Protokoll der Sitzung vom 26.01.2018

Vielen Dank, Herr Dr. Schmidt. Ich bedanke mich für Ihre Frage. Dann habe ich mich um 100 €

geirrt und die Zahl nicht ganz im Kopf gehabt. Ich hatte sie so unscheinbar - -

(Silke Schindler, SPD: Ach, so ein biss- chen!)

Aber in Barleben ist es bekanntlich so. Da sind es 260 € und im Endeffekt spielt es ja wegen der Änderungen, die im Gesetz festgeschrieben sind, keine Rolle. Wir werden sehen, dass die KitaBeiträge steigen.

(Zuruf von Silke Schindler, SPD)

Aber ob das jetzt 260 € oder 300 € sind - - Das ist für jemanden, der nur 1 300 € netto hat, trotzdem sehr viel Geld.

Um jetzt zu der Diskussion zu kommen, die da nämlich war. Herr Schmidt, ich hoffe, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass Sie wegen Ihrer Sicht der Dinge abgelehnt worden sind, weil Sie, als der Vater gesagt hat, dass das ein Armutsrisiko ist, das so abgetan haben, als ob das gar nicht wahr ist. Dann habe ich eine Rede dazu gehalten und gesagt, dass es eben nicht der Fall ist, dass die Bürger im Land durchschnittlich 3 000 € verdienen, sondern dass im Durchschnitt 1 300 bis 1 500 € netto verdient werden - das sind ja keine Berufspolitiker so wie Sie -, und habe das auch untermauert.

(Guido Heuer, CDU: Sie auch! - Weitere Zurufe von der CDU)

- Ich auch, das ist richtig. - Aber ich will Ihnen nur sagen, ich weiß auch vor dem Hintergrund meiner vorhergehenden beruflichen Erfahrung mit 500 Wohnungen, die wir selbst betreuen und haben, dass viele Mieter, die Selbstauskünfte ausfüllen, gar nicht in der Lage sind, so hohe Beiträge zu bezahlen. Da habe ich dem Bürger recht gegeben. Ihre Meinung wurde dort nicht geteilt, weil es nämlich so ist, dass die Bürger, wenn die Beiträge immer wachsen und sie kein Geld aufnehmen, sich überlegen, ob sie weiter arbeiten gehen oder zu Hause bleiben wollen.

(Beifall bei der AfD)

Herr Gürth hat jetzt noch eine Frage.

Herr Präsident, es ist nur eine Zwischenintervention. - Ich möchte noch einmal auf den Beitrag eingehen. Ich war bei dieser Veranstaltung in Aschersleben zugegen. Es war, anders als hier der Eindruck vermittelt wurde, eine sehr sachlichkonstruktive Diskussionsebene

Das war es.

bei einer Veranstaltung des Stadtelternrates, in der die beteiligten Erzieher, Träger, Gemeinden und Eltern etc. ihre Fragen und Sorgen los werden konnten und Vorschläge gemacht haben, die wir mitnehmen, um sie in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen.

Das Zweite ist: Die Angaben zu den Elternbeiträgen, die Sie nennen, stimmen nicht. Da muss ich Herrn Dr. Schmidt recht geben. Der Stadtelternrat hat nämlich seine Einspruchs- und Einflussmöglichkeiten und Mitsprachemöglichkeiten genutzt. Der Stadtrat hat sie angehört, wie das jede vernünftige Kommune macht. Dementsprechend ist ein anderes Beitragsmodell gekommen.

Die zahlen nicht 360 oder wer weiß wie viele Euro, sondern der Höchstbeitrag liegt bei Inanspruchnahme aller Stunden und Dienstleistungen, die angeboten werden, bei 236 €. Bei Familien, in denen nur einer verdient oder wenig Nettoeinkommen vorhanden ist, ist es schon erheblich, ob man über 300 € zahlt oder ob der Betrag über 200 € liegt. Ich möchte nicht, dass hier im Raum falsche Zahlen stehen bleiben.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD)

Auch Ihnen, Herr Gürth, vielen Dank. Wie ich es bei Herrn Schmidt schon gesagt habe: Dann habe ich mich bei dieser Zahl in Aschersleben vertan. Ich habe es mir bei der Veranstaltung falsch aufgeschrieben. Ich habe sie falsch verstanden. Aber das ändert ja nichts daran, dass es flächendeckend, nicht in Aschersleben, aber in Barleben oder in Staßfurt oder in anderen Kommunen halt so ist.

(Silke Schindler, SPD: Nein!)

Deshalb können Sie das auch nicht so wegwischen. Das ist so, das ist ein Fakt und den ignorieren Sie halt.

(Beifall bei der AfD)

Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Grimm-Benne - für drei Minuten, wenn möglich.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße grundsätzlich jeden ernsthaften Beitrag zur Debatte über ein gutes Kinderförderungsgesetz. Wie Sie wissen, haben wir erst im Dezember debattiert. Da haben wir zusammen mit den Regierungsfraktionen ei

nen Fahrplan hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr festgelegt. Wir haben auch vereinbart - das wissen Sie auch -, dass wir dazu unsere Evaluierung, den Bericht des Landesrechnungshofes und auch die Auffassung der Regierungsfraktionen einfließen lassen.

Und man kann sagen, in diesem Gesetzgebungsverfahren haben Sie auch noch einmal die Möglichkeit, alle Ihre Punkte mit einzubringen, sodass Sie dann - wir haben immerhin noch ein Zweilesungsprinzip hier in diesem Landtag - genügend Gehör finden, um bestimmte Punkte reinzubringen. Auch die Landeselternvertretung wird gehört werden. Deshalb kann ich das sehr kurz machen.

Ja, wir nehmen die Anregungen entgegen. Aber ich glaube nicht, dass wir heute noch einmal dazu inhaltlich debattieren müssen.

Danke, Frau Ministerin. Ich habe eine Wortmeldung. - Herr Roi, bitte sehr.

Frau Ministerin, in der Dezember-Debatte habe ich Ihnen eine Frage gestellt. Diese Frage haben Sie mit einer Gegenfrage beantwortet. Das passiert nicht so oft, aber Herr Gallert hat Sie als Vizepräsident ja dann darauf hingewiesen.

Meine Frage heute ist: Sie haben im Mai 2017 die Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes vorgestellt. Dann haben wir im Dezember 30 Millionen € beschlossen und die Novelle angekündigt, die im Jahr 2018 kommen soll. Meine Frage lautet: Was haben Sie bei dieser Evaluierung, die Sie durchgeführt haben; denn herausgefunden? Wie viel Geld fehlt im System? - Damit ist gemeint, wie die Kosten für die Kommunen gestiegen sind und was das Land eigentlich noch dazugeben müsste, damit die Kommunen und letztlich die Eltern nicht weiter belastet werden. Was steht denn in diesem Evaluierungsbericht? Steht darin eine Zahl?

Also die Frage lautet konkret: Reichen die 30 Millionen € nach Ihrer Meinung oder ist das, was die Kommunen erstattet bekommen müssten, eigentlich höher, damit wir da endlich eine Bremse reinkriegen?

Sie können antworten.

Mit den 30 Millionen € haben wir die Tarifsteigerungen abgebildet und die tatsächliche Betreuungsdauer, wie wir sie im Gesetz verankert haben. Über die Evaluierung ist mehrfach debattiert

worden, nicht nur bei uns im Sozialausschuss, sondern auch im Finanzausschuss.

Die finanziellen Kosten der Kinderbetreuung sind im Zeitraum von 2012 bis 2016 beleuchtet worden und sind kontinuierlich angestiegen, nämlich bei Krippenplätzen von 16 % auf 36 % und im Bereich Kindertagesstätten von 27 % auch auf 36 %. Die Anteile der Gemeinden wurden, so die Evaluation, von 56 % - so mussten nämlich vorher die Kommunen dazu beitragen - auf 35 % abgesenkt.

Wir wollen uns jetzt wirklich angucken, wie sich das in den Bereichen aufteilt. In vielen Bereichen unterstützt das Land die Kommunen mit über der Hälfte, und dennoch sagen die Kommunen, es ist zu wenig. Ich finde, man müsste sich diese Evaluierung noch mindestens zweimal oder dreimal angucken, wenn man die neue Finanzierung des Kinderförderungsgesetzes noch einmal nachprüfen will.

Sie wissen aber auch, dass wir von diesen Pauschalen weg wollen und dass wir eine Personalkostenfinanzierung machen wollen

(Zuruf von der CDU)

- ja, das habe ich immer schon gesagt -, wie es auch die CDU-Fraktion in ihrer Klausurtagung vorgeschlagen hat, wie es der Landesrechnungshof vorschlägt und wie es auch die LINKEN schon vorgestellt haben.

Da werden wir sowieso noch einmal nachjustieren müssen, wie sich die einzelnen Kostenanteile darstellen. Aber Sie können in diesem Jahr mit verfolgen, wie wir das aufstellen werden.

Danke. - Damit ist der Redebeitrag der Landesregierung beendet. Wir können in die Debatte der Fraktionen eintreten. Es hat für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Krull das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun hat auch die Fraktion der AfD im Landtag ihre Vorschläge für die anstehende Novellierung des Kinderförderungsgesetzes vorgelegt.

Wenn man sich die Vorschläge so anschaut, hat man den Eindruck, dass aus dem vorliegenden Gutachten, aus dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes sowie den Vorschlägen aus der Elternschaft und der hier vertretenen Fraktionen einzelne Forderungen herausgenommen und wie eine Art Puzzle neu zusammengesetzt worden sind, zum Beispiel die Forderung, dass die Gemeinden wieder verstärkt in die Verantwortung für die Kinderbetreuung kommen sollen - diese Aussagen finden sich im Vorschlagspapier der CDU

Landtagsfraktion -, dass, wenn mehrere Kinder in Kindertagespflegestellen oder Kindertageseinrichtungen betreut werden, nur noch für das jüngste Kind Beiträge fällig werden sollen. Unabhängig von der bisher auch schon geltenden Mehrkinderregelung ist das ein Vorschlag der SPD und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration.

(Beifall bei der CDU)

Dann die Forderung der Beitragsfreiheit des letzten Kita-Jahres mit einem Kostendeckungsvorschlag für einen zweistelligen Millionenaufwand, den ich mit viel gutem Willen als „unkonkret“ bezeichnen möchte. Auch der Landesrechnungshof wird sich sicher darüber freuen, dass sich die AfD, wie es im Sonderbericht gefordert wird, für eine stärkere Regulierung bei der Auszahlung der öffentlichen Mittel ausspricht. Der Neuigkeitswert dieser Forderung, wie sie von der Fraktion hier auch schon gestellt worden ist, ist übersichtlich.

Vonseiten der Kommunen und von den Eltern sicherlich gern gesehen ist die Forderung, dass das Land die Pauschalen erhöhen soll. Wir können diese Forderung nachvollziehen. Aber erkennen Sie bitte auch an, dass das Land bereits mit den letzten Änderungen deutlich mehr Geld für die Kommunen zur Verfügung gestellt hat. Außerdem fehlen in Ihrem Antrag konkrete Summen. Es ist übrigens nicht so schön, wenn man konkrete Summen nachfragt, dann aber selbst nicht in Anträge hineinschreibt.

(Beifall bei der CDU)

Interessant ist auch Ihre Forderung, den Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung zu halbieren.

Mal eine kleine Frage: Was ist eigentlich mit den Studierenden? - Die sind nicht im Berufsleben, aber haben aufgrund ihres Studienalltages eine mindestens gleichermaßen hohe zeitliche Belastung. Gut, das mögen Detailfragen sein, die Sie weniger stören.

Ich möchte an der Stelle mit dem Gerücht aufräumen, dass wir sagen, wir, die Union, haben nur noch einen Sechsstundenanspruch. Wir sagen in unseren Vorschlägen, dass wir zusammen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe die Personalkosten für das pädagogische Personal für sechs Stunden übernehmen, nicht dass der Anspruch sechs Stunden ist; das muss klargestellt werden.