Protokoll der Sitzung vom 05.05.2017

Ich möchte Sie im Folgenden exemplarisch auf zwei Gerichtsverfahren verweisen; einmal des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 22. Febru

ar 2006, Aktenzeichen 6 A 230/2004, und des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 9. Februar 2001, Aktenzeichen 3 L 792/08.

So weit meine Ausführungen zu den beiden Fragen.

Zu beiden Fragen?

Vielen Dank. - Der Abg. Daniel Rausch kann die Frage zwar stellen, aber die Ministerin hat gleich beide Fragen beantwortet. - Sie können trotzdem nach vorn kommen und Ihre Frage stellen.

Wir kommen zur

Frage 5 Rückübertragung der Kinderbetreuung auf die Träger der örtlichen Jugendhilfe, § 3 Abs. 4 KiFöG LSA - Teil 2

Ich frage die Landesregierung, bezogen auf die zweite Frage des Abg. Tobias Rausch: Wenn ja, wann ist dies geschehen und um welche Gemeinden handelt es sich?

Auch darauf antwortet die Ministerin Frau GrimmBenne. - Frau Ministerin, ich hatte das eben falsch verstanden.

Ich habe das richtig dargestellt. Ich habe jetzt nämlich nur noch einen Satz. Ich habe diese Frage mit der zweiten Antwort beantwortet und deswegen möchte ich darauf verweisen.

Vielen Dank, das hatte ich auch so vernommen. Deswegen hatte ich das gleich darauf bezogen. Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen zur

Frage 6 Bekämpfung invasiver Neophyten

Herr Abg. Olenicak, Sie dürfen jetzt Ihre Frage stellen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Verein Korina e. V. führt eine schwarze Liste der Neophyten für das Land Sachsen-Anhalt, die bisher nicht mit Sofortmaßnahmen unterlegt ist. Für ein Drittel der 116 Arten werden allerdings Sofortmaßnahmen als wichtig erachtet. Gleichzeitig weist die internetbasierte Datenbank für invasive Neophyten in Schutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt derzeit 76 000 Datensätze auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bekämpfungsmaßnahmen gegen in

vasive Neophyten sind im Umweltsofortprogramm für die Schutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen?

2. Betrachtet die Landesregierung die bisher er

griffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von invasiven Neophyten für ausreichend und welche Arten konnten erfolgreich eingedämmt werden?

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erteilt ebenfalls Frau Ministerin Petra GrimmBenne in Vertretung der Ministerin für Umwelt Landwirtschaft und Energie. Sie haben heute ein Riesenpensum, aber ich denke, das ist die letzte Antwort, die Sie geben müssen.

Nein, eine Antwort muss ich noch geben.

Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Im Umweltsofortprogramm sind keine Bekämpfungsmaßnahmen speziell für die Bekämpfung invasiver Neophyten vorgesehen. Sofern sie Bestandteil einzelner Projekte sind, werden sie im Rahmen dieser Projekte umgesetzt.

Grundsätzlich sind Maßnahmen gegen invasive oder potenziell invasive Arten nicht zentral durch die Landesregierung organisierbar, sondern sind vor allem auf der kommunalen Ebene mit den dort vorhandenen Kapazitäten durchzuführen.

In zumindest sehr vielen Fällen, zum Beispiel bei Maßnahmen gegen den Riesenbärenklau, erfolgt

das nicht aus unmittelbarer naturschutzfachlicher Veranlassung. Wie Sie wissen, kann der Riesenbärenklau nach Berührung und UV-Einstrahlung Verbrennungen der Haut hervorrufen. Insoweit greifen hier besonders Veranlassungen aufgrund potenzieller Gesundheitsgefährdungen oder Gefahrenabwehr.

Zu Frage 2: Insbesondere Maßnahmen gegen schon weitverbreitete Neophyten wie die japanischen Knötericharten und das Drüsige Springkraut sind sehr schwierig, oftmals langwierig und bedürfen einer ständigen Nachkontrolle. Die Maßnahmen erfordern einen hohen personellen und finanziellen Aufwand, der nicht zentral planbar und kalkulierbar ist. Das ist das eine, was die Sache schwierig macht. Zum anderen gibt es kein gezieltes Monitoring der vorkommenden invasiven Arten. Ein solches Monitoring lässt sich nicht in die vorhandenen Programme einordnen, sondern erfordert ein völlig anderes Herangehen.

Hierzu ist der rechtliche und fachliche Ansatz derzeit in Klärung in Bezug auf die Umsetzung der europäischen IAS-Verordnung des Europäischen Parlaments. Wenn Sie möchten, werde ich auch noch die Nummern nennen, aber das kann man auch noch an anderer Stelle aufzeigen. Die IASVerordnung ist eine europäische Verordnung Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments. Es gibt noch eine des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.

Am wirksamsten ist es, gegen Initialvorkommen noch nicht weitverbreiteter invasiver Arten vorzugehen. Ich bin der von Ihnen erwähnten Koordinierungsstelle Invasiver Neophyten in Schutzgebieten e. V., also kurz „Korina“ genannt, dankbar, dass sie im Rahmen mehrerer ELER-Projekte und zuletzt aus Haushaltsmitteln notwendige Vorarbeiten in Bezug auf die Erfassung von Neophyten geleistet hat. Ebenso bin ich der Koordinationsstelle dankbar, dass sie gemeinsam mit Kommunen Bekämpfungsmaßnahmen plant und angeht.

In Bezug darauf gibt es durchaus Erfolge. Zum Beispiel sind Bekämpfungsmaßnahmen gegen Initialvorkommen der Amerikanischen Scheincalla im Oberlauf der Bode im Gebiet um Mandelholz und Elen nach jetzigem Stand recht erfolgreich verlaufen.

In welchem Maße werden die Nachkontrollen erbracht? - Hierzu arbeiten die untere Naturschutzbehörde und Korina eng zusammen. Eine weitere Ausbreitung über den Bodelauf könnte zu sehr schwer beherrschbaren Bestandsentwicklungen führen. Die Art steht übrigens auf der europäischen Liste der invasiven Arten.

Ebenso gibt es streckenweise erfolgsversprechende Maßnahmen gegen Bestände der japanischen Knötericharten und des Drüsigen Springkrautes im Bereich des Selkelaufes. Im Stadtgebiet von Halle sind Maßnahmen zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus sehr erfolgreich verlaufen.

All diese und auch weitere Maßnahmen können nur erfolgreich sein, wenn auf kommunaler Ebene die Behörden des Naturschutzes, der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr eng zusammenarbeiten und sich nicht die Zuständigkeiten hin- und herschieben. Entscheidend für die Bekämpfung ist es, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein und hartnäckig bei der Sache zu bleiben.

Ich möchte anmerken, dass jetzt die Zeit beginnt, wirksame Maßnahmen an Brennpunkten zu planen und rechtzeitig den Spaten in die Hand zu nehmen. Wenn zum Beispiel der Riesenbärenklau blüht, dann ist es meistens schon zu spät. - Das sind die Worte von Ministerin Frau Dalbert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich denke, Ihnen sei jetzt eine kleine Pause gegönnt. Wir haben zwei weitere Anfragen. In dieser Zeit können Sie ein wenig Luft holen.

Wir kommen zur

Frage 7 Zugang zu Haushaltsmitteln zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern

Sie wird von der Abg. Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen gestellt. Sie haben das Wort, bitte.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit dem Haushaltsplan 2017/2018 zusätzliche Mittel von 350 000 € für 2017 und 500 000 € für 2018 für die psychosoziale Betreuung von Frauen und Kindern in Frauenhäusern beschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Zugang der Frauenhäuser zu den

Haushaltsmitteln organisiert?

2. Wann ist die Änderung der entsprechenden

Förderrichtlinie geplant, um die Mittel für psychosoziale Betreuung von Frauen und Kindern an die Frauenhäuser auszureichen?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erteilt die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Anne-Marie Keding. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abg. Prof. Dr. Kolb-Janssen wie folgt.