gen lassen muss: Warum fällt euch an dieser Stelle nichts ein? - Mehr will ich dazu gar nicht sagen. Denn der Diskussionsprozess sollte vielleicht im Ausschuss bzw. intern in Gang gebracht werden.
In den letzten Wochen, Herr Ministerpräsident, ist auch seitens der Bundesregierung, zumindest seitens des Bundesfinanzministers, ein Vorschlag unterbreitet worden, der die schwierige finanzielle Situation der Kommunen betrifft. Nicht nur, dass Pläne existieren, um die jetzt neuen Ausfälle der Steuern kompensieren, es gab auch den Vorschlag von Bundesfinanzminister Scholz, Altschulden der Kommunen abzulösen, und zwar über ein hälftig finanziertes Bund-Länder-Programm.
Ein hälftig finanziertes Bund-Länder-Programm. In der Zeitung stand, das hätte für uns knapp über 1 Milliarde € bedeutet. Ihr Finanzminister hat sofort Skepsis geäußert und gesagt, auch das müsse man als Land mittragen. Er ist zumindest so zitiert worden, dass er davon nicht begeistert gewesen sei. Leider ist dieser Punkt in den letzten Debatten nicht mehr aufgegriffen worden, auch nicht im Konjunkturplan der Bundesregierung.
Gibt es überhaupt einen rationalen Grund, aus der Sicht von Sachsen-Anhalt etwas gegen dieses Programm zu haben? Wäre es im Interesse unserer Kommunen nicht vielmehr notwendig, diese Idee von Sachsen-Anhalt aus, von Ihnen selbst aus in die Debatte hineinzutragen?
Diese Stichworte sind im Koalitionsvertrag der Bundesregierung alle bereits hinterlegt gewesen. Sie sind übrigens durch mein Betreiben - denn ich habe damals die Arbeitsgruppe seitens der B-Länder geleitet - in einem Dreierpakt verankert worden.
Erstens ging es dabei um Altschulden - in Klammern -, vor allem getrieben durch den sozialdemokratischen Mitverhandlungsführer aus Nordrhein-Westfalen mit Blick auf bestimmte kommunale Teile in Nordrhein-Westfalen, aber nicht auf alle; denn es geht vor allem um das Ruhrgebiet.
Zweitens ging es für uns um eine Lösung im Zusammenhang mit den aus DDR-Zeiten stammenden Schulden von kommunalen Wohnungsgesellschaften. Sie wissen ja, wie diese damals fiktiv erzeugt wurden.
Drittens ging es um das Stichwort Sonderrentenbelastung der Bundesländer sozusagen als NichtRechtsnachfolger der alten DDR. Es ging darum, dass das der Bund in anderem Maße auch übernehmen sollte. Das ist als kleine Scheibe ja auch so gekommen.
Der Algorithmus, über den diskutiert wurde, hat vorgesehen, dass die Vorschläge zur Altschuldenabnahme bezüglich der zeitlichen Entstehung und der Höhe pro Kopf sehr nachrangig gewirkt hätten.
- In Halle mag das sein, aber das kann ich nicht einschätzen. - Wir haben dies als grundsätzliche Mittelwerte angenommen.
Der zweite Punkt ist, dass die Nachrangigkeit oder die geringere Betroffenheit unsere bisherigen Entlastungsprogramme konterkariert hätte, die wir in zwei Stufen zur Entlastung der Kommunen als Stark-Programme durchgeführt haben. Man kann sich darüber streiten, ob diese Entlastungsinstrumente ausreichend gewesen sind, aber sie sind vollumfänglich in Anspruch genommen worden und das Geld ist geflossen.
Die Frage war, in welchen Bereichen es bei uns am deutlichsten bremst. Das sind aufgrund der höheren Anzahl von Hartz-IV-Empfängern die Kosten der Unterkunft, also der KdU-Anteil. Deshalb haben wir gesagt, dass uns damit wesentlich mehr geholfen ist, als wenn 70 % oder 80 % - das ist eine rein fiktive Zahl, aber es hat sich anteilig schon um eine erhebliche Größenordnung gehandelt - in die Altschulden der Kommunen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, einfließen, während bei uns die KdU als Dauerbelastung bestehen bleibt. Die jetzige Proportionierung wirkt wesentlich nachhaltiger und wird eine Entlastung mit sich bringen. Die kommunalen Spitzenverbände sehen dies auch so.
Das war das entscheidende Kriterium in Verbindung mit der Übernahme der Gewerbesteuerausfälle in der jetzigen harten Zeit. Das wird ebenfalls ein Minus sein, das bei der SeptemberSteuerschätzung auch für unsere Kommunen einkalkuliert werden wird.
Wir waren wiederum froh, dass wir den Kommunen die Mindereinnahmen aus den Gewerbesteuereinnahmen zu 50 % durch den Bund und zu 50 % durch das Land - das haben wir zugesagt - ersetzen wollen.
Diese Kombination, also KdU, die Verbesserung beim AAÜG und die Kompensation der Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuern, ist ein Gesamtpaket, das uns, einschließlich des Vorziehens der kommunalen Finanzierung in diesem Jahr, vernünftig durch das Jahr 2020 kommen lässt. Die kommunalen Spitzenverbände werden mitgenommen und sie können unsere Entscheidungen und unsere Präferenz an dieser Stelle nachvollziehen.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Bevor ich Frau Frederking das Wort erteile, werden wir einen Wechsel vornehmen. Frau Frederking kann sich schon vorbereiten und die Frage stellen.
Herr Ministerpräsident, es gibt sinnvolle Schutzmaßnahmen, die große Auswirkungen nach sich ziehen, beispielsweise das Schließen von Geschäften, Restaurants und Kultureinrichtungen. Dort gibt es wirtschaftliche Einbußen. Man kann sagen, dass man es hierbei mit negativen Nebenwirkungen zu tun hat. So ist es auch gut, dass jetzt nachjustiert wurde und dass es neue Regelungen gibt, um dort das Leben und Arbeiten mit Corona auszuprobieren.
Es gibt aber auch sinnvolle Schutzmaßnahmen, die keine negativen Auswirkungen haben, die zumutbar sind und die demzufolge - so würde ich es sagen - keine Einschränkung mit sich bringen, zum Beispiel das Tragen eines Mund-NasenSchutzes im Supermarkt oder im Zug. Dort kommt es jetzt gehäuft zu Nachlässigkeiten.
Meine Frage ist: Was tut die Landesregierung, damit diese einfachen und zumutbaren Maßnahmen von den Menschen konsequent umgesetzt werden, damit das Ziel, das uns alle eint, nämlich die Infektionsketten zu durchbrechen, besser erreicht werden kann und damit es der Gesellschaft und der Wirtschaft gut geht und damit es eben nicht zu Infektionsherden kommt?
Frau Frederking, wir können diese Maßnahmen umsetzen, indem wir ganz konsequent handeln und entscheiden, und dies möglichst mit Ihrer Unterstützung. Auf der einen Seite haben wir den Infektionsstand, auf der anderen Seite müssen wir die Wirtschaft, die das Sozial- und Gesundheits
system mitfinanziert, wieder zum Laufen bringen. Um dies sicherzustellen, muss ein Minimum an Spielregeln, und zwar möglichst deutschlandweit, aufrechterhalten werden.
Wir müssen konsequent bei der eigenen Person beginnen. Aber wir müssen auch an den Abstandsregeln und am Tragen des Mund-NasenSchutzes festhalten und dies durchsetzen. Insbesondere der Mund-Nasen-Schutz muss in speziellen Zusammenhängen getragen werden, nämlich dann, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, um sich zusätzlich zu schützen, und zwar unabhängig davon, was Aerosole und Addition in geschlossenen Räumlichkeiten trotz Klimaanlage verursachen können.
Selbst ein offensiver Kritiker wie der Virologe Streeck hat gestern, nachdem er falsch zitiert worden ist, bei „Twitter“ nachgeschoben, dass er es so nicht gemeint habe und dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten des Abstandes natürlich sinnvoll seien. Daran merkt man, dass das inzwischen Konsens ist und dass wir uns mit Blick auf die politische Würdigung konsequent davor hüten sollten, an dieser Stelle zu einer Relativierung oder zu einer Marginalisierung beizutragen.
Das ist übrigens auch der Kritikpunkt, den ich meinem Kollegen Ramelow in der letzten Telefonschalte mitgegeben habe. Sein Kabinett hat nichts anderes beschlossen - mit Blick auf die Öffnungen steht Thüringen sogar noch hinter SachsenAnhalt -, aber er hat den Eindruck vermittelt, dass man den Mund-Nasen-Schutz in Thüringen nicht mehr tragen muss. Beim Nachlesen habe ich gesehen, dass er genau dasselbe macht wie alle anderen, aber er hat den Eindruck vermittelt, dass es sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme handle.
Wer so argumentiert, der spielt mit der Konsequenz, dass die Bereitschaft der Bevölkerung, diese Maske auch bei höheren Temperaturen zu tragen, nicht gerade zunimmt. Das sollten wir nicht zulassen. Das Virus ist präsent, selbst wieder in der Landeshauptstadt. Demzufolge müssen wir das, was wissenschaftlich derzeit bekannt ist, den Menschen empfehlen und in die Verordnungen aufnehmen.
Wenn die Pandemie irgendwann einmal durch sein wird, dann kann man das alles vergessen. Aber so lange Frau Grimm-Benne und ich die Verordnungen unterschreiben müssen, werden wir sehr verantwortungsvoll mit dem Thema umgehen.
Aber ich vermisse Kontrollen. Wäre es jetzt nicht sinnvoll, dass die Landesregierung über die nachgeordneten Ämter verstärkt Kontrollen anordnet, damit wir uns in dieser neuen Normalität üben, damit das große Ziel, das uns eint, nämlich, dass es allen gut gehen soll, dass es nicht zu wirtschaftlichen Einbußen und zu keiner zweiten Welle kommen soll, also all das, was Sie in Ihrer Rede gezeichnet haben, besser erreicht werden kann?
Es ist festgelegt, dass mit den Ressourcen, die die Kommunen verstärkt haben - das muss man klar sagen -, zu kontrollieren ist. Ich selbst bin viel im Lande unterwegs. Ich war letztens zu einer Zeit einkaufen - vielleicht bin ich immer an der falschen Stelle -, zu der es am ehesten möglich gewesen wäre, irgendwie durchzuschlüpfen. Aber die Menschen haben sich an die Vorgaben gehalten.
Ich sage Ihnen eines: Es wird mit Blick auf die Auswertung bestimmter Hotspots, die entstanden sind, dazu kommen, dass beispielsweise in der Gastronomie nur diejenigen durch die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistung in die schwarzen Zahlen kommen werden, die genau das einhalten, was wir für dringend notwendig erachten. Es ist ein Standortvorteil, es ist ein Qualitätsvorteil. Ich persönlich gehe in keine Gaststätte, in der ich sehe, dass diese Vorgaben möglicherweise nicht eingehalten werden.
Wir sind längst noch nicht durch die Pandemie hindurchgekommen. Deshalb glaube ich, dass die Erkenntnis wachsen wird, dass die Maßnahmen sinnvoll sind. Aber es geht auch ein Stück weit um Zivilcourage. Wenn man beim Anstehen ständig geschoben wird oder der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten wird, dann gehört es einfach zur Zivilcourage, den Mitbürger darauf hinzuweisen und sagen: Bitte schütze dich, aber bitte schütze auch mich; es geht um meine Gesundheit und ich erwarte, dass du das geltende Recht einhältst. Das muss eine Sache sein, die üblich ist.
An der Stelle kann man sich an Asien ein Beispiel nehmen. Niemand bestreitet mehr, auch die Kanzlerin nicht, dass der Mund-Nasen-Schutz und die Abstandsregelung in Kombination miteinander schlicht und einfach die Grundlage für weitere Öffnungsmaßnahmen sind. Wenn dies erodiert, dann wird vieles nicht möglich sein, was wir uns
Herr Ministerpräsident, es gibt noch eine ganze Reihe von Fragen. Ich würde die Diskussion auch ungern abbrechen. Ich will darauf hinweisen, dass es ca. 13 Uhr sein wird, wenn diese Fragen beantwortet sind. Ich bitte die parlamentarischen Geschäftsführer zu überlegen, ob wir nicht danach die Mittagspause machen, weil der Caterer wahrscheinlich auch nicht bis zum Five o'Clock Tea wartet. - Dann machen wir das so und können uns darauf einstellen.
Dann geht es jetzt weiter. Frau Lüddemann hat sich gemeldet. Sie ist die nächste Fragestellerin. Das steht zumindest auf meinem Zettel. - Frau Lüddemann, ich zwinge Sie nicht.
Das hat jetzt so lange gedauert, aber schön, dass ich drankomme. - Herr Ministerpräsident, zum Ende Ihrer Rede habe ich wahrgenommen, dass Sie die Automobilindustrie, die Automobilzulieferindustrie hier in Sachsen-Anhalt angesprochen und gesagt haben, dass sie sich verändern müsse, um dauerhaft zukunftsfest zu sein. Das begrüße ich sehr. Ich interpretiere das als Abkehr vom Verbrennungsmotor und Orientierung auf neue Antriebstechniken.