Protokoll der Sitzung vom 18.09.2014

Lassen Sie es uns versuchen! Achten Sie als Opposition lieber darauf, dass wir sehr sorgfältig arbeiten. Dafür sind Sie da. Alles Weitere beraten wir im entsprechenden Fachausschuss. - Ich bedanke mich für das Zuhören. Bis demnächst.

(Zustimmung von Herrn Felke, SPD)

Danke sehr, Kollege Bergmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns wird innerhalb kürzester Zeit die zweite Novelle des geltenden Landesnaturschutzgesetzes vorgelegt.

Herr Dr. Aeikens, ich kann mich dem Kollegen Weihrich nur anschließen und kann Ihnen nicht ersparen zu sagen: Sie hatten eine Unmenge Zeit seit 2007, etwas Vernünftiges auf die Beine zu stellen. Die Verordnung, die Sie hier vorgelegt haben, ist ein Armutszeugnis und der Sache des Naturschutzes, insbesondere der Umsetzung von Natura 2000 nicht würdig.

(Zustimmung bei der LINKEN - Zustimmung von Herrn Weihrich, GRÜNE)

Es geht eigentlich um eine Aufgabenübertragungsgesetzesnovelle. Mit diesem komplizierten Wort will ich es beschreiben. Es geht letztlich darum, im letzten Moment noch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU zu vermeiden. Ich vermute, dass uns das kaum gelingen wird. Denn die Verordnung wird hoffentlich in dieser Form von der EU nicht anerkannt.

Die Begründung für diese Gesetzesnovelle hat mir im ersten Moment etwas den Atem verschlagen. Dort können wir den Satz nachlesen: Das Landesverwaltungsamt und das Landesamt für Umweltschutz sind personell besser aufgestellt als das Ministerium.

Mittlerweile haben wir 20 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesverwaltungsamt, die befristet, wie wir heute gehört haben, bis voraussichtlich 30. Juni 2018 eingestellt sind. Aber wir alle - zumindest die Fachpolitiker - wissen sehr genau, dass es damit nicht getan ist.

Wenn es eine solche Verordnung bis zum 30. Juni 2018 geben sollte, ist der Weg noch lange nicht zu Ende; vielmehr steht das, was Kollege Bergmann und auch Kollege Weihrich schon zu Recht angesprochen haben, im Mittelpunkt: Es geht um die Aufstellung von Managementplänen. Diese müssen einzelgebietsbezogen aufgestellt werden; alles andere macht keinen Sinn.

Es geht zudem darum, das Monitoring zu organisieren. Das kann ich mit einem LAU, in dem gegenwärtig vier bis fünf Mitarbeiter mit dem Naturschutz befasst sind, in keiner Weise untersetzen und kann es auch den unteren Naturschutzbehörden mit der gegenwärtigen personellen Aufstellung überhaupt nicht zumuten. Das endet in einem ähnlichen Desaster wie die Sicherstellung dieser Natura-2000-Flächen.

Sich gänzlich von einer einzelgebietlichen Unterschutzstellung zu verabschieden halte ich für mehr als kontraproduktiv, weil es in meinen Augen überhaupt nicht möglich ist, Waldraumtypen und Offenlandtypen in einen Topf zu packen und das gemeinsam abzuhandeln. Das funktioniert einfach nicht.

Das ist übrigens auch - das ist noch wesentlich interessanter - dem Gutachten von Professor Louis zu entnehmen. Dieses Gutachten wurde bekanntermaßen im Auftrag des MLU erstellt. Der Gutachter kommt ganz klar zu der Feststellung, dass es nur funktioniert, wenn ich gleiche Gebietskulissen in einer allgemeinen Verordnung zusammenfasse. Alles andere macht eigentlich keinen Sinn.

Ich bin der gleichen Auffassung wie der Kollege Weihrich und würde mich auch gern den Stellungnahmen der Umweltverbände anschließen. Die vorgelegte Gesetzesnovelle ist so in keiner Weise umsetzbar und wird vermutlich auch nicht tragen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu verhindern.

Ich hoffe trotzdem, dass es eine angeregte Diskussion in den Ausschüssen gibt. Ich will nur noch einmal sagen: Die Federführung müsste natürlich dem Umweltausschuss obliegen. Der Gesetzentwurf sollte mitberatend im Agrarausschuss behandelt werden und eigentlich auch im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, da es um sehr viele raumordnerische Belange geht, die man mit in den Fokus nehmen sollte.

Ich hoffe, dass die Koalition dem diesmal zustimmt und dass eine Anhörung durchgeführt wird, und zwar ebenfalls zu der Gesetzesnovelle, die die Koalitionsfraktionen eingebracht haben. Ich hoffe, dass wir in dieser Anhörung noch einiges geradebiegen können. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollege Lüderitz. - Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Herr Stadelmann. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne gleich mit dem Letzten, was der Kollege Lüderitz angesprochen hat.

Selbstverständlich wollen wir den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überweisen, und zwar schon allein deswegen, weil wir die andere Novelle zum Naturschutzgesetz, die durch die Koalitionsfraktionen eingebracht worden ist, auch in den beiden Ausschüssen mitberaten und eine gemeinsame Anhörung und Behandlung vorgesehen ist.

Meine Damen und Herren! Die Umsetzung des europäischen Schutzgebietsystems Natura 2000 in Sachsen-Anhalt bereitet uns mit den verfügbaren personellen Ressourcen große Schwierigkeiten, was die Einhaltung der von der EU vorgegebenen Fristen angeht. Dabei stehen wir, wie es der Minister schon gesagt hat, deutschland- und europaweit nicht allein da.

Was im Übrigen dieses Schreckgespenst mit den 900 000 € pro Tag angeht, so muss man natürlich ein Sternchen daran machen und sagen: für die Bundesrepublik Deutschland. Außerdem fließt noch viel Wasser den Rhein und die Elbe hinunter, bevor das Anlastungsverfahren tatsächlich zum Laufen kommt.

Wir alle wissen, dass wir konzeptionelle Veränderungen herbeiführen müssen. Nicht zuletzt hat auch der Landesrechnungshof in seinem Prüfbericht 2013 schon geschrieben, dass das Verfahren zur Ausweisung der Natura-2000-Gebiete zusammengefasst und beschleunigt werden muss, um den Mittelabfluss in diesen Bereichen zu verbessern.

Leider mussten wir feststellen, dass wir auch aus personellen Gründen bei der rechtlichen Sicherung der Natura-2000-Gebiete in zeitlichen Verzug geraten sind. Dies ist insbesondere problematisch, weil die EU den Zeitrahmen für die nationalrechtliche Sicherung der Natura-2000-Gebiete vorgegeben hat.

Deshalb hat das Ministerium in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen eine Arbeitsgruppe gegründet, die das Verfahren einer Prüfung unterzogen hat. Ja, es gab dazu auch ein Gutachten von dem anerkannten Fachmann Professor Louis, das wir allerdings anders lesen, Herr Kollege Lü

deritz, weil Professor Louis gerade darin auch empfiehlt, eine zentrale Verordnung zur Umsetzung anzuwenden.

Unser Ziel besteht in einer rechtssicheren Ausweisung der Natura-2000-Gebiete mit einem vertretbaren Zeitaufwand und mit vertretbarem Personalaufwand. Dabei soll grundsätzlich durch eine Einszu-eins-Umsetzung den Erfordernissen des EURechts Rechnung getragen werden. Natürlich ist das mit den Betroffenen bzw. den Verbänden der Landnutzer vor Erlass der entsprechenden Verordnung abzustimmen.

Es hat sich erwiesen, dass die ausschließliche Orientierung auf Naturschutzgebiete als geeignete Schutzgebietskategorie in mehrerlei Hinsicht ungeeignet ist. Wir haben deshalb jetzt zusammen mit dem Umweltministerium Folgendes konzipiert: Die Managementplanung dient als detaillierte Grundlagenerfassung für die Lebensraumtypen und -arten.

Ich sage ausdrücklich, es handelt sich um standardisierte Lebensraumtypen, die wir hier vorfinden. Deswegen ist auch nichts dagegen zu sagen, diese mit einer standardisierten Verordnung unter Schutz zu stellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, warum ein Hainsimsen-Buchenwald in Arendsee etwas anderes sein soll als in Zeitz. Wenn dort noch irgendein Vogel oder Käfer herumfliegt, der zusätzlich vorkommt, dann muss das natürlich unter Schutz gestellt und ausgewiesen werden. Das ist der Ansatz.

Ich sage an dieser Stelle auch noch einmal: Wir haben noch Nachholbedarf im Bereich Natura 2000 im Wald. Hier sollte nach unserer Ansicht eigentlich der gemeinsam beschlossene Standard der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Forstwirtschaft umgesetzt werden.

Auf eine weitergehende gebietsbezogene Konzeption durch das LAU wollen wir verzichten. Stattdessen werden Standards erarbeitet, die für die Lebensraumtypen und Arthabitate die erforderlichen Maßnahmen festlegen. Auf der Basis der Grundlagenerfassung und der standardisierten Maßnahmen werden Schutzgebiete für Natura 2000 ausgewiesen und nur bei zwingendem Erfordernis werden über die Standards hinausgehende Regelungen einzelgebietsweise getroffen.

Das ist mitnichten der Untergang des Abendlandes im Naturschutzbereich; vielmehr glaube ich, dass wir hierbei einen Weg beschreiten, der auch schon in anderen Mitgliedstaaten der EU beschritten wird, ebenso wie in anderen Bundesländern, etwa in Sachsen oder Baden-Württemberg, wo man Ähnliches beschlossen hat.

Ich freue mich auf die federführende Beratung im Ausschuss für Umwelt sowie auf die Mitberatung

im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Dr. Aeikens)

Danke sehr, Herr Kollege Stadelmann. Es gibt eine Nachfrage vom Kollegen Weihrich.

Bitte sehr, Herr Kollege Weihrich.

Sehr geehrter Herr Stadelmann, Sie haben gesagt, dass sich Naturschutzgebiete als nationale Kategorie zur Umsetzung der FFH-Gebiete als ungeeignet erwiesen hätten. Dabei würde mich einmal interessieren, in welcher Hinsicht sie sich als ungeeignet erwiesen haben, weil das ja in anderen Ländern die gängige Methode ist.

Zweite Frage. Sie haben etwas angesprochen, was immer der zentrale Punkt der Diskussion ist, nämlich die Frage, ob Lebensraumtypen gleich behandelt werden können, weil sie sich - ganz pauschal gesagt - in den Gebieten immer wiederholen.

Ich frage Sie jetzt: Macht es nicht doch einen Unterschied, dass in den Gebieten immer irgendwelche Arten nach Anhang I der FFH-Richtlinie vorhanden sind, die in jedem Gebiet ganz besonders beachtet werden müssen und die natürlich dann auch bei den Pflegehinweisen für die Lebensraumtypen beachtet werden müssen?

Zu Ihrer ersten Frage, Kollege Weihrich. Ich habe gesagt, dass die ausschließliche Orientierung auf Naturschutzgebiete sich nicht als geeignet erwiesen hat. Das heißt, wir müssen diesbezüglich flexibler werden. Ich rede zum Beispiel von Vertragsnaturschutz oder von Landschaftsschutzgebieten oder von anderen Unterschutzstellungen, wo also schon gewisse Aufgaben erfüllt werden, die man mit einer zusätzlichen Unterschutzstellung nicht unbedingt noch einmal festschreiben muss.

Zu Ihrer zweiten Frage. Bei den Lebensraumtypen geht es uns darum, dass wir - das haben Sie in Ihrem eigenen Beitrag auch schon erwähnt, aber natürlich negativ, indem es, ich glaube, viermal pauschalisiert genannt wurde - einen Grundschutz für einen bestimmten Lebensraumtyp haben wollen. Wenn dort bestimmte Bedingungen vorherr

schen, die natürlich berücksichtigt werden müssen, dann wird das sozusagen oben draufgesetzt und für das betreffende Gebiet extra festgelegt.

(Herr Dr. Köck, DIE LINKE: Und das alles in einer Woche?)

Danke sehr, Kollege Stadelmann. Damit ist die Debatte beendet.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drs. 6/3420. Ich habe keinen Widerspruch gehört, was die Überweisung angeht. Ich habe auch keinen Widerspruch dagegen gehört, dass die Federführung beim Umweltausschuss liegen soll. Es haben sich auch alle Fraktionen dafür ausgesprochen, dass die Mitberatung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie beim Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr liegen soll. Ist das so richtig? - Dann stimmen wir darüber in der Gesamtheit ab.

Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf in der Drs. 6/3420 in die genannten Ausschüsse überwiesen wird, und zwar zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend überwiesen worden.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass der Tagesordnungspunkt 19 nun doch morgen behandelt wird, weil es nicht ohne Debatte möglich ist, und dass der Tagesordnungspunkt 18 - Leistungsfähigkeit des Landesjugendamtes nicht gefährden - nach der Konsensliste noch heute behandelt wird.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf: