweisen, dass gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung dieses Gesetz zwangsläufig auch in den Finanzausschuss mit überwiesen wird. Wenn wir so verfahren wollen, dann bitte ich um Ihr Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Landtag in der 42. Sitzung am 22. März 2013 in erster Lesung behandelt und zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Mit dem Antrag zielte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN darauf ab, die Landesregierung zu beauftragen, im Bundesrat dahingehend initiativ zu werden, dass eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung hinsichtlich einer rezeptfreien Abgabe der sogenannten „Pille danach“ vorgenommen wird.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 35 Sitzung am 4. Dezember 2013 mit dem Antrag befasst und dazu ein Fachgespräch durchgeführt. Die zu diesem Fachgespräch eingeladenen Vereine und Verbände bzw. Expertinnen und Experten äußerten sich sehr ausführlich zu dieser Problematik.
Zustimmend zur rezeptfreien Abgabe äußerten sich zum Beispiel Pro Familia, Wildwasser Magdeburg e. V., der Deutsche Pharmazeutinnenverband sowie Landesapothekerverband und Apothekerkammer. Eher skeptisch sahen die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ dagegen der Berufsverband der Frauenärzte und die Mitteldeutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Sie sprachen sich dafür aus, die Beratung und Aufklärung der Frauen in den Vordergrund zu stellen.
In dem Zeitraum der Befassung mit dem vorgenannten Antrag am 8. November 2013 fiel der Beschluss des Bundesrates, die Arzneimittelverschreibungsverordnung dahingehend zu ändern, dass ab dem 1. Mai 2014 die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ eingeführt werden soll.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales noch in der Sitzung am 4. Dezember 2013 nach Beendigung des Fachgespräches zum Umgang mit dem Antrag verständigt und hat einstimmig beschlossen, den Antrag für erledigt zu erklären. Dem Landtag wird empfoh
Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich keine. Stimmenenthaltungen? - Auch nicht. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 8/13 (ADrs. 6/REV/93)
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 9/13 (ADrs. 6/REV/94)
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 10/13 (ADrs. 6/REV/95)