Es gibt auch hierzu keine Fragen. Danke, Herr Minister, für die Ausführungen. - Für die SPD spricht Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Minister sehr dankbar für die gemachten Ausführungen; denn genau in diese Richtung zielte auch meine Intention. Über Ihren Vorschlag von drei Jahren kann man streiten. In Ihrer Begründung und auch in dem Vortrag wurde deutlich, worum es Ihnen geht, dass Sie noch einmal thematisieren wollen, was jetzt bereits durch Rechtsprechung entschieden ist, den nachwirkenden Entscheid über den Herstellungsbeitrag II.
Wir haben darauf reagiert und mehrfach im Parlament darüber debattiert und entschieden. Es ist traurig, dass Sie als Rechtsanwalt und als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft nicht zur Aufklärung der Bevölkerung beitragen und diese rechtsklaren Dinge darstellen. Das sind die Dinge, die dann im Petitionsausschuss landen, weil Sie desinformieren, weil Sie aufstacheln, falsche Informationen herausgeben, auf die die Bevölkerung rechnet und das dann dem Gesetzgeber in die Schuhe schiebt, weil wir angeblich nicht richtig gehandelt haben. Nein, hier muss Aufklärung über die tatsächliche Rechtslage geschehen. Das hat der Innenminister sehr deutlich und sehr klar getan.
Ich wiederhole es auch noch einmal, weil in Ihrer Begründung zu dem Antrag steht - und Sie haben es auch in Ihrem Beitrag gesagt -, dass für Maßnahmen, die schon zu DDR-Zeiten gemacht wurden, wenn die Leute ihre Kanäle selbst gebaut haben, jetzt Beiträge erhoben werden. Das ist nicht der Fall. Sie hätten auch das Gesetz zitieren können, § 6 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes. Im zweiten Satz steht: „Wird ein Beitrag für
leitungsgebundene Einrichtungen erhoben, entsteht die Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der Satzung.“ Der Minister zitierte das. Der nächste Satz lautet: „Investitionen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen wurden, fallen nicht unter diese Regelung.“ Das ist seit 1991 alles, was davor ist.
Wenn das der Fall sein sollte, wäre der Beitragsbescheid rechtswidrig. Aber das wird nie irgendwo bezweifelt, sondern es wird behauptet, dass entsprechende Investitionen abgerechnet würden, die nie einer belegt. Ich kann nur dem Minister beipflichten. Wir bleiben bei der gefundenen Rechtslage. Wir wollen die Verjährungsfristen von vier und zehn Jahren, wie sie erläutert wurden, nicht verändern und lehnen deshalb den Antrag ab.
Es gibt auch hierzu keine Fragen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Ich kann mich im Wesentlichen inhaltlich den beiden Vorrednern, dem Minister und Frau Schindler, durchaus anschließen. Ich möchte aber noch einige andere Aspekte in die Diskussion werfen. Die Erhebung kommunaler Abgaben für leitungsgebundene Einrichtungen sowie den kommunalen Straßenbau ist ein so ernsthaftes und komplexes Problem, dem der vorliegende Antrag nicht einmal ansatzweise gerecht werden kann, und ich behaupte, er will es auch gar nicht.
Anstelle konstruktiver Sacharbeit und Vorschläge wird der Eindruck erweckt, dass mit einer völlig losgelösten Forderung nach einer dreijährigen Verjährungsfrist für sämtliche Beitrags- und Gebührenforderungen alle Probleme der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gelöst seien. Abgesehen davon, dass ein Blick ins Gesetz Sie eines Besseren hätte belehren können, ist das ziemlich viel heiße Luft.
Bei den Versorgungseinrichtungen und kommunalen Straßen geht es um Daseinsvorsorge und Infrastruktur, die von den Kommunen errichtet, unterhalten und erneuert werden muss. Alle Maßnahmen müssen letztendlich auch irgendwie bezahlt werden. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Nur, diese Frage beantworten Sie hier überhaupt nicht.
Die Folge wäre, dass notwendige finanzielle Mittel der öffentlichen Hand entzogen würden und sich die Kommunen und Zweckverbände das fehlende Geld auf anderen Wegen von Bürgerinnen und Bürgern holen würden.
Also, von Konstruktivität hier keine Spur. Die Fraktion DIE LINKE lehnt deshalb den Antrag der AfD-Fraktion ab. Hier wird mit politischer Schaumschlägerei die öffentliche Daseinsvorsorge in unseren Dörfern, Gemeinden und Städten leichtfertig infrage gestellt.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für einen fairen Interessenausgleich zwischen den Aufgabenträgern und den Bürgerinnen und Bürgern ein, um dem Gebot der Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit gerecht zu werden.
Dabei ist es uns besonders wichtig, kommunale Abgaben auch sozial verträglich zu gestalten und zugleich die planungsrechtlichen Grundlagen zu erweitern, damit eine flexiblere Anpassung an sich verändernde örtliche, demografische und betriebswirtschaftliche Bedingungen möglich wird. Außerdem sehen wir in verbrauchsabhängigen Gebühren einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung.
sungsgesetzes und angrenzender Rechtsgebiete wie das Kommunalabgabengesetz ist aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE notwendig und bietet auch die Möglichkeit, notwendige Veränderungen sach- und bürgerorientiert zu erörtern. Wir stellen uns dieser Problematik ernsthaft und werden unsere Vorstellungen zu gesetzlichen Änderungen inhaltlich gründlich vorbereiten und in der gebotenen Form einbringen.
Es gibt auch hierzu keine Fragen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke schön. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag ist wie eine kleine Zeitreise zurück in das Jahr 2014. In der Begründung wird die damalige rechtliche Situation des Kommunalabgabengesetzes dargelegt, und dann - da ist eine erfrischende Ignoranz zu erkennen - wird versucht, die angeprangerte, allerdings eben historische Rechtslage zu verändern. Als
Quelle - das stand zumindest im Antrag - wird ein MDR-Bericht vom 24. Januar 2017 angegeben. Mir ist heute aufgefallen, dass Sie sehr oft diese Presseberichte zitieren. Ich freue mich, dass ein wenig Vertrauen in die Presse zurückgekehrt ist.
Aber man muss den Bericht konkret lesen. Der Bericht, den der MDR damals gemacht hat, ist richtig. Aber er betraf die vergangene Situation. Es war damals tatsächlich so, dass sehr weit nach Eintritt der Vorteilslagen noch Abrechnungen vorgenommen werden konnten und auch wurden. Herr Stahlknecht und Frau Schindler sind auf die Grenzen völlig korrekt eingegangen.
Mit der Einführung des § 13b wurde die Frist auf zehn Jahre begrenzt, wobei mit § 18 Abs. 2 - Herr Farle, Sie sind darauf eingegangen -, der von uns Bündnisgrünen heftigst kritisiert wurde, die alte Rechtslage noch bis Ende 2015 fortgeschrieben worden war. Das kann man kritisieren, aber das ist Vergangenheit. Die jetzt geltende Zehnjahresfrist ist nicht zu beanstanden. Sie ist im bundesweiten Vergleich die kürzeste Frist.
Die Verfahren sind zum Teil sehr komplex in der Anlehnung an die BGB-Fristen. Das würde der Situation überhaupt nicht gerecht. Es ist in dem Sinne auch keine Verjährungsfrist. Eine solche Frist würde dazu führen, dass die Beitragserhebung nicht gleichmäßig und damit letztendlich ungerecht erfolgen würde, weil mehr oder weniger zufällig bestimmte Leute dran sind, die dann die Last tragen. Die festgesetzte Verjährungsfrist - darauf sind meine Vorredner schon eingegangen - beträgt ohnehin nur vier Jahre. Insofern sehe ich den Quantensprung, die Sie hier verkündet haben, nicht.
Für die angesprochenen Altfälle, die insbesondere durch diese um ein Jahr verlängerte alte Rechtslage schlimmer wurden, hätte die Fristveränderung, die Sie planen, keine Wirkung. Es sind in allen Fällen Bescheide ergangen. Zu einem erheblichen Teil sind die Bescheide rechtskräftig und die Beiträge bezahlt. Andere Fälle sind noch bei Gericht anhängig. Wir haben das bereits an dieser Stelle zu anderer Zeit diskutiert.
Die Zeit für einen Eingriff des Gesetzgebers zur Regelung dieser Altfälle ist vorbei. Das können Sie mit einer Schlussstrichrede hier nicht erreichen. Der Antrag ist völlig untauglich, dieses Ziel zu erreichen. Der Antrag geht am Problem vorbei. Soweit er nicht zurückgezogen wird - das wäre so ein Fall, wo man tatsächlich einmal darüber nachdenken müsste -, muss man ihn ablehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Das Kommunalabgabengesetz im Allgemeinen und die Problematik der Beitragsforderungen der Abwasserzweckverbände im Speziellen haben uns schon häufiger beschäftigt, weil vor allem Randparteien das Thema immer wieder für ihren Wahlkampf aufgreifen, und das auf Kosten der Betroffenen.
Mittlerweile liegt uns das damals mit Spannung erwartete Urteil des Landesverfassungsgerichtes vor. Die Erhebung der Gebühren ist rechtmäßig. Auch nach 20 Jahren können noch Anschlussbeiträge erhoben werden.
Ich kann den Unmut der Bürger darüber, noch Beitragsforderungen für Leistungen zu erhalten, die teils Jahrzehnte zurückliegen, vollkommen verstehen. Bei der Diskussion darüber darf man jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass die lange Verjährungsfrist auch der besonderen Situation rechtlicher Unklarheiten über Eigentumsverhältnisse nach der Wiedervereinigung Deutschlands Rechnung trägt. Vieles war unklar. Völlig neues Recht musste umgesetzt und angewendet werden.
Dem Vorwurf der AfD, die Beitragsforderungen der Abwasserzweckverbände würden oft auf einer unbilligen, von Fehlkalkulation, Inkompetenz und Misswirtschaft geprägten Beitragspraxis beruhen, möchte ich entgegentreten. Es mag fehlerhafte Bescheide gegeben haben. Dies zu pauschalisieren, tut den zahlreichen Abwasserzweckverbänden in unserem Land nicht gut, die rechtskonform handeln wollen.
Im Kommunalabgabenrecht gelten die Gebote der Belastungsklarheit und der Belastungsvorhersehbarkeit. Beide sollen die Bürger davor schützen, für lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge zeitlich unbegrenzt zu Beiträgen herangezogen zu werden.
Grundsätzlichen muss jeder Grundstückseigentümer damit rechnen, dass er im Falle des Anschlusses seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung zur Zahlung herangezogen wird. Trotz des großen Unmutes über diese Situation hat das höchste Gericht unseres Landes entschieden, und dieses Urteil gilt es zu akzeptieren.
Der Antrag der AfD-Fraktion dient in unseren Augen wieder einmal nur der Stimmungsmache. Sie haben bewusst noch einmal vor der Bundestagwahl dieses Thema aufgerufen. Sie sollten die
Sorgen der Menschen nicht für Ihre politischen Spielchen missbrauchen. Das ist keine ehrliche Politik für dieses Land.
Dieses Spielchen auf Kosten der Betroffenen spielen wir nicht mit. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir treiben mit den Sorgen und Problemen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land überhaupt keine Spielchen. Das möchte ich am Anfang erwähnen.
Sondern wir haben in einer Vielzahl von Versammlungen unserer Fraktion in den vergangenen Monaten wieder einmal zu hören bekommen - es ging nicht nur um Abwasserzweckverbände, sondern auch um Straßenausbaumaßnahmen, die durchgeführt werden -, dass viele Bürgerinnen und Bürger einfach nicht mehr verstehen, in welchem Maße sie zur Kasse gebeten werden. Es wird auch gesagt, wenn sie gleich bezahlten, dann hätten sie es später einfacher und müssten nicht ganz so viel bezahlen. Lauter solche Deals werden verschickt. Ich habe selbst solch einen Brief aus Wettin bekommen.
Das Problem ist die Politik dieses Landtages, die Politik in den Kommunen und bei den Abwasserzweckverbänden, die die Bürger mit nicht durchschaubaren Bescheiden überzieht und Geld abkassiert.
Es liegt uns jetzt die Antwort auf eine Große Anfrage vor, die wir noch im Einzelnen zerpflücken müssen. Wir müssen dann einmal der Frage nachgehen, wie es kommt, dass Kanäle in einfacher Bauweise 40 Jahre lang genutzt werden können, aber ein Herstellungsbeitrag II schon nach 20 Jahren wieder neu abkassiert wird. Haben richtige Kanalbaumaßnahmen, die abgerechnet werden, überhaupt stattgefunden? - Wir werden diesen Fragen noch häufig nachgehen, weil das Misstrauen der Bürgerschaft sehr groß ist.
Herr Stahlknecht, Sie können das wirklich gut. Ich staune immer wieder. Das war eine sehr schöne Antwort, wie Sie die Frist von zehn Jahren begründet haben.