Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4456 ab. Wenn diese eine Mehrheit findet, dann sind die Anträge natürlich abgelehnt worden.
Wer der Drs. 6/4456 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 23.
Ich würde gern so lange in der Tagesordnung fortfahren, bis die für die interkommunale Funktionalreform zuständigen Akteure in den Plenarsaal gekommen sind.
Die erste Beratung fand in der 96. Sitzung des Landtages am 18. September 2015. Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Hohmann. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 96. Sitzung des Landtages am 18. September 2015 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Die Intention des Antrags war es, dass die im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld vom 21. Juli 2015 nun zur Verfügung stehenden Mittel nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen sollen, sondern auf die Länder verteilt und für Verbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten eingesetzt werden sollen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 mit dem Antrag befasst. Hier berichtete die Landesregierung zunächst darüber, dass das Ansinnen, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen, von allen Ländern unterstützt werde. Seit dem 24. September 2015 gebe es dazu den gemeinsamen Beschluss der Länder, das Geld zu nutzen, um Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen.
teilten mit, dass sie Punkt 2 des Antrags, der bereits konkrete Vorschläge zur Verwendung des Geldes enthält, nicht zustimmen könnten. Sie plädierten auch dafür, den Einleitungstext des Antrages zu streichen.
Die Fraktion DIE LINKE erklärte sich bereit, Punkt 2 zurückzuziehen. Sie stimmte auch der Streichung des Einleitungstextes zu. Darüber hinaus bekundete sie die Absicht, den unter Punkt 1 enthaltenen Passus zur Verteilung der Mittel nach dem jeweils gültigen Schlüssel zu streichen.
Im Ergebnis der weiteren Diskussion über den Text der Beschlussempfehlung einigten sich alle Fraktionen auf die nun in der Drs. 6/4457 vorliegende Empfehlung des Ausschusses, die Landesregierung aufzufordern, die aus dem Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel für Verbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten einzusetzen.
Diese Empfehlung wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Empfehlung ebenfalls zuzustimmen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollegin Hohmann, für die Berichterstattung. - Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Wir treten in eine Dreiminutendebatte ein. Herr Jantos hat für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer intensiven Beratung hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales - Frau Hohmann hat es gerade gesagt - einstimmig diese Beschlussempfehlung beschlossen. Darin fordert der Landtag die Landesregierung auf, die aus dem Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten und in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel für Verbesserungen im Bereich der Kindertagesstätten einzusetzen. - So weit, so gut.
Ich habe es überhaupt nicht verstanden, warum wir uns hier auf eine Dreiminutendebatte einlassen mussten.
Aber es ist mir dann klar geworden. Frau Hohmann hatte einen Presseartikel. Aus dem ist mir klar geworden, was das Ziel ist.
Die Fraktion DIE LINKE möchte offensichtlich heute zum wiederholten Male vortragen, dass das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt habe. Auch wenn dies gebetsmühlenhaft immer wieder vorgetragen wird, bedeutet dies nicht, dass das Bundesverfassungsgericht dies tatsächlich entschieden hat.
Tatsächlich entschieden hat das Bundesverfassungsgericht zum Betreuungsgeld, dass die Bundesregierung keine Gesetzgebungskompetenz hat, dieses für die Bundesländer festzulegen.
Mit der Frage, ob das Betreuungsgeld an sich verfassungswidrig ist oder nicht, braucht man sich vor diesem Hintergrund also nicht zu befassen. Das Bundesverfassungsgericht hat damit zum Ausdruck gebracht, dass das Betreuungsgeld bereits aus formalen Gründen nicht mit dem Grundgesetz im Einklang steht.
Es brauchte sich also gar nicht mehr mit der Frage zu befassen, ob ein Betreuungsgeld auch inhaltlich mit dem Gesetz in Einklang steht. Die Behauptung, das Bundesverfassungsgericht habe das Betreuungsgeld an sich bereits für verfassungswidrig erklärt, ist in dieser Form unzutreffend.
Aus diesem Grunde halte ich einen Punkt, der hier immer wieder ins Spiel gebracht wird, für erwähnenswert. DIE LINKE spricht ständig von einer Herdprämie. Wir haben hierzu eine ganz andere Meinung.
Wir sind der Meinung, gerade in diesem Zusammenhang müssten wir allen Eltern Entscheidungsfreiheit lassen, damit sie entscheiden können,
wie sie ihre Kinder erziehen, also ob sie sie in eine Einrichtung schicken oder ob sie sie verantwortungsvoll selbst betreuen.
Meine Damen und Herren! Aufgrund der Kürze der Zeit kann ich leider nicht fortfahren. Mir war es wichtig, die Position an dieser Stelle noch einmal darzustellen. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich bedanke mich, ebenso bei Ihnen, Herr Jantos, dass Sie meine Frage beantworten. Ich hätte gern von Ihnen konkret gewusst, an welcher Stelle der vorliegende Antrag tatsächlich das Recht der Eltern beschneidet, darüber zu entscheiden, wo und wie sie ihre Kinder erziehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hätte nicht erwartet, dass diese Debatte nun auch noch so lustig wird. Wenn Sie, Herr Jantos, die Position der LINKEN nicht teilen und das auch alles sehr schwierig finden, finde ich es bemerkenswert, dass Sie die Position hier so klar vorgetragen haben. Das wird DIE LINKE sicherlich sehr freuen.
Ansonsten ist es richtig, dass die Geschichte über das hinweggegangen ist, was hier beantragt wurde. Das Betreuungsgeld - alles andere will ich mir jetzt ersparen - ist tatsächlich auf dem Müllplatz der verbrämten ideologischen Projekte gelandet, da, wo es aus unserer Sicht schon immer hingehört hat.