Nichtauskünfte in Ausschüssen kommen öfter vor. Dass aber seit dem 30. Juni 2013 keine Angaben gemacht werden und Termine verschoben werden,
Wenn Sie das tun wollen, bitte. Wir tun es nicht; denn wir müssen unsere Aufgabe ernst nehmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin Herrn Knöchel dankbar, dass er die Abläufe so minutiös dargestellt hat. Denn auch ich hatte mich darauf vorbereitet, wirklich jede einzelne
Ausschusssitzung zu würdigen und darzulegen, was alles in den Ausschusssitzungen geschehen ist. Ich hätte im Grunde genommen erwartet, Herr Knöchel, dass Sie, als Sie am Ende in Ihrem Ablauf den 25. Juni 2015 erreicht hatten, sagen: Und damit hatte sich die Missbilligung für uns eigentlich erledigt.
Leider haben sich der Eingang der Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr und Ihr Missbilligungsantrag zeitlich überschnitten. Bis heute lagen dann auch noch ein paar Tage dazwischen. Man hätte dann sagen können: Okay, jetzt ist diese letzte Antwort da; wir wissen, woran wir sind.
Was Sie nicht gesagt haben - das finde ich unfair -: Sie unterstellen einfach, jeder wisse, worum es sich hierbei gehandelt hat. Natürlich kennt jeder den Altstadtkreisel in Wernigerode. Aber die wenigsten wissen, dass das eine der komplexesten Baumaßnahmen im ganzen Lande gewesen ist,
auf der Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, mit den Partnern Harzer Schmalspurbahn, Stadt Wernigerode und Deutsche Bahn AG, und dass es sich für die Deutsche Bahn AG nur um einen winzig kleinen Teilabschnitt der gesamten Strecke von Halle nach Vienenburg gehandelt hat, die sie auch erst einmal abrechenbar fertigstellen musste.
Das alles dann im Verwendungsnachweis zusammenzufassen ist alles andere als trivial. Die Verwendungsnachweisführung lag bei der Stadt Wernigerode, nicht bei den großen Partnern. Die kleine Stadt Wernigerode musste die großen Partner erst einmal dazu bewegen, ihre Beiträge zum Verwendungsnachweis zu erstellen. All das ist in den vielen Ausschusssitzungen, die Sie im Übrigen zutreffend wiedergegeben haben, dargelegt und kontinuierlich erklärt worden.
Mir gefällt auch nicht - aber diese Frage betrifft nicht den Minister für Landesentwicklung und Verkehr -, dass wir ein Problem bei der Personalausstattung im Landesverwaltungsamt haben. Aber auch das ist kein Geheimnis. Der Landtag kennt das. Wir alle arbeiten gemeinsam daran, das zu überwinden.
Wenn es einen Minister gegeben hat, der das Übel an der Wurzel gepackt hat, dann ist das Thomas Webel gewesen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU - Herr Gallert, DIE LINKE: An wem ist er denn dann ge- scheitert? - Zustimmung von Herrn Meister, GRÜNE)
Webel hat die Straßenbauförderung von einer Projektförderung auf eine Pauschalförderung umgestellt. Das erleichtert die Abrechnung in der Zukunft enorm.
Webel hat dafür gesorgt, dass die rückständigen Verwendungsnachweise auf die Investitionsbank übergeleitet werden. Auch das hat Herr Knöchel ja eben schon gesagt.
Damit haben wir eine viel größere Flexibilität; denn - das weiß jeder hier im Landtag - wir könne bei der Investitionsbank viel einfacher die personalwirtschaftlichen Voraussetzungen schaffen.
Beim Landesverwaltungsamt - wir nehmen das sehr ernst - sind jetzt parallel die Verwendungsnachweisprüfungen nicht nur im Straßenverkehrsbereich, die Hochwasserbewilligungsverfahren und der Beginn der neuen Förderperiode mit sehr vielen befristet Beschäftigten - weil es sich ja auch um befristete Aufgaben handelt - zu erledigen. Das Finanzministerium, das Innenministerium und alle Fachministerien, die Titelgruppenpersonal im Landesverwaltungsamt haben, sind zurzeit dabei, das alles jetzt noch einmal grundsätzlich aufzustellen und die Schlüsse daraus auch für die Abläufe im Landesverwaltungsamt zu ziehen, gegebenenfalls auch dafür, dass noch mehr Aufgaben in diesem Bereich auf die Investitionsbank übertragen werden müssen, wenn es sich denn im Landesverwaltungsamt so nicht lösen lassen sollte.
In diesem Sinne muss ich wirklich sagen: Ich habe versucht zu verstehen, wo bei dem Missbilligungsantrag das Kernanliegen der ganzen Geschichte liegt. Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen und muss das auch für die Landesregierung zurückweisen.
Der Ausschuss ist kontinuierlich unterrichtet worden. Die letzten Fragen, die es in der Sitzung am 10. Juni 2015 gegeben hat, sind unverzüglich am 25. Juni 2015 beantwortet worden. Was heißt „unverzüglich“? - Das ist im Gesetz definiert: ohne schuldhaftes Zögern. Das Protokoll der Sitzung am 10. Juni 2015, das man dann im Hause erst einmal auswerten musste, um die Fragen angemessen zu beantworten und nicht irgendwelche wiederum unzulängliche Antworten zu erteilen, lag am 23. Juni 2015 vor. Bis dahin war schon alles vorbereitet, sodass es am 25. Juni 2015 vollständig und mit all diesen auch perspektivischen Angaben dem Ausschuss zugeleitet werden konnte.
Lassen Sie uns also gemeinsam daran arbeiten. Dieser Appell richtet sich an alle Fraktionen. Gerade dieses schwierige Bauvorhaben verträgt es gar nicht, dass es zu lange im Unklaren bleibt. Auch der Präsident des Rechnungshofs - er sitzt dort oben -
möchte die Vorgänge zum Altstadtkreisel Wernigerode gern irgendwann schließen. Das setzt voraus, dass der Verwendungsnachweis abgearbeitet wird. Das soll bis September 2015 geschehen. Das ist jetzt nicht mehr allzu weit entfernt. Am Ende werden wir sehen, was es mit der damaligen Kostenexplosion auf sich hatte, welche Ursachen es gegeben hat und wie wir insgesamt damit umzugehen haben. Das ist im Kern ein - wenn auch sehr komplexer - Routinevorgang. Ich bin fest davon überzeugt, dass das am Ende den Unterausschuss Rechnungsprüfung vielleicht nicht vom Ergebnis her, aber vom Verfahren her zufriedenstellen wird.
Wir haben nicht viele solcher Haushaltsrechnungen aus dem Jahr 2010, die noch offen sind. Aber in diesem speziellen Falle, bei einer so singulären Baumaßnahme, muss das, denke ich, auf allgemeines Verständnis stoßen. In diesem Sinne bitte ich darum, den Missbilligungsantrag zurückzuweisen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Staatsminister Robra. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Graner. Es ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als in der ersten Sitzung des Finanzausschusses in dieser Wahlperiode, wie es Usus ist, der Unterausschuss Rechnungsprüfung eingesetzt wurde, hatte die damalige Vorsitzende des Finanzausschusses ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die Beschlussempfehlungen des Unterausschusses Rechnungsprüfung mehr Aufmerksamkeit im Plenum erlangen würden.
Ich stelle fest: Die Aufmerksamkeit ist heute da. Ich vermute, dass die damalige Vorsitzende das eigentlich etwas anders gemeint hatte. Aber sei es drum, heute ist zumindest die Aufmerksamkeit da.
Ich möchte an dieser Stelle nicht wiederholen, was bereits von meinen Vorrednern gesagt worden ist. Ich nehme lediglich einige Ergänzungen zu den Abläufen im Rechnungsprüfungsausschuss vor. Dass die Kosten von 14 Millionen € auf 31 Millionen € angestiegen sind, ist gesagt worden. Das
Problem ist: Eigentlich zuwendungsfähige Ausgaben im Umfang von mehreren Millionen Euro konnten nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Insofern waren wir durchaus gespannt auf die Ergebnisse der Verwendungsnachweisprüfung, allein schon wegen der Rückforderungen.
Wir hatten dann den Antrag gestellt und auch hier im Landtag beschlossen: Berichterstattung bis zum Juni 2013. - Wir sind heute noch immer an diesem Thema dran.
Im Mai 2015 haben wir uns erneut damit beschäftigt und das MLV gebeten, zur nächsten Sitzung über den Stand der Bearbeitung der Verwendungsnachweisprüfung zu berichten. Das ist eine Sitzung später, am 10. Juni 2015, tatsächlich in Ansätzen geschehen. Meine Vorredner haben bereits gesagt, was dazu vorgetragen wurde: Personalproblematik, fehlendes Fachkapitelpersonal, Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes, man könne leider keine befriedigende Antwort geben. Dann merkte man, dass die Zornesader bei einigen Abgeordneten langsam zu schwellen begann. Die weiteren Ausführungen, die der Vertreter des Ministeriums gemacht hat, waren leider auch nicht dazu geeignet, für Beruhigung zu sorgen. Ohne ausdrückliche Forderung könne man ja schließlich nicht die ganzen Akten durchsehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Sie alle kennen das: Man erlebt im Ausschuss gelegentlich, dass jemand ein bisschen in Bedrängnis gerät und dann zu strampeln anfängt, aber nicht merkt, dass er schon so tief im Sumpf steckt, dass das Strampeln eher kontraproduktiv ist. Diese Situation hatten wir im Unterausschuss Rechnungsprüfung in der letzten Sitzung. Die Möglichkeit einer Kleinen Anfrage, auch eines Missbilligungsantrages wurde schon angesprochen.
Der ursprüngliche Grund für die Missbilligung hat seine Ursache tatsächlich darin, dass das MLV am 13. Mai 2015 die Klärung bis zur Sitzung am 10. Juni 2015 zugesagt hatte, sich aber in der Sitzung am 10. Juni ohne Lösung und vor allen Dingen mit einer, wie ich sagen möchte, nicht akzeptablen Einstellung gegenüber dem Ausschuss präsentiert hat. Dass darüber hinaus der zuständige Abteilungsleiter zugeben musste, dass man über die Verjährungsfristen der vorliegenden Verwendungsnachweisprüfungen nicht im Bilde war, war schon ein starkes Stück.
Aber jetzt bekommen wir mit der Vorlage 17 zur Drs. 6/1940 vom vergangenen Montag plötzlich all die geforderten Informationen. Darin wird umfangreich über die Verwendungsnachweisprüfung im kommunalen Straßenbau berichtet, darin wird ein konkreter Lösungsvorschlag für das Personalproblem formuliert, und auch die im Ausschuss bereits angesprochene Übertragung auf einen Dritten, der
die Unterlagen prüfen soll, ist weit fortgeschritten. - Dann frage ich: Warum nicht einfach vier Wochen früher, Herr Minister?
Was jetzt sehr zügig ging, wäre vier Wochen früher vermutlich genauso zügig gegangen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns vielleicht den Tagesordnungspunkt 20 der 45. Sitzungsperiode sparen können und vielleicht sogar ein bisschen früher mit dem Sommerfest beginnen können.
Wir haben eine konkrete Aussage. Ein Grund, eine Missbilligung auszusprechen, liegt deswegen nicht mehr vor. Ich denke, die Kritik ist angekommen. Als SPD-Fraktion wollen wir von einer Missbilligung des Ministers absehen. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr, Herr Kollege Graner. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Meister.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die formelle Missbilligung eines Ministers, hier des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr, ist ein ungewöhnlicher Schritt, zu dem sich der Landtag nur in ungewöhnlichen Situationen entschließen sollte. Eine solche Situation liegt vor.