Deswegen haben wir uns in der Koalition entschieden, uns auf den Weg zu machen, die Landesregierung zu ersuchen, eine Bundesratsinitiative vorzubereiten mit dem Hintergrund, dass das Bundesmeldegesetz geöffnet wird. Entweder sollte die alte Regelung, die wir und auch eine große Zahl von Bundesländern praktiziert haben, bundeseinheitlich im Bundesmeldegesetz festgeschrieben oder eine Öffnungsklausel für die Länder in das Bundesmeldegesetz aufgenommen werden, die es ermöglicht, dass wir das im Rahmen unseres Ausführungsgesetzes zum Meldegesetz selbst regeln. - Das ist Inhalt des Antrags, der Ihnen heute vorliegt.
Die Landesregierung hat im Vorfeld erklärt, dass sie das Ansinnen der Koalitionsfraktionen ausdrücklich unterstützt, und verzichtet wohl deswegen auf den entsprechenden Redebeitrag. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Erben. Das war wirklich ganz kurz eingebracht. Zum Ende holen wir alles wieder auf.
Wir kommen somit zum Abstimmungsverfahren. Ich habe nicht vernommen, ob dieser Antrag in den Ausschuss überwiesen werden sollte. - Nein, darüber soll direkt abgestimmt werden.
Dann lasse ich über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/1758 abstimmen. Wer diesem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Hand- oder Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Zwei Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 25 beendet.
Bestimmung des entsendungsberechtigten Verbandes in den Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)
Auch hierzu ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Der Abg. Herr Hövelmann wird der Einbringer sein. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich stelle zunächst fest, dass das der erste Tagesordnungspunkt am heutigen Tag ist, bei dem das Parlament tatsächlich eine Entscheidung trifft, die Auswirkungen auf die Zukunft des Landes SachsenAnhalt hat.
- Nein, bei aller Ernsthaftigkeit. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates ist im ZDF-Staatsvertrag klar geregelt. Unter den Mitgliedern sind auch 16 Vertreter aus den Bundesländern, die verschiedene gesellschaftliche Bereiche vertreten.
Für Sachsen-Anhalt kommt die Organisation, die einen Vertreter entsenden kann, aus dem Bereich Heimat und Brauchtum. Uns lagen anfangs drei Bewerbungen vor: vom Museumsverband, vom Landesheimatbund und vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt.
Formal hat das Landesamt nicht alle Voraussetzungen erfüllt, sodass noch zwei Bewerber übrig blieben. Diese haben sich im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien vorgestellt.
Wir schlagen heute vor, den Museumsverband Sachsen-Anhalt als entsendungsberechtigten Verband zu bestimmen.
repräsentiert alle Regionen des Landes SachsenAnhalt und damit das gesamte Land in besonderer Weise im Bereich Heimat und Brauchtum.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorlage dieses Vorschlags hat lange, um ehrlich zu sein, zu lange gedauert. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir heute eine Entscheidung treffen.
Vielen Dank, Herr Abg. Hövelmann. - Wir steigen sofort in die Abstimmung ein. Wer dem Antrag in der Drs. 7/1759 seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Karten- oder Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD enthält sich der Stimme. Somit ist der Antrag angenommen worden. Ein langes Thema ist, denke ich, gut zum Ende gekommen. Der Tagesordnungspunkt 26 ist damit erledigt.
Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/1767 neun Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Ich rufe den ersten Fragesteller auf. Er steht schon bereit, Herr Abg. Hendrik Lange für die Fraktion DIE LINKE. Er stellt die
Frage 1 Ablehnung des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen nach dem Stichtag 30. September 2016
Abg. Matthias Höhn „Verlängerung der Lebensarbeitszeit“ werden unter Punkt 4 die Gründe für das Versagen des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand für Polizeivollzugsbeamtinnen genannt.
Hauptursache wird in den fehlenden Haushaltsmitteln im Personalkostenbudget gesehen. Ferner würde die Maßnahme der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit in Konkurrenz zu anderen Personalmaßnahmen wie zum Beispiel Neueinstellungen von wissenschaftlichen Fachkräften stehen, die ebenfalls von Priorität sind.
rung vor dem Hintergrund der prekären Personalsituation bei der Polizei Sachsen-Anhalt, die Erlasslage des Ministeriums für Inneres und Sport vom 4. April 2017, auf dessen Grundlage Anträge auf das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand abzulehnen sind, aufzuheben bzw. zu ändern?
nach dem 30. September 2016 eingelegten Widersprüchen gegen getroffene Ablehnungsbescheide insbesondere unter dem Aspekt einer möglichen geänderten Erlasslage umzugehen?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird in Vertretung für den Minister für Inneres und Sport Herrn Stahlknecht von Frau Ministerin Petra Grimm-Benne gegeben. Sie haben das Wort. Bitte.
Zu 1: Die Personalsituation in der Landespolizei ist derzeit weiterhin sehr angespannt. Dies vorausgeschickt, ist es sehr erfreulich, dass es uns in diesem Jahr gelungen ist, die von uns angestrebte Zahl von jungen Menschen für den Polizeiberuf zu gewinnen. So konnten für das Jahr 2017 insgesamt 700 Einstellungszusagen erteilt werden. Auch wenn diese Beamtinnen und Beamten dem regulären Polizeidienst erst in zwei bis drei Jahren zur Verfügung stehen, zeigt es doch, dass wir auf einem guten Weg sind, die Landespolizei personell deutlich zu verstärken.
Im Hinblick auf die Möglichkeit des Beamtenrechts, den Ruhestand hinauszuschieben, kann davon derzeit kein Gebrauch gemacht werden. Die Maßnahme ist unmittelbar personalkosten
relevant. Daher steht eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit in direkter Konkurrenz zu den notwendigen Einstellungen von Fachkräften in der Polizei.
Vor dem Hintergrund des begrenzten Personalkostenbudgets und der daraus resultierenden Prioritätensetzung zugunsten der Einstellungen wurde von einer weiteren Bewilligung des Hinausschiebens des Ruhestands abgesehen.
Hinzu kommt nunmehr noch, dass insbesondere zur Abgeltung von Ansprüchen nach der Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung weitere Mittel aus dem Personalkostenbudget der Landespolizei abgeflossen sind und ein Spielraum für die in Rede stehende Maßnahme im Moment nicht mehr vorhanden ist. Von einer Änderung der Erlasslage ist folglich zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszugehen.
Zu 2: Anträge oder Widersprüche gegen getroffene Entscheidungen werden im vorgesehenen Verwaltungsverfahren und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben in den Behörden und Einrichtungen der Landespolizei bearbeitet. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in seinem Beschluss vom 23. Mai 2017 die Heranziehung einer Stichtagsregelung als Kriterium für die Ermessensausübung als zulässig erachtet, solange hierfür sachliche Gründe bestehen und sie nicht willkürlich erscheint.
Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht dem Dienstherrn einen weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die zweckgebundene Verwendung der Haushaltsmittel eingeräumt.
Diese Rechtsauffassung, wonach der Dienstherr in Ausübung der ihm zukommenden Organisationsgewalt selbstständig und eigenverantwortlich über den Einsatz von Haushaltsmitteln und nicht etwa nach den Interessen des Antragstellers oder seines Dienstvorgesetzten oder nach deren personalpolitischen Überlegungen entscheidet, wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt am 30. Juni 2017 bestätigt.