Protokoll der Sitzung vom 30.09.2016

Man darf aus dieser Unterschiedlichkeit keinen Nachteil erlangen. Das ist der Hintergrund von Gleichstellungspolitik. Nicht mehr wollen wir tun.

Tun Sie bitte nicht so, als ob mit solchen Maßnahmen die armen Männer demnächst weniger Promotionsstellen oder weniger Professuren bekommen. Das ist überhaupt nicht der Sinn. Vielmehr soll es um einen fairen Zugang zu diesen

Positionen gehen. Darauf zielt der Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Herr Loth hat sich gemeldet. Sonst sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Herr Loth, damit haben Sie das Wort.

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Jetzt bin ich aber gespannt!)

Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende Pähle, ich habe eine Frage. Wir beschäftigen uns hier mit der Gleichstellung von Mann und Frau. Ich frage mich: Wie stellen Sie sich dabei zum Beispiel die Einbeziehung von Transgendern vor?

(Unruhe)

Frau Dr. Pähle.

(Lachen bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Man muss nicht jede Frage be- antworten!)

Lieber Herr Loth,

(Hendrik Lange, DIE LINKE: So hätte ich auch angefangen!)

ganz ehrlich, wenn wir es an den Hochschulen geschafft haben, dass unabhängig vom Geschlecht alle dieselben Aufstiegschancen haben,

(Zustimmung bei der CDU)

glauben Sie mir, dann bekommen wir das Thema auch noch weggeatmet. Ganz ehrlich!

(Zustimmung bei der SPD, bei der LINKEN, bei den GRÜNEN und von Uwe Harms, CDU)

Herr Loth, Sie haben offensichtlich eine Nachfrage. Diese würde ich noch zulassen.

Also sind Sie der Meinung, dass es zurzeit noch nicht nötig ist, sich in der Universität für Homosexuelle, die vielleicht gemobbt werden, einzusetzen?

Frau Dr. Pähle, Sie haben das Wort.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Jetzt ver- teidigt die AfD die Homosexuellen! Das muss ins Protokoll!)

Herr Loth, ich halte erst einmal fest, dass Sie anscheinend in Ihrer Fraktion einer der wenigen sind, die sich für die Rechte von Homosexuellen aussprechen. Herzlichen Glückwunsch!

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - André Poggenburg, AfD: Falsch! - Daniel Roi, AfD: Wir erklären es nachher!)

Wir sind an verschiedenen Stellen im Bereich der Diversität, der unterschiedlichste Aspekte abdeckt, der auch die Frage umfasst, wie wir damit umgehen, dass zunehmend auch Studierende an die Hochschulen kommen, die nach einem Berufsabschluss studieren wollen, wie wir mit den Personen umgehen, die beispielsweise nicht homosexuell sind, die neben dem Beruf Familie haben, Kinder oder Eltern betreuen.

Wir haben an den Hochschulen mittlerweile eine ganz bunte Studierendenschaft. Und ja, die Hochschulen müssen sich darauf einstellen. Sie müssen damit umgehen, dass ihre Studierendenschaft unglaublich vielfältig ist. Glauben Sie mir, gerade meine Fraktion - wir werden nicht die Einzigen sein - hat Ideen, wie man dazu mit den Hochschulen diskutieren kann.

Um eines gleich vorwegzunehmen: Es geht hierbei nicht darum, den Hochschulen von oben herab irgendetwas überzustülpen. Sie wissen ganz genau, was bei ihnen im Argen liegt. Sie wissen, was sie im Bereich der Barrierefreiheit zu tun haben.

Wir müssen sie unterstützen und darin bestärken, sich auf den Weg zu machen, mit dieser Unterschiedlichkeit umzugehen und es damit auch zu schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen ein Klima herrscht, in dem sich jeder willkommen fühlt, der dort studieren und sich weiterbilden möchte. Wenn Sie auf diesem Weg mit dabei sind, wäre das nicht das Schlechteste.

(Zustimmung bei der SPD - Hannes Loth, AfD: Vielen Dank!)

Danke. - Dann sind wir jetzt am Ende der Debatte angelangt und kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich frage: Gibt es einen Überweisungsantrag? - Ich habe nichts dazu gehört und ich sehe auch jetzt keine Wortmeldung dazu.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der Drs. 7/358 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es jemanden, der sich der Stimme enthält? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag in der Drs. 7/358 angenommen worden.

Wir fahren nunmehr fort in der Tagesordnung und kommen zum

Tagesordnungspunkt 15

Erste Beratung

Änderung der Voraussetzungen zur Förderung von Baumaßnahmen an Grundschulen im Rahmen des Stark-III-Programms hinsichtlich der Schülerzahl

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/371

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/420

Bevor Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE das Wort ergreift, begrüßen wir auf der Besuchertribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschule Magdeburg. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)

Sie haben das Wort, Frau Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man in den letzten sechs Monaten die Artikel in der „Volksstimme“ oder in der „Mitteldeutschen Zeitung“ zu den Stark-III-Programmen verfolgt hat, konnte man erneut feststellen, dass viele Schulträger, vor allem im ländlichen Raum, keine Bewilligung für die eingereichten Förderanträge zur Sanierung ihrer Einrichtungen erhielten. Schuld daran war die Richtlinie zum Demografiecheck des Bildungsministeriums.

Mit unserem heutigen Antrag greifen wir dieses Thema, das mein Kollege Matthias Höhn bereits vor zwei Jahren in den parlamentarischen Geschäftsgang gebracht hat, noch einmal auf. Damals wie auch heute fordern wir die Landesregierung auf, erstens die Förderrichtlinien des Stark-III-Programms hinsichtlich der Vorgaben zur Mindestschulgröße bei Grundschulen an die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 in der geltenden Fassung festgelegten Richtwerte zur Bestandsfähigkeit anzupassen und zweitens ein gleichberechtigtes Antragsverfahren gegenüber den bis jetzt bei der Landesregierung angemeldeten Förderprojekten sicherzustellen.

Leider sind für die ersten zwei Ausschreibungsrunden in dem ELER-Programm noch die alten Richtwerte des Demografiechecks angewandt worden, nämlich die aus der Förderperiode von 2007 bis 2013. Danach muss der Antragsteller zum einen den Nachweis der nachhaltigen Bestandssicherheit bezogen auf den geplanten Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens im Rahmen der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren für die jeweilige Einrichtung vorlegen; das ist der sogenannte Demografiecheck.

Zum anderen müssen Grundschulen innerhalb der Zweckbindungsfrist mindestens 100 Schülerinnen und Schüler nachweisen, damit sie überhaupt förderfähig im Sinne des Demografiechecks sind. Für Grundschulen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bis f der Schulentwicklungsplanungsverordnung - das sind die Grundschulen in dünnbesiedelten Gebieten - müssen es mindestens 80 Schülerinnen und Schüler sein.

Nach der aktuellen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sind Grundschulen bestandsfähig, wenn sie im Schuljahr 60 bzw. in den dünnbesiedelten Gebieten 52 Schülerinnen und Schüler und ab dem Jahr 2017 80 bzw. 60 Schülerinnen und Schüler nachweisen können. Hierin ist ein deutlicher Widerspruch zum Demografiecheck erkennbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau wie vor zwei Jahren müssen an dieser Stelle nochmals die Fragen an die Landesregierung gestellt werden, warum sich bestandssichere Grundschulen, die nach der Schulentwicklungsplanungsverordnung genehmigt sind, nicht für das Stark-III-Programm bewerben können und warum Sie die Mindestzahlen nicht anpassen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

So schaffen Sie keine Chancengleichheit für den ländlichen Raum und ignorieren auch den Verfassungsgrundsatz der gleichwertigen Lebensbedingungen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der ländliche Raum lebt auch von attraktiven und wohnortnahen Grundschulen.

Des Weiteren möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, daran erinnern, dass im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanungsverordnung auch über neue Modelle nachgedacht wurde. In Ihrem Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Die Grundschulverbünde mit zwei bestehenden Grundschulen sollen insgesamt nicht unter 120 Schülerinnen und Schüler aufweisen, an einzelnen Standorten nicht unter 40 Schülerinnen und Schüler.“