Protokoll der Sitzung vom 05.05.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abg. Prof. Dr. Kolb-Janssen wie folgt.

Wie ist der Zugang der Frauenhäuser zu den Haushaltsmitteln organisiert? - Rechtsgrundlage der Förderung der Frauenhäuser und der ambulanten Beratungsstellen bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und in deren ambulanten Beratungsstellen - ein Runderlass des Justizministeriums vom 10. Februar 2012, geändert am 27. April 2015. Der Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger, Bewilligungsbehörde und Verfahren sind dort niedergelegt.

Wann ist die Änderung der entsprechenden Förderrichtlinie geplant, um Mittel für die psychosoziale Betreuung von Frauen und Kindern an die Frauenhäuser auszureichen? - Diese zitierte Förderrichtlinie soll ergänzt werden um die Aufgabe Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder in Frauenhäusern.

Das grundsätzliche Verfahren der Förderrichtlinie bleibt erhalten. Die Abstimmung zur Überarbeitung der Förderrichtlinie „Frauenhäuser“ erfolgt derzeit. Solange die finanziellen Rahmenbedingungen allerdings noch nicht endgültig feststehen, kann aufgrund der Richtlinienstruktur mit einer Festbetragsfinanzierung diese auch nicht fertiggestellt werden.

Im Übrigen - das geht über den Wortlaut der Frage hinaus; ich bitte um Erlaubnis, das ergänzen zu dürfen - erhalten die Frauenhäuser und deren ambulante Beratungsstellen zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeit derzeit monatlich Abschlagszahlungen in Höhe der Förderung im Jahr 2016.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage. - Frau Kolb-Janssen, bitte.

Frau Ministerin - -

Das Mikrofon ist nicht an.

(André Poggenburg, AfD: Feierabend!)

Das Mikrofon hat schon Feierabend gemacht. - Frau Ministerin, ich versuche es noch einmal. Sie haben eben darauf hingewiesen, dass die Finan

zierung noch nicht gesichert ist bzw. die Finanzsituation noch geklärt werden muss. Haben Sie einen Ausnahmeantrag für die Finanzierung der Frauenhäuser gestellt im Hinblick auf den Haushaltsführungserlass des Finanzministers?

Frau Ministerin.

Vielen Dank. - Sie nehmen Bezug auf den Haushaltsführungserlass des Finanzministeriums. Wir beabsichtigen einen entsprechenden Ausnahmeantrag zu stellen bzw. eine Ausnahmebewilligung zu erbitten. Dazu sind Kompensationsmittel anzubieten. Dies ist im Augenblick in der Vorbereitung. Bevor das nicht endgültig entschieden ist, kann ich diese Förderrichtlinie nicht endgültig überarbeiten.

Vielen Dank.

Wir kommen zur

Frage 8 Einstellung an Grundschulen Saalekreis

Die Frage wird von Frau Dr. Verena Späthe von der SPD-Fraktion gestellt. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Die Unterrichtsversorgung liegt an Grundschulen derzeit durchschnittlich bei unter 100 %. Im Koalitionsvertrag wurden 103 % vereinbart.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum sind für die Grundschulen des Saale

kreises bis zum heutigen Tag keine Lehrerstellen ausgeschrieben worden?

2. April und Mai sind die wichtigsten Monate für

die Durchführung von Klassenfahrten. Warum wurden die Landesmittel für die Schulen bis dato nicht ausgereicht?

Vielen Dank. - Die Antwort erteilt für die Landesregierung Herr Minister Tullner.

(Minister Marco Tullner ist in seine Unter- lagen vertieft)

- Herr Tullner, Sie sind dran.

(Zustimmung von Florian Philipp, CDU)

Sehr geehrter Herr Tullner, Sie dürfen nicht nur Zwischenrufe tätigen, was Sie nicht dürfen, sondern Sie dürfen jetzt antworten.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Frau Präsidentin, ich habe diesen Moment kommen sehen und füge mich demütig in Ihre Äußerungen ein. Ich war in das Protokoll über meine eigene Rede vertieft. Das hat dann dazu geführt.

Ich gehe davon aus, dass wir bei der Frage 8 der Abg. Dr. Verena Späthe von der SPD sind - richtig.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Dr. Späthe, ich beantworte Ihre Frage im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Für die Grundschulen im Saalekreis sind aktuell vier Stellen von 64 Stellen im Grundschulbereich ausgeschrieben. In der Ausschreibung für Lehrkräfte im Dezember 2016 wurden 13 Stellen für Schulen im Saalekreis ausgeschrieben. Insgesamt waren 117 Stellen an Grundschulen zu besetzen.

Die Ausschreibungen werden nach den notwendigen Bedarfen vorgenommen. Gleichzeitig wird die perspektivische Entwicklung des Ausscheidens von Lehrkräften an den jeweiligen Schulen einbezogen. Es ist nicht festzustellen, dass die Grundschulen im Saalekreis über- oder unterproportional bei den Ausschreibungen vertreten sind.

Zu Frage 2: Die Mittel für die Durchführung von Klassenfahrten sind Ende April 2017 dem Landesschulamt zur Verfügung gestellt worden. Dies gilt gleichermaßen für die Übermittlung des Haushaltsführungserlasses an das Landesschulamt. Das besagte Landesschulamt hat bis zu diesem Zeitpunkt schon die Planungen zur Verteilung der Mittel vorgenommen, sodass es jetzt zu einer zügigen Bereitstellung der Mittel kommen wird.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine Anfragen.

(Minister Marco Tullner: Na, Gott sei Dank!)

Wir kommen zur

Frage 9 Schutzstatus des Kormorans

Sie wird gestellt von Herrn Abg. Andreas Gehlmann von der AfD-Fraktion. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Der Brutbestand des Kormorans sank über die Jahre 2015/2016 auf 604 Brutpaare. Das ist inzwischen nur noch die Hälfte des bisherigen maximalen Brutbestandes und liegt etwa auf dem Niveau von 2000/2001.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnis

se liegen der Landesregierung vor, dass trotz eines sinkenden Kormoranbestandes im Land Sachsen-Anhalt das Land auf der Agrarministerkonferenz das Bundesumweltministerium zu einer Einschätzung des Schutzstatus für die Art aufgefordert hat?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landes

regierung aus den Empfehlungen der Beringungszentrale Hiddensee zum Umgang mit dem Kormoran?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, ich kann es Ihnen nicht ersparen; Sie dürfen wieder antworten, diesmal in Vertretung für das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Gehlmann namens der Landesregierung.

Zu Frage 1: Bei Erlass der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 wurde der Kormoran im Anhang 1 gelistet. Arten, die in diesem Anhang aufgeführt werden, unterliegen einem besonderen Schutz, der die Mitgliedstaaten dazu veranlassen soll, nicht nur schädliche Handlungen gegen diese Art zu verbieten, sondern aktiv zum Erhalt beizutragen.

Bereits einige Jahre nach dem Erlass der Richtlinie konnte ein guter Erhaltungszustand der Kormoranpopulation konstatiert werden. Aufgrund dessen wurde der Kormoran im Jahr 1997 aus Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie entfernt. Eine Übertragung in den Anhang 2, welcher die Arten bestimmt, die bejagt werden dürfen, erfolgte jedoch nicht. Somit ist der Kormoran als europäische Vogelart weiterhin besonders geschützt, obwohl die Rote Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands den Kormoran bereits seit 1996 als ungefährdet einstuft.