Den kenne ich nicht. Ich kenne einen Änderungsantrag Ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf. Falls es einen Alternativantrag gibt, müsste der vorgelegt werden.
Ich korrigiere mein Vokabular. Ich meinte selbstverständlich unseren Änderungsantrag in der Drs. 7/1096.
Dann ist das so weit geklärt. Da ich davon ausgehe, dass zu einem Gesetzentwurf ohnehin zwei Lesungen erfolgen, würde dieser im Falle einer Überweisung des Regierungsentwurfs, von der ich wiederum auch ausgehe, mit überwiesen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung bringt heute ein Änderungsgesetz zum Rettungsdienstgesetz ein. Minister Stahlknecht hat im Wesentlichen erläutert, dass wir in dem Zusammenhang Bundes- und Europarecht umsetzen.
Ich will auf einige wenige Punkte eingehen. Es ist konsequent, nachdem wir vor mehreren Jahren das Berufsbild des Notfallsanitäters bundesgesetzlich eingeführt haben, übrigens mit Zustimmung der Landesregierung von SachsenAnhalt, das jetzt auch im Rettungsdienstgesetz unseres Landes abzubilden.
Ich weiß nicht, Herr Siegmund, woher Sie Ihre Erkenntnisse haben, dass es in der Übergangsfrist in Sachsen-Anhalt nicht gelingen würde, ausreichend Notfallsanitäter auf die Rettungswagen zu bekommen.
Ich weiß auch nicht, woher Sie die Erkenntnis haben, dass Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten mehrheitlich mit Schreibtätigkeiten beschäftigt seien.
Vielleicht können Sie das im Ausschuss genauer darlegen. Ihre Zahlen zweifele ich auf jeden Fall an. Das DRK ist groß. Ich glaube nicht, dass es von jemandem ist, der mit einem Gesamtüberblick die entsprechenden Auskünfte geben konnte.
Zum Thema Notarztversorgung. Es war uns in der letzten Wahlperiode mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes bereits ein Anliegen, dass sich derjenige, der in Sachsen-Anhalt ein Krankenhaus betreibt, und zwar egal, ob das kommunal, freigemeinnützig oder privat betrieben ist, gefälligst an der Notarztversorgung in diesem Landes zu beteiligen hat. Das ist schon besser geworden. Aber wir haben jetzt eine Regelung im Rettungsdienstgesetz, die das Ganze sanktionslos stellt, wenn man sich trotzdem sperrt. Deswegen ist es konsequent, jetzt auch eine Sanktion in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen.
Schließlich die Frage des Wettbewerbsrechts. Wir haben mit der großen Novelle zum Rettungsdienstgesetz in der letzten Wahlperiode das Konzessionsmodell in unser Rettungsdienstgesetz aufgenommen. Das haben wir getan, um die Hilfsorganisationen, die das in bewährter Weise in Sachsen-Anhalt ja seit Jahrzehnten tun, entsprechend abzusichern, und weil wir wollten, dass der Rettungsdienst nicht nur nach Preiswettbewerb vergeben wird. Deswegen haben wir die Regelung.
Nun finden wir im Bundesrecht/im europäischen Recht die Situation vor, dass die Bereichsausnahme eben nur für gemeinnützige Hilfsorganisationen, die sich im Katastrophenschutz betätigen, niedergeschrieben ist. Das müssen wir dann konsequenterweise auch in unserem Rettungsdienstgesetz abbilden, wenn wir unser Konzessionsmodell, das sich nach meiner Auffassung in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt bewährt hat und auch von den meisten Landkreisen angewandt wird, nicht aufs Spiel setzen wollen. Es ist wichtig, dass es auch Ausnahmen geben kann. Diese werden im Wesentlichen in der Hand der Landkreise liegen.
Ich habe heute eine Pressemitteilung der außerparlamentarischen Opposition FDP zu dem Thema wahrgenommen. Ich halte das, was der Landesvorsitzende dort vorträgt, nicht für stichhaltig. Vielleicht hätte er ganz einfach auch die Gesetzesbegründung und nicht nur den Gesetzestext lesen sollen, dann wäre er vermutlich zu anderen Erkenntnissen gekommen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist unter den genannten Gesichtspunkten konsequent. Ich halte eine zügige Beratung in den Ausschüssen für erforderlich. Wir beantragen die Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss sowie zur Mitberatung in den Sozial- und den Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn meines Redebeitrages zunächst den Leistungserbringern, den anerkannten Hilfsorganisationen in unserem Land, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, dem
Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-UnfallHilfe und dem Malteser Hilfsdienst, den Eigenbetrieben in den Landkreisen Harz, MansfeldSüdharz und Börde, der Feuerwehr und den privaten Rettungsdienstanbietern und den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit danken.
Sie sichern die notfallmedizinische Versorgung und den Transport von Patientinnen und Patienten seit vielen Jahren, dies mit einer hohen Ein
Nicht unerwähnt bleiben sollte an dieser Stelle auch der absolvierte, nicht ganz konfliktfreie und von der Öffentlichkeit kaum bemerkte Prozess der Einigung zwischen den Hilfsorganisationen, den gesetzlichen Krankenkassen und anderen zum zeitnahen und relativ problemlosen Beginn der Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter, der im September 2015 bereits startete. Auch dafür allen Beteiligten einen großen Dank.
Ja, wir passen mit dem in Rede stehenden Entwurf eines Änderungsgesetzes das Rettungsdienstgesetz des Landes an Bundesrecht an und wir erweitern das geltende Gesetz an der einen oder anderen Stelle.
Dies betrifft sowohl das Berufsbild des Notfallsanitäters als auch die Vergabe von Aufträgen und Konzessionen entsprechend bundesrechtlicher Vorgaben. Mit der vorgeschlagenen Lösung, die Hilfsorganisationen über die Konzession mit der Leistung zu beauftragen, weil sie unter anderem zum Beispiel im Katastrophenschutz tätig sind, können wir uns auch anfreunden.
Allerdings müssen wir noch einmal über die Ausnahmeregelung und eine eventuelle Besitzstandswahrung diskutieren. Ich glaube, an alle Fraktionen ist das Schreiben eines privaten Anbieters in unserem Land gegangen, der hiergegen Bedenken äußert. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.
Auch die Regelung der qualifizierten Patientenbeförderung sowohl innerhalb eines Rettungsdienstbereiches als auch in einen benachbarten Rettungsdienstbereich hat lange auf sich warten lassen. Sie war schon Gesprächsgegenstand, als der Landtag im Jahr 2012 über die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes das letzte Mal diskutiert und entschieden hat.
Die im Gesetz verankerte Frist von zehn Jahren, um den Rettungsassistenten zu ermöglichen, zum einen weiter tätig zu sein, sich aber auch entscheiden zu können, sich einer Qualifizierung zu stellen, findet bereits jetzt unsere Zustimmung.
Einen Schwerpunkt, damals wie heute, bildet die notfallärztliche Versorgung. Dies ist zugegebenermaßen ein sehr komplizierter Sachverhalt.
Wir alle wissen, dass es zunehmend schwieriger wird, überhaupt Ärzte für unser ländlich geprägtes Land zu finden. Notfallärzte benötigen eine besondere Ausbildung, also auch mehr Zeit. Jede Ärztin, jeder Arzt aus der Klinik, die bzw. der
sich einer Ausbildung oder dem Einsatz stellt, reißt gegenwärtig eine Lücke in der medizinischen Versorgung in ihrer bzw. seiner Klinik. Das muss uns bewusst sein.
Wir sind uns nicht sicher, ob die Eskalationsstufe eines entsprechenden Bußgeldtatbestands und damit die Sanktionierung von Krankenhäusern, die sich nicht an der Notfallarztversorgung beteiligen, weil ihre personellen Möglichkeiten erschöpft sind oder erschöpft scheinen, die richtige Lösung ist. Aber auch hier lassen wir uns gern auf eine Diskussion dazu ein.
Nicht zuletzt werden wir in den weiteren Beratungen zu diesem Gesetz auch über die Kosten und die Verteilung zu reden haben. Besser qualifiziertes Personal kostet Geld.
Es gibt bei allen auch von uns gesehenen positiven Aspekten dieses Änderungsentwurfs jede Menge Gesprächsbedarf. Wir stimmen einer Überweisung unter anderem in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration gern zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalts setzen wir die bundesgesetzlichen Regelungen aus dem Notfallsanitätergesetz abschließend und umfassend um. Das ist von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon gesagt worden.
Wir stellen damit sicher, dass auch in Zukunft zu jeder Tages- und Nachtzeit eine hervorragende notfallmedizinische Versorgung unserer Bevölkerung möglich ist, und zwar unabhängig davon, ob Menschen in den Weiten der Altmark, den Höhen des Harzes oder in größeren Städten wie Halle und Magdeburg leben.
Dass Hilfe, wo benötigt, schnell vor Ort ist, verdanken wir den Tausenden Rettungsassistenten und Notfallsanitätern, aber auch den vielen Notärztinnen und Notärzten. Ich möchte in dieser Aufzählung auch die Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger nicht vergessen, deren Hilfe von Betroffenen und Angehörigen, aber auch von durch Einsätze verstörten oder traumatisierten Helferinnen und Helfern in Anspruch genommen werden kann. Ich sage ihnen allen herzlichen Dank.
Dass wir trotz der Siedlungsstruktur unseres Bundeslandes weiterhin eine zwölfminütige Hilfsfrist in dem Gesetz verankert haben, halte ich für richtig. Es darf keine Abstriche bei der rettungsdienstlichen Versorgung geben, nur weil unser Land in Teilen dünn besiedelt ist.