Na, ja, das Problem ist real. Ich habe in meiner Rede - wenn Sie zugehört haben, haben Sie es gehört - auch zwei Fälle erwähnt, in denen das sozusagen wirksam wurde, nämlich den Fall in Groß Rosenburg, wo eine legal im Haushalt vorhandene Jagdwaffe, eine Kurzwaffe, von einem nicht Berechtigten an sich genommen wurde,
dann der Vater der Familie bedroht wurde und die Polizei, als sie dort vor Ort erschien und bedroht wurde, nur das einzige Mittel sah, den jungen Mann anzuschießen, sodass er in der Folge verstorben ist. Das halte ich für einen sehr tragischen Fall.
Auch der Fall in Georgensgmünd in Franken ging von legalem Waffenbesitz aus bis zu dem Zeitpunkt, an dem klar war, der Mann dort ist nicht mehr zuverlässig. Ihm sind die Waffen zu entziehen, und er hat mit diesen vormals legalen Waffen einen Polizeibeamten dann tödlich verletzt. Ich frage Sie noch einmal, wie gehen Sie mit diesem sehr realen, für die Sicherheit unserer Polizeibeamtinnen und -beamten fundamentalen Problem um? Was tut die AfD-Fraktion, um die Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten?
Ich danke Ihnen ein zweites Mal für Ihre zweite Nachfrage, Herr Striegel. Sie haben es selbst gesagt. Es handelt sich um zwei Fälle, die Sie deutschlandweit beschreiben.
- Ja, Sie könnten noch Fälle nennen. Dann hätten Sie es gerade tun sollen. Sie reden hier von zwei Fällen, die Sie deutschlandweit beschreiben. Mir hätte es zum Beispiel gefallen, wenn Sie mal von den vielen Fällen der Messer- und Axtangriffe von Flüchtlingen gesprochen hätten.
Aber das verleugnen Sie in der Tat absichtlich, um den Menschen hier in diesem Land ein Gefühl zu geben, das eigentlich gar nicht existiert, nämlich ein Gefühl der Sicherheit. Sie wollen darüber hinwegtäuschen, dass die Bürger in diesem Land nicht mehr sicher sind. Das sind Probleme, mit denen Sie sich mal intensiver beschäftigen sollten. Und Sie sollten endlich einmal die armen Waffenbesitzer in Ruhe lassen. Wenn jemand Selbstmord machen will, kann er das so machen, wie Sie es gerade beschrieben haben, oder er springt aus dem Fenster.
Sie haben gerade ausgeführt, dass jemand mit einer Waffe herumgelaufen ist, um sich von der Polizei erschießen zu lassen.
Vielen herzlichen Dank. - Vielleicht gelingt es mir, die Emotionen wieder irgendwie herunter zu holen und daran zu erinnern, dass wir über das Thema Waffenrecht reden.
Herr Büttner, ich habe eine Frage. Sie haben in Ihrem Redebeitrag folgenden Satz gesagt - Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung zitiere ich -: „Es muss Schluss sein mit der Gängelung der Waffenbesitzer durch die Waffenbehörden.“ Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass sich Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt nicht an geltendes Recht halten?
Ja, Herr Hövelmann. Das, was Sie gerade von mir zitierten, hat ja nichts damit zu tun, ob sich Waffenbehörden nicht an geltendes Recht halten. Es kann auch geltendes Recht vorhanden sein, das Waffenbesitzer gängelt, meine Damen und Herren.
Die Waffenbehörden sind in diesem Fall nur die ausführenden Behörden. Da haben Sie recht. Aber es ist eben zum Beispiel, wie es auch eingangs in meiner Rede erwähnt wurde, in meinen Augen eine Gängelung, wenn sie die Waffenbesitzer zu Hause überraschen können, um dann alles zu kontrollieren, ohne sich vorher anzumelden.
Ich finde, in unserem Land sollte sich jeder vorher anmelden, wenn er kommt. Dann kann der Waffenbesitzer vorher vielleicht auch noch einmal aufräumen.
Ich denke, wenn wir solche Regelungen wieder zurückfahren, dann würden wir auch ein Stück weit etwas gegen die Gängelung unserer Waffenbesitzer tun.
sind. Das ist zum Beispiel auch eine Gängelung der Waffenbesitzer. Da wäre es vielleicht angebracht, die Kosten etwas zu senken und die Eintragung von Waffen wieder etwas kostengünstiger zu gestalten.
Vielen Dank, Herr Büttner. Ich sehe keine weiteren Anfragen. - Wir kommen somit zum nächsten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion wird der Abg. Herr Erben sprechen. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für heute beantragt - ich zitiere -
„den legalen und illegalen Waffenbesitz in Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Aktuellen Debatte zu diskutieren.“
Ich will gleich voranstellen: Waffen in der Hand von Kriminellen sind etwas völlig anderes als in den Händen der 24 000 Waffenbesitzer, vor allem Sportschützen und Jäger in Sachsen-Anhalt, die insgesamt 115 000 Schusswaffen besitzen.
Ersteren gehört entschieden das Handwerk gelegt. Letztere sollen ihr Hobby bzw. ihren Sport frei ausüben können.
Zur realistischen Betrachtung der WaffenbesitzProblematik gehört aber auch die Feststellung, dass die Öffentlichkeit erschütternde Straftaten wie Amokläufe immer wieder mit Waffen aus legalem Besitz verübt wurden.
Deshalb sagen auch einzelne Parteien, vor allem mit dem Hinweis auf diese Amokläufe mit legalen Waffen oder auch auf die Straftaten von Reichsbürgern, dass diese Straftaten zu verhindern gewesen wären, wenn keine Privatperson in Deutschland eine Schusswaffe besitzen dürfte. In der Tendenz habe ich das hier heute so ein bisschen zumindest beim Vortrag des Kollegen Striegel auch gehört.
Da natürlich auch legale Waffen gefährlich sind, bedarf es besonderer staatlicher Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört zuallererst eine Kontrolle, die diesen Namen auch verdient. Wenn die sichere Aufbewahrung derzeit bundesweit bei gerade einmal 5 % der Besitzer kontrolliert wird, dann ist das zu wenig. Ich weiß auch, dass es nicht weni
ge Waffenbesitzer gibt, denen diese anlasslosen Kontrollen ein Dorn im Auge sind. Denen ist aber zu entgegnen, dass nur durch eine mögliche Kontrolle die Ernsthaftigkeit der Pflicht zur sicheren Aufbewahrung verdeutlicht wird.
Mehr und auch unangemeldete Kontrollen bringen Sicherheit, schrecken schwarze Schafe ab und dienen so auch dem Ansinnen der Schützen und Jäger.
Nun gibt es die Forderung, die zwar heute hier nicht erhoben wird, aber sie ist ja vorhin vorgetragen worden, dass Waffen und Munition nur noch zentral zum Beispiel in Vereinsheimen verwahrt werden sollen. Auf den ersten Blick - ich erinnere daran, dass die Diskussion nach dem Amoklauf von Winnenden geführt worden ist - schien das ja auch einleuchtend zu sein.
Doch wer sich intensiver mit dem Thema befasst, der wird sehr schnell aus dem einfachen Grunde von diesem Vorschlag Abstand nehmen. Für mich wäre es ein Graus, wenn beispielsweise Kriminelle in einem Vereinsheim mit einem Mal Dutzende von Waffen oder auch Hunderte von Munitionspaketen bei einem Einbruch erbeuten könnten. Das würde die Lage nicht sicherer, sondern gefährlicher machen.
Aber ich sehe durchaus an der einen oder anderen Stelle auch Nachbesserungsbedarf in unserem Waffenrecht; denn wir müssen dringend sicherstellen, dass schussfähige Waffen nicht in falsche Hände geraten.
Erstens. Deswegen brauchen wir regelmäßige Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen für Waffenbesitzer. Wir brauchen endlich eine Regelung, die gewährleistet, dass relevante Informationen der Sicherheitsbehörden schon bei der Antragsprüfung hinreichend berücksichtigt werden;
denn wenn jüngst der Verfassungsschutzpräsident Maaßen von bundesweit 700 Reichsbürgern spricht, die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, dann wäre eine Prüfung vor der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sehr hilfreich und angemessen.