Dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht ganz günstig und daher sind wir der Meinung, dass es besser ist, eher heute als morgen Effektivität und Sparsamkeit anzustreben und das am Ende auch von den Anstalten einzufordern.
Wir alle kennen das, wenn man Interviews gibt, wie wenig am Ende davon in den regionalen Nachrichten übrig bleibt.
Außerdem fordern wir die Stärkung Sachsen-Anhalts als Standort für unseren Mitteldeutschen Rundfunk. Wir müssen aufpassen, dass uns die Nachbarländer Sachsen und Thüringen - die sind genau wie wir auch immer relativ selbstbewusst - nicht die Butter vom Brot nehmen bei der Umgestaltung und bei der Entwicklung, die sich jetzt innerhalb des MDR vollziehen.
Halle ist ein wichtiger Medienstandort und wir haben uns als Parlament schon oft für unseren Standort Halle als wichtigen Dreh- und Produktionsstandort ausgesprochen. Wir wollen, dass noch weitere Aufgaben, weitere Themen nach Halle verlagert werden, auch wenn wir unsere Rolle insgesamt im Land anschauen. Unser Land ist ein wichtiger Film- und Fernsehproduktionsstandort geworden. Da spielen nicht nur Halle, sondern auch andere Regionen unseres Landes eine Rolle. Wenn wir das weiter stärken, können wir auch mehr Akzeptanz beim Zuschauer und Zuhörer erfahren.
Denn Sie wissen das ja sicherlich: Die Kreativwirtschaft und die Medienbranche beschäftigen 12 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt. Das ist eine ganze Menge und das kann man auch mit Stolz am Ende unterstreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Ursprungsantrag können wir am Ende so nicht vollständig mittragen, daher der Änderungsantrag. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kurze. Herr Tillschneider hat eine Nachfrage. Möchten Sie die beantworten?
Herr Kurze, ich habe Sie in den Plenarsitzungen bislang als einen Mann des freien Marktes kennengelernt. Jetzt würde mich mal interessieren, wie Sie es bewerten, dass uns allen hier ein Angebot aufgenötigt wird. Wissen Sie, ich persönlich nutze den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht.
Beim Autofahren höre ich CDs. Wenn ich mich informieren will, recherchiere ich selbst oder gehe auf Seiten wie RT Deutsch etc., denn in der Tagesschau kommen mir zu viele Falschmeldungen. Ich nutze ihn also nicht und trotzdem muss ich Monat für Monat dafür bezahlen. Wie bewerten Sie das?
Ich meine, ich könnte jetzt spaßig antworten und könnte fragen: Was ist denn, wenn der Verkehrsfunk reinkommt? Was machen Sie denn dann?
Liebe Kolleginnen und Kollegen - - Herr Kurze, kleinen Moment. - Ich denke mal, doch etwas ruhiger, sonst versteht keiner mehr das Wort,
Wir haben ein duales Rundfunksystem im Lande. Ich glaube, es hat seine Stärken und hat auch seine Vorteile. Natürlich muss man immer wieder einmal mit Argusaugen draufschauen, ob - sage ich mal - alles im Lot ist. Ich verstehe auch, dass man das eine oder andere sicherlich kritisch beäugt. Aber ich denke, dass wir insgesamt auch relativ viel Gutes an so einem öffentlich-rechtlichen System haben.
Der Bildungs- und Wissensauftrag und der Informationsauftrag, der ihm zugrunde liegt, denke ich, ist schon eine wichtige Säule für die Meinungsbildung in unserem Lande. Von daher sollten wir versuchen, sachlich und ausgewogen über diese Thematik zu diskutieren. Ich meine, das ist Ihre Strategie, Sie wollen es grundsätzlich infrage stellen. Ob man, wenn man mit einigen Dingen oder aus Ihrer Sicht mit vielen Dingen nicht einverstanden ist, immer grundsätzlich alles infrage stellen muss, weiß ich nicht.
es sich nicht bewährt, dann muss man es positiv verändern. Von daher denke ich, wir können diese Debatte im Ausschuss fortführen und für heute ist alles gesagt. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Anfragen. Ich habe jetzt etwas vom Ausschuss gehört. Eine Ausschussüberweisung wird nicht beantragt?
Als letzter Debattenredner hat aber jetzt Herr Gebhardt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich bin fast gerührt über die Einmütigkeit, die hier zu diesem doch wichtigen Thema mittlerweile besteht. Wir haben über Jahre hinweg - Markus Kurze hat völlig recht - bei dem einen oder anderen Punkt medienpolitisch heftig gestritten. Aber wenn der Streit dann zu einem Konsens führt - hier geht es ja auch um die weitere Existenz, um die Modernisierung des MDR -, dann sollten wir versuchen, an einem Strang zu ziehen. Ich finde das prima.
Ich möchte demzufolge gleich ein Angebot machen. Ich finde nämlich auch, dass der Änderungsantrag quasi ein Ergänzungsantrag ist. Er ändert an unserem Text überhaupt nichts. Es wird nichts gestrichen oder geändert. Es wird nur das Wort „unverzüglich“ - das hätte auch von uns kommen können -
in Punkt 2 eingefügt und noch zwei nicht unwichtige Aspekte angefügt, was die MDR-Direktion in Halle betrifft. Da wollte ich namens meiner Fraktion bekannt geben, dass wir diese beiden Punkte, die ergänzt wurden, sowie das „unverzüglich“ in Punkt 2 übernehmen, sodass ich um Zustimmung zum jetzt geänderten Antrag bitte.
Vielen Dank. - Ich habe das jetzt - noch mal zur Verständigung - so verstanden, dass Sie sich diese Punkte des Änderungsantrags zu eigen machen wollen. Ich schaue in die Runde und sehe auch, dass da Zustimmung ist.
Ich würde somit vorschlagen, dass wir über den Änderungsantrag nicht mehr abstimmen, sondern gleich direkt in die Abstimmung über den Antrag in Drs. 7/697 mit dieser Ergänzung, die Sie gerade erwähnt haben, die aus dem Änderungsantrag übernommen wird, gehen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist niemand. Somit ist der Tagesordnungspunkt 13 erledigt.
Gemäß § 45 GO.LT findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/727 neun Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Vielen Dank. - Im Rahmen des Vorhabens Deichneubau Gimritzer Damm wurde nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. Mai 2015 die Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Am 26. Januar 2016 fand laut Landesverwaltungsamt in diesem Zusammenhang ein behördeninterner ScopingTermin gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung statt.