So wie Ihre damalige Initiative im Zusammenhang mit der Reform des Kommunalverfassungsrechts keine Mehrheit gefunden hat, wird es auch Ihrem erneuten Versuch, mit diesem Antrag für Ihr gescheitertes Vorhaben zu werben, ergehen.
Wäre die Verabschiedung der Reform des Kommunalverfassungsrechts nicht erst vor kurzem erfolgt ist, würde ich Ihrer heutigen Initiative ein gewisses Verständnis entgegenbringen. In der gegenwärtigen Situation ist das aber leider nicht möglich.
Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass wir, nachdem wir heute diesen Antrag abgelehnt haben werden, im Zuge der bevorstehenden Haushaltsberatung mindestens noch dreimal die Gelegenheit erhalten werden, uns damit zu befassen. Ich kann für meine Fraktion jedoch schon jetzt sagen, dass wir auch im Zuge der Haushaltsberatung dem Anliegen der Antragstellerin nicht entsprechen werden.
Bitte gestatten Sie mir abschließend einen Hinweis. Sie haben in Ihrem Antrag darauf verzichtet darzulegen, wie Sie die von Ihnen prognostizierten Ausgaben in Höhe von 500 000 € pro Haushaltsjahr finanzieren wollen. Wir haben im Einzelplan 05 keine Spielräume, um zum gegenwärtigen Zeitpunkt so etwas zu finanzieren. Die CDU-Fraktion wird darum diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jantos, es ist zwar nicht mein Antrag, aber in mir stieg etwas hoch, als ich feststellen musste, dass man so lapidar mit einer so wichtigen Sache umgeht.
Der uns vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift ein wichtiges Thema auf. Mit der Novellierung des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz im Jahr 2012 wurden unter anderem die §§ 8b und 79a eingeführt; § 45 wurde weitgehend neu gefasst. Damit wurde der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen neu geregelt, indem nunmehr in Einrichtungen Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche einzurichten sind.
Auch im 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 werden die Themen Ombudschaften und unabhängige Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen. Die Sachverständigenkommission weist dabei auf die fehlende Fachaufsicht der kommunalen Jugendämter hin; denn zuständig ist die Kommunalaufsicht.
Das Resultat ist, dass - ich zitiere - „fachliche Entscheidungen der Jugendämter nur ausnahmsweise einer externen Kontrolle unterliegen“. Die Kommission ist zudem der Auffassung - ich zitiere erneut -, „dass der Zugang zu solchen unabhängigen ombudschaftlichen Beratungs- und Beschwerdestellen für junge Menschen und ihre Familien in der Kinder- und Jugendhilfe in verstärktem Umfang geöffnet werden sollte”.
Herr Minister, vielleicht kennen Sie auch die Stellungnahme der Bundesregierung dazu. In ihrer Stellungnahme schloss sich die Bundesregierung dem an.
Weiterhin schlug die Sachverständigenkommission vor, wie man Ombudsstellen aufbauen könnte. An diesem Beispiel hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN orientiert und möchte die modellhafte Einführung von Beratungs- und Schlichtungsstellen in ausgewählten Jugendämtern mit einer Anschubfinanzierung durch das Land auf den Weg bringen. Die Expertenkommission hat festgestellt - dies möchte ich der Vollständigkeit halber ergän
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE wird das Anliegen des Antragsstellers unterstützen, die Vorlage zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen.
Ebenfalls finden wir es sehr wichtig, zu diesem Thema eine Anhörung durchzuführen. Dabei sollten wir auch unseren ehemaligen einzigen Träger einer Beschwerdestelle in Sachsen-Anhalt, den Lotse Halle e. V., einladen. Für uns wäre es sehr aufschlussreich zu erfahren, welche positiven Erfahrungen dieser Träger gemacht hat und welche Probleme zur Auflösung des Vereins geführt haben.
Aus unserer Sicht ist die Frage noch offen, über welche Ressourcen eine solche Stelle verfügen müsste. Das haben Sie, Frau Lüddemann, bereits angesprochen. Die Fachwelt ist sich weitgehend einig darüber, dass ein vernünftiges Konfliktmanagement zwischen Jugendhilfe und Klientel voraussetzt, dass die Ombudschaftsstelle in Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII eingebunden wird. Damit würde sie Teil eines kontinuierlichen Prozesses werden und müsste somit über entsprechende personelle Ressourcen verfügen, die je nach Anzahl der laufenden Hilfeplanverfahren von Jugendamt zu Jugendamt erheblich schwanken können, jedoch grundsätzlich recht umfangreich bemessen sein müssten.
Deshalb ist es für uns sehr schwierig zu entscheiden, in welcher Höhe diese Stellen zu finanzieren sind. Erfahrungen aus anderen Bundesländern sollten wir im Ausschuss erfragen.
Da die Einrichtung von Ombudsstellen noch nicht im SGB VIII verankert ist, stellen alle deutschlandweit existierenden Stellen in der Jugendhilfe eine freiwillige Leistung dar. Für Sachsen-Anhalt müssten wir gegebenenfalls eine verbindliche Regelung treffen. Es wäre möglich, die Einrichtung einer Ombudschaftsstelle durch eine Verordnung des Ministeriums oder durch einen Zusatz im AG KJHG zu regeln.
Darüber können wir uns in einer Anhörung im Ausschuss verständigen. Ob wir es schaffen werden, diese Anhörung, wie von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, gefordert, noch vor der Verabschiedung des Haushalts durchzuführen, wage ich jedoch zu bezweifeln. Nachdem wir von Herrn Jantos gehört haben, wie die Koalitionsfraktionen abstimmen werden, können wir einen Haken dahinter machen.
gendlichen ernst nehmen. In dem Jubiläumsjahr „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ wäre zumindest eine Überweisung in den Ausschuss hilfreich. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu etablieren und dafür finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen.
Nach der Einführung von Modellstandorten soll nach drei Jahren das Land Sachsen-Anhalt flächendeckend ausgestattet werden. Bei der Entscheidung zu diesem Antrag stellen sich dem Betrachter die Frage nach der Notwendigkeit in der Sache und die Frage nach der Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsgestaltung. Dazu hat der Minister schon einiges ausgeführt.
Natürlich begrüßt meine Fraktion die Tatsache, dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer wieder - so auch mit diesem Antrag - für die Rechte der Kinder und Jugendlichen einsetzt. Es wird Sie überraschen, dass unsere Fraktion in diesem Politikfeld ganz nah bei Ihnen ist.
Dennoch bin ich überrascht, dass hier ein Antrag vorliegt, welcher in ähnlicher Form vor der Sommerpause eine Ablehnung erfahren hat. Im Rahmen der Reform zur Kommunalverfassung haben wir darüber ausreichend Argumente ausgetauscht.
Natürlich ist es sehr wichtig, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte nach SGB VIII und anderen Gesetzen gegenüber freien und öffentlichen Trägern wahrnehmen können. Dazu wollen wir sie auch ständig ermutigen.
Viele von uns sind auch Mitglieder in kommunalen Gremien, in Stadträten, in Kreistagen. Wir wissen sehr wohl, wie das vor Ort läuft und manchmal natürlich auch nicht läuft. Das muss man sehr wohl zugeben. Das ist jedoch kommunale Selbstverwaltung. In diese kommunale Selbstverwaltung sollten wir nicht eingreifen, indem wir Doppelstrukturen schaffen und den Betroffenen das Gefühl vermitteln, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand macht.
Weiterhin möchte ich anmerken, dass jeder Bürger dieses Landes das Recht und die Möglichkeit hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag und an zuständige Stellen zu wenden. Aus meiner mehrjährigen Tä
tigkeit im Petitionsausschuss sind mir sehr wohl einige Fälle aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bekannt. Ich möchte feststellen, dass die Petitionen in diesem Ausschuss in guten Händen lagen, da der Petitionsausschuss in seiner Funktion sehr wohl als Beschwerdestelle, allerdings nur bedingt - das möchte man zugeben - als Beratungsstelle fungieren kann.
Der Minister hat bereits weitgehend ausgeführt und genügend Gründe angeführt, welche eine Ablehnung Ihres Antrags durch unsere Fraktion nach sich ziehen. Vorhandene Strukturen zu nutzen, sie zu qualifizieren und sie sachlich und konsequent an den Interessen und Bedürfnissen, vor allem aber an der Praxis auszurichten, sollte ein lobenswertes Ziel sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Kollege Born. - Zum Schluss könnte, falls sie möchte, Kollegin Lüddemann noch einmal sprechen.
Herr Präsident! Ich würde gern zu einem Punkt etwas sagen, der immer wieder aufgetaucht ist und bei dem mich irritiert, dass er immer wieder aufgetaucht ist. Es geht um die Frage der angeblichen Doppelstrukturen.
Ich meine schon mehrmals in diesem Hohen Hause dargestellt zu haben, dass es um dieses Dreieck geht: Jugendamt, Klient, Träger. Diese haben gemeinsam beispielsweise über die Heimeinweisung eines Jugendlichen zu befinden. Es sollte sich in der Mitte eine unabhängige Stelle befinden, die dem einen Teil des Dreiecks erklärt - um es einmal ganz platt zu sagen -, was der andere Teil des Dreieckes meint, die Fragen übersetzt und Abläufe erklärt.
Das sind mitnichten Doppelstrukturen, sondern das ist eine Erleichterung, um das, was gesetzlich ohnehin vorgeschrieben ist, zu tun.
Insofern hat es nichts mit den Netzwerken zu tun, die gut und richtig und wichtig sind und die alle möglichen anderen Bereiche, auch über Jugendhilfe hinaus, einbinden sollen und müssen. Das geschieht in der Praxis auch. Aber das hier ist völlig anders gemeint.
Ich habe vorhin gesagt: Wir werden, um zu zeigen, dass es möglich ist, trotzdem einen entsprechenden Haushaltsantrag stellen. Dass das in der Praxis vor Ort auf Dauer unterschiedlich ausgestaltet werden müsste, dass es in einem Landkreis aufgrund einer höheren Anzahl von Kindern und Jugendlichen ein höheres Aufkommen geben kann als in anderen - so ähnlich habe ich Sie verstanden, Frau Hohmann -, das denke ich auch. Aber das wäre etwas, das man im Rahmen dieser Modellphase noch einmal genau prüfen könnte.
Wir haben nicht geschrieben, dass es zwangsläufig flächendeckend eingeführt werden sollte. Das hatten Sie, Kollege Born, glaube ich, gesagt. Wir haben gesagt, dass danach geprüft werden soll, ob es ein gutes Instrument ist, das gegebenenfalls flächendeckend eingeführt werden müsste.
Dabei möchte ich es an dieser Stelle belassen. Ich beantrage namens meiner Fraktion, den Antrag in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. - Danke.