Protokoll der Sitzung vom 23.06.2020

Aber eines ist auch klar: Dort draußen gibt es Arbeitnehmer und Selbstständige, die keinesfalls weniger leisten als der Abgeordnete in einem Parlament, nun aber teilweise wirklich vor dem Aus stehen, und dies nicht selbst verschuldet; das muss man auch einmal sagen.

Insofern ist es sehr schwer und, wie ich finde, fast gar nicht angebracht zu erklären, dass es auch in diesem Jahr wieder eine Erhöhung geben wird, egal durch welches Rechenmodell sie zustande kommt. Deswegen habe ich den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion mit getragen und unterstütze ihn. Ich unterstütze jeden, der das genauso sieht.

Ich kann als fraktionslose Abgeordneter und im Namen der bundesweiten Interessengemeinschaft „Aufbruch Deutschland 2020“ nur ganz klar sagen: Eine Diätenerhöhung für Parlamentarier in diesem Jahr ist absolut indiskutabel. - Vielen Dank.

(Kristin Heiß, DIE LINKE: Aber das ist im Moment nicht zu ändern! Das haben Sie doch gehört, Herr Poggenburg!)

Ich sehe keine Fragen oder Interventionen. Deswegen sind wir am Ende des Debattenbeitrages angelangt.

Nach dem Ende der Aussprache kommen wir nun zu der Abstimmung. Ich bitte darum, die Konzentration im Saal zu steigern. Denn das Verfahren ist jetzt nicht ganz einfach.

Als Erstes wende ich mich an Sie, Herr Kirchner, als Vorsitzenden der einbringenden Fraktion. Ihr Gesetzentwurf hat zwei Artikel, in Artikel 1 geht es um die Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und in Artikel 2 um die Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt. Eine Änderung des Abgeordnetengesetzes - das ist mehrfach begründet worden - kann nur erfolgen, wenn die Verfassung geändert wird.

Deswegen unterbreite ich folgenden Vorschlag: Ich lasse zuerst über den Artikel 2 abstimmen. Denn falls die Verfassungsänderung abgelehnt wird, dann kann ich Artikel 1 eigentlich nicht mehr zur Abstimmung aufrufen. Ich würde also zuerst über Artikel 2 abstimmen lassen.

Außerdem haben wir die Situation, dass die AfDFraktion auf der Anwendung von § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung besteht. Dieser bezieht sich übrigens auf eine Abstimmung durch Namensaufruf und nicht auf eine namentliche Abstimmung. Aber über diese Differenzen will ich jetzt keinen Vortrag mehr halten, es sei denn, Sie wollen das, dann tue ich das gern. Aber lassen wir das jetzt an der Stelle.

(Heiterkeit)

Jetzt haben wir die Vorbereitungen tatsächlich soweit getroffen. Sie sehen, Herr Schumann hat an einem Ort Platz genommen, der normalerweise keinem Abgeordneten zur Verfügung steht. Das hängt damit zusammen, dass sowohl Herr Schumann als auch Frau Heiß, die jetzt an das Rednerpult geht, in der Situation improvisieren und beide als Schriftführer, die jetzt aktiv sind, die Abstimmung durch Namensaufruf durchführen werden.

Ich gebe Frau Heiß jetzt das Wort. Sie können beginnen.

(Schriftführerin Kristin Heiß ruft die Mitglie- der des Landtages durch Namensaufruf zur Stimmabgabe auf)

Wir warten jetzt kurz die Auszählung ab. Ich hatte zwar die Reihenfolge schön erklärt, habe es aber trotzdem falsch gemacht. Das heißt, wir müssen danach über Artikel 2 abstimmen. Also, ich fand, ich habe es schön erklärt, aber ich habe mich nicht daran gehalten.

Wir haben ein Ergebnis. Dieses lautet: Für Artikel 1 des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion stimmten 22 Abgeordnete, 52 Abgeordnete stimmten dagegen. 13 Abgeordnete haben nicht an der Abstimmung durch Namensaufruf teilgenommen. Damit gibt es in diesem Haus keine Zweidrittelmehrheit für die Änderung der Verfassung und Artikel 1 ist abgelehnt worden.

Ich würde jetzt trotzdem noch, weil ich es vorhin nicht getan habe, über Artikel 2 abstimmen lassen. Dies wird nicht durch Namensaufruf realisiert, sondern ganz normal per Handzeichen.

Wer Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit sind beide Artikel, die mit dem Gesetzentwurf vorgelegt worden sind, abgelehnt worden. Eine Gesamtabstimmung erübrigt sich.

Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 3 beendet. Wir schließen unsere Sitzung heute mit dem Tagesordnungspunkt 4. Dafür übernimmt die Frau Präsidentin wieder die Leitung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind nunmehr bei dem letzten Tagesordnungspunkt angelangt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts „Zukunftsfonds Morsleben“ (Morsleben Stiftungsgesetz -

MorsStG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5611

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6095

Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6206

(Erste Beratung in der 95. Sitzung des Landtages am 27.02.2020)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Kohl. Das Rednerpult ist schon vorbereitet und Sie dürfen gleich herangehen. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Stiftung Zukunftsfonds Morsleben“ hat der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Nach § 11 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kann eine öffentlich-rechtliche Stiftung nur durch Gesetz errichtet werden. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf soll es dem Landkreis Börde und der Verbandsgemeinde Flechtingen mit ihrer Gemeinde Ingersleben ermöglicht werden, eine staatliche Stiftung öffentlichen Rechts zu errichten.

Die Stiftung soll Bundesmittel ausreichen, die die Belastungen ausgleichen sollen, die mit der Einlagerung von schwach- bis mittelradioaktivem Müll in Morsleben verbunden sind. Der Bund stellt dafür jährlich 400 000 € bereit.

In der 46. Sitzung am 12. März 2020 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erstmals mit diesem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, entsprechend § 86a der Geschäftsordnung des Landtages die kommunalen Spitzenverbände um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.

Der Gesetzentwurf sollte nach Vorlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erneut aufgerufen werden.

Die erbetene Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ging dem Ausschuss mit Schreiben vom 16. April 2020 zu. Zusätzlich erreichte den Ausschuss ein Schreiben des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt, in dem dieser nach eigener Prüfung drei Punkte zu dem Gesetzentwurf zu bedenken gab.

Zur nächsten und abschließenden Beratung im Rahmen der 48. Sitzung am 14. Mai 2020 lagen dem Ausschuss für Inneres und Sport die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, welche überwiegend sprachliche und rechtsförmlich-redaktionelle Änderungen vorsahen, vor. Die Koalitionsfraktionen machten sich diese Empfehlungen zu eigen und damit die

Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Abstimmungsgrundlage.

Des Weiteren brachten sie einen Änderungsantrag als Tischvorlage ein, durch welchen sie die Zusammensetzung des Stiftungsrates geändert sehen wollten. Die Zahl der Unternehmensvertreter aus dem Landkreis Börde sollte von vier auf zwei reduziert werden. Dafür sollten zwei Mitglieder des Kreistages zusätzlich in den Stiftungsrat berufen werden. Dieser Änderungsantrag wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen angenommen.

Abschließend wurde der so geänderte Gesetzentwurf zur Abstimmung gebracht und ebenfalls mit 7 : 0 : 5 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/6095 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abg. Kohl. - Bevor wir in die Dreiminutendebatte einsteigen, wird für die Landesregierung der Minister Herr Stahlknecht sprechen.

(Minister Holger Stahlknecht: Frau Präsi- dentin, der Ausschussvorsitzende hat so vollumfänglich vorgetragen, dass sich mein Redebeitrag erübrigt!)

- Okay, vielen Dank. Dann nehme ich das so hin. - Dann wird die Abg. Frau Schindler die Debatte beginnen, sowie das Rednerpult bereit ist. Sie haben jetzt das Wort, Frau Schindler. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes am 27. Februar sprach ich die Bitte aus, dass der Gesetzentwurf relativ schnell beraten und beschlossen werden möge. Bereits in der vergangenen Sitzung stand er auf der Tagesordnung.

Wir haben ihn von der Tagesordnung genommen, da uns in der Zwischenzeit noch ein Brief aus dem Landkreis Börde erreicht hatte, in dem der Landrat darum bat, eine im Ausschuss vorgenommene Änderung, die auf eine Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hin vorgenommen worden war, wieder zu ändern. Dazu liegt Ihnen heute ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.

Es ist erfreulich, dass wir nun die Sondersitzung nutzen können, um den Gesetzentwurf heute zu beschließen und somit eine Beschlussfassung noch vor dem 1. Juli durchzuführen.

(Zustimmung)

Ich spreche das deshalb an, weil der Kreisausschuss im Landkreis Börde den Satzungsbeschluss bereits am 1. Juli beraten soll. Für den 8. Juli soll das Thema auf die Tagesordnung des Kreistages gesetzt werden, damit dort zügig die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden können. Für einen entsprechenden Satzungsbeschluss im Landkreis ist der Beschluss des Gesetzes im Landtag die Voraussetzung.

In der Debatte zur Einbringung habe ich schon ausgeführt, wie wichtig dieses Gesetz für die Region ist. Wie der Ausschussvorsitzende sagte, sollen die Härten und die Nachteile, die in der Region dadurch entstanden sind, dass sich das atomare Endlager in Morsleben befindet, ausgeglichen werden.

Der Städte- und Gemeindebund wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im Vergleich zu den Stiftungsfonds im Zusammenhang mit der Schachtanlage Asse im Landkreis Wolfenbüttel bzw. mit dem Schacht Konrad in Salzgitter die Summe wesentlich geringer ist und dass man sich für eine Erhöhung der Summe einsetzen sollte, die auf viermal 400 000 €, also auf 1,6 Millionen €, begrenzt ist.

Für den Landkreis Wolfenbüttel und für Salzgitter reden wir von 50 Millionen € bzw. 25 Millionen €. Das ist eine ganz andere Größenordnung. Wir sollten uns dafür einsetzen, das noch zu verändern. Ich denke, wir sollten das Gesetz heute beschließen, damit die Grundlage schaffen und weiterhin gemeinsam auf der Bundesebene darum kämpfen, dass noch etwas nachgelegt wird. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.