Protokoll der Sitzung vom 04.05.2017

Der Minister hat eben schon auf das Ranking hingewiesen, das vor wenigen Wochen veröffentlicht worden ist. Sachsen-Anhalt erreicht darin 38 von 100 Punkten. Das ist in der Tat eine Zahl, mit der wir nicht zufrieden sein sollten.

Was ich nicht gelten lasse, Herr Minister, ist der Punkt mit dem kleinen Bundesland. Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, die im Ranking weit vorn liegen, sind nicht unbedingt größer als wir. Ich finde, wir haben erheblichen Verbesserungsbedarf.

Nunmehr komme ich zu unserem Änderungsantrag, weil er nämlich auf diese Punkte abzielt, bei denen wir besonders schlecht abschneiden.

Wir haben im Ranking ein erhebliches Problem bei der Frage der Informationsrechte. Dazu gehört auch der Punkt Open Data; den haben Sie eben ausgespart. Dabei haben wir fünf von 28 möglichen Punkten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir sind ausdrücklich dafür, diesen Punkt Open Data in die Beschlussempfehlung aufzunehmen und auch ein verbindliches Zeitfenster, nämlich dieses Jahr, für die Vorlage eines Transparenzgesetzes hineinzuschreiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens die Gebührenfrage. Hier schafft Sachsen-Anhalt gerade einmal zwei von zehn Punkten, also 20 % dessen, was möglich wäre. Kostenfreiheit wäre das Gebot der Stunde beim Zugang zu Informationen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will die letzten Sekunden meiner Redezeit nutzen, um dem Landesbeauftragten, der den Bericht vorgelegt hat, für seine langjährige Arbeit sehr herzlich zu danken. Er muss noch im Amt bleiben, weil wir alle wissen, dass es eine offene Frage gibt.

Ich will den Koalitionsfraktionen ans Herz legen, angesichts der Mehrheiten, die in diesem Haus für eine Neuberufung gebraucht werden, mit uns darüber ins Gespräch zu kommen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch hierzu gibt es keine Nachfragen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abg. Herr Striegel das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Koalition und insbesondere wir GRÜNEN sehen in der Stärkung von Transparenz und Informationsfreiheit eine wichtige Grundlage, damit alle Menschen aktiv am politischen Leben teilhaben können.

Transparenz und einfacher Zugang zu amtlichen Informationen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich Menschen ein eigenes und unabhängiges Bild verschaffen können und dass sie auf der Grundlage von Fakten und Wissen mitgestalten können.

Das ist das Gegenteil von dem, was die AfD zum Politikmodell erhebt. Nicht Vermutungen, Lügen, Halbwahrheiten sollen Grundlage politischen Handelns sein, sondern eben nachprüfbare Thesen und Tatsachen.

Dafür ist ein noch weitergehender Kulturwandel des Staates und in den Verwaltungen hin zu einem Open-Government, einem offenen Verwaltungshandeln, erforderlich. Dieses Prinzip beinhaltet die Öffnung hin zur Gesellschaft, aber eben auch innerhalb der Verwaltung selbst.

Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich - das hat der Kollege Höhn hier gerade deutlich gemacht - durchaus noch einen Weg vor sich.

Im März 2017 wurde das erste bundesweite Transparenzranking herausgegeben. Herr Minister Stahlknecht hat es angesprochen. Das Ergebnis: In vielen Bundesländern wird den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu Behördeninformationen schwer oder sogar unmöglich gemacht. Im bundesweiten Transparenzranking belegt Sachsen-Anhalt nur Platz 9.

Wir wollen auf diesem Gebiet mehr erreichen und werden deshalb in Kürze ein Informationsfreiheitsgesetz vorlegen, das deutlich auch grüne Handschrift trägt. Wir werden zudem als Koalitionsfraktionen ein landesweites Informationsregister aufbauen.

(Zuruf von der AfD: Bitte nicht!)

- Bitte nicht? Ich dachte, sonst liegt Ihnen das am Herzen? Dann machen Sie es doch auch an der Stelle. - Und wir werden die zentrale Hürde für Bürgerinnen und Bürger beseitigen. Die hohe Kostenlast bei Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz wird fallen. Dafür senken wir die Gebührenobergrenze deutlich und wir schaffen eine Geringfügigkeitsgrenze von 50 €.

Damit wird mehr Informationsfreiheit in SachsenAnhalt möglich. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Unterstützung für unsere Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir gehen weiter. Für die Fraktion der CDU spricht der Abg. Herr Böhnisch. - Offensichtlich spricht nicht der Kollege Böhnisch, sondern der Kollege Schulenburg.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Kollege Böh- nisch ist erkrankt!)

- Alles klar.

Sehr geehrter Herr Präsident! Im Innenausschuss haben wir uns mehrfach hinlänglich mit dem Dritten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit sowie mit der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt.

Der Innenausschuss verabschiedete mit überwiegender Mehrheit die heute vorliegende Beschlussempfehlung, und der Landtag nimmt den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit sowie die Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis.

Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Dieser Gesetzentwurf soll die Umsetzung der Forderungen der Europäischen Union beinhalten. Dies haben die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag entsprechend vereinbart.

Des Weiteren sollen die vom Land auf verschiedene Weise im Landesportal digital bereitgestellten Informationen an einer zentralen Stelle als Landesinformationsregister öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies wird zum Teil schon praktiziert.

Informationsfreiheit und Datenschutz schließen sich nicht aus, sondern bedingen sich vielmehr. Informationsaustausch ist ohne Einhaltung des Datenschutzes nicht möglich.

Meine Fraktion setzt sich dafür ein, das Informationsrecht weiterzuentwickeln. Die Themen OpenGovernment, Open Data und das Informationsregister werden dabei zur Diskussion stehen. Aber Alleingänge der Länder sollten vermieden werden. Der Bund hat in unseren Augen auch hierbei eine Steuerungsfunktion.

Die öffentliche Verwaltung soll zukunftsfähig wie auch bürgernah gestaltet werden. Im Rahmen dieser Diskussion werden auch mögliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt einzubeziehen sein. Transparenz des öffentlichen Handelns darf aber nicht dazu führen, dass die öffentliche Verwaltung gelähmt wird, weil alles digitalisiert und eingestellt werden muss. Der Schutz der

Wirtschaft spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Wir können uns nur so viel Transparenz leisten, wie wir uns auch im Sinne der Generationengerechtigkeit leisten können. Transparenz, Datenschutz und die Möglichkeiten des Landeshaushalts sind in einem Abwägungsprozess zu betrachten.

Es ist ein Unterschied zwischen dem, was wir umsetzen müssen, und dem, was wir gern hätten. Wir setzen die Schwerpunkte in diesem Land.

Ich darf Sie abschließend um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung bitten.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Danke. Es gibt keine Fragen. - Für die AfD-Fraktion hat Herr Höse das Wort.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der freie Zugang der Bürger zu Informationen ist wichtig und auch richtig. Dafür setzen wir uns als AfDFraktion konsequent ein, wie auch schon die Forderung nach Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen zeigte.

Welchen politischen Sprengstoff dieser intransparente Umgang mit Auskünften selbst in diesem Hause birgt, hat der Skandal um die ehemaligen Minister Bullerjahn und Felgner deutlich gemacht. Insofern ist die in Punkt 3 der Beschlussempfehlung geforderte Aufnahme der Auskünfte über Beraterverträge der Landesregierung in ein Informationsfreiheitsgesetz und in das künftige Landesinformationsregister überaus begrüßenswert.

Bei der Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes dürfen wir uns aber nicht nur darauf versteifen, nur die in der Beschlussvorlage aufgezählten Kernbereiche in das neu zu schaffende Informationsfreiheitsgesetz aufzunehmen. Die Tendenz muss vielmehr hin zu einem echten Transparenzgesetz gehen, das diesen Namen wirklich verdient und welches vom Landesbeauftragten in seinem Tätigkeitsbericht gefordert wurde.

Transparenz beginnt von oben. Das Volk muss einen Rechtsanspruch darauf haben zu erfahren, wie und durch wen in der Regierung Beschlüsse zustande kommen.

Es ist daher nicht damit getan, Beschlüsse von Gremien und Protokolle über ohnehin öffentlichen Sitzungen zugänglich zu machen. Am notwendigsten ist die verbindliche Veröffentlichung der Kabinettsbeschlüsse unserer Regierung. Nicht umsonst führt auch Herr von Bose diesen Punkt als ersten an, nachdem er in seinen Empfehlungen für einen Reformprozess auch die Veröffent

lichungspraxis der staatlichen Stellen in unserem Bundesland kritisiert hat.

Bis zur Einführung eines landeseigenen Transparenzgesetzes bleiben Sachsen-Anhalts Bürger nach dem Informationszugangsgesetz weitestgehend Antragsteller, wenn sie an öffentliche Informationen gelangen wollen. Die damit verbundenen Kosten können sich nach der gültigen Kostenverordnung auf bis zu 2 000 € belaufen. Zwar wird in Punkt 5 der Beschlussvorlage gefordert, diese Gebührenobergrenze bis zum 31. Dezember 2017 zu senken. Eine konkrete Obergrenze wird jedoch nicht genannt. Die Landesregierung sollte sich in diesem Fall entgegen ihrer Stellungnahme am Vorschlag des Landesbeauftragten orientieren und diese auf 500 € festsetzen.

Die aktuelle überdurchschnittliche Gebührenhöhe ist nur einer der Gründe für das schlechte Abschneiden Sachsen-Anhalts in einem Vergleich von zwölf Bundesländern. Letztendlich ist es absolut inakzeptabel, die Bürger über Gebühr finanziell zu belasten, nur weil das Land in informationsfreiheitlichen Belangen politisch noch etwas hinterherhinkt.

Obwohl die Beschlussempfehlung in einigen Punkten noch nicht weit genug geht, ist sie jedoch als ein Schritt in die richtige Richtung zu betrachten. Wir können ihr daher zustimmen und wir hoffen, dass die Landesregierung ihren Standpunkt hinsichtlich der Gebührenverordnung noch einmal überdenkt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren.

Nachdem der Landtag den Tätigkeitsbericht in der Drs. 6/4048 sowie die Stellungnahme der Landesregierung hierzu in der Drs. 6/4688 zur Kenntnis genommen hat, haben wir nunmehr über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/1290 zu befinden.