Protokoll der Sitzung vom 09.09.2020

Ich kläre Sie darüber auf, dass alles, was jetzt kommt, Nachfragen sind. Ich unterteile jetzt diese Nachfragen nicht in Nachfragen erster und zweiter Ordnung. Deswegen lege ich jetzt folgende Reihenfolge fest: Herr Lippmann, Herr Gebhardt, Herr Loth, Herr Roi, Frau Lüddemann, Herr Tillschneider, Herr Farle und Herr Aldag. - Herr Lippmann, bitte.

Vielen Dank. - Herr Minister, es ist natürlich noch einiges zu ergänzen. Ich will den Blick mehr auf heute und auf die nächste Zeit richten. Wir waren am 31. August mit drei Abgeordneten - wir haben an dem gleichen Tag einen Brief an Sie geschrieben - vor Ort und wissen daher, es wäre schon an dem 31. August möglich gewesen, Lehrkräfte zu akquirieren. Sie hätten diese 14 Tage nicht gebraucht, weil die Lehrkräfte in Gerbstedt vorhanden gewesen sind.

Nach unserem Eindruck hatte das Landesschulamt am 31. August und auch heute niemals vor, tatsächlich den Unterrichtsbetrieb in Siersleben aufzunehmen. Ich frage Sie jetzt, welche konkreten Schritte Sie vorhaben.

Sie haben seit gestern ein Oberverwaltungsgerichtsurteil auf dem Tisch, in dem alles, was Sie hier vortragen, verworfen worden ist. Sie haben eine Zwangsgeldandrohung auf dem Tisch. Die Frage, die sich vor Ort stellt, ist, ob Sie der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie entsprechend das Urteil des Oberverwaltungsgerichts einhalten und dafür sorgen, dass ab morgen in Siersleben unterrichtet wird.

(Zustimmung)

Alle anderen Dinge, die Sie vorgetragen haben, stehen auf einem anderen Blatt.

Meine zweite Frage ist: Was hatte die Polizei dort heute zu suchen? Wer hat das veranlasst und mit welchem Ziel? Und wird sich das fortsetzen?

Sie können antworten, Herr Minister.

Herr Lippmann, da ich heute nicht vor Ort war, weiß ich nicht, wer dort wie und warum unterwegs gewesen ist. Ich weiß nur, dass die Kollegen vom Schulamt dort waren und informiert haben. Unter welchen Begleitumständen das abgelaufen ist, weiß ich nicht.

Ich weiß allerdings auch, dass es dort erhebliche Auseinandersetzungen gegeben hat, die zum Teil auch in Bedrohungsszenarien gemündet sind. Aber wie das heute dort abgelaufen ist, das weiß ich schlichtweg nicht.

Fakt ist - ich wiederhole es noch einmal -: Das Schulamt wird darauf dringen, dass alle rechtlichen Auflagen eingehalten werden. Die Voraussetzungen muss die Gemeinde schaffen. Wenn die Gemeinde die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen schaffen kann, kann der Schulbetrieb dort auch stattfinden. Ich werde aber keine Kinder in ein Schulgebäude stecken, das Mängel aufweist, die in einem Gutachten bescheinigt werden.

An dieser Stelle muss die kommunale Selbstverwaltung endlich ihrer Aufgabe gerecht werden. Wenn sie das nicht kann, dann muss die Kommunalaufsicht einschreiten. Sie haben doch gute Beziehungen zum Landratsamt. Dann muss Frau Klein einmal darauf hinwirken, dass in der Gemeinde Gerbstedt die sächlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Kinder wissentlich in ein Gebäude zu lassen, in dem die elementarsten Dinge nicht erfüllt sind - das ist gutachterlich bescheinigt -, ist ein Zustand, den ich nicht verantworten werde. Deswegen sage ich noch einmal: Die Lehrer stehen bereit; der Schulträger ist gefordert. Und wenn der seine Aufgabe erfüllt, können wir den Schulbetrieb in Siersleben, wie es das Gericht auferlegt hat, auch vollziehen.

Im Übrigen sage ich noch einmal: Nicht das Schulamt ist verklagt worden, sondern die Gemeinde ist verklagt worden. Deswegen haben wir hier eine klare Aufgabenteilung. Der Teil des Landes ist erfüllt, sofern die Rahmenbedingungen stimmen und auch die Voraussetzungen durch den Schulträger erfüllt werden.

(Zurufe von Robert Farle, AfD, und von Thomas Lippmann, DIE LINKE)

Jetzt hat Herr Gebhardt das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie versuchen jetzt, über das von Ihnen erwähnte Gutachten zu erklären, dass das Gebäude nicht tauglich sei, um dort unterrichten zu können. Ich muss Sie insoweit in einem Punkt korrigieren. Das, was in dem Gutachten steht, ist kein neuer Sachstand. Das ist seit vielen Jahren bekannt.

Der Landkreis hat der Schule daraufhin schon vor Jahren eine Duldung ausgesprochen, und zwar befristet bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Schule schließt. Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil, welches klar besagt, dass die Schule nie geschlossen war und weiter geöffnet bleiben muss.

Das heißt, die Duldung gilt weiter fort. Der Landkreis sagt: In der Schule, in dem Gebäude kann

genauso weiter unterrichtet werden; das wird weiterhin geduldet, wie es in den letzten Monaten, im letzten Schuljahr auch der Fall war.

Jetzt frage ich Sie: Welche neue Situation soll eingetreten sein - laut Ihrer Aussage -, dass es jetzt nicht mehr möglich ist, in diesem Schulgebäude zu unterrichten, wenn sich nichts an dem Zustand geändert hat und auch nichts an der Bewertung durch den Landkreis geändert hat? - Im Übrigen habe ich heute mit der Landrätin darüber gesprochen, und sie hat mir das genau so bestätigt, wie ich es eben formuliert habe.

Sie haben das Wort, Herr Tullner.

Ich weiß nicht, ob wir uns jetzt im Kreis drehen. Ich wiederhole noch einmal: Die Kolleginnen und Kollegen stehen bereit, und die Gemeinde Gerbstedt muss ihrer Verantwortung gerecht werden, die Dinge nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes für die Grundschule Siersleben zu erfüllen.

Dazu hat am 8. September 2020 eine Begehung stattgefunden, bei der Vertreter der Schulträgerin, also der Einheitsgemeinde Gerbstedt, und des Landkreises Mansfeld-Südharz anwesend waren. Im Verlauf der Begehung haben sich Mängel gezeigt, die vor der Nutzung des Gebäudes für einen Schulbetrieb behoben sein müssen. Es müssen insbesondere Brandlasten abgestellt und Rettungswege für die Evakuierung von Personen aus dem Gebäude sichergestellt werden. Nach meiner Kenntnis - so schreibt der Kollege vom Schulamt - haben die bei der Begehung anwesenden kommunalen Vertreter ebenfalls diesen dringenden Handlungsbedarf erkannt.

Deswegen kommt es jetzt darauf an, dass der Schulträger, die Gemeinde Gerbstedt, seiner Verantwortung gerecht wird und die Mängel abstellt. Dann können wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen dort den Schulbetrieb aufnehmen, wie wir es wollen. Die Dinge sind von uns vorbereitet und können jederzeit vollzogen werden. Es bedarf der Handlung der Gemeinde Gerbstedt.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Das ist falsch! - Zuruf von Thomas Lippmann, DIE LINKE - Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Das widerspricht dem Gerichtsurteil! - Hendrik Lange, DIE LINKE: Das widerspricht allem, was bisher läuft im Land!)

Dann ist jetzt Herr Loth an der Reihe.

Herr Kollege Gebhardt hat es gerade ganz klar gesagt. Natürlich können sie die Begehung machen - nach Paragraf XY von mir aus -, aber die Duldung der Öffnung ist damit trotzdem immer noch gegeben. Die Schüler können in die Schule und die Lehrer müssen auch dorthin; denn die Duldung - egal was das Gutachten oder der Paragraf sagen - ist gegeben. An der Genehmigung ist ein grüner Haken, Herr Tullner. Die könnten dorthin gehen.

Meine Frage ist folgende. Die Lehrer, die bis jetzt an der Schule waren, sind nicht mehr dort, sondern irgendwo anders, und warten auf die Abordnung. Ist die Abordnung schon durch oder noch nicht? Wie viele Lehrer sind bereit, morgen dort zu erscheinen? Wenn es sein müsste und die Gemeinde heute Abend meldet: Wir haben alles nach Ihren Wünschen erfüllt - wie viele Lehrer könnten dann morgen dort sein?

Wir können, sofern die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind, sofort mit dem Schulbetrieb beginnen, also an dem Folgetag.

(Zurufe)

Die Kolleginnen und Kollegen stehen bereit. Wir werden die Beschulung im Moment in der Schule in Gerbstedt organisieren, und zwar so, dass die Sozialräume der Sierslebener Kinder so organisiert werden, dass die möglichen Umstellungen dann sensibel und im Interesse der Kinder erfolgen können.

Aber noch einmal: Der Schulträger, die Gemeinde Gerbstedt, muss dafür die bekannten Voraussetzungen, die ich hinreichend erläutert habe, vollziehen. Wenn das der Fall ist, dann kann es losgehen.

Warten Sie einmal, Herr Loth. Ich habe vorhin etwas über die Rangordnung von Nachfragen erster und zweiter Ordnung gesagt. Jetzt haben Sie einen Trick angewendet, der clever ist: Sie sind gleich am Mikrofon stehen geblieben. Wir machen das in der Fragestunde jetzt so, dass ich eine kleine Nachfrage zulasse bei Leuten - -

(Zuruf)

- Nein, Herr Tillschneider, Sie haben zwischendurch gesessen. Insofern - -

(Heiterkeit - Zurufe)

- Sie haben nicht gesessen, Sie haben sich hingesetzt. Insofern würde ich das jetzt ein

schränken. - Herr Tillschneider, dann machen wir es so: Ich verbiete es Herrn Loth, jetzt weiterzureden.

(Heiterkeit - Zurufe)

Aber ich will jetzt nicht die Situation innerhalb der AfD-Fraktion explodieren lassen, deswegen gebe ich Herrn Loth für eine kurze Nachfrage noch einmal das Wort. Bitte, keine Gewalt. - Bitte.

Eine andere Frage dazu ist: Sind die Schüler, die jetzt in Siersleben untergebracht sind, zufälligerweise in einem der Räume untergebracht, in dem es eine erhöhte Belastung durch Ausdünstungen des Teppichbodens gibt? Oder ist sichergestellt, dass sie in genau diesen zwei Räumen nicht sind? - Denn Sie sagten, sie werden gesondert untergebracht.

Sie haben das Wort, Herr Tullner.

Reden wir jetzt von Siersleben oder von Gerbstedt?

Von Gerbstedt.

Von Gerbstedt. Das war schon eine Diskussion, die bereits vor dem Sommer anfing. Ich glaube, der dortige Schulträger hatte hinreichend Kenntnis und Zeit, was die Auflagen betrifft. Ich gehe davon aus, dass die ebenso abgestellt werden. Denn für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb bedarf es natürlich ordnungsgemäßer sächlicher Voraussetzungen, die durch den Schulträger bereitzustellen sind.

(Zuruf: Und wenn er das nicht macht?)

Herr Roi hat jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe auch eine Nachfrage. Wir drehen uns ein bisschen im Kreis. Wir haben zum einen den politischen Willen des Gemeinderates, dann die Gerichtsurteile, und wir haben aus meiner Sicht auch das Versäumnis der Gemeinde, das auch in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in der Drs. 7/4337 schon am 9. Mai 2019 niedergeschrieben wurde, nämlich die Investitionen umzusetzen. Man sieht, dass auch an der Grund

schule in Gerbstedt ein erheblicher Investitionsbedarf besteht.

Der CDU-dominierte Gemeinderat wollte, dass die Schule in Siersleben schließt. Dazu meine Frage - Sie haben das Gutachten für Siersleben angesprochen -: Kennen Sie das Gutachten für Gerbstedt? - Das wäre meine erste Frage. Denn auch darin sind Dinge benannt, die die Fluchtwege und die Beleuchtung usw. betreffen. Wenn Sie nach diesem Maßstab gehen, dann müssten Sie dort genauso handeln und sagen: Dort kann jetzt niemand hinein, denn - -