und müssen dabei natürlich auch unsere eigenen Hochschulen öffnen. Dass wir auch von Studierenden aus eben jenen 27 Ländern profitieren, die sich bewusst für unsere Angebote entscheiden, dürfte doch ebenfalls auf der Hand liegen.
Bei den Landeskindern - Herr Philipp ist dankenswerterweise schon darauf eingegangen - geht es gar nicht um die Frage der Staatsangehörigkeit, sondern es geht um die deutschen Hochschulen. Insofern betrifft es natürlich alle, die in einer Hochschule außerhalb Deutschlands studiert haben und dann hier benachteiligt werden. Das können auch deutsche Staatsbürger sein, die sich zum Beispiel für Wien als Studienort entschieden haben. Dieser Studienort ist sehr beliebt. Unter diesem Aspekt verstehe ich den Einwand gar nicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind dabei gleichzustellen und das müssen wir umsetzen. Dass das noch so darin steht, ist ein Lapsus. Das sollten wir ändern.
Weitere Regelungen des Gesetzes betreffen die Übernahme des geschlossenen Staatsvertrages in Landesrecht - darauf wurde bereits eingegangen - sowie in Artikel 2 und 3 landesinterne Zuständigkeitsregeln.
Zum einen geht es um die Rückübertragung des Widerspruchsverfahrens für den Bafög-Bereich an die Studentenwerke. Es ist zu hoffen, dass damit ein Bürokratieabbau erfolgen wird, was zu begrüßen wäre. Die konkreten Wirkungen der vor
Zum anderen soll zukünftig die Mittelzuweisung an die Studentenwerke in Form von Betreuungsakten erfolgen. Dies ist eine erforderliche EU-beihilferechtlich konforme Anpassung des Studentenwerksgesetzes.
Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. - Vielen Dank.
Wir können mit der Debatte fortfahren. Für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Pähle das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist ein technisches Gesetz. Das haben verschiedene Redner schon gesagt. Es geht um die Anpassung verschiedener gesetzlicher Regelungen, zum Teil an EU-Recht, zum Teil einfach hoffentlich zur Verwaltungsvereinfachung, wie im Bereich des Bafögs. Ich gebe zu, ich hätte nicht gedacht, dass ein so technisches Gesetz hier zu solchen Debatten führt.
Es zeigt sich, dass es, nur weil „EU“ darin steht, nicht immer nur etwas mit europäischen Regelungen zu tun hat im Sinne von Abgrenzung: Wir müssen irgendetwas dicht machen. Das geht alles so nicht. Die kommen alle hierher. - Gelegentlich hilft es wirklich einmal, sich die Zusammenhänge näher anzuschauen und zu beleuchten.
Herr Meister hat es eben schon gesagt: Bei der Zulassung von Studierenden ist es nicht nur eine Frage, wer zu uns kommt, sondern auch wie mobil unsere Studierenden sind, in die anderen europäischen Länder zu gehen.
Ich weiß, dass die AfD-Fraktion den Bologna-Prozess ablehnt. Er ist ein großer Gewinn. Er ist ein großer Gewinn für Internationalisierung, um unsere Studierenden auch in die anderen Länder zu schicken und internationales Know-how nach Sachsen-Anhalt zu holen. Das alles einfach über einen Kamm zu scheren, nur weil man EU-kritisch oder sogar EU-feindlich ist, halte ich wirklich für sehr kurzsichtig.
Ich gebe auch zu: Die Studentenwerke - ich hoffe es zumindest - stehen mit den hier vorangetriebenen Gesetzesänderungen auf sichereren Füßen. Denn auch das wissen wir aus den Diskussionen
der letzten Jahre. Es gab auch hier im Hohen Haus immer wieder Diskussionen darüber, ob wir die Studentenwerke überhaupt brauchen.
Ich hoffe sehr, dass damit den Einwänden, dass die Finanzierung der Studentenwerke gerade mit Globalzuschüssen gegen den Wettbewerb verstößt, wenigstens jetzt die Spitze genommen wird.
Meine Fraktion und auch andere hier im Haus haben sich immer klar und eindeutig an die Seite der Studentenwerke gestellt. Die Leistungen, die sie anbieten, sind Daseinsvorsorge und Sozialleistungen für die Studierenden. Sie haben mit den klassischen Anbietern von Wohnungen, Restaurantdienstleistungen etc. pp. nichts zu tun. Deswegen bin ich auch sehr froh, wenn wir an dieser Stelle eine gesetzliche Regelung hinbekommen.
Auf den zeitlichen Aspekt ist schon ganz kurz eingegangen worden. Ja, es drängt die Zeit, da wir lesen konnten, dass die Hochschulen bereits aufgefordert worden sind, zum Wintersemester 2016/ 2017 die Zulassung der Studienbewerber nach europäischem Recht zu vollziehen. Das heißt, bei allem Ärger über eine verkürzte oder auch über eine zügige Beratung im Ausschuss ist es, denke ich, in unser aller Interesse, dass wir dieses Gesetz so verabschieden können, dass es zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.
Es ist wichtig, um Rechtsicherheit zu schaffen und auch um klarzumachen, wer für etwas zuständig ist. Auch im Bereich der Bafög-Widersprüche kann es helfen, hier schnell zu einer Klärung beizutragen, die allen hilft.
Unter diesem Aspekt werbe auch ich für die Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, um eine zügige Beratung sicherzustellen. Ich hoffe auch auf eine zügige Beratung ohne Scheuklappen, nur weil das Thema EU in den Anträgen vorkommt. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es gibt zu Ihrem Debattenbeitrag eine Wortmeldung des Kollegen Tillschneider. Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.
Frage: Sie lesen schon Zeitung und wissen, dass Bologna die Mobilität im europäischen Hochschulraum massiv behindert hat und dass das mittlerweile auch Common Sense ist?
Herr Tillschneider, wir haben gerade im letzten Jahr über Bologna und die Konsequenzen der Bologna-Reform in Sachsen-Anhalt hier im Hohen Haus trefflich diskutiert. Es gab sogar eine Auflistung der Ergebnisse der Bologna-Reform: Wie viele Studiengänge sind akkreditiert? Was sagt man hinsichtlich der Mobilität der Studierenden, sowohl der Incomer als auch der Outgoer? - Ich würde Ihnen empfehlen, sich diesen Bericht noch einmal genau anzuschauen, ihn ganz genau zu lesen, weil sich nämlich darin verschiedene Sachen, die man jetzt auch in Zeitungsberichten immer wieder liest, so nicht wiederfinden lassen.
Wir stellen fest, dass auch unter dem relativ strikten Konstrukt der Bachelor-Studiengänge, hauptsächlich in der Überbrückung, relativ viele Studierende von uns in das Ausland gehen, dort ihre Studien fortsetzen und auch wieder zurückkommen. Das heißt, an den verschiedensten Stellen zeigt sich, dass Mobilität mittlerweile auch zu den Studiengängen in Sachsen-Anhalt dazu gehört.
Das ist ein Gewinn. Denn gerade die Hochschulausbildung ist darauf ausgerichtet, dass man seinen Horizont erweitert und nicht nur an der Hochschule bleibt, bei der man sich am Anfang eingeschrieben hat. Das entspricht dem wissenschaftlichen Charakter.
Damit ist die Debatte beendet. - Es liegt in der Natur eines Gesetzentwurfs, dass er in einen Ausschuss überwiesen wird. Ich weiß jetzt nicht, ob das schon einmal explizit verlangt worden ist, aber der Wirtschaftsausschuss bietet sich in diesem Fall an.
Langer Rede kurzer Sinn: Der Wirtschaftsausschuss ist derjenige, der zuständig ist. Gibt es darüber hinaus - es kann sein, dass ich das wirklich überhört habe - das Ansinnen der Überweisung in den Finanzausschuss? - Nein. Falls der Finanzausschuss allerdings anderweitig noch ein
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Wer für die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss ist, den bitte ich um ein Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Drs. 7/583 zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist damit beendet.
Erstens. Es gibt eine recht umfangreiche Verständigung der parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen. Danach werden nach dem nun folgenden Tagesordnungspunkt 15 die Tagesordnungspunkte 8, 24 und 25 auf den heutigen Tag vorgezogen.
Die Verständigung geht sogar noch weiter. Auf den morgen nunmehr entlasteten Tag werden die Tagesordnungspunkte 18 und 22, die ursprünglich für den Freitag vorgesehen worden waren, vorgezogen.
- Es ist eine intellektuelle Herausforderung, aber für den Bildungsminister zu leisten, Herr Tullner.
Zweitens. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt bei uns eine Hausordnung und diese Hausordnung hat einen § 16. In diesem § 16 steht, dass auf die Einnahme von Speisen und Getränken im Plenarsaal verzichtet werden soll.
Ich weiß, dass es gerade dann, wenn man es hier vorn vom Präsidium aus sagt, ein bisschen komisch klingt, denn es gibt eine privilegierte Stellung der Schriftführer und des Präsidenten. Trotzdem bitte ich die Mitglieder des Hauses, wenigstens so zu tun, als würden sie diese Anweisung kennen.