Protokoll der Sitzung vom 18.09.2015

Nichtsdestotrotz, glaube ich, bleibt noch immer die Herausforderung bestehen, die immer weiter steigenden Elternbeiträge anzugehen. Dazu bleibt noch unser Vorschlag hinsichtlich der sozialen Staffelung bestehen, was durchaus machbar ist.

(Herr Herbst, GRÜNE: Danke!)

Danke schön. - Als Nächste spricht Kollegin Grimm-Benne für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Frau Lüddemann, genau aus dem Grunde haben wir gesagt, wir überweisen den Antrag, weil nicht klar ist, ob das Betreuungsgeld überhaupt dafür eingesetzt wird. Es ist mehr als fraglich, dass das Betreuungsgeld tatsächlich auf die Länder verteilt wird. Jeden Tag gibt es andere Meldungen. Die Meldung von heute ist, dass das Geld für die Flüchtlingshilfe zur Unterstützung eingesetzt werden soll. Es ist bisher nicht hier.

Unbestritten hört sich der Vorschlag, Frau Hohmann, Klasse an. Wer würde nicht sagen: Das machen wir. Eine Entlastung bei den Elternbeiträgen ist immer gut. Es verwundert auch nicht, dass dieser Antrag einen Tag nach der Pressemitteilung der CDU vorgelegt wurde, die genau von dem gleichen Punkt ausgegangen ist: Kommen die 28,7 Millionen €, dann senken wir damit die Kostenbeiträge der Eltern.

Wie sollte sich dem die SPD verschließen? Wie könnte man danach Presse machen: Die SPD will nicht, dass die Elternbeiträge gesenkt werden.

Aber wir erwecken doch wirklich den Eindruck, dass das geht. Herr Rotter, wenn es 28,7 Millionen € oder auch 30 Millionen € wären, dann würde eine Senkung der Kostenbeiträge - ich habe das mit Frau Niestädt einmal hochgerechnet - 5 € pro Kind ausmachen. Ob dies das wäre, wovon Sie meinen, dass es eine ganz tolle Sache wäre, ist fraglich.

Oder die Forderung, das letzte Jahr gebührenfrei zu machen. Haben Sie einmal ausgerechnet, was das kostet? Das ist mit den 28,7 Millionen € nun gar nicht zu machen, da diese nur einmalig gezahlt werden.

(Zuruf von Frau Hohmann, DIE LINKE)

- Nein, das ist in keinster Weise möglich.

Frau Hohmann, Sie wollen nicht nur die Kostenbeiträge senken, Sie wollen auch noch die Qualität der frühkindlichen Bildung erhöhen. Ich habe gehört, Sie wollen auch noch den Personalschlüssel verbessern. Sie wollen endgültig, dass der Betreuungsschlüssel tatsächlich eingehalten wird. Das heißt, dass in die Personalkosten auch Urlaub, Krankheit und Weiterbildung mit eingerechnet werden.

Ich habe vom Sozial- und vom Finanzministerium gehört, dass man 100-Millionen-€-Scheiben nutzen müsste, um das dauerhaft hinzubekommen.

Deswegen haben wir gesagt: Statt in solchen populistischen Anträgen zu sagen, man will so etwas unterstützen, würden wir lieber solide sagen: Wenn tatsächlich Geld kommen würde, das zur Verteilung zur Verfügung stünde, würden wir ordentlich darüber beraten, wie wir das im Kinderförderungsgesetz verankern. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Mi- nister Herrn Bischoff)

Danke schön, Kollegin Grimm-Benne. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Abgeordnete Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Bischoff, zu dem, was Sie hier von sich gegeben haben, nämlich dass wir das Geld erst einmal haben müssten und man nicht wisse, ob es komme, muss ich sagen: Diesbezüglich sind Ihre Kollegen in den anderen Bundesländern weiter; denn sie streben eine Bundesratsinitiative an.

(Minister Herr Bischoff: Die unterstütze ich auch, sehe aber keinen Erfolg darin!)

Wenn wir im Bundesrat keinen Antrag stellen, dann können wir auch nicht wissen, ob wir erfolgreich sein werden.

Damit bin ich gleich bei Frau Grimm-Benne. Im Ausschuss darauf zu warten, ob sich der Bundesrat oder die Bundesregierung entsprechend entscheidet, ist ein bisschen schwierig. Dann haben wir genau das gleiche Spiel, das wir am Anfang mit der „Herdprämie“ hatten.

(Zuruf von Frau Grimm-Benne, SPD)

Wir hatten den Antrag in den Ausschuss überwiesen. Nach den Ausschussberatungen war die Angelegenheit erledigt.

Ich denke, wir wären gut beraten, wenn wir, genau wie die anderen Bundesländer auch, das jetzt einfordern. Denn jetzt finden die Haushaltsberatungen des Bundes für die Jahre 2017 und 2018 statt.

Wer das Ganze verfolgt hat, der weiß, dass dieses Anliegen fraktionsübergreifend besteht. Alle fachpolitischen Sprecher haben in der Haushaltsberatung dem zugestimmt, dass das Geld auf alle Fälle im Familienhaushalt verbleibt. Wenn wir jetzt gar nichts machen und warten, wie sie sich entscheiden, dann haben wir es halt.

(Minister Herr Bischoff: Wer hat denn das gesagt?)

Ich denke, wir sollten den Antrag auf alle Fälle in den Bundesrat einbringen, damit das Geld nach Sachsen-Anhalt fließen kann. Was dann damit gemacht wird und wofür wir es genau ausgeben, müssen wir sowieso nachrechnen. Ob wir es komplett, wie es die CDU möchte, für die Elternentlastung verwenden oder ob man das gegebenenfalls variiert, muss in Verhandlungen geklärt werden, die man anschließend führt. Aber erst einmal müssen wir den Antrag stellen.

(Minister Herr Bischoff: Ich habe deutlich gesagt, dass ich mich dafür einsetze, dass wir das Geld bekommen! - Zuruf von Frau Grimm-Benne, SPD - Unruhe)

Es wäre schön, wenn Sie mit dem Votum des Hohen Hauses dort diesen Antrag stellen, um ein

Signal zu setzen, dass die Länder geschlossen hinter diesem Anliegen stehen.

Wir werden der Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen, weil wir denken, dies ist ein klassischer Direktabstimmungsantrag. Wir können es uns nicht leisten, ihn im Ausschuss so lange liegen zu lassen, bis die Wahlperiode beendet ist. - Vielen Dank.

Danke schön, Kollegin Hohmann. - Damit ist die Aussprache zu diesem Antrag unter diesem Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Mehrere Redner haben die Überweisung des vorliegenden Antrages in die Ausschüsse in ihrer Rede erwähnt, zum Beispiel in den Sozialausschuss. Gibt es weitere Ausschüsse, die gewünscht sind? - Das ist nicht der Fall.

Wer der Überweisung der Drs. 6/4364 in den Sozialausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wenn diejenigen das wollten, die es gefordert haben, müssten das die Koalitionsfraktionen sein.

(Herr Borgwardt, CDU: So ist es! - Unruhe bei der CDU und bei der SPD)

- Also die Koalitionsfraktionen. Debatten beeindrucken manchmal. - Wer stimmt gegen die Überweisung? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit wurde der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen und der Tagesordnungspunkt 25 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 46. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/4378

Für die Fragestunde liegen Ihnen in der Drs. 6/4378 fünf Kleine Anfragen vor. Die Frage drei wird zurückgezogen. Damit haben wir noch vier.

Die Frage 1 wird von der Abgeordneten Frau Bianka Görke gestellt. Es geht um die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von niederschwelligen Sprachkursangeboten für Ausländer aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Förderperiode 2007 bis 2013 (Sprachkursförderrichtlinie).

Mit Datum vom 28. Juli 2015 wurde die oben genannte Richtlinie vom Ministerium für Inneres und

Sport veröffentlicht. Gültig soll diese vom 18. August bis zum 31. Dezember 2015 sein.

Die Sprachkursförderrichtlinie soll der Durchführung von niederschwelligen Sprachkursen für Ausländer, vor allem der Vermittlung von ersten Grundkenntnissen der deutschen Sprache für typische Alltagssituationen und damit der Verbesserung der sozialen Inklusion dienen. Förderfähig sind allerdings nur Sprachkurse, die bis zum 30. September 2015 abgeschlossen sind. Vorhaben, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden, sind ausgeschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Praktika

bilität der Richtlinie angesichts des engen zeitlichen Rahmens bis zum 30. September 2015 ein?

2. Ist eine Fortsetzung der Richtlinie auch in der

neuen Förderperiode bis 2020 geplant und auf den Weg gebracht?

Danke schön. - Für die Landesregierung erteilt die Antwort auf die Anfrage der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Görke namens der Landesregierung wie folgt.

Mit der Sprachkursförderrichtlinie soll die Förderung der Durchführung niederschwelliger Sprachkurse erreicht werden. Die Zielgruppe sind dabei Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, die aus rechtlichen oder faktischen Gründen keinen Zugang zu Integrationskursen im Sinne des Aufenthaltsgesetzes haben, wie Ausländerinnen und Ausländer mit rechtmäßigem voraussichtlich nicht nur kurzfristigem Aufenthalt, die von Integrationskursangeboten nicht erreicht werden.

Die Durchführung der Sprachkurse wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der alten Förderperiode 2007 bis 2013 gefördert. Daher müssen alle Verwendungsnachweisprüfungen bis zum 31. Dezember dieses Jahres endgültig abgeschlossen sein, da die Projekte sonst nicht bei der Europäischen Kommission abgerechnet werden können.