Im Allgemeinen sind meine Fraktion und ich sowieso für die Abschaffung der Elternbeiträge, da endlich die Träger der Gesellschaft entlastet werden müssen.
Das ist grundsätzlich. Daher würde ich Sie bitten, dass Sie mit uns gemeinsam für die Bürger eine Entlastung vorantreiben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Rausch. Es gibt keine Fragen. - Für die Landesregierung wird jetzt Frau Ministerin Grimm-Benne sprechen. Sie erhalten auch gleich das Wort. Bitte.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Viele Themen debattieren wir im Hohen Haus zu Recht auch mehrmals. Mit anderen Themen wiederum haben sich die Ausschüsse bereits weitreichend befasst, eine Beschlussempfehlung erarbeitet, und der Landtag hat diese heute bereits unter TOP 21 beschlossen.
Das gilt auch für den Umgang mit den Elternbeiträgen, die für den Monat Mai zu zahlen sind. Das Hohe Haus und seine Ausschüsse haben sich damit schon mehrfach beschäftigt und klare Beschlüsse dazu gefasst. Ja, es ist richtig, wir haben einen Runderlass gemacht, nach dem die Elternbeiträge für April vollständig erstattet werden. Den Entwurf des Erlasses für Mai haben wir sowohl dem Finanzausschuss als auch dem Sozialausschuss vorgelegt. Der Finanzausschuss hat das in seiner 87. Sitzung am 29. April und in seiner 92. Sitzung am 15. Juli 2020 verworfen und uns ins Stammbuch geschrieben, wie wir den Runderlass für Mai zu gestalten haben. Das Gleiche hat der Sozialausschuss am 15. Juli 2020 gemacht, nämlich in seinen Sitzungen am 3. Juni und am 2. September 2020. Damit war unsere Geschäftsgrundlage gegeben, genau so zu verfahren, wie wir das mit dem Runderlass gemacht haben.
Ich kenne im Augenblick nicht das Abstimmungsverhältnis Ihrer Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Ausschüssen, aber mir ist nicht mitgeteilt worden, dass Sie dem vehement begegnet sind. Von daher, denke ich, ist diese Fragestellung jetzt im Nachhinein ziemlich obsolet.
Für die Mehrbelastungen der Eltern, die Sie gerade so anschaulich dargestellt haben, zahlt der Bund gerade den Kinderbonus aus, 200 € in diesem Monat und 100 € im Oktober. Ich finde, das ist ein großer Beitrag dafür, die Mehrausgaben, die Eltern während der Coronazeit hatten, zu kompensieren. Ich finde, es ist im Augenblick nicht angezeigt, dass das Land hier noch einmal einsteigt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe eine Kurzintervention, angekündigt vom Abg. Herrn Loth. - Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich weiß leider nicht, wie meine Kollegen im Sozialausschuss abgestimmt haben. Wir haben darüber nicht referiert.
Ich weiß aber, dass der Kinderbonus ausgezahlt wird, 200 € und 100 €, das ist richtig, allerdings an alle. Zahlen müssen für die Betreuung im Mai trotzdem die, die arbeiten waren, die, die für unser System wichtig waren, die, die ihre Kinder abgeben durften.
Wenn die zwei Ausschüsse das in dem Sinne nicht berücksichtigt haben, nehmen wir das heute als Chance und Gelegenheit, diese Entscheidung, die vielleicht nicht optimal war, zu korrigieren und den Menschen in unserem Land das Zeichen zu geben, dessentwegen wir hier alle saßen und Schilder hochgehalten haben, auf denen „Danke“ stand, um dieses Danke mit Mitteln des Landes zu unterlegen. - Danke schön.
Ich kann den Sachverhalt noch einmal anders darstellen. Ich habe als Exekutive das umzusetzen, was das Parlament beschließt.
Das Parlament hat mit einer großen Mehrheit beschlossen, dass im Mai nur noch anteilig zu zahlen ist. Das haben wir im Grunde genommen umgesetzt. Von daher, denke ich, bin ich die falsche Ansprechperson. Sie müssten das im Hohen Haus selber klären. Auf jeden Fall hat es eine ganz andere Mehrheit gegeben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. - Wir treten in die Debatte ein. Der erste Debattenredner wird für die CDUFraktion der Abg. Herr Krull sein. Auch Sie brauchen nicht sehr schnell zu gehen. Einen kleinen Moment Geduld. - Herr Krull, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Rede zu halten, und auch gleich das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Ja, wir haben uns im Hohen Haus schon mehrfach mit der Thematik auseinandergesetzt, mit der Zahlung von Elternbeiträgen in Coronazeiten, insbesondere in Zeiten der eingeschränkten Betreuung bzw. Notbetreuung und damit, welche finanziellen Lasten das Land übernehmen soll. Aus meiner Sicht haben wir eine gute Regelung für das Land gefunden, haben als Land im April für alle Kinder die Kosten übernommen und im Mai für diejenigen, die keine Betreuung in Anspruch genommen haben.
Nach derzeitigen Schätzungen wird das Land allein für diese Maßnahme 19 Millionen € aufwenden, eine Summe, die sich durchaus sehen lassen kann. Was jetzt aber die AfD fordert, ist noch einmal mehr. Wir sollen als Land einfach alle Beiträge übernehmen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Vorwahlkampf ist oder ob es tatsächlich um die Entlastung der Eltern geht.
Aus der Sicht meiner Fraktion gilt der Grundsatz, dass derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt, auch eine angemessene Gegenleistung, in diesem Fall in Form von Elternbeiträgen, zu erbringen hat. Diese sind wie praktisch immer im Sozialbereich nicht kostendeckend, sondern bilden nur einen Teil der tatsächlichen Aufwendungen ab, und ich denke, wir haben zum Beispiel mit der Geschwisterregelung im KiFöG schon sehr weitgehende Regelungen, von denen andere Länder noch träumen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf unterschiedlichen politischen Ebenen wurden Maßnahmen ergriffen, um Eltern in diesen Zeiten, die für viele wirtschaftlich und finanziell schwierig sind, Entlastung zu verschaffen. Hier eine kurze Aufzählung ohne den Anspruch auf Vollständigkeit: erleichterte Beantragung des Kinderzuschlags sowie des Notfallkinderzuschlags, Anpassung beim Elterngeld, höhere Zahlung beim Kurzarbeitergeld, Entschädigungsleistung für Eltern bei fehlender Kinderbetreuung, der Kinderbonus von 300 €, dessen Auszahlung jetzt begonnen hat, die Verdopplung des Entlastungsbeitrags bei Alleinerziehenden.
Wir sehen, es wurde vieles unternommen, um den Eltern zu helfen. Daher muss die Frage sein, ob die von den Antragstellern aufgemachte Forderung sinnvoll, nachhaltig und zielführend ist. Für die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss ich diese Frage mit einem klaren Nein beantworten, gerade weil es die AfD-Fraktion versäumt hat, wenigstens den Versuch zu unternehmen, einen Deckungsvorschlag für die Mehrausgaben zu formulieren. Das haben Sie jetzt mündlich nachgeholt.
Mein Wunsch wäre, dass Sie in Ihrer Oppositionszeit von 2021 bis 2026 das richtig leisten und das immer schriftlich formulieren, wenn Sie einen Antrag formulieren, der uns hier im Haus zu Mehrausgaben veranlassen soll.
Ich möchte es nicht versäumen, den Eltern, den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen meinen größten Respekt auszudrücken, wie sie gemeinsam die schwierige Zeit bewältigt haben. Aus eigener Erfahrung darf ich sagen, da wurde von Eltern und gerade von Erzieherinnen und Erziehern wirklich Großartiges geleistet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Herr Abg. Loth signalisiert, eine Kurzintervention zu haben. - Denken Sie bitte daran, eine Minute. Es ist eine Dreiminutendebatte.
Kollege Krull sagte, wer Leistungen in Anspruch nimmt, sollte diese auch bezahlen. Das ist vollkommen richtig. Aber wir haben die Leistung der Krankenschwestern in Anspruch genommen. Wir haben die Leistung der Erzieherinnen in Anspruch genommen. Wir haben die Leistung der Lehrerbetreuung in Anspruch genommen. Wir haben die Leistung von sehr vielen anderen Personen in Anspruch genommen, und deshalb sollten wir für diese Personen die Beiträge übernehmen.
Also, wenn mich jetzt nicht alles täuscht, wurden diese Leute auch für ihre Arbeit bezahlt. Punkt 1.
Punkt 2. Natürlich haben wir einen großen Respekt vor den Leistungen, die erbracht worden sind. Aber ich habe eben auch schon geschildert, dass unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet worden sind, teilweise auch noch zusätzlich von den Arbeitgebern. Ich erinnere an den Pflegebonus, der vom Bund bezahlt worden ist.
Es ist doch die ganz klare Frage: Was können wir uns als Land leisten? Wir können natürlich sagen, wir haben jetzt ein Füllhorn an Möglichkeiten. Aber es geht auch um Realität. Ich bin der Auffassung und die Koalition war der Auffassung, auch in den Ausschüssen, ganz klar zu sagen: Wer in der Lage ist oder wer arbeitet und das Kind in Betreuung gibt: Für April ja, aber nach Abwägung aller Entscheidungsprozesse für Mai dann bitte zahlen. Ich glaube, ich habe wenig Unzufriedenheit gehört, weil gezahlt werden musste.
Gerade weil Sie vorhin wieder mit der Debatte über eine kostenlose Kinderbetreuung angefangen haben, sage ich noch Folgendes. Es gibt eine Umfrage der CDU-Landtagsfraktion. Die besagt ganz klar, den Leuten ist es nicht wichtig, dass die Betreuung kostenlos ist. Den Leuten ist es wichtig, dass es ein gutes Betreuungsverhältnis gibt. Darauf legen wir entsprechend Wert. Das werden wir auch im Landtagswahlkampf deutlich machen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ein Wort ganz kurz zu den Ausführungen der Ministerin. Also, ich kann mich entsinnen, dass der erste Erlass, der am 31. März herauskam, schon eine Sache festgeschrieben hatte, nämlich dass wir für alle Kinder bzw. für alle Eltern den Kostenbeitrag erlassen wollen. Da gab es keine Zustimmung des Parlamentes, weil ein Erlass nicht zustimmungspflichtig ist. Insofern müssen wir mal gucken, dass wir dabei bei den richtigen Termini bleiben.
Sie werden sich sicherlich jetzt alle wundern, warum ich hier heute erneut in der Sache Entlastung von Eltern von Kosten der Kinderbetreuung tätig geworden bin. Wir sind in der Fraktion der Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung für alle Beteiligten, also Eltern, Träger und Gemeinden, sinnvoll wäre.
Warum sehen wir das so? Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Genese zu diesem Thema kommen. Zum 18. März wurden aufgrund der Pandemie Schulen und Kitas geschlossen. Es gab nur noch eine Notbetreuung unter bestimmten Auflagen. Diese Notbetreuung sollte zunächst nur bis zum Ostermontag, dem 13. April 2020, gelten. Am 31. März - das habe ich ja schon erwähnt - trat ein gemeinsamer Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums in Kraft, der den Trägern von Tageseinrichtungen empfahl, die Elternbeiträge für den Monat April auszusetzen. Wie man dann allerdings mit dem Monat März umgehen wollte, sollte im April geklärt werden.
Am 30. April erschien ein weiterer Erlass, der den Erlass vom März aufhob. Nun sollten die Träger von Kindertagesstätten die Erhebung der Elternbeiträge für April von allen Eltern aussetzen und für Mai nur die Beiträge der Eltern, deren Kinder die Einrichtung nicht besuchen. Es gab wieder kein Wort zu den Beiträgen für März, deren Klärung ja eigentlich im April erfolgen sollte. Auch für den Monat Juni gab es keine Klärung; denn es galt nun hier der eingeschränkte Regelbetrieb. Dazu hatte meine Fraktion einen Antrag eingebracht, der gestern abgelehnt wurde. Die Begründung hieß: zu hohe Verwaltungskosten oder zu hohes Verwaltungsaufkommen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Verfahrensweise, die ich eben gerade noch einmal geschildert habe, konnte bei den Verantwortlichen vor Ort oft nicht nachvollzogen werden. In den Medien konnte man verfolgen, dass sowohl CDU- als auch SPD-Verantwortliche in den Kommunen dieses Agieren kritisierten. Dabei wurde
oft die Frage gestellt, ob das Aussetzen oder das Erlassen der Kostenbeiträge in die zu fassenden Beschlüsse aufzunehmen ist.
All dies, meine Damen und Herren, hätten wir umgehen können, wenn Sie unserem Gesetzentwurf, den wir im März 2020 vorgelegt haben, gefolgt wären.
Eine weitere Frage, die sich uns stellt: Wie agiert die Landesregierung bei einer sogenannten zweiten Welle? Werden erneut Kitas und Schulen schließen müssen? Wird es weitere Erlasse und Verordnungen geben, die den Trägern von Tageseinrichtungen empfehlen, die Kostenbeiträge nicht zu erheben? All das, meine Damen und Herren, könnten wir uns ersparen, wenn wir hierfür eine gesetzliche Regelung schaffen.
Jawohl, der letzte Satz. - Damit würde für alle Beteiligten Rechtssicherheit bestehen, sollte es aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig sein, durch staatliche Anordnung Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu schließen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.