registriert und priorisiert, sodass einmal die Studienbewerber das für sie bestmögliche Ergebnis erzielen und die Universitäten mehr Planungssicherheit haben.
Die Linkspartei kritisiert an diesem Staatsvertrag, dass die Hochschulen nicht zum Mitmachen verpflichtet werden. Gerade das aber macht die Gesetzesänderung aus unserer Sicht akzeptabel.
Gegen diesen weiteren Zentralisierungsschritt ist nichts einzuwenden, solange es sich um ein Angebot an die Universitäten handelt und die Universitäten auch bei einer Teilnahme immer noch die Möglichkeit haben, Studenten direkt auszuwählen.
Was uns jedoch stört, ist, dass beim Auswahlverfahren selbst wieder einmal nicht auf die Qualifikation abgestellt wird, sondern Vorabquoten reserviert sein sollen, beispielsweise für ausländische Staatsangehörige, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, also Bewerber ohne deutsches Abitur.
Alle Sozialquoten zusammengenommen sind zwar auf 20 % beschränkt, trotzdem widerspricht dieses Quotendenken unserem Grundsatz: Qualifikation statt Quote. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetz der Stimme enthalten. Wir hoffen doch sehr, dass diese Gesetzesänderungen, gleichwohl sie im Block debattiert werden, wenn es so weit ist, einzeln abgestimmt werden.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Deswegen hat jetzt für die CDU-Fraktion Herr Philipp das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin bei der Vorbereitung auf die heutige Rede in Bezug auf die Gesetzesänderungen, die uns vorliegen - es sind in der Tat vier Gesetze, die betroffen sind; im Kern sind es, wie mehrere Male angesprochen, das Hochschulzulassungsgesetz, das Gesetz zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und das Gesetz über die Studentenwerke -, auch auf den § 9 des Hochschulzulassungsgesetzes gestoßen. Ich wusste genau, worauf unsere Kollegen der AfD bei dieser Änderung wieder abzielen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es hier nicht um die Diskriminierung von Landeskindern geht. In § 9 des Hochschulzulassungsgesetzes steht, dass sich das Gesetz auf die immatrikulierten Studenten an deutschen Hochschulen bezieht. Das können auch Kinder anderer Länder sein, die bereits in Deutschland einge
Was passiert also mit der Änderung innerhalb dieses Gesetzes? - Wir stellen eine gewisse Internationalisierung dar, wir stellen Mobilität zwischen den Staaten der Europäischen Union dar. Übrigens ein Punkt, den Sie in Ihrem Antrag zum Thema Bologna-Prozess in dieser Landtagswoche kritisieren.
Was passiert also innerhalb dieser Gesetze? - Es ist schon angesprochen worden: Im Bereich des Studentenwerksgesetzes geht es um inhaltliche Anpassungen in Bezug auf das EU-Beihilferecht in Bezug auf die angebotenen Leistungen.
Wir sprechen im Bereich des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über die Einbeziehung des Beschlusses der Staatssekretärskonferenz vom Oktober 2005 in Bezug auf die Übertragung des Widerspruchsverfahrens für das studentische Bafög auf die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken und im Zuge dessen auch über den Wechsel der Fachaufsicht vom Landesverwaltungsamt auf das Wirtschaftsministerium.
Beim Hochschulzulassungsgesetz geht es nicht nur um den § 9, sondern auch um die Ratifizierung des Staatsvertrags vom März 2016 in Bezug auf die Umsetzung einer gemeinsamen Einrichtung für die Hochschulzulassung in der Rechtsform einer Stiftung.
Ich halte mich an das, was der Minister gesagt hat. Es geht hierbei auch um Eile. Deshalb beantrage ich die Überweisung dieser Gesetzentwürfe in den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Ich möchte darauf hinweisen, dass dies die erste Lesung in diesem Prozess ist. Sie sind herzlich dazu eingeladen, mit uns im Ausschuss darüber zu diskutieren und sich einzubringen. - Danke schön.
Herr Tillschneider hat eine Frage oder möchte eine Intervention machen. Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.
Ich muss etwas klarstellen. Mir ist natürlich bewusst, dass es im Gesetz um Personen geht, die an einer deutschen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind. Trotzdem sieht die EU-Kommission darin eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. - So steht es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf.
Ich antworte kurz darauf. Ja, es ist richtig, darin steht „an einer deutschen Hochschule eingeschrieben“ bzw. bezieht sich das auf die Immatrikulation an deutschen Hochschulen. Ich glaube aber, dass wir das Gesetz nicht schlechter machen, wenn wir das Wort „deutschen“ streichen und den Begriff auf Hochschulen in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erweitern.
Ich glaube, das tut dem Konkurrenzkampf der Studierenden bei der Einschreibung gut. Es soll keine Diskriminierung geben in Bezug darauf, an welcher Hochschule ich gerade immatrikuliert bin. Vielmehr geht es um die Zulassung auch zu weiterführenden Studiengängen allein aufgrund der Leistung und Qualifizierung. Daher sehe ich darin keine Verschlechterung des Gesetzes, sondern eher eine Verbesserung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Bewerber.
Danke. Ich sehe keine weiteren Zwischenfragen. - Das scheint richtig zu sein. Deshalb hat jetzt Herr Lange für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie ist wieder da: Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ist in Form einer Stiftung wieder auferstanden.
So könnte man zumindest meinen und liegt damit doch nicht ganz richtig. Richtig ist jedoch, dass die blindwütige Abschaffung der zentralen Studienplatzvergabe Mitte der 2000er-Jahre zwar teilweise bejubelt wurde, schnell jedoch deutlich wurde, dass die deregulierte dezentrale Vergabe ein gewisses Chaos angerichtet hat.
Natürlich haben sich die Studieninteressierten an verschiedenen Hochschulen beworben. Denn klappt es bei der einen Hochschule nicht, klappt es vielleicht bei der anderen. So wurden sie beispielsweise in Magdeburg und in Halle zugelassen und entschieden sich dann für den einen oder den anderen Studienort.
Spätestens mit den Berichten über frei gebliebene Studienplätze in begehrten Fächern wurde deutlich, dass sich etwas ändern muss. Die ZVS wurde in eine Stiftung überführt und soll nun ein so
genanntes dialogorientiertes Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge durchführen. Zudem werden Studienplätze in Studiengängen, die in allen anbietenden Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, teilweise eben zentral vergeben.
Dass diese Verfahren nun endlich in Gang kommen, ist sicherlich gut. Schließlich waren die Überführung der ZVS in die Stiftung und der Beginn des dialogorientierten Verfahrens von peinlichen Pannen begleitet. Softwareprobleme sorgten dafür, dass der Start mehrmals verschoben wurde, und, wie ich heute erfahren habe, gibt es sie noch immer. Wir sollen dafür aber Geld bezahlen. Daher müssen wir noch einmal darüber reden, wie wir damit umgehen. Ich bin nicht so begeistert, wenn Sie sagen, das eilt jetzt alles. Ich kann das zwar verstehen, aber ich finde, eine ordentliche Ausschussberatung brauchen wir dafür schon.
Die Resonanz unserer Hochschulen auf die neue Vergabeart war bislang gering. Auch das haben wir gerade gehört. Oftmals war von den Hochschulen zu hören, dass sie lieber die Studierenden schnell zulassen, damit sie die zukünftigen Studierenden binden können. In der Ausschussberatung wird daher nicht nur das konkrete Funktionieren der neuen Verfahren zu erörtern sein, sondern auch die Frage nach der Teilnahme an diesem Verfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Frage der Hochschulzulassung ein Kernthema der Hochschulpolitik ist, möchte ich noch einmal weniges aus der Debatte des Jahres 2011 wiederholen.
Das Hochschulzulassungsgesetz folgt der Tatsache, dass nicht jedem Studienbewerber der Wunschstudienplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Mit der Bildungsexpansion in den 70er-Jahren trat dieses Problem erstmals massiv auf. Die Hochschulen reagierten damals höchst unterschiedlich auf diese Situation, sodass das Verfassungsgericht urteilte, dass eine absolute Zulassungsbeschränkung zum Studium nur unter bestimmten Umständen möglich sei.
Die Grundlage des Urteils ist das Grundrecht auf Berufsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und dem Sozialstaatsprinzip. Als Folge wurde damals die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen gegründet. Es wurden Zulassungsgesetze erlassen und ein Staatsvertrag wurde abgeschlossen.
Da diese Rechtsmechanismen aufgrund der Mittelknappheit das Wunsch- und Wahlrecht einschränken, nennen böse Zungen diese Instrumente der Mangelverwaltung. Positiver formuliert, soll das Zulassungsgesetz unter den gegebenen Bedingungen den Hochschulen Lehre und For
schung in hoher Qualität ermöglichen. Fakt bleibt aber, dass die Hochschulen besser ausgestattet werden müssen, um beiden Ansprüchen zu entsprechen.
Für uns LINKE steht fest, dass der Zugang zu akademischer Bildung das Recht eines jeden sein muss. Dabei geht es nicht um Akademisierungswahn - ein diffamierender Begriff, der den Realitäten in keiner Weise gerecht wird -, sondern um die Freiheit und Selbstbestimmung von Menschen.
Dazu gehören auch Menschen aus dem EUAusland. Und: Ja, ich halte an dieser EU fest, egal was Frau Le Pen denkt, egal was die AfD denkt. Diese Freizügigkeit in Europa ist ein Gewinn. Ein Gewinn ist diese Internationalisierung für die Wissenschaftslandschaft und für die Bildungslandschaft.
(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - André Poggenburg, AfD: Proletarier aller Länder, vereinigt euch!)
Noch zum Studentenwerksgesetz. Sie können europäisches Recht gern ignorieren. Das können Sie gern tun. Das wird den Studentenwerken nur nichts helfen. Auch bei uns gibt es Leute, die die Studentenwerke in den Wettbewerb drängen wollen. Das hat nicht nur etwas mit der EU zu tun, sodass dieser Trick hilft. Wir würden diesem Teil natürlich zustimmen.
Über den anderen Teil, denke ich, sollten wir noch einmal diskutieren und schauen, wie es richtig funktioniert. Dann werden wir uns entscheiden, wie wir uns in der nächsten Abstimmung verhalten. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Nachfragen oder Interventionen. Deswegen können wir in der Debatte mit Herrn Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fortfahren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in Form eines Mantelgesetzes die Änderung von gleich vier Gesetzen erfolgen. Minister Willingmann hat die Zielrichtung bereits umfänglich dargelegt.
Wichtigster Punkt dürfte die europarechtlich erforderliche Anpassung sein. Die EU-Kommission monierte den § 9 Abs. 2 unseres Hochschulzulassungsgesetzes, da dort in einer bestimmten Fallgruppe Studierende dann bevorzugt werden, wenn sie von einer deutschen Hochschule kommen. Die Kritik ist berechtigt und traf mehrere Bundesländer, die eine solche Regelung in ihren Gesetzen hatten. Wir sollten das Problem mit dem Gesetzentwurf zügig aus der Welt schaffen.
Wenn hier von erwarteter Seite die europarechtlich bedingte Änderung gegeißelt wird - das ist nicht völlig überraschend -, muss man sagen, dass genau diese Regelungsänderung doch einmal exemplarisch den Sinn der europäischen Einigung zeigt. Vergleichbare Monierungen erfolgen ja auch in den anderen Mitgliedstaaten der EU, auch wenn wir das nicht merken bzw. sie sogar in Abrede stellen. Wir eröffnen hiermit unseren Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Hochschulen in 27 Ländern
und müssen dabei natürlich auch unsere eigenen Hochschulen öffnen. Dass wir auch von Studierenden aus eben jenen 27 Ländern profitieren, die sich bewusst für unsere Angebote entscheiden, dürfte doch ebenfalls auf der Hand liegen.