Ob Menschen eine Behinderung aufweisen oder sonderpädagogischer Förderung bedürfen, wie es in der Schule festgestellt wird, ist dabei sekundär.
Da meine Redezeit zu Ende geht, lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu bedenken geben. In der letzten Landtagssitzung stand auch schon die Inklusion zur Debatte, nämlich die von Migrantinnen und Asylsuchenden. Heute reden wir wiederholt über die Inklusion, über die Inklusion behinderter Menschen.
Das unbestimmte Numerale „alle“, das wir in der Überschrift der heutigen Debatte finden, involviert in meinen Augen jeden Menschen.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zur Ergänzung des von den Fraktionen der CDU und der SPD eingebrachten Antrags zuzustimmen. Auch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN kann meine Fraktion mittragen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Kollegin, es ist alles sehr lieb und sehr nett und das passt natürlich in die vielen Worthülsen, die oftmals gebracht werden, gerade bei sozialen Themen. Ist Ihnen bekannt, dass ich als Handwerker - -
- Nein, jetzt kommt keine Worthülse. - Ist Ihnen bekannt, dass ich als Handwerker, wenn ich jemanden einstellen möchte - ich bin im 27. und gehe in das 28. Jahr -,
immer erst von der Berufsgenossenschaft eine Untersuchung benötige, ob derjenige für den Arbeitsplatz tauglich ist? Wenn ich ihn dennoch einstelle, auch wenn die berufsgenossenschaftliche Untersuchung das nicht ergibt, dann übernehme ich als Unternehmer alle Risiken der Haftung und der Gesundheitsfürsorge durch eventuell entstehende Spätfolgen.
Das Problem ist mir bekannt. Nicht umsonst sprechen wir davon, behördliche Hürden zu überwinden. Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN besagt ja auch, dass Integrationshelfer benötigt werden. Sie unterstützen gerade mit Ihrer Einlassung den Antrag der GRÜNEN, was auch wichtig ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich brauche nicht zu betonen, dass ich die Intention dieses Antrags sehr begrüße. Es ist deutlich geworden, dass es an der Zeit ist, die berufliche Bildung in dualer Form auch jungen Menschen mit Behinderungen noch mehr nutzbar zu machen.
Den Inhalt unseres Antrags haben die Kollegen Wanzek und Keindorf erläutert und begründet. Dazu liegen uns in der Drs. 6/4215 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und in der Drs. 6/4211 ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Auf diese Änderungsanträge möchte ich namens der Koalition eingehen.
In dem Antrag der Fraktion der LINKEN wird in Punkt 1 das Berichtsersuchen der Koalition um den Punkt „Hürden in der Praxis für die dauerhafte Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt“ ergänzt.
Ein solcher Bericht setzt notwendigerweise eine erhebliche Recherche voraus, wenn er fundiert sein soll. Das ist ein Aufwand, den sich der Bundestag zurzeit schon macht. Das ist in der Rede des Ministers erwähnt worden. Das sich dort in der Bearbeitung befindliche Bundesteilhabegesetz hat einen Teil, der sich mit der Durchlässigkeit auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt. Auf diese Ergebnisse kann man aufbauen und darauf zurückgreifen und man muss nicht ein weiteres Berichtsersuchen auslösen.
In Punkt 2 wird ein Inklusionskonzept in der beruflichen Bildung gefordert. Wir halten ein weiteres Konzept nicht für erforderlich.
Der Landesaktionsplan zur UN-Behindertenkonvention für Sachsen-Anhalt führt beim Handlungsfeld „Arbeit und Teilhabe“ recht ausführlich dazu aus. Sie haben es erwähnt. Allerdings ist der Plan im Bereich der beruflichen Bildung von Jugendlichen mit Behinderungen noch etwas schwach ausgeprägt. Wir wollen mit unserem Antrag die Grundlage für eine Nachbesserung legen.
Dann wird in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE noch auf die Einhaltung des Datenschutzes verwiesen. Wir sind allerdings der Auffassung, dass
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab.
Der Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN erfasst anderes. Die unter Punkt 1 vorgeschlagene Änderung stellt aus unserer Sicht eine sinnvolle Ergänzung unseres Antrags dar. Wir schlagen vor, die vorgeschlagene Passage mit einem verbindenden „und“ in unseren Antrag einzufügen.
Die unter Punkt 2 vorgeschlagene Prüfung des Einsatzes von Integrationsbegleiterinnen halten wir für sinnvoll und realisierbar; wir stimmen dem zu.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu der vorgeblichen Diskriminierung durch dieses Infoheft sagen, was eben in den Redebeiträgen gesagt wurde. Ich sehe das, ehrlich gesagt, überhaupt nicht so, sondern ich sehe in diesem Heft eher eine individuelle Hilfestellung für Betroffene und deren Eltern zur Orientierung, aber auch eine Informationsquelle für potenzielle Arbeitgeber über die Möglichkeiten der Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt und über die Hilfestellungen, die die Gesellschaft dafür schon gibt. Insofern weise ich das namens der Koalitionsfraktionen zurück.
Punkt 1 des Änderungsantrags der Fraktion der GRÜNEN bitte ich in folgender modifizierter Fassung zu übernehmen:
„In Nr. 1a werden nach den Worten ‘berufliche Orientierung’ die Worte ‘und § 34 SGB IX in Bezug auf Ausbildungszuschüsse’ eingefügt.“
Punkt 2 des Änderungsantrags, der mit den Worten beginnt „Die folgende neue Nr. 5 wird angefügt …“, wird in unveränderter Fassung zugestimmt.
Danke schön, Frau Kollegin Dr. Späthe. Es gibt eine Anfrage der Kollegin Zoschke. Möchten Sie sie beantworten? - Frau Abgeordnete Zoschke, bitte.
ich wollte nur wissen, ob wir uns vielleicht tatsächlich etwas missverstehen. Sie haben auf den Punkt 2 unseres Änderungsantrags reflektiert und lehnen das zu erarbeitende Konzept ab. Das haben wir von Ihrem Antrag übernommen. Das Einzige, was wir daran ergänzt haben, sind die an der Erarbeitung dieses Konzepts Beteiligten.