Nein. Wir haben eine Interessensabwägung vorgenommen. Es geht nicht darum, ob wir das wissen, sondern ob wir das ernst nehmen. Wir haben das bewertet, genauso wie wir die Evaluierungsgeschichte bewertet haben. Wir sind nur der Auffassung: In der Abwägung zwischen dem vorgegebenen Zeitrahmen, den wir haben - - Sie bewerten das anders und sagen: Wir legen nicht vorher vor. Wir werden sehen, wer da gut beraten gewesen ist.
Wir sind der Auffassung, dass hier eine zügige Änderung des Finanzierungssystems gefordert war. Wir haben die anderen Geschichten nicht angefasst. Wir haben das Finanzierungssystem angefasst und haben versucht, dieser Intention Rechnung zu tragen. Mit den anderen Fragen werden wir uns lieber auseinandersetzen, wenn sowohl die vollständigen Evaluierungsergebnisse als auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vorliegen; denn dass solche Beratungsprozesse auch noch eine Weile dauern, muss ich ja nicht erzählen. Da werden wir hinterher alle klüger sein. Wir haben da draufgeguckt und haben uns so entschieden.
Herr Lippmann, ich habe eine Nachfrage zum Thema Finanzen. Habe ich es richtig verstanden, dass die Gegenfinanzierung aus dem erfolgen soll, was die Vereinbarung über die Bund-LänderFinanzen, die die Ministerpräsidenten mittlerweile nicht mehr ganz so kürzlich abgeschlossen haben, erbringt?
Nein, nicht nur; denn die Argumentation ist eine andere; die steht in dem Gesetzentwurf nicht drin, sondern die haben wir sozusagen ganz unten drunter gezogen. Es ist ja von der Ministerin angesprochen worden, dass eine zum Beispiel komplett kostenfreie Kinderbetreuung, dazu noch verbesserte Standards, ohne Beteiligung des Bundes wahrscheinlich nicht möglich sein wird. Das bestreiten wir auch alles gar nicht. Es gibt verschiedene Finanzierungsquellen. Ich sage es noch mal ganz deutlich: Wie beim Personal muss auch das Geld gefunden werden.
steht: Ich denke, einen Stufenplan in fünf Schritten vorzuschlagen ist ein klares Signal gegen Populismus. Da kann man natürlich sagen: Das schaffen wir nicht in acht Jahren oder nicht in zehn Jahren. Man hätte auch sagen können: Wieso überhaupt in fünf Jahren? - Das muss auch in zwei oder drei Jahren gehen. Da haben wir uns nach einer längeren Diskussion sozusagen auf das festgelegt, was wir glauben, was realisierbar ist. Aber dahinter steht selbstverständlich auch bei uns die Frage: Wann in welchen Schritten? Wo kommt das Geld her? Und wo kriegen wir die Leute her?
Natürlich sind wir nicht der Auffassung, dass wir sofort auf einem Ruck 300 Millionen € mehr haben und 3 000 Leute mehr. Unsere Vorstellung ist, was wir für realisierbar halten, dass das in fünf Jahren geht. Andere sagen, am Sankt-Nimmerleins-Tag; das geht sowieso nie. Andere sagen, in zehn Jahren. Das ist politischer Wettbewerb. Wir haben zumindest ein Papier angehängt, womit wir deutlich machen, dass wir das gerechnet haben. Und wir können es auch rechnen.
Dann ist es eine Frage der politischen Prioritätensetzung, ob ich glaube, dass ich dieses Geld aufbringen muss. Ich will hier jetzt nicht die Debatte führen, dass wir in einem Land leben, wenn Sie an die niedrigen Zinsen denken, das im Geld ersäuft.
Noch mal zu der Aussage von Herrn Dr. Grube, wozu Sie soeben gesagt haben, Sie haben da auch verschiedene Finanzierungsquellen - ich zitiere aus Ihrer eigenen Pressemitteilung -: Finanzierungsquellen sind die Mehreinnahmen aus der Steuerschätzung und durch den neuen BundLänder-Finanzausgleich sowie Mehreinnahmen durch mögliche Anschlussregelungen für die Auszahlung des Betreuungsgeldes über 2018 hinaus.
Vielleicht sollten Sie dann auch die Pressemitteilungen, die Sie verfassen, richtig wiedergeben. Sie haben den Bund-Länder-Finanzausgleich nämlich tatsächlich als Deckungsquelle genommen.
So naiv sind wir nicht. Ich sage noch mal: Das ist wie beim Personal auch beim Geld eine Frage der politischen Schwerpunktsetzung. Wenn ich davon überzeugt bin, dass ich Kindertageseinrichtungen als Bildungseinrichtungen kostenfrei brauche und dass ich einen besseren Personalschlüssel brauche, dann sitzen wir alle hier gemeinsam und suchen das Geld, nicht anders herum.
Sehr geehrter Kollege Lippmann, Sie reden immer davon, dass Sie den Kommunen etwas Gutes tun wollen, indem Sie denen die Defizite aus der Kinderbetreuung wegnehmen wollen.
Wir sind da sicherlich einig: Kinderbetreuung ist eine Pflichtleistung. Wie weit wollen wir denn die Nr. 3 machen? Machen wir es dann bei den Feuerwehren auch? - Das ist doch auch eine Pflichtleistung. Da hat doch auch jede Kommune eine Pflichtaufgabe. Wollen wir jetzt alles zentralisieren? - Dann drehen wir das Rad wirklich 27 Jahre zurück.
Darum sollten wir wirklich das tun, was die Kollegin Schindler gesagt hat: das Urteil zu Artikel 28 abwarten. Das ist kommunale Selbstverwaltung. Das, was Sie da vorschlagen, ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Da sollten wir das Urteil abwarten. Das betrifft dann genauso Feuerwehren etc. Das sind genauso Pflichtleistungen.
Einiges, was ich jetzt nicht angesprochen habe, ist natürlich so detailliert, dass es im Ausschuss besprochen werden muss. Vor der Klammer stehen ein paar andere Geschichten. Vor der Klammer steht, dass das Finanzierungssystem transparenter sein muss. Wir müssen wissen, was unterwegs ist. Wir müssen weg von den Pauschalen, weil die Pauschalen sozusagen nicht treffsicher sind.
Wenn wir ins Tagebuch geschrieben kriegen, wir dürfen da nicht weg, was wir bis jetzt nicht glauben, aber wenn das so ist, dann müssen wir vor dem Hintergrund dessen - jedenfalls aus unserer
Sicht -, was unser Gesetzentwurf ansonsten an Systemleistungen erbringt, schauen, ob es auch eine Variante gibt, die das auch leistet, wenn es bei den Gemeinden bleibt. Wir glauben, dass es besser darzustellen ist, wenn es bei den Landkreisen bleibt, rein von den Abläufen her usw.
Das ist keine Ausschließlichkeitsdiskussion, sondern es ist eine pragmatische Diskussion, und zwar zunächst eine, die sich auf den sogenannten Teil A bezieht, nämlich wie organisieren wir die Finanzierungstechnik so gut, dass wir sie alle besser beherrschen können, dass wir bessere Stellschrauben haben.
Da spricht zumindest inhaltlich erst mal alles für die Landkreise, weil die die Bedarfsplanung haben; die haben im Moment die Leistungsverpflichtung. Die haben die Verantwortung für die LEQVereinbarung, von der wir jedenfalls nicht wieder weg wollen. Dann machen sie es nicht über die Köpfe anderer hinweg, sondern machen es im eigenen Auftrag. Das ist erst mal eine ziemlich stringente Geschichte. Wenn die nicht halten sollte aufgrund von Beschlüssen von außen, nicht von uns, dann müssen wir gucken, ob wir etwas Adäquates finden. Das haben wir im Moment jedenfalls nicht gesehen.
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Hier geht es erst einmal um eine Überweisung, über die wir auch abstimmen müssen. Ich würde an der Stelle einen Vorschlag unterbreiten, weil ich auch aus dem Koalitionsfraktionen gehört habe, dass eine Überweisung an sich nicht strittig ist: Es würde natürlich in den Sozialausschuss gehen; das ist klar. Marginal beteiligt dürfte auch der Finanzausschuss sein. Darüber kann er auch selbst entscheiden. Federführend würde aber der Sozialausschuss derjenige sein, welcher - -
Außerdem - das wäre meine nächste Frage; ganz ruhig - haben wir noch den Innenausschuss mitberatend. Gibt es weitere Vorschläge zur Mitberatung?
- Ja, Kollege Borgwardt, das habe ich gerade erläutert. - Also: Sozialausschuss federführend und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Mein Hinweis, Herr Borgwardt, war nur der: Wir müssen das nicht in den Finanzausschuss überweisen. Das kann der selbst entscheiden, und zwar immer dann, wenn es finanzielle Betroffenheiten gibt. Wir können das allerdings der B-Note halber auch gern tun.
Wenn wir das so abstimmen könnten, würde ich es versuchen. - Wer dafür ist, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe zwei Stimmenthaltungen bei der AfD-Fraktion. Ansonsten war das gesamte Haus dafür, den Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse zu überweisen. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 2 mit leichter Verspätung - der Hinweis sei mir gestattet - beendet.
Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
Einbringerin ist die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration. Frau Grimm-Benne, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 7. März 2017 dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen zugestimmt und diesen dem Landtag zugeleitet. Dieser hat keine Hinderungsgründe im Hinblick auf die Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrages geltend gemacht.
Der Zweite Änderungsstaatsvertrag wurde in der Zeit vom 29. März bis zum 2. Mai 2017 von allen sechs Ländern unterzeichnet. Ich selbst habe ihn am 5. April 2017 unterzeichnet.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zustimmungsgesetzes soll dem Zweiten Änderungsstaatsvertrag zum Gemeinsamen Krebsregister zugestimmt werden.
Neben dieser Zustimmung zu dem Änderungsstaatsvertrag enthält der Gesetzentwurf in Artikel 2 eine Regelung zur inhaltlichen Umsetzung
des Staatsvertrages. Dabei geht es um die regelmäßige Lieferung von Daten nach dem Bundesmeldegesetz an das Gemeinsame Krebsregister. Die zentrale Datenlieferung entspricht den Vorgaben der Datenschutzbeauftragten der Länder, da eine gezielte namentliche Abfrage durch das Gemeinsame Krebsregister den Datenschutzbestimmungen zuwiderläuft.
Artikel 3 Abs. 5 des Staatsvertrages in der Fassung des Zweiten Änderungsstaatsvertrages sieht vor, dass die Meldebehörden der Vertrauensstelle zur Aktualisierung und Berichtigung der im Gemeinsamen Krebsregister gespeicherten Daten künftig halbjährlich bestimmte Angaben über Personen übermitteln. Zusätzlich dürfen diese Daten der Vertrauensstelle einmal zu den zurückliegenden fünf Kalenderjahren übermittelt werden.