Die Ablösung des BAT durch den TVöD und den TV-L ist ausdrücklich damit begründet worden, dass das gesamte Tarifniveau des öffentlichen Dienstes um mehr als 10 % bis teilweise 15 % abgesenkt werden sollte. Das, was in den letzten zehn Jahren passiert ist, waren gewisse Nachholprozesse, weil man irgendwann feststellen musste, dass der öffentliche Dienst als Arbeitgeber in der Konkurrenz zu anderen Bereichen so unattraktiv geworden ist, dass man niemanden mehr findet. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Ich frage Sie: Haben Sie das auch im Blick?
Herr Lippmann, ich will das noch einmal deutlich sagen, weil Sie es scheinbar immer noch nicht wahrgenommen haben: Wir befinden uns in einer Krise. Die Krankenschwester, die zur Arbeit muss, hat wenig Verständnis, wenn sie im Oktober 2020 nicht mit der Straßenbahn zur Arbeit fahren kann. Sie hat wenig Verständnis dafür, wenn sie ihr Kind nicht in die Kita geben kann,
weil die Beschäftigten der Kita gerade für höhere Löhne demonstrieren oder streiken. Dafür haben die Leute kein Verständnis.
Es interessiert sie überhaupt nicht, was vor zehn Jahren war. Wir stellen doch fest, dass der öffentliche Dienst angesichts der Bewerbungen, die wir mittlerweile bekommen, nicht so unattraktiv im
Vergleich zur freien Wirtschaft sein kann; denn sonst würden sich nicht so viele junge Menschen für eine Position im öffentlichen Dienst bewerben.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, somit ist die Debatte beendet. Ich danke Ihnen. - Wir werden hier vorne einen kleinen Wechsel vornehmen, weil der Tagesordnungspunkt 6 damit beendet ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass wir heute noch eine umfangreiche Tagesordnung vor uns haben. Deswegen fordere ich uns alle auf, konzentriert zu Werk zu gehen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe - das wäre der Tagesordnungspunkt 32 - Aktuelle Debatte -, möchte ich gern der Abg. Eva von Angern die Möglichkeit geben, ihre angemeldete Erklärung außerhalb der Tagesordnung gemäß § 68 der Geschäftsordnung abzugeben. - Frau von Angern, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bezugnehmend auf die Wortmeldung von Herrn Dr. Tillschneider am Ende des Tagesordnungspunktes 1 möchte ich Folgendes erklären: Er hat mich im Hohen Haus als „furchtbare Juristin“ betitelt.
Er weiß - und die, die jetzt klatschen, werden es gleich wissen -, dass mit diesem Terminus spätestens seit Ingo Müllers gleichnamigem Buch Juristen bezeichnet werden, die in Ausübung ihrer Profession in der nationalsozialistischen Diktatur
„Furchtbare Juristen“ waren Täter wie Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofs. „Furchtbare Juristen“ waren die Schöpfer der Nürnberger Rassengesetze, es waren Juristen, die entschieden, dass das Leben lebensunwert war.
Sie fällten standgerichtliche Urteile, sorgten für die Gleichschaltung von Rechtswissenschaft und Justiz.
Wenn er mich für eine schlechte Juristin hält, kann ich damit gut umgehen; auf seine Wertschätzung lege ich keinen Wert.
Wenn er mich aber in seiner Rede nicht nur als namen- und bedeutungslose, sondern eine „furchtbare Juristin“ bezeichnet, verharmlost er
das Tun der nationalsozialistischen Verbrecher mit zwei juristischen Staatsexamina. Seine akademische Vita lässt befürchten, dass diese Gleichsetzung bewusst vorgenommen worden ist,
zu verharmlosen. Ich weise das ausdrücklich im Interesse der Opfer der faschistischen Diktatur in Deutschland zurück.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Das gibt mir die Gelegenheit, um etwas mehr Ruhe und Ausgeglichenheit zu bitten, bevor wir jetzt, nachdem das Rednerpult desinfiziert worden ist, in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen.
Die Redezeit beträgt jeweils zehn Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten. Es wurde folgende Rednerreihenfolge vereinbart: CDU, AfD, SPD, LINKE und GRÜNE. Zunächst hat die Antragstellerin das Wort. Das ist die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abg. Herr Scheurell. Herr Scheurell hat jetzt das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer das große Glück hat, seinen Feierabend in einer topsanierten Altbauwohnung in Berlin-Prenzlauer Berg verbringen zu dürfen, womöglich mit einer schönen Kirschholzdielung,