Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte auf ein paar Punkte kurz reagieren. Ich glaube, es ist nur ein kleines Missverständnis, Herr Minister: sich Ziele geben, Ziele vereinbaren. Ich hatte gehofft, dass aus dem Gesamtkontext klar wird, dass das natürlich in der Gemeinsamkeit erarbeitet wird. Die Regierung muss sich diese Ziele dann aber für ihre eigene Arbeit geben. Ich glaube, im Grundsatz haben wir uns hier sehr richtig verstanden - im Gegensatz zum Kollegen Rotter.
Ich glaube, Herr Rotter - das habe ich heute schon mehrmals als Eindruck bei mir feststellen müssen -, Sie hören einfach nicht zu.
Genauso wie Frau Grimm-Benne festgestellt hat, dass Sie offenbar auf der Klausurtagung der Liga nicht zugehört haben - denn alle anderen Beteiligten haben einen anderen Eindruck aus dieser Liga-Sitzung mitgenommen -, so haben Sie auch heute nicht zugehört. Ich habe den Minister - das werden Sie im Protokoll nachlesen können - explizit gelobt. Und Sie haben mir unterstellt, dass ich den Minister in Bausch und Bogen runterkritisiert hätte. Das ist ein völlig anderes Bild, das ich an dieser Stelle auch wirklich zurückweise.
Darin besteht auch der Gegensatz zur Kollegin Dirlich. Kollegin Dirlich, Sie haben das in der Tat bei der Großen Anfrage auch schon eingeführt, was ich jetzt als Totschlagsargument bezeichnen möchte: Das ist alles gut und richtig, was Sie, Frau Lüddemann oder die Fraktion der GRÜNEN, beantragen, aber mit dieser Landesregierung können wir das nicht ernsthaft erwarten; ehe die etwas falsch machen, beantragen wir es lieber gar nicht mehr.
Ich denke, man muss es andersherum machen. Man darf doch keine Zeit mehr verstreichen lassen, nachdem schon so viele Jahre verstrichen sind. Meine Intention ist es, die richtigen Dinge auf den Weg zu bringen. Was spricht dagegen, dass die jetzige Landesregierung Vorarbeiten macht, die sich dann ab April 2016 eine neue Landesregierung vornehmen und die sie ausweiten kann? Ich denke, das ist eher verantwortliches Handeln und so sollten wir das auf den Weg bringen. Denn der Kern unseres Antrags ist auch, dass in dieser Legislaturperiode noch verbindlich vereinbart werden soll, wie es weitergehen soll. Ich glaube, das könn
Dass sie das nicht tun will, das ist mit dem Alternativantrag klar geworden. In der Tat, das kann man beschließen, das ist überhaupt völlig unschädlich. Aber man braucht es auch nicht zu machen; denn es ist eben bloß unschädlich. Wir werden uns an dieser Stelle der Stimme enthalten; denn so etwas Nichtssagendem müssen wir nicht noch unsere Zustimmung geben. Wir bleiben bei unserem Antrag. Nur dieser wäre aus unserer Sicht tatsächlich zielführend.
Ansonsten frage ich mich, was ich in den nächsten Sitzungsperioden hier noch tun soll. Denn alles andere, was ich noch vorhabe, zielt in die gleiche Richtung. Wahrscheinlich kann ich das alles aufheben und dann ab Mai 2016 wieder herausholen. Aber das ist eine andere Geschichte. Heute bleiben wir bei unserem Antrag, weil ich die Verbindlichkeit von Sozialzielen nach wie vor als gut und richtig empfinde. - Danke.
Danke schön, Frau Kollegin Lüddemann. - Damit schließen wir die Aussprache ab und treten in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4358 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Antragsstellerin. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen aus allen übrigen Fraktionen des Hauses. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Niemand. Damit hat der Antrag nicht die notwendige Zustimmung erfahren und wurde abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/4390 ab. Wer möchte dem Alternativantrag zustimmen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Möchte jemand dagegen stimmen? - Das sehe ich nicht. Dann ist der Alternativantrag beschlossen worden und Tagesordnungspunkt 24 ist erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor fast vier Jahren hatte meine Fraktion einen Antrag zum Betreuungsgeld - unter anderem auch „Herdprämie“ genannt - in das Parlament eingebracht. Damals forderten wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass dieses unsägliche Betreuungsgeld nicht eingeführt wird.
Damit der Koalitionsfrieden nicht gestört wurde, war die Überweisung an den Sozialausschuss seitens der CDU und der SPD beschlossene Sache. Im Ausschuss verblieb der Antrag solange im Geschäftsgang, bis eine Entscheidung auf Bundesebene getroffen wurde. Somit brauchte sich die SPD nicht zu outen und die CDU war zufrieden.
Nun wissen wir alle, dass es dank der Hamburger Klage eine neue Situation rund um das Betreuungsgeld gibt. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeld wird unmissverständlich klargestellt, dass die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes vom 15. Februar 2013 mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig sind. Die seitens der Bundesregierung bereits im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel können nun nicht mehr ihrer eigentlich geplanten Verwendung zugeführt werden.
Seit den Beratungen über den Einzelplan 17 im Bundestag in der vergangenen Woche war der Wunsch von Ministerin Schwesig und von Fachpolitikern der Fraktionen zu hören, dass die finanziellen Mittel für das Betreuungsgeld weiterhin für Familien ausgegeben werden sollen. Dabei stand die Verbesserung der Kita-Qualität im Vordergrund.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige von Ihnen werden sich jetzt bestimmt fragen, warum denn nun unser Antrag, wenn der Bund sich mehrheitlich einig ist. Ich denke, dass sich auch die Länder im Umgang mit dem Betreuungsgeld positionieren sollten.
Neben Brandenburg, von denen wir übrigens die Anregung für unseren Antrag erhielten, haben sich derzeit weitere Bundesländer wie Niedersachsen oder Schleswig Holstein ebenfalls mit Anträgen zu Wort gemeldet. Ich halte diese Vorgehensweise für unabdingbar, um somit der Bundesregierung auch aus den Ländern ein entsprechendes Signal zu senden und sich mit den Anträgen im Bundesrat auseinandersetzen zu können.
zusetzen, dass die im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeld nun zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden.
Weiterhin sollen die nun zur Verfügung stehenden Mittel nach dem jeweils gültigen Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Wie ich den Medien entnehmen konnte, wären das für Sachen-Anhalt ca. 30 Millionen €.
In Punkt 2 beantragen wir, dass die auf SachsenAnhalt entfallenden Anteile, also wahrscheinlich 30 Millionen €, zur Senkung der Kostenbeiträge nach § 13 KiFöG, also der Elternbeiträge, und zur Erhöhung der Qualität der frühkindlichen Bildung einzusetzen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, noch einige Anmerkungen zu dem zuletzt genannten Punkt zu machen. Wie Sie sich noch gut erinnern können, hatte meine Fraktion im Februar eine Aktuelle Debatte zu den steigenden Elterngebühren in den Kitas beantragt, über die hier im Parlament eine sehr kontroverse Diskussion geführt wurde. Leider hat sich seither noch nicht viel geändert.
Vielerorts sind die Verhandlungen zu den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern der Kitas noch in vollem Gange. Einige Landkreise wie zum Beispiel der Salzlandkreis haben sich auf den Weg gemacht, eigene Richtlinien für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zu erarbeiten. Der Landkreis Harz wird ebenfalls eine solche Richtlinie erarbeiten.
Dies war dringend notwendig, weil es nach wie vor keinen Rahmenvertrag auf Landesebene gibt. Den wird es mit Sicherheit auch in diesem Jahr nicht geben. Die Gründe dafür sind die noch ausstehende Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes über die Klage der Gemeinden gegen das KiFöG und der gescheiterte Schlichterspruch im Rahmen der Kita-Streiks.
Somit kann eingeschätzt werden, dass sich seit Februar 2015 noch nichts geändert hat. Die Gebühren für die Eltern steigen weiter. Deshalb zielt unser Antrag darauf ab, mit der Erstattung des Betreuungsgeldes eine Entlastung bei den Elternbeiträgen vorzunehmen.
Darüber hinaus möchten wir auch die Qualität der frühkindlichen Bildung in den Kitas fördern. Über konkrete Pläne, ob die Bundesmittel dann für die Vor- und Nachbereitungszeiten der Erzieherinnen genutzt werden sollen oder die Verbesserung der Personalschlüssel angegangen werden kann, werden wir hier im Landtag diskutieren müssen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zusammenfassend möchte ich Sie ermutigen, unserem Antrag zuzustimmen, um die Chance zu nutzen, mit den frei werdenden Mitteln für das Betreuungsgeld eine Entlastung für die Familien in Sachsen-Anhalt herbeizuführen und für eine gute Qualität in unseren Tageseinrichtungen zu sorgen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Darin herrscht auf Bundesebene zwischen den Ländern Einigkeit - immer schon -: Wenn wir sagen, der Bund soll es bezahlen oder der Bund soll Geld geben, dann sagen alle, dafür kämpfen wir - ich auch, immer, auch in diesem Fall.
Die Bundesfamilienministerin kämpft aber auch dafür, dass sie das Geld bekommt, für ihren Haushalt, für die Qualitätsverbesserung, was Sie gesagt haben.
Schauen wir uns einmal die Zahlen für dieses Jahr an. 900 Millionen € stehen generell zur Verfügung. Wenn diejenigen, die noch Geld bekommen sollen, die 460 000, das Geld auch bekommen, dann gehen von den 900 Millionen € erst einmal 828 Millionen € ab. Dann bleiben noch 72 Millionen € übrig. Das entspricht 2 bis 3 Millionen € für Sachsen-Anhalt. Für dieses Jahr kann man also erst einmal sagen, dass wir das mit den 30 Millionen € nicht hinbekommen.
Jetzt stellt sich die Frage, was im nächsten Jahr passiert. Haben wir im nächsten Jahr Einfluss darauf? - Auch wenn wir uns alle einig sind - ich nehme an, dass alle Länder im Bundesrat zustimmen werden, wenn der Bund etwas zahlen soll -, bin ich überzeugt davon, dass das den Bundesfinanzminister nicht unbedingt schrecken wird. Er wird sagen, ihr wollt das Bundesleistungsgesetz für die Menschen mit Behinderung. Die Finanzierung ist noch völlig offen, die fünf Milliarden sind aber schon längst verbraten. Die augenblickliche Situation mit den Flüchtlingen kostet ebenso eine Menge Geld. Ich sage einmal: Vorsicht!
Ich musste ein bisschen lächeln, als ich gesehen habe - es kommt ja aus allen Fraktionen; ich kann das auch verstehen -, dass schon überlegt wird, wofür man das Geld, das man sich wünscht, das man noch gar nicht hat, das noch nicht einmal richtig in Aussicht steht, gebrauchen kann, etwa für die Vor- und Nachbereitung, für das letzte Kindergartenjahr.
Übrigens liegen die Länder jetzt auch in einem Wettstreit miteinander über das, was am besten ist, ob man bei den Elternbeiträgen etwas macht - dafür hat man die größte Zustimmung -, ob man das letzte Kindergartenjahr kostenlos macht oder ob man bei der Vor- und Nachbereitung etwas macht. Es gibt eine Fülle von Vorschlägen. Deshalb will ich mich jetzt nicht damit aufhalten.
Wenn wir das Geld haben, dann sollten wir es auch für Kinder ausgeben, wenn wir es kriegen können, als Länder. Dafür kämpfe ich auch. Das ist völlig klar. Das Geld war für Kinder gedacht. Wenn wir so viel übrig haben, wie Sie gesagt haben - Sie haben die Größenordnung ungefähr genannt -, dann kann man damit schon etwas machen. Mein Vorschlag aber ist, erst dann darüber zu reden, wenn man es hat. Ansonsten sind es gute Wunschvorstellungen. Das Parlament und die Parteien sind frei darin, diese zu äußern.
Danke schön, Herr Minister. - Wir fahren in der Aussprache fort. Für die Fraktion der CDU spricht nun Herr Abgeordneter Rotter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Sie entschuldigen, dass ich es ein bisschen anders sehe, als Sie es gerade dargelegt haben.
Ich denke schon, dass es eines solchen Antrags oder zumindest der Befassung des Hohen Hauses durchaus bedarf, um, wenn es um Geld geht, Forderungen nachdrücklich zu untersetzen.
Vielleicht darf ich mit einer recht flapsigen Bemerkung beginnen. Die Antragstellerin ist aus meiner Sicht immer wieder für eine Überraschung hier im Hohen Haus gut. Ich kann mich zumindest nicht daran erinnern, dass ein Beschluss meiner Fraktion jemals so schnell in einem Antrag der Fraktion DIE LINKE aufgegriffen worden wäre.