Protokoll der Sitzung vom 26.10.2017

(Beifall bei der CDU)

Aber vielleicht liegt es auch daran, dass Sie von der AfD relativ wenige kommunale Vertreter haben.

Gleichzeitig erwarte ich von den Kommunalaufsichtsbehörden, dass sie, wenn sich die Gemeinden in der Haushaltskonsolidierung befinden, die notwendige Sensibilität an den Tag legen, sich dem Thema widmen und den Wert einer finanzierbaren Elternbeteiligung bei der Kinderbetreuung kennen und erkennen.

Der Gesetzentwurf ist in meiner Fraktion sehr intensiv diskutiert worden. Dabei spielte auch die Finanzierung der entstehenden Mehrausgaben, ca. 30 Millionen €, eine große Rolle. Neben den 7 Millionen € aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration müssen auch die anderen Ministerien nach den aktuellen Planungen einen Beitrag leisten. Sollten sich die Landeseinnahmen besser als geplant entwickeln, ist gedacht, die Ministerien hier entsprechend wieder anteilsmäßig zu entlasten.

(Zuruf: Na hoffentlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, dass wir neben der jetzt geplanten Änderung des Kinderförderungsgesetzes nicht die anstehende Neuformulierung der gesetzlichen Grundlagen für die Kinderbetreuung unseres Bundeslandes aus den Augen verlieren.

(Zustimmung bei der CDU)

Das ist unbedingt notwendig und auch Teil des Koalitionsvertrages, den wir auch an dieser Stelle selbstverständlich umsetzen werden, und zwar im Jahr 2018.

Inzwischen liegt uns das Gutachten zur Evaluierung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt vor. Auch der Sonderbericht des Landesrechnungshofes ist jetzt da. Ich finde es übrigens interessant, dass die AfD-Vertreter zwar nicht zur Berichterstattung kommen, aber sofort eine Pressemitteilung dazu rausschicken, als der Landesrechnungshof es vorgestellt hat. Selbstverständlich warten wir als Fraktion noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. November 2017 ab. Das haben wir bereits vor der Sommerpause gesagt. Dazu, ohne dieses Urteil einen Gesetzentwurf einzubringen, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wir werden es nicht tun.

Für uns als CDU-Landtagsfraktion müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die finanziellen Belastungen für Eltern, für Kommunen und auch für das Land vertretbar und auf einem dauerhaft finanzierbaren Niveau zu sichern. Dazu müssen die Finanzierungswege nachvollziehbar sein und

die Datenbasis, zum Beispiel die Pro-Platz-Kosten, solide und überprüfbar.

Bei allen Diskussionen über finanzielle Fragen und die organisatorische Zuständigkeit bei der angestrebten Neuregelung dürfen wir auch die Gedanken der Qualität der Kinderbetreuung und damit auch der Rahmenbedingungen der Arbeit des Personals in den Betreuungseinrichtungen nicht unbeachtet lassen.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur federführenden Beratung sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport und den Finanzausschuss zur Mitberatung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Es gibt zwei Nachfragen. Sie sind bereit dazu, habe ich gerade das Signal gesehen. Herr Roi und dann Herr Tobias Rausch. - Bitte, Herr Roi.

Herr Krull, zunächst beschäftigen wir uns heute mit diesem Gesetz oder mit seiner Verbesserung, weil das eben von Ihnen genannte Urteil festgestellt hat, dass es in Teilen verfassungswidrig war. Das wollen wir erstmal festhalten. Wer dafür die Verantwortung trägt, das müssten Sie am besten wissen. Das ist das eine.

Dann will ich jetzt eine Frage stellen: Ich habe vorhin die Ministerin gefragt, ob die Kommunalaufsichtsbehörden hierbei den Kommunen wieder Auflagen erteilen. Da wurde mir vorhin gesagt, dass es einen Erlass des Innenministers gibt. Sie haben in Ihrer Rede soeben darauf hingewiesen - das habe ich verwundert zur Kenntnis genommen -, dass Sie hoffen, dass die kommunalen Aufsichtsbehörden den Wert der Kinderbetreuung anerkennen.

Meine Frage ist: Kennen Sie den Erlass nicht? Oder glauben Sie nicht, dass dieser Erlass überhaupt wirksam ist?

Herr Kollege, bitte.

Erstens. Ich könnte jetzt den Altoberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg Dr. Polte zitieren, der da sagte: Auf hoher See, im Magdeburger Stadtrat und vor Gericht sind Sie in Gottes Hand. Also, von daher kann es durchaus sein,

dass eine gesetzliche Regelung hier mal beschlossen worden ist, die teilweise der Verfassung widerspricht. Aber: Wer nicht fehlbar ist, der ist wahrscheinlich auch kein Mensch.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Die Erlassregelung vom Innenministerium muss man vielleicht auch der einen oder anderen Kommunalaufsichtsbehörde in Erinnerung bringen, weil wir jetzt die 50%-Regelung hatten. Jetzt fällt sie weg. Man muss vielleicht die Kommunalaufsichtsbehörden auf die Erlasslage hinweisen und dann wird das mit berücksichtigt werden.

Und: Kommunalaufsichtsbehörden sind natürlich angehalten, wenn sie in einer Gemeinde sind, wo Haushaltskonsolidierung existiert, vergleichbare Kennziffern anzunehmen. Das heißt, es geht nicht darum, was die Gemeinde selbst nimmt, sondern was diese Gemeinde im Vergleich zu ähnlichen Gemeinden für die Kinderbetreuung verlangt. Darauf müssen wir aus meiner Sicht sensibel achten.

Vielen Dank. - Nächster Fragesteller? - Hat sich erledigt. Vielen Dank, Herr Krull. Es gibt keine weiteren Anfragen.

Bevor wir zur letzten Debattenrednerin, für die SPD-Fraktion Frau Dr. Pähle, kommen, habe ich nochmals die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Jungen Union und der Schülerunion im Hohen Hause recht herzlich zu begrüßen. Seien Sie willkommen!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Sehr geehrte Frau Frau Kollegin, Sie dürfen jetzt. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass beim Kinderförderungsgesetz die Emotionen immer hochkochen. Das wird auch so sein, weil wir uns natürlich fragen: Was ist gute Kinderbetreuung? Wie lange soll sie dauern? Was soll das Land zahlen? Was sollen die Gemeinden zahlen? Was sollen die Eltern zahlen? - Darüber werden wir hart streiten müssen.

Es ist verfehlt. An dieser Stelle, Frau Hohmann, mit aller Deutlichkeit: Sie wissen doch selbst, wie der Evaluierungsprozess gelaufen ist. Sie wissen, seit wann die Ergebnisse da sind. Dass Sie von sich aus davon ausgehen, man hätte nur dem Gesetzentwurf der LINKEN zustimmen müssen, dann wäre alles fein, das verstehe ich. Aber vor dem Hintergrund dieses Zeitrasters zu erwarten,

es gibt heute schon die große Novelle, das ist schon ein bisschen verfehlt.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, wir haben hier, an dieser Stelle, den ersten Schritt getan, um die ersten Erkenntnisse aus der Novelle umzusetzen. Daraus erschließt sich tatsächlich, dass wir den Betreuungsumfang für die Gemeinden abgelten, dass wir bei den Tarifsteigerungen noch mal etwas draufpacken. Natürlich sind 30,6 Millionen € keine Kleinigkeit. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei all denen bedanken, die möglich gemacht haben, dass wir diesen ersten Schritt gehen können.

Und ja, es war die Aufgabe, das Urteil des Landesverfassungsgerichtes umzusetzen. Ich würde nie sagen, dass die Lösung, die wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen, die Lösung ist, die wir auch in der zweiten Novelle durchtragen werden, weil wir wissen, es ist die allerbeste. Aber zum jetzigen Zeitpunkt, in der jetzigen Struktur des Gesetzes ist es das Machbare.

Ich weiß, dass die Stadträte und Gemeinderäte in Sachsen-Anhalt auch verantwortungsbewusst mit dem Instrument der Elternbeiträge umgehen; denn es gibt, glaube ich, keinen Bürgermeister, keine Bürgermeisterin, die gern den Eltern erklärt, dass sie die Elternbeiträge erhöhen müssen. Wenn wir die kommunale Selbstverwaltung ernst nehmen, dann müssen wir es halt auch an dieser Stelle tun.

Zu Herrn Büttner zwei Sätze. Wissen Sie, was der Begriff „abundante Gemeinden“ bedeutet? - Herr Rausch, Entschuldigung. Ich glaube, insgesamt - - Falls es Herr Büttner besser weiß: Auch da würde ich die Antwort entgegennehmen.

Was sind abundante Gemeinden? - Ich kann es Ihnen sagen: Es sind die Gemeinden, die beim Finanzausgleichsgesetz kein Geld bekommen, sondern Geld abgeben müssen, um es an andere Gemeinden zu verteilen. Davon gibt es aktuell in diesem Jahr 19 von über 200. Wissen Sie, welche Gemeinde da dabei ist? - Barleben. Mit anderen Worten: auch kommunale Selbstverwaltung. Ich bitte doch darum, wir haben auch beim Finanzausgleichsgesetz für die Mehrzahl der Gemeinden Verbesserungen hinbekommen. Wenn Sie andere Beispiele haben: gern.

Wenn wir über eine große Novelle reden, können wir all diese unterschiedlichen Erwartungen an ein Kinderförderungsgesetz, oder wie es dann auch immer heißen wird, sicherlich miteinander austauschen. Aber ich bitte doch alle, nicht immer nur alles zu wollen, aber dennoch weniger Geld des Landes investieren zu wollen. Da müssen wir ehrlich miteinander sein. Da muss man sich entscheiden, auf welcher Seite man steht.

(Beifall bei der SPD)

Mit der kleinen Novelle bringen wir finanzielle Verbesserungen für die Kommunen, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Tarifsteigerungen und auch für die Eltern auf den Weg. 30 Millionen € - das habe ich schon gesagt - sind für das Land Sachsen-Anhalt kein Pappenstiel. Das sollten uns aber unsere Kinder wert sein; denn frühkindliche Bildung ist die erste Möglichkeit, gleich im Bildungswesen zu starten und Bildungserfolg zu sichern. Ich danke daher Ministerin Grimm-Benne für ihre Verhandlungen.

Ich weiß, dass spätestens ab dem 21. November, also in knapp vier Wochen, wenn das Bundesverfassungsgericht zu den Zuständigkeiten ein Urteil fällt, auch hier im Parlament die Emotionen, die wir heute schon erlebt haben, wieder hochkochen werden, und wir werden sicherlich eine spannende Diskussion über ein Gesetz haben, egal ob es sich um eine Novelle oder ein neues Gesetz handelt. Da wollen wir uns jetzt nicht verkämpfen. Aber feststeht: Wir wollen alle, dass es ein besseres Gesetz wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. Es gibt einige Anfragen. - Ich bitte an dieser Stelle darum, dass die Anfragen kurz gestellt werden und dass Sie, wenn möglich, auch kurz antworten; denn Sie wissen selbst, wie stark wir inzwischen schon im Verzug sind. Deswegen bitte ich noch einmal inständig darum, dass tatsächlich kurze Fragen gestellt und kurze Antworten gegeben werden. Die erste Fragestellerin ist Frau Hohmann. Bitte, Frau Hohmann.

Frau Pähle, meine Frage: Ich weiß nicht, inwieweit Sie bei meiner Rede anwesend gewesen sind. Ich habe heute gar nicht von einer großen Novelle gesprochen. Ich habe mich explizit auf das Gesetz bezogen. Wenn Sie sagen, dass es das Äußerste ist, was machbar ist, glaube ich Ihnen das. Aber Sie müssen auch mit den Fakten umgehen, die da sind. Wir entziehen dem System im nächsten Jahr 20 Millionen €, die wir im Jahr 2017 einmalig bereitgestellt haben, und packen dann 30 Millionen € drauf. Sie sagen: Dann geht es den Gemeinden draußen besser. Wie Sie diese Rechnung aufmachen, weiß ich nicht. Aber es sind Fakten.

Es ist auch ein Fakt, dass die Ministerin aufgrund der Evaluation gesagt hat, dass 85 % aller Einrichtungen schon nach dem Bildungsprogramm gearbeitet haben; deshalb bräuchte man für die Qualitätsoffensive nichts mehr hineinzutun.

In der Plenarsitzung im Jahr 2013 hat Minister Bischoff explizit gesagt, dass 46 % aller Tages

einrichtungen damit arbeiteten. In diesem Gesetzentwurf steht: Am Ende des Jahres 2012 haben bereits 85 % damit gearbeitet. Wie erklären Sie sich diese Differenz?

Und wie erklären Sie die folgende Differenz? - Die Bertelsmann Stiftung hat explizit für SachsenAnhalt herausgefunden, dass 1,9 % der Gesamtkosten, nämlich 13 Millionen €, aus dem Eigenanteil der freien Träger finanziert worden sind. In dem Gesetzentwurf wird dies wieder negiert und gesagt, dass die freien Träger keine Kosten geltend gemacht haben. Wie erklären Sie diesen Unterschied? - Darauf habe ich eigentlich Bezug genommen. Ich habe nicht von einer großen Novelle gesprochen.

Frau Dr. Pähle, bitte.

Frau Hohmann, mit Blick auf den Umgang mit den freien Trägern wissen wir, dass das Gesetz ursprünglich einen Eigenanteil von bis zu 5 % vorgesehen hat. Wir wissen auch, dass wir davon Abstand genommen haben, aber dass das ein Streitpunkt ist, den man nicht nebenbei regeln kann; darin sind wir uns, so glaube ich, einig.