Darüber hinaus regelt § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes, dass weitergehende Leistungen insbesondere dann gewährt werden, wenn dies zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten ist. Diese Regelung gibt den Leistungsbehörden die Möglichkeit, einem besonderen Bedarf im Einzelfall gerecht zu werden.
Damit ist zwar eine existenzielle Grundversorgung sichergestellt, nicht aber eine weiterführende Versorgung. Eine Reihe von Leistungen, die in diesem Sinne nicht unbedingt erforderlich sind, die aber gesetzlich Versicherten gleichwohl gewährt werden, können von Asylsuchenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht ohne Weiteres in Anspruch genommen werden. Dies trifft zum Beispiel auf bestimmte präventive und rehabilitative Maßnahmen bei chronischen Erkrankungen zu.
Dieser eingeschränkte Leistungskatalog ist dadurch begründet - zumindest war es in der Vergangenheit so -, dass bei Asylsuchenden bis zu einer Entscheidung über ihren Antrag offen ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Das zumindest war damals die Begründung. Eine sol
Als Gesundheitsminister möchte ich an dieser Stelle ergänzen, dass diese Leistungseinschränkung problematisch wird, wenn sich das Verfahren über einen längeren Zeitraum hinzieht und wenn durch die Nichtbehandlung gesundheitliche Folgeprobleme auftreten. Problematisch ist es insbesondere auch, wenn verfolgungsbedingte Traumatisierungen nicht frühzeitig behandelt werden.
Deshalb setzen sich die Gesundheitsminister seit längerer Zeit für eine bessere psychosoziale Versorgung ein. Das ist schon etliche Jahre her. Es wird auch gemeinsam mit dem Bundesministerium daran gearbeitet.
Soweit im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein umfassenderer Zugang zum deutschen Gesundheitssystem gefordert wird, ist daher zu klären, was darunter verstanden wird und wie dies zu regeln wäre. Denn dafür wäre auch ich.
In der Einführung der elektronischen Krankenversicherungskarte oder Gesundheitskarte sieht die Landesregierung insgesamt Vorteile für alle Beteiligten, so ähnlich, wie es Herr Herbst soeben gesagt hat. Der Vorteil für die Leistungsberechtigten liegt auf der Hand. Der Zugang zu medizinischen Leistungen wird vereinfach und erleichtert.
Sie brauchten nicht erst zu den Sozial- oder Jugendämtern zu gehen, um sich einen Behandlungsschein geben zu lassen. Dort beurteilen andere, die mit medizinischer Versorgung gar nichts zu tun haben, ob diese Leistung angemessen ist. Daher halte ich es für richtig, das Verfahren zu vereinfachen.
Man muss allerdings ehrlicherweise sagen, ich weiß nicht, wie es in anderen Ländern, an deren Regierungen unterschiedliche Parteien beteiligt sind, gehandhabt wird. Die Beispiele, die wir kennen, werden alle in Stadtstaaten praktiziert. Alle drei sind Kommunen.
In Brandenburg gibt es nach meinem Kenntnisstand keine flächendeckende Regelung. Das würde mich sehr interessieren. Ich weiß auch nicht, wie es in Hessen, Baden-Württemberg und in anderen Ländern gehandhabt wird.
Richtig ist, dass das Verfahren in Bremen - ich habe mir die dortigen Verträge einmal angesehen - vereinfacht worden ist. Die Verwaltungskosten verringern sich, weil dort der direkte Weg genutzt wird. Aber es wird in vielen Fällen ein Amtsarzt hinzugezogen, weil auch ein Arzt in Bremen oder Hamburg dazu verpflichtet ist, nur das Notwendigste zu machen. Dort entscheidet dann der Amtsarzt, ob eine Behandlung notwendig ist. Zurzeit ist auch dort ein genereller Zugang noch nicht möglich.
Die Frage, ob es Unterschiede geben muss, ist berechtigt; darin haben Sie Recht. Ich habe nur gesagt, wie es ist.
Es ist klar, warum es in den Flächenländern so schwierig ist. Die Kommunen könnten es heute schon machen. Aber die kommunale Selbstverwaltung in den Landkreisen ist ein hohes Gut. Ich weiß nicht, wie wir das landesweit regeln sollen, ohne dass die Konnexität und anderes eine Rolle spielt.
Darüber hinaus müsste sich in den Landkreisen jeweils eine Krankenkasse - dort ist es immer die AOK gewesen - bereit erklären, das zu tun. Es ist in Flächenländern noch immer schwierig. Das wird auch daran deutlich, dass bisher nur wenige Länder das Thema in Angriff nehmen oder es schon geregelt haben.
Ich habe an der letzten Sitzung des Bundesrates teilgenommen. Ich rede jetzt nicht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bei der es noch um andere Regelungen geht, sondern nur über die gesundheitliche Versorgung. Diese Frage wurde in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht so dezidiert angesprochen.
Zu der Frage der besonderen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Bundesrat vor zwei oder drei Wochen hat es bis zur letzten Minute am Freitagmorgen noch Diskussionen gegeben. Ich gebe zu, dass es sicherlich ein Verdienst der Länder ist, in denen die GRÜNEN an der Regierung beteiligt sind. Denn man wollte dieses Paket schnüren.
Deshalb ist die Frage der Gesundheitskarte mit hineingenommen worden. Ich lese das dann noch einmal vor. Deshalb halte ich es für richtig, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern überlegt, wie er das gesetzlich regeln kann. Das halte ich für viel wichtiger als den Vorschlag, dass einzelne Landkreise im Land so etwas machen.
Das geht gar nicht; denn dann schafft der eine Landkreis eine Regelung und der andere nicht. Entweder machen es alle oder gar keiner. Das ist ein schwieriges Vorhaben. Am besten wäre es natürlich, wenn es bundeseinheitlich wäre. Unter Punkt 7 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern heißt es:
„Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung, bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt.“
„Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.“
Also werden nicht die Länder aufgefordert, tätig zu werden, sondern der Bund soll gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie es gemacht werden kann. Dies halte ich für richtig. Das werden wir als Land auch begleiten. Wir haben vor der Sitzung des Bundesrates intensiv darüber gesprochen. Bei dem Gespräch, bei dem sich beide Seiten geeinigt haben, waren der Ministerpräsident und ich anwesend. Deshalb haben wir auch freie Hand gehabt.
Ich sage es noch einmal: Die Einigung in letzter Minute war mit Sicherheit ein Verdienst der Länder, in denen die GRÜNEN mitregieren, weil sie darauf gedrängt haben. Wir müssen etwas tun und sollten auch am Ball bleiben, weil eine bessere Versorgung wichtig ist.
Wir wissen auch, dass ein größerer Teil der Menschen, die auf der Flucht sind, wirklich viele Belastungen mitbringen. Die Kranken- oder besser die Gesundheitsversorgung von Menschen, die vielleicht monatelang auf der Flucht sind, ist sicherlich nicht die beste. Daran müssen wir arbeiten. Denn ich glaube, es ist ein Gebot der Menschlichkeit, hier mehr zu tun.
Da beantragt wurde, den Antrag in die Ausschüsse zu überweisen, könnte man dort noch intensiver darüber reden, was möglich ist.
Stimmen Sie mir darin zu, Herr Minister Bischoff, dass das Problem letztlich seit 1993 besteht, nämlich seit dem Tag, an dem unter anderem die SPD daran mitgewirkt hat, dass das Grundrecht auf Asyl massiv ausgehöhlt worden ist? Dadurch ist man letztlich in die Situation gekommen, dass Asylbewerber mit Blick auf ihre Rechte an dieser
Stimmen Sie mir auch darin zu, dass es an der Zeit wäre, nicht nur Prüfaufträge im Bundesrat zu beschließen, sondern tatsächlich zu einer Veränderung der gesetzlichen Situation zu kommen? Was wird Sachsen-Anhalt konkret dafür tun, dass wir auf der Bundesebene, wo derzeit dieselben Partner wie hier im Land regieren, endlich zu einer dauerhaften Lösung kommen, damit Asylbewerberinnen und Asylbewerber den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben wie jeder andere Mensch in diesem Land?
Herr Striegel, dass sich die Frage, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist und wie wir mit Asylsuchenden umgehen, immer weiterentwickelt, das ist klar. Dazwischen gab es auch noch eine rotgrüne Bundesregierung.
Deshalb will ich mich nicht darauf beziehen, was vor 20 Jahren gewesen ist, sondern es geht darum, wie es heute ist und wie es sich weiterentwickelt.
Im Übrigen haben alle Länder der Vereinbarung zugestimmt, auch diejenigen, in denen die GRÜNEN mit regieren.
- Was macht Sachsen-Anhalt? - Ich kann Ihnen die Protokolle vorlesen und die Anträge und die Vermittlungsanträge, die wir stellen. Aber ich glaube, das können Sie alles selbst nachlesen.
Ich denke, dass wir nicht untätig sind. Mit Frau Möbbeck, die mich dabei immer unterstützt - ich glaube, das sehen Sie auch so -, haben wir eine verlässliche Partnerin, die gerade, was Fragen der Integration angeht, sehr weit vorn steht.
Danke schön, Herr Minister. - Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir fahren mit der Aussprache fort. Als erster Debattenredner spricht für die Fraktion der SPD Abgeordneter Herr Wanzek.
du dieses wichtige Thema in den Landtag gebracht hast. Aber etwas weniger Pathos würde dem Thema ganz gut tun.
Herr Minister Bischoff hat eingangs seiner Rede erwähnt, dass er stellvertretend für den Innenminister gesprochen hat. Ich finde es eigentlich ganz richtig, dass der für Integrationspolitik und für Gesundheitspolitik zuständige Minister zu diesem Thema spricht, weil genau das die Aspekte sind, die wir hierbei beleuchten müssen.