Protokoll der Sitzung vom 23.04.2015

(Beifall bei der CDU)

Wie wenig Sie von der täglichen polizeilichen Praxis verstehen, haben Ihre Ausführungen eben auch nachgewiesen.

(Beifall bei der CDU - Herr Scheurell, CDU: Wieder bewiesen!)

Meine Damen und Herren! Mit der erneuten Novellierung des Polizeigesetzes wollen wir den Maßgaben des Landesverfassungsgerichtes Rechnung tragen und auch den Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einer wirksamen und modernen Gefahrenabwehr und den Erfordernissen der polizeilichen und sicherheitsbehördlichen Praxis gerecht werden.

Da das Landesverfassungsgericht die Ermächtigungsgrundlagen mit Maßgaben versehen hat und diese nur noch bis Ende dieses Jahres verwendbar sind, ist es dringend notwendig, dass wir diese erneute Novelle schnellstmöglich in zweiter Lesung in diesem Hohen Hause beraten.

Ich bitte abschließend den Innenausschuss um ein gestrafftes Beratungsverfahren, ohne hierbei die hierfür gebotene Gründlichkeit der Beratung aus den Augen zu verlieren. Vor dem Hintergrund, dass wir bei der letzten Novelle nach einer umfangreichen öffentlichen Anhörung intensiv darüber diskutiert haben und sich die vom Landesverfassungsgericht gerügten Mängel mit relativ geringem gesetzgeberischem Nachbesserungsbedarf beheben lassen, denke ich, dass eine Anhörung in schriftlicher Form genügen wird.

Liebe Kollegin Tiedge, Sie haben natürlich Recht damit, dass den Koalitionsfraktionen in § 1 Nr. 4 ein redaktioneller Fehler unterlaufen ist. Nicht § 17, sondern § 17c soll aufgehoben werden. Wir werden dies im Ausschuss entsprechend berücksichtigen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Kollege Kolze. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen nun ab. Es war unstrittig, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen wird.

Herr Kollege Striegel, Sie haben von Ausschüssen gesprochen, meinten aber sicherlich nur den Innenausschuss?

(Herr Striegel, GRÜNE, nickt)

Wir stimmen nunmehr über die Überweisung des Gesetzentwurfes in der Drs. 6/3987 an den Innenausschuss ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle

Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Wir fahren mit dem Tagesordnungspunkt 5 fort:

Erste Beratung

Vorvertrag mit Microsoft kündigen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3981

Der Einbringer ist Herr Wagner, jung und dynamisch steht er schon am Pult. Bitte.

(Herr Borgwardt, CDU: Vorschusslorbeeren!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Nach meiner Einschätzung gibt es hier und heute nach wie vor einen breiten Konsens zwischen allen vier Fraktionen darüber, dass wir unverzüglich unsere Schulen ertüchtigen müssen, um unseren Schülerinnen und Schüler den Erwerb von Medienkompetenz auch in unseren Schulen gewähren zu können.

Ich verbinde mit unserer heutigen Plenardebatte zu einem aktuellen und jenseits dieses Konsenses liegenden konkreteren Anlass die Hoffnung, dass uns dieser Konsens auch am Ende der Debatte noch eint.

Zum Ende der fünften Legislaturperiode beauftragte der Landtag die Landesregierung, Initiative für die Medienkompetenzvermittlung zu ergreifen. Daraufhin installierte das Kultusministerium eine Arbeitsgemeinschaft Medienkompetenz, die nun seit ca. vier Jahren arbeitet und bereits Maßnahmen in ihren Berichten zu Papier gebracht hat.

Vertreter aus der Arbeitsgemeinschaft, zum Beispiel das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung, Lisa, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, LfD, sowie der Verband der IT- und Multimediawirtschaft, VITM, lassen seitdem keine Gelegenheit aus, uns darauf hinzuweisen, dass diese auf erste Umsetzungen im Land warten. Auch die LINKE-Landtagsfraktion wartet.

Im Februar 2012 forderte die Fraktion DIE LINKE im Rahmen eines Antrages, der darauf abzielte, den sogenannten Schultrojaner zu verhindern, bereits, freie Bildungsmaterialien verstärkt zu fördern. DIE LINKE hat in der letzten Zeit mit vielen Personen geredet, die in unterschiedlichen Institutionen mit dem Thema Medienbildung betraut sind. Vor allem zeigt sich, dass Lehrerinnen und Lehrer Kompetenzen aufbauen müssen, um Medienbildung in den Unterricht einfließen zu lassen. Erste Erfolge sehen wir in einer im Ausschuss für Wissenschaft

und Wirtschaft erarbeiteten Beschlussempfehlung zur Lehrerausbildung von Anfang 2015.

In unserer Bemühung, die Medienbildung im staatlichen Schulsystem stärker zu verankern und die Ergebnisse, die im Land Sachsen-Anhalt erarbeitet worden sind, zu nutzen, wurden wir dann, wie auch fast alle anderen, die mit dem Thema betraut sind, von einer Pressemitteilung aus dem Finanzministerium während der diesjährigen Cebit überrascht. In dieser kündigt der Beauftragte der Landesregierung für die Informationstechnik, unser CIO Herr Staatssekretär Richter, eine Vereinbarung über eine Lernoffensive zwischen dem Land und einem privaten Partner, nämlich Microsoft, an. Niemand wusste davon.

Was tue ich in diesem Falle als Abgeordneter vor lauter Schreck? - Ich stelle eine Kleine Anfrage, die bis heute noch nicht beantwortet wurde. Was machen wir als Fraktion? - Wir sprechen das Thema so schnell wie möglich im Fachausschuss an und stellen fest: Viel anders als wir hat auch der Kultusminister nicht von dieser Maßnahme erfahren.

(Herr Henke, DIE LINKE: Er ist gar nicht da!)

Der für Schulen zuständige Minister - er ist gerade nicht anwesend -

(Herr Dr. Schellenberger, CDU: Wie immer! - Weitere Zurufe)

erfährt von einer Vereinbarung des Landes bezüglich einer Lernoffensive an unseren Schulen nur aus der Presse und ist jetzt nicht anwesend.

Was steht hier und heute fest? - Wir wissen, dass die Landesregierung von sich aus dem privaten Dritten die Absicht bekundet, mit ihm bis zum 30. Mai 2015 Folgeverträge abzuschließen. Das Thema wird dadurch akut. Wir als Landtagsfraktionen haben keine andere Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen, als die Aufkündigung dieser Absichtserklärung einzufordern.

(Beifall bei der LINKEN)

DIE LINKE hält die Vereinbarung des Landes mit dem privaten Dritten, die beide Letter of Intent nennen, sowohl bezüglich des Inhaltes als auch bezüglich des Vorganges rund um diesen Vorvertrag für bedenklich.

Erstens. Wie besprechen sich in unserem Land zuständige Ministerien? Wer ist hier Koch und wer Kellner?

Mit Beginn der Legislaturperiode führt die Regierung die begrüßenswerte Position eines LandesCIO ein, also einer Person, welche die öffentliche IT des Landes im Sinne der Regierung koordinieren und voranbringen soll. Neu am Vorgang des Vorvertrages mit Microsoft ist, dass der CIO von der Landesregierung offenbar eine solche Kompe

tenz verliehen bekommen hat, Absprachen mit den Fachministerien bezüglich der IT nicht mehr treffen zu müssen. Das empfinde ich als eine fatale Entwicklung.

(Beifall bei der LINKEN)

Der CIO muss von sich aus sehen, dass er über so weitreichende IT-Vorhaben, wie sie nun im Letter of Intent als Absicht der Landesregierung formuliert sind, den Fachminister konsultieren muss - den ich jetzt sehr herzlich begrüße.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich wünsche mir, dass eine Absicht des Landes auch gegenüber wirtschaftlichen Partnern eben nicht nur die eines CIO ist, sondern die eines Kabinetts in seiner Gesamtheit, dem sich ein CIO verpflichtet fühlt.

Zweitens. Wie hatte die Regierung eigentlich die Einbindung des fachlich zuständigen Ausschusses für Bildung und Kultur geplant? - In der vorletzten Woche tagte der Bildungsausschuss, unter anderem wurde ein Selbstbefassungsantrag der CDUFraktion beraten, in dem es um Fragen der technischen Schulausstattung ging. Zu diesem Zeitpunkt - ca. drei Wochen nachdem auch das Kultusministerium Kenntnis von dem Letter of Intent hatte - konnten dem Ausschuss keine konkreten Punkte genannt werden. Ich bedanke mich daher bei allen Ausschussmitgliedern, dass sich diese wegen der Dringlichkeit für diese Sitzungsperiode auf eine Sondersitzung des Bildungsausschusses einigen konnten.

Drittens. Wie ist der Letter of Intent zu werten? - Hierzu steht nun seitens des CIO die Aussage im Raum, der Vorvertrag sei lediglich ein unverbindliches Angebot.

(Minister Herr Bullerjahn: Das ist bei einem Letter of Intent immer so!)

Was für ein Unsinn! Die Vereinbarung spricht klar eine Absichtserklärung aus. In keinem Wort wird dem wirtschaftlichen Partner verdeutlicht, dass die Regierung die Vereinbarung im Land als Angebot verkaufen will. Es ist dreist, die Vereinbarung als Angebot kleinzureden.

(Beifall bei der LINKEN)

Zudem ist es unschicklich, einem potenziellen wirtschaftlichen Partner des Landes solche Fehleinschätzungen zu geben.

Der Letter of Intent ist sicherlich kein neutrales Angebot, um über irgendetwas reden zu können. Nein, es ist nichts anderes als ein Schnellschuss. Er enthält, je nach Ausgestaltung der tatsächlichen Folgeverträge, Kompetenzabtretungen des öffentlichen Raumes weit über die IT-Technik hinaus. Mit Softwarelizenzen und Zugriff auf Bildungsinhalte wird ein PPP-ähnliches Modell für den Bildungs

bereich geschaffen, ohne dass auch nur eine relevante Instanz über diesen Schritt informiert worden ist.

Viertens. Wie hatte der CEO eigentlich vor, den Datenschutz zu gewährleisten? - Aus der Vereinbarung geht hervor, dass die Personendaten von allen Lehrerinnen und Lehrern sowie allen Schülerinnen und Schülern, also ca. 200 000 Menschen im Land, zentral in einem Verzeichnis bei Microsoft landen sollen. Mir ist zunächst weniger wichtig, wo diese Daten gespeichert werden. Mir ist erst einmal wichtig, wer über die Daten verfügt.