Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Auf der Grundlage der Synopse des GBD sowie des inzwischen abgestimmten Formulierungs

vorschlages zu diesem Punkt erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport die Ihnen in der Drs. 6/4084 vorliegende Beschlussempfehlung. Sie wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung bitten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Minister Stahlknecht.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 16. Oktober 2014 habe ich den Ihnen vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung archivrechtlicher Vorschriften in den Landtag eingebracht.

Der Ausgangspunkt für die Gesetzesinitiative war die im Frühjahr 2013 im Landtag geführte Diskussion über die Frage, die auch durch den Kollegen Striegel mit befördert wurde, ob die Verfassungsschutzbehörde im Zusammenhang mit der Untersuchung des NSU-Komplexes gesetzwidrig Unterlagen vernichtet hatte oder nicht.

Die Landesregierung hatte damals im Gegensatz zur Opposition festgestellt, dass die Verfassungsschutzbehörde auf der Basis des geltenden Rechts korrekt gehandelt hatte. An dieser Einschätzung hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Wir waren uns aber darüber einig, die gesetzlichen Regelungen so zu ändern, dass eine Anbietungs- und Übergabepflicht gegenüber dem Landeshauptarchiv auch für die Verfassungsschutzbehörde gelten soll.

Zur Erreichung dieses Ziel sah der Gesetzentwurf die Novellierung eine Reihe von Gesetzen vor. Die wesentliche Änderung ist die Anbietungs- und Übergabepflicht der Verfassungsschutzbehörde gegenüber dem Landeshauptarchiv.

Es wurden die allgemeinen Regelungen für die Anbietungspflicht geändert. Einerseits wird die Anbietungspflicht in Bezug auf Unterlagen, die nach besonderen Rechtsvorschriften gelöscht werden müssen, erweitert auf Unterlagen, die nach besonderen Rechtsvorschriften vernichtet werden müssen. Das ist eine sehr technische Sache.

Andererseits wurde der Katalog der Ausnahmen von der Anbietungspflicht ausgedehnt auf Unterlagen, die in Ausübung von Befugnissen zur heimlichen Informationsbeschaffung entstanden sind und den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen.

In dem neuen § 9b des Archivgesetzes wird eine Pflicht zur Übergabe kopierter Datenbestände zu bestimmten Stichtagen geschaffen, wenn elektronische Unterlagen einer laufenden Veränderung unterliegen und bei einer Aktualisierung der jeweils vorherigen Inhalte etwa durch Überschreibung die Daten gelöscht sind und nicht mehr rekonstruiert werden können.

Viertens. Die Bestimmungen für den Zugang zu den in Archiven aufbewahrten Unterlagen werden denen für jemanden, der ein Informationszugangsrecht hat, angeglichen.

Während der Behandlung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Inneres und Sport ist deutlich ge

worden, dass es sich - das kommt selten vor, wie Herr Erben das einschätzte - um einen sehr ausgefeilten Gesetzentwurf gehandelt habe - vielen Dank dafür -; denn abgesehen von redaktionellen Änderungen unterscheidet sich der heute zur Entscheidung vorliegende Gesetzentwurf nur unwesentlich von der von mir vor einigen Monaten vorgelegten Fassung.

Ich denke, dass das, was wichtig ist, durch den Ausschussvorsitzenden in der bewährten Form vorgetragen worden ist, sodass ich aufgrund der vorgerückten Stunde und der Tatsache, dass es sich um sehr technische Details handelt, auf weitere Ausführungen verzichten möchte.

Ich bedanke mich beim Ausschuss für die guten und konstruktiven Beratungen und bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen, sodass wir ein gutes neues Gesetz in SachsenAnhalt haben werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Wir treten in eine Fünfminutendebatte ein. Die erste Debattenrednerin spricht Frau Tiedge für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst vorausschicken, dass dieses Gesetz zu jenen gehört, die im Eilzugtempo, um nicht zu sagen, im Schweinsgalopp durch die Ausschüsse gejagt wurden.

(Minister Herr Stahlknecht: So etwas ma- chen wir nicht!)

Auch wenn die Landesregierung unter Druck steht und die Legislaturperiode nun bald zu Ende ist, ist das keine zu akzeptierende Arbeitsweise.

(Beifall bei der LINKEN)

Es war genug Zeit, um die Gesetzentwürfe einzubringen. Aber nein, alles ballt sich jetzt zum Jahresende bzw. zum Ende der Legislaturperiode. Das brachte und bringt nicht nur uns als Mitglieder des Ausschusses in Schwierigkeiten, sondern vor allem auch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der dann aus verständlichen Gründen zu den ersten Beratungen im Ausschuss natürlich keine Synopse vorlegen konnte, wobei wir - das muss ich an dieser Stelle auch betonen - uns des Eindruckes nicht erwehren können, dass der GBD immer mehr zur Verbesserung der Gesetzesvorlagen der Landesregierung missbraucht wird.

(Beifall bei der LINKEN)

So wurde dieses Gesetz ohne Synopse in einer Art allgemeinen Aussprache besprochen und unverändert in die mitberatenden Ausschüsse über

wiesen, die dann natürlich auch keine andere Beratungsgrundlage hatten. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, eine solche Beratung ist eigentlich eine Farce.

Meine Damen und Herren! Der Hauptkritikpunkt an diesem Gesetz ist wieder einmal die aus unserer Sicht vorliegende Verletzung des Konnexitätsprinzips. In der schriftlichen Anhörung haben dies bereits die kommunalen Spitzenverbände kritisiert. Im Innenausschuss wurde dazu lediglich erklärt, dass keine neue Aufgabe übertragen werde, sondern nur Regelungen für die Art und Weise der Umsetzung von Verwaltungsvorgängen getroffen würden und dass deshalb kein Kostenausgleich zu erfolgen habe. - Das ist nicht richtig.

Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass auch bei einer Standarderhöhung ein Kostenausgleich zu erfolgen hat. Genau das liegt hier vor. Die Begründung des Innenministeriums, dass eine konkrete Kostenermittlung gegenwärtig nicht möglich sei und man deshalb dazu nichts in das Gesetz geschrieben habe, ist nicht zu akzeptieren.

Da ist zwar eine Evaluierungsvorschrift ein kleines Trostpflaster. Aber wieder einmal werden die Kommunen sozusagen zur Vorkasse gebeten

(Beifall bei der LINKEN)

und keiner sagt ihnen, wie sie das noch stemmen sollen.

Insbesondere aus diesem Grund haben wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollegin Tiedge. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kolze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt ist das staatliche Archiv unseres Bundeslandes. Es verwahrt die Überlieferungen der Ministerien, Behörden und Einrichtungen unseres Bundeslandes und dessen territorialer Vorgänger. Gegründet wurde es bereits im Jahr 1823 als preußisches Provinzialarchiv Magdeburg.

Der Ausschuss für Inneres und Sport konnte sich in einer auswärtigen Ausschusssitzung im Dienstgebäude in Magdeburg ein Bild über den umfangreichen Fundus der Recherchesammlung sowie über die Möglichkeiten der Aufarbeitung historischer Materialien machen.

Archiviert sind hier mehr als 24 000 laufende Meter Akten, 51 000 Urkunden, mehr als 100 000 Karten und Pläne und mehr als 50 000 Fotos, Filme und

Tonträger. Wir haben dort unter anderem auch die original unterzeichnete Fassung der Landesverfassung unseres Bundeslandes in Augenschein nehmen können.

Als Dienstleister für Öffentlichkeit, Forschung und Verwaltung gestaltet und bewahrt das Landeshauptarchiv durch die Bewertung, Übernahme und Instandhaltung sowie die Erschließung archivwürdiger Unterlagen die historische Tradition unseres Landes und ermöglicht damit die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns.

Trotz der langen Tradition des Archivwesens in dieser Region wurde erst im Jahr 1995 mit dem Landesarchivgesetz erstmals das Recht auf freien Zugang zu dem öffentlich verwahrten Archivgut für alle Bürgerinnen und Bürger festgeschrieben. Dieses Landesarchivgesetz, das die Grundlage für die Arbeit des Landeshauptarchivs darstellt und ein wichtiger Baustein für die Informationsfreiheit unserer Bürger ist, wollen wir nunmehr novellieren.

Um diese Überlieferungen auch an die jetzigen aktuellen Gegebenheiten und technischen Möglichkeiten anzupassen, sind gesetzliche Änderungen notwendig. Gerade die Umstellung auf elektronische Dateien und E-Mail-Verkehr stellen das über Jahrhunderte entwickelte Archivwesen vor große Herausforderungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Regelungsinhalten wurde bereits viel gesagt. Zwar ist die Archivierung elektronischer Daten bereits jetzt rechtlich möglich. Doch mit der eingeführten Stichtagsregelung können auch kontinuierlich weitergeführte Dateien durch eine regelmäßige Kopie für die Nachwelt erhalten bleiben. Die technischen Möglichkeiten zur Speicherung elektronischer Daten bieten uns hierbei neue Spielräume.

Zweitens werden im Gesetzentwurf auch datenschutzrechtliche Bestimmungen geregelt. Hiermit sollen vor allem personenbezogene Daten geschützt werden. Sind personenbezogene Daten archiviert worden, besteht durch die Festsetzung von Schutzfristen und Benutzungsbeschränkungen ein ausreichender gesetzlicher Schutz.

Drittens haben wir nun die langfristige Aufbewahrung und Archivierung der Akten von Polizei- und Verfassungsschutz geregelt. Es wird sichergestellt, dass geschlossene Akten, die aufgrund ihrer Verjährung gelöscht oder vernichtet werden müssten, zuvor dem Landeshauptarchiv als Archivalien angeboten werden. Wir schließen hiermit eine wichtige Regelungslücke, meine Damen und Herren.

Außer den bereits genannten Änderungen werden auch die Bestimmungen zur Zugänglichkeit der aufbewahrten Archivalien an das Informationszugangsrecht des Bundes angepasst. Ich denke, auch dies stellt eine begrüßenswerte Neuerung dar.

Abschließend bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Kollege Kolze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Striegel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Opposition wirkt. Grün wirkt.

(Oh! bei der SPD - Lachen bei der CDU)