Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

Wir hatten damals allerdings auf umfänglichere Änderungen des Datenschutzrechts verzichtet,

aber in einer Entschließung vom 8. September 2011 die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes vorzulegen, der die notwendige Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen im Datenschutzrecht an den Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet und der dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz und einer Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wie es vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird, Rechnung trägt. - Das soll mit dem nunmehr vorgelegten dritten Änderungsgesetz umgesetzt werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich mit dem Gesetzentwurf zunächst Anfang Juli 2014 und beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand am 4. September 2014 statt. Neben kommunalen Vertretern und Gewerkschaftsvertretern nahmen auch Interessenvertreter der verschiedensten Berufsgruppen daran teil. Die mitberatenden Ausschüsse wurden ebenfalls zu der Anhörung eingeladen.

In der 54. Sitzung am 27. November 2014 befasste sich der federführende Ausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf. Hierzu lag auch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.

Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Inneres und Sport in einer vorläufigen Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse mit 8 : 0 : 4 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde an die mitberatenden Ausschüsse ebenfalls zur Beratung überwiesen.

Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich am 16. Januar 2015 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung verständigte er sich darauf, die Behandlung des Gesetzentwurfs solange zurückzustellen, bis die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorliegt. Diese erreichte die Abgeordneten am 10. Februar 2015.

Daraufhin hat der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung den Gesetzentwurf am 13. März 2015 auf die Tagesordnung gesetzt und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den Innenausschuss. Hierin empfahl er einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Zuvor hatte sich auch der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem Gesetzentwurf befasst und mit 10 : 0 : 1 Stimmen die Annahme der Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung beschlossen.

Die weitere Beratung des Gesetzentwurfs war zunächst für den 9. April 2015 im Innenausschuss vorgesehen. Zur Beratung lag auch ein Änderungsvorschlag der Regierungskoalition vor. Allerdings wurde der Gesetzentwurf auf Antrag der Regierungskoalition noch einmal von der Tagesordnung abgesetzt, da genau zu diesem Änderungsantrag noch Erörterungsbedarf bestand.

Als dann seitens der regierungstragenden Fraktionen das Signal gegeben wurde, dass nun der Gesetzentwurf final auch im Ausschuss behandelt werden kann, erörterte der Innenausschuss am 18. Juni 2015 ein zweites Mal den Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.

Auch hierbei diente die Synopse des GBD als Grundlage für das Abstimmungsverfahren. Zuvor wurde über den Änderungsantrag der Regierungskoalition, der nicht mehr dem Ursprungsantrag entsprach, abgestimmt. Er wurde mit 8 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.

Schließlich erhielt der Gesetzentwurf mit 7 : 0 : 5 Stimmen eine Mehrheit. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor.

Ich darf im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport um Ihre Zustimmung bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Herr Minister Stahlknecht hat für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten in der Parlamentarischen Debatte vier Diskussionspunkte. Das waren das Cloud-Computing, die Aufstellung von Kameraattrappen, die Frage der Wildbeobachtung und die Ende 2014 an die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Forderung der EU-Kommission im Hinblick auf die ausschließliche Disziplinargewalt des Landesdatenschutzbeauftragten gegenüber seinen Mitarbeitern.

Zum Cloud-Computing ist zu sagen, dass wir aus unserer Sicht eine sichere Regelung gefunden haben, nämlich die Verschlüsselung personenbezogener Daten. Diese Tatsache trägt auch den Bedenken der Notarkammer, die sie in ihrer Stellungnahme vorgetragen hat, Rechnung.

Natürlich kann niemand ausschließen, dass auch eine Verschlüsselung irgendwann einmal entschlüsselt wird. Aber ich denke, dass das der rich

tige Ansatz ist und auch die erforderliche Sicherheit dafür gibt.

Kameraattrappen sind nunmehr den gleichen scharfen Regelungen unterworfen wie tatsächlich installierte Aufnahmegeräte.

Hoch umstritten war die Regelung zur Wildbeobachtung. Dabei ging es nicht darum, dass Luchse und Wölfe kein Recht am eigenen Bild haben; vielmehr war die Möglichkeit, dass personenbezogene Daten von Wanderern oder Pilzsammlern gewonnen werden könnten, diskussionswürdig. Wir haben eine gute Regelung gefunden, die davor schützt.

Wir haben auch hinsichtlich der weitergehenden Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten im Hinblick auf die Disziplinargewalt gegenüber seinen Mitarbeitern eine gute Regelung gefunden.

Daher bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Frau Tiedge eröffnet sie für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz schließt sich eigentlich nahtlos an das vorherige Gesetz an; denn auch hierin geht es wieder um Daten von Bürgerinnen und Bürgern und um deren Schutz.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über den Datenschutz geredet, geschrieben oder debattiert wird. Leider geht es dabei oftmals um schwerwiegende Verletzungen. Wir müssen empört zur Kenntnis nehmen, dass die NSA mehr über uns weiß als wahrscheinlich wir selbst.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die Empörung bei den Verantwortlichen in der Bundespolitik hält sich aber arg in Grenzen. Außer dem bemerkenswerten Satz der Bundeskanzlerin, dass sich so etwas unter Freunden nicht gehört, ist nicht viel an Protesten oder Gegenmaßnahmen ergriffen worden. Das hat die USA sicherlich nur zu einem müden Lächeln veranlasst; denn die Schnüffelei geht weiter. Nun wird das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht verhindert werden können. Es ist aber zumindest so viel erreicht worden, dass die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten ansatzweise verbessert wird.

Es ist allerdings zu kritisieren, dass zwar die Unabhängigkeit des Landes-Datenschutzbeauftragten bezüglich Disziplinarverfahren verbessert wurde, eine nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geforderte völlige Unabhängigkeit

aber nach wie vor nicht gegeben ist. So bleibt es dabei, dass der Landesbeauftragte sowohl in dienstrechtlicher als auch in haushaltswirtschaftlicher Hinsicht nicht unabhängig agieren kann. Man hat damit eine Chance verpasst, europarechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Meine Damen und Herren! Die bei der ersten Lesung von uns geäußerte Kritik an den Wildkameras ist berücksichtigt worden. Wir können nunmehr damit leben.

Kritik wurde bei der Anhörung von der Datenschutzbeauftragten von Brandenburg und von anderen geübt hinsichtlich § 8 Abs. 1 des Gesetzentwurfes, der regelt, dass der Auftraggeber für die Verarbeitung der Daten in vollem Umfang verantwortlich ist, und zwar für den Fall, dass er verschlüsselte Daten an einen Auftragnehmer weitergibt. Die Folge soll sein, dass die Sicherungsvorschriften zur Auftragsverarbeitung künftig nicht mehr gelten. Auch hierbei gilt wieder: Die NSA wird es freuen.

Meine Damen und Herren! Wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten, weil wir es wieder einmal erleben müssen, dass europäische Rechtsprechung, aus welchen Gründen auch immer, nicht umgesetzt wurde. - Ich danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank; Frau Tiedge. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kolze. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich zu Beginn der laufenden Wahlperiode haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 9. März 2010 eingebracht und beschlossen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auch die Überwachung der nicht-öffentlichen Stellen übernimmt. Der Landesbeauftragte kontrolliert seitdem auch für den nicht-öffentlichen Bereich die Einhaltung des Datenschutzes in völliger Unabhängigkeit.

Die Novelle war eine kleine, smarte Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des EuGH. Bereits im September 2011 bestand aber Konsens in diesem Hohen Haus, neben den notwendigen Anpassungen der datenschutzrechtlichen Vorschriften an die Vorgaben des EuGH auch die dringende Modernisierung des Datenschutzrechtes in Sachsen-Anhalt anzugehen.

Durch die Entschließungsanträge in Drs. 6/388 und in Drs. 6/1545 hat dieses Hohe Haus seine Erwartungshaltung gegenüber der Landesregierung for

muliert und Eckpunkte für eine erneute Novellierung festgelegt. Die Landesregierung hat geliefert und diesem Hohen Haus einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gemeinsam mit unserem Landesbeauftragten für den Datenschutz erarbeitet worden ist und die Vorgaben des Landtags erfüllt.

Neben dem Schutz sogenannter Whistleblower sieht der Gesetzentwurf ein sogenanntes Jedermann-Anrufungsrecht, also das Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, vor. Weiterhin beinhaltet er die Pflicht zur Information des Landesbeauftragten und der Betroffenen bei Datenpannen und eine Legaldefinition für die Verschlüsselung als wichtiges Element eines effektiven Datenschutzes.

Vorgesehen sind auch neue Regelungen für die Wildbeobachtung, wie etwa das Luchsmonitoring. Es besteht künftig eine Ermächtigung für die Jagdbehörden zum Einsatz und zur Nutzung von Kameras für die Zwecke der Hege. Die Aufnahme von Personen wie etwa Wanderern im Beobachtungsfeld ist durch entsprechende Kamerapositionen zu vermeiden.

(Herr Borgwardt, CDU, lachend: Positionen!)

Sollten zufällig doch Personen aufgenommen worden sein, sind diese Aufnahmen wieder zu löschen. Den berechtigten Anliegen des Datenschutzes wird hierdurch hinreichend Rechnung getragen.

Darüber hinaus möchten wir bei der Auftragsdatenverarbeitung erhöhte Anforderungen an die dafür zu treffenden Festlegungen und für deren Kontrolle einführen und die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten verbessern, indem seine Einsetzung nur aus wichtigem Grund widerrufen werden kann.

Zur Rechtsstellung des Landesbeauftragten möchte ich an dieser Stelle weiterhin daran erinnern, dass uns im Ausfluss des Urteils des EuGH vom 9. März 2010 aufgegeben worden ist, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten zu stärken. Daher haben wir mit der zweiten Novelle des Datenschutzgesetzes dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern seiner Geschäftsstelle verliehen.

Bei den Ausschussberatungen zu der Ihnen nunmehr vorliegenden erneuten Novelle haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD gemeinsam einen Änderungsantrag eingebracht, um die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten auch bei Disziplinarverfahren gegen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle zu sichern.

Wir haben die Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes übernommen und möchten nunmehr regeln, dass der Landtagspräsident ein Disziplinarverfahren nur mit Zustimmung des Lan

desbeauftragten einleiten kann. Dienstvorgesetzter ist und bleibt jedoch der Landtagspräsident. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission in Bezug auf unser Bundesland dürfte damit hinreichend vermieden sein.

Aus meiner Sicht trägt die Novelle zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Herr Striegel das Wort. Bitte schön.