Protokoll der Sitzung vom 08.09.2011

Die Teilnehmer müssen sicherlich aus dem Landesverwaltungsamt und aus dem Landesjugendamt kommen. Es soll mit den Personalvertretungen geredet werden, weil es wichtig ist zu klären, welche speziellen, mit den betroffenen Personen verbundenen Dinge berücksichtigt werden müssen; denn es soll im weitesten Sinne ja auch sozialverträglich sein. Von daher kann ich jetzt, auch um einer Verunsicherung vorzubeugen, die sonst eintreten würde, keine konkreten Dinge nennen.

Wir müssen erst einmal wissen, was wir inhaltlich wollen, wie wir uns die Vorteile verschaffen können, die wir uns im Koalitionsvertrag von der Verbindung des Landesjugendamtes mit seiner Praxisnähe mit der obersten Landesjugendbehörde, also dem Ministerium, versprochen haben, wie man das am besten integrieren kann und mit welchem Personal das gelingt. Dazu brauchen wir noch ein bisschen Zeit.

(Frau Hohmann, DIE LINKE: Darf ich noch einmal?)

Zweite Nachfrage.

Entschuldigen Sie, aber ich würde gern wissen, ob ein Teil der ehrenamtlichen Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses in diesen Prozess einbezogen werden soll.

Sie meinen wahrscheinlich den Landes-Kinder- und Jugendhilfeausschuss als ehrenamtlichen Teil. Ich gehe davon aus, dass wir sie mit einbeziehen, weil sie als zweite Säule des Landesjugendamtes und des Ministeriums originär damit zu tun haben. Ich gehe felsenfest davon aus, dass wir sie mit einbeziehen. Zunächst brauchen wir aber ein Konzept. Dass wir dieses mit ihnen besprechen, ist für mich selbstverständlich.

Weitere Nachfragen sind nicht vorgesehen. - Herzlichen Dank, Frau Ministerin Bischoff.

(Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen - Herr Borgwardt, CDU: Der Präsident sorgt für Heiterkeit!)

Wir kommen somit zur Frage 5 des Abgeordneten Herrn Grünert. Es geht um Modellrechnungen zur Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG).

Am 11. August 2011 legte die Landesregierung dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Verbandsgemeindegesetzes nebst Begründung gemäß Abschnitt I der Landtagsinformationsvereinbarung vor. Der genannte Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörung.

Mit dem Gesetz sind umfangreiche Veränderungen bei den kommunalen Zuweisungen in den Jahren 2012 und 2013 geplant, die vom Gesetzgeber hinreichend zu würdigen sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, dem Landtag als Gesetzgeber die Modellrechnungen vorzulegen, die dem oben genannten Gesetzentwurf zugrunde gelegt werden und aus denen sich die Höhe der Zuweisungen nach dem FAG für jede einzelne Kommune in den Jahren 2012 und 2013 ergibt?

2. Wann beabsichtigt die Landesregierung, den nach den Anhörungen überarbeiteten Gesetzentwurf und die dazugehörigen Modellrechnungen in den Landtag einzubringen, aus denen sich die Höhe der Zuweisungen nach dem FAG für jede einzelne Kommune in den Jahren 2012 und 2013 im Vergleich zu Punkt 1 ergibt?

Danke schön, Herr Kollege. - Die Frage wird von Ministerin Frau Professor Dr. Angela Kolb in Vertretung des Finanzministers beantwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anfrage des Abgeordneten Grünert beantworte ich im Namen der Landesregierung und in Vertretung des Finanzministers, der heute nicht anwesend ist, wie folgt.

Zunächst eine Vorbemerkung: Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei dem am 9. August 2011 in die Anhörung gegebenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Verbandsgemeindegesetzes um die Fortschreibung des derzeit geltenden Finanzausgleichsgesetzes handelt.

Die im Jahr 2009 im Innenausschuss des Landtags vorgelegten Vergleichsrechnungen waren der Umstellung des damaligen, also des alten FAG auf eine aufgabenbezogene Errechnung des angemessenen Finanzbedarfs geschuldet. Unter diesem Aspekt sind sie bei der Fortschreibung des Gesetzes entbehrlich, weil sich jetzt eben kein Systemwechsel vollzieht.

Eine Aufstellung über die Höhe der Zuweisungen nach dem FAG für jede einzelne Kommune in den Jahren 2012 und 2013 ist grundsätzlich möglich. Die Erarbeitung ist aber trotz der aufgrund der Gemeindegebietsreform deutlich gesunkenen Anzahl der Gemeinden mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Insoweit ist beabsichtigt, die Berechnung erst für die Fassung des Gesetzentwurfes vorzunehmen, die dem Landtag nach der zweiten Kabinettsbefassung, also nach der Anhörung, zugeleitet wird.

Für die dann anstehenden Beratungen im federführenden Finanzausschuss können die Berechnungen des Statistischen Landesamts über die Höhe der Zuweisungen nach dem FAG für die einzelnen Kommunen unseres Landes zur Verfügung gestellt werden. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt noch eine Nachfrage. Ich weiß nicht, wie diese beantwortet werden soll, aber wir werden es versuchen.

Herr Präsident, nötigenfalls muss die Antwort schriftlich nachgereicht werden.

Ich hätte noch eine Frage, wenn Sie sagen, der Entwurf stelle eine Fortschreibung des FAG auf der Grundlage einer aufgabenbezogenen Ermittlung des Finanzbedarfs dar.

Sie haben mit dem Gesetzentwurf eine erhebliche Reduzierung der Zuweisungen für den gemeindlichen Bereich vorgenommen. Die Änderung würde bedeuten, dass die bisher geltende Fassung offensichtlich zu überproportionalen Mehreinnahmen

geführt hat, dass die aufgabenbezogenen Aufwendungen also überkompensiert wurden. Ansonsten dürfte man die Zuweisungen nicht absenken. Gerade deswegen ist es für uns wichtig zu erfahren, ob es eine Modellrechnung gibt, aus der hervorgeht, dass die Aufgaben anders bewertet werden, als es in dem geltenden FAG dargestellt ist.

Das war, wenn ich es richtig verstanden habe, eher eine Erklärung dafür, warum gefragt wurde.

Vielleicht können Sie die Frage noch einmal präzisieren, Herr Kollege.

Herr Präsident, die Frage bestand darin: Was ist der Grund für die Absenkung der FAG-Massen vor dem Hintergrund, dass man das FAG nach aufgabenbezogenen Kriterien erarbeitet hat?

Vielen Dank, Herr Kollege.

Ich möchte darum bitten, dass das Finanzministerium diese Frage schriftlich beantwortet. Es ist zugesagt worden, dass nach der Anhörung und nach der zweiten Kabinettsbefassung eine Vergleichsrechnung vorgelegt wird. Ich gehe davon aus, dass das schon den Ausgangspunkt bilden wird, um Ihre Frage beantworten zu können.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich denke, so kann verfahren werden.

Wir kommen zur Frage 6 der Abgeordneten Frau Edler. Es geht um mehr Kompetenzen für Ortschaftsräte nach der Gemeindegebietsreform.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 29. August 2011 zu entnehmen war, sollen die Ortschaftsräte in den Einheitsgemeinden bald mehr zu sagen haben. Nach dem Willen des Innenministers soll dafür die Gemeindeordnung überarbeitet werden. Dies würde bedeuten, dass nach der Gemeindegebietsreform die Ortschaftsräte mehr Kompetenzen gegenüber den Einheitsgemeinderäten erhalten würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und unter welcher Maßgabe will die Landesregierung die Ortschaftsräte stärken, jedoch gleichzeitig die Rechte der Gemeinderäte nicht beschneiden?

2. Was soll sich bis wann nach dem Willen der Landesregierung in der Gemeindeordnung ändern, um den Ortschaftsräten mehr Kompetenzen einzuräumen?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Die Frage wird vom Minister für Inneres und Sport beantwortet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte Ihre Frage, Frau Edler, für die Landesregierung wie folgt.

Die Landesregierung misst dem Erhalt der lokalen Identität in den Ortschaften selbstverständlich auch nach der Gemeindegebietsreform eine große Bedeutung zu. Hierzu gehört die Ortschaftsverfassung mit umfangsreichen Antrags-, Vorschlags-, Anhörungs-, Unterrichtungs- und Entscheidungsrechten für die jeweiligen Ortschaftsräte.

Da die Kommunalreform, wie wir hier im Haus beschlossen haben, zum 1. Januar 2010, zumindest was die freiwillige Phase betrifft, und ansonsten spätestens zum Juni 2010 gegriffen hat, haben wir seit diesem Zeitpunkt auf der einen Seite Ortschaftsräte mit den entsprechenden Ortschaftsbürgermeistern und auf der anderen Seite als endgültiges Entscheidungsgremium den Einheitsgemeinderat.

Wir haben vor, jetzt damit zu beginnen, die Erfahrungen in den Ortschaftsräten auszuwerten, welche Anhörungs-, Unterrichtungs- und Entscheidungsrechte sich bewährt haben.

Ich habe in der „Mitteldeutschen Zeitung“ lediglich gesagt - dem müssen Sie mein Interview zugrunde legen und nicht das, wie man es interpretiert hat; das gehört zur Pressefreiheit -, dass wir das an einigen Stellen nachjustieren werden. Diese Überlegung haben wir.

Die Nachjustierung, sehr geehrte Frau Edler, kann aber nicht über den Bereich hinausgehen, in dem man in Gefahr gerät, die Rechte der jetzigen Einheitsgemeinderäte zu beschneiden. - Das ist ein Spannungsverhältnis, in dem wir uns bewegen.

Das zweite Spannungsverhältnis ist, dass wir selbst durch eine gutgemeinte Nachjustierung, die wir im Haus prüfen, die Ortschaftsräte nicht in Versuchung führen, sich wieder für selbständig zu halten. Das muss in Ruhe und Gelassenheit gemacht haben.

Damit hängt die zweite Frage, die Sie uns gestellt haben, zusammen: Wir haben vor, die Kommunal

verfassung in ganz unterschiedlichen Bereichen, was Gemeinderechte angeht, zu überarbeiten - neudeutsch nennt man das „relaunchen“. Wir wollen dann eine Kommunalverfassung machen, in der wir diese Bereiche mit berücksichtigen werden. Wir haben uns vorgenommen, dies Ende 2012 einzubringen. Ich würde Sie bitten, Frau Edler, uns so lange die Chance zu geben, das zu prüfen.

Ich glaube, ich habe Ihre Frage im Namen der Landesregierung umfassend beantwortet. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Es gibt eine Nachfrage der Kollegin Frau Dr. Paschke.

Sie haben ausgeführt, dass Sie das Ortschaftsrecht auf alle Fälle nachjustieren wollen, und dieses Spannungsverhältnis benannt. Können Sie einen konkreten Punkt nennen, der Ihnen vor Augen schwebt, warum man das nachjustieren müsste?