Während hinsichtlich der Änderung des Finanzausgleiches keine landesrechtliche Umsetzung erforderlich war, ist die landesrechtliche Umsetzung der erhöhten Bundesbeteiligung an den KdU durch Artikel 3 des Haushaltsgesetztes 2017/2018 erfolgt, mit dem § 4 des Grundsicherungsgesetzes Sachsen-Anhalt geändert worden ist. Damit kommen 80 % der zusätzlichen Bundesbeteiligung unmittelbar bei den Kommunen an.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal zur Klarstellung: 80 % der Bundeshilfen kommen direkt an.
Soweit mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE abermals und wiederholt gefordert wird, auch die übrigen 20 % der zusätzlichen Bundesbeteiligung, also den erhöhten Umsatzsteueranteil des Landes, an die Kommunen weiterzureichen, möchte ich noch einmal Folgendes klarstellen:
Ja, es sind 27,5 Millionen €. Die fehlende Weiterleitung liegt aber nicht daran, dass wir den Kommunen etwas vorenthalten. Vielmehr sind die Entlastungen von Bundesseite auch immer vor dem Hintergrund der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung zu betrachten.
Zum Gesamtkonzept gehört insbesondere, dass diese Entlastung auch für die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz geplant war. Diesen „konstruierten“ Zusammenhang, der immer wieder unterstellt wird, gibt es wirklich.
Sachsen-Anhalt hat Aufgaben der Eingliederungshilfe übernommen, die in anderen Ländern von den Kommunen wahrgenommen werden. Gäben wir die 27,5 Millionen € an die Kommunen, dann wären auch die Aufgaben von ihnen zu übernehmen. Das wollen die Kommunen selbstverständlich nicht.
Der Antragsteller hat umfangreich ausgeführt, wie sich die Situation der Kommunen im Allgemeinen entwickelt hat. Es ist gut, dass er noch einmal darauf hingewiesen hat, dass die Einnahmen noch nie so hoch waren wie heute, dass wir ein besseres Finanzausgleichsgesetz haben, erstmals mit einer Planungssicherheit von fünf Jahren, das ohne Gegenstimme hier im Landtag verabschiedet wurde, dass wir bei den Ausgaben im FAG das Niveau des Jahres 2008 erreicht haben, obwohl das Einnahmenniveau der Kommunen außerhalb des FAG im Jahr 2008 ein deutlich Geringeres war, dass wir die höchste Dynamik beim kommunalen Schuldenabbau in allen Bundesländern haben und dass die Bankguthaben bei den Kommunen insgesamt gewachsen sind.
Ich weiß auch, dass die Situation nicht überall gleich gut ist. Die Verbesserungen sind aber etwas, bei dem sich die neue kommunale Finanzpolitik ganz deutlich zum Ausdruck bringen lässt.
Mit dem Festbetrags-FAG - auf 1,628 Milliarden € festgeschrieben - gibt es bei den Kommunen auch ein echtes Mehr, nämlich in Form von Steuermehreinnahmen die den Kommunen nicht angerechnet werden.
So könnte man vieles fortsetzen. Letztlich werden 1,628 Milliarden € über das FAG und 1,55 Milliarden € über zweckgebundene Zuweisungen aus dem Landeshaushalt verteilt. Damit geht insgesamt jeder dritte Euro des Haushaltes, den das Hohe Haus hier beschließt, direkt an die kommunale Familie. Das ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann.
Danke schön an den Antragsteller, dass mir hier die Gelegenheit gegeben worden ist, darauf einmal hinzuweisen.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Minister für die Ausführungen. - Wir fahren in der Debatte fort. Für die SPD-Fraktion spricht die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich
begrüßt, dass sich viel getan hat, was die Finanzausstattung der Kommunen betrifft. Es ist vieles entschieden worden, um die Kommunen zu unterstützen und zu entlasten.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode die Stark-Programme auf den Weg gebracht und haben auch mit der Änderung des FAG, wie es der Minister gerade ausgeführt hat, viel dafür getan. Trotzdem bleibt eine schwierige Finanzsituation in den Kommunen, wenn auch in unterschiedlicher Gewichtung und unterschiedlicher Stärke.
Der Bund hat dies ebenso erkannt und natürlich auch die verschiedensten Möglichkeiten gesucht, Entlastungen und Unterstützungen für die Kommunen zu beschließen.
Auch der neue Koalitionsvertrag, der jetzt auf Bundesebene geschlossen worden ist, beinhaltet viele positive Entwicklungsmöglichkeiten für die Kommunen. Daher ist es selbstverständlich, dass viele Kommunalvertreter diesem Koalitionsvertrag positiv gegenüberstehen.
Der Bund hat sich im Jahr 2015 verpflichtet, die Kommunen bei den Sozialkosten konkret zu entlasten. Wie gerade schon ausgeführt worden ist, ist die Entlastung über den Weg der Eingliederungshilfe gedacht gewesen. Wir wissen aber alle, dass das nur das Boot gewesen ist, auf dem die Gelder den Kommunen überbracht werden sollten.
In den Ländern gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Es sind insgesamt vier Bundesländer, die diese Gelder vollständig an die Kommunen abgegeben haben.
- Ja, sieben. Ich habe falsch abgelesen. - Die restlichen Bundesländer haben die Gelder nur teilweise oder eben nur indirekt an die Kommunen weitergegeben, so wie auch hier in SachsenAnhalt.
Auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Knöchel ist zum Ausdruck gebracht worden, dass die Eingliederungshilfe nicht der eigentliche Titel, sondern nur das Boot war.
Vom Bund kann keine direkte Zuweisung an die Kommunen erfolgen. Somit werden die Mittel neuerdings ab dem Jahr 2018 über die Umsatzsteueranteile und über die Beteiligung an den KdU weitergeben.
Darüber, wie diese Mittel wünschenswerterweise - da spricht aus mir die Kommunalpolitikerin - direkt
oder indirekt wirklich zur Entlastung der kommunalen Haushalte weitergegeben werden, sollte auch weiterhin diskutiert werden.
Deshalb bitte ich im Namen der Koalitionsfraktionen darum, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Schindler für die Ausführungen. - Für die AfDFraktion spricht der Abg. Herr Roi. Herr Roi, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was der Herr Finanzminister gesagt hat, ist das Übliche, was man so von der CDU und von der Koalition hört. Es ist eine Schönfärberei; denn wir müssen uns an dieser Stelle, wenn wir über Kommunalfinanzen reden, auch die Frage stellen, wie es in den Kommunen aussieht.
Dazu können wir uns einmal anschauen, was der Städte- und Gemeindebund in Sachsen-Anhalt gemacht hat. Es gab die übliche Haushaltsumfrage. Diese hat ergeben, dass 36 % der Gemeinden in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr keinen ausgeglichenen Ergebnishaushalt haben.
Weiteren 12 %, also etwa jeder achten Gemeinde, gelingt ein Ausgleich nur durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage. Das heißt, diese Kommunen leben von der Substanz und verzehren das Erarbeitete.
Wie sieht es mit den Investitionen aus? - Wir haben weiterhin sehr geringe Investitionen in den Kommunen. Wir haben steigende Sozialausgaben - das wurde schon angesprochen - und wir haben steigende Kassenkredite. Die Realität in den Kommunen sieht so aus, dass wir in Sachsen-Anhalt immer noch einen Schuldenstand von 2,8 Milliarden € haben, und die Kassenkredite haben mittlerweile ein Volumen von 1,3 Milliarden €. Das ist auch Ergebnis der Politik der hier versammelten Koalition. Das muss man auch einmal sagen.
Es ist auch die Frage, welche Folgen das hat. Die Hälfte der Gemeinden in Sachsen-Anhalt befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Auch das hat hier niemand angesprochen. Das ist die dramatische Folge; denn jeder von Ihnen, der in einem kommunalen Parlament ist, weiß, was das bedeutet. Es bedeutet, dass ein Haushalt nur dann genehmigt wird, wenn das Konsolidierungskonzept verabschiedet wird.
Was steht in diesem Konsolidierungskonzept? - Darin stehen zahlreiche Auflagen. Genau das ist dieser Teufelskreis, diese Spirale, die Sie zu Lasten unserer Bürger in Gang gesetzt haben; denn in diesen Auflagen stehen genau die Dinge, die unsere Bürger am Ende belasten.
Beginnen wir bei den Gebühren. Den Gemeinden wird dann gesagt: „Ihr müsst die Gebührenschraube nach oben drehen. Ihr müsst die Gewerbesteuer anheben. Ihr müsst den durchschnittlichen Satz für die Hundesteuer anheben und dieses umsetzen; ansonsten genehmigen wir euren Haushalt nicht.“ Das heißt, konkrete Belastungen der Bürger sind damit verbunden, wie Sie hier Politik machen. Das muss man so sagen. Das wollen wir irgendwann einmal bremsen. Aus diesem Grund muss das Geld vom Bund weitergereicht werden.
Das ist nicht nur eine Forderung der LINKEN, das ist eine Forderung des Städte- und Gemeindebundes, Herr Finanzminister Schröder. Da kann man sich hier auch nicht hinstellen, Frau Schindler, und darauf verweisen, was die Bundesregierung alles Schönes beschließt und ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl in irgendeinen Koalitionsvertrag hineinschreibt. Das nützt uns nichts, wenn die Entlastung durch den Bund, die 2016 beschlossen wurde, nicht an die Kommunen weitergeleitet wird.
Genau darum geht es heute. Das ist das, was auch die AfD unterstützt. Dass Sie das alles nicht sehen wollen, zeigt die Entwicklung der letzten Jahre in Sachsen-Anhalt. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Wir müssen eine 180-GradWende in der Politik hinlegen.
Die Preisspirale für die Bürger, die ich gerade erklärt habe, muss gestoppt werden, und die wollen wir stoppen. Solange werden wir hier Druck machen. Zu den Kommunalwahlen im nächsten Jahr werden Sie das Ergebnis Ihrer Politik dann erfahren. Das verspreche ich Ihnen. - Vielen Dank.
Nur eine Nachfrage. - Sie haben gesagt, die Anpassung der Gewerbesteuer und der Hundesteuer würde man von den Bürgern einziehen. Diese Durchschnitte kommen ja irgendwie zustande. Es gibt Gemeinden, die das von ihren Bürgern verlangen. Ist es denn nicht gerechtfertigt, dass dieser Aufwand auch von anderen Kommunen betrieben wird, um die Kostenseite und die Einnahmeseite auf alle Fälle erst einmal in Einklang zu bekommen, bevor man neue Investitionen, neue Ausgaben plant? - Ich halte das für gerechtfertigt. Vielleicht können Sie kurz noch einmal konkretisieren, wie Sie das meinten.
Wenn man eine funktionierende Wirtschaft hat, wie beispielsweise in Bitterfeld-Wolfen, wo es Betriebe gibt, die ihren Sitz hier haben - viele haben ihren Sitz aber nicht hier; dann können Sie Steuern erhöhen, wie Sie wollen -, dann ist das sicherlich ein Mittel, mit dem Geld eingenommen werden kann. Das Problem ist aber, dass viele Betriebe in Sachsen-Anhalt gar keine Steuern zahlen, weil sie so geringe Umsätze und Gewinne haben.
Aber das, was ich kritisiert habe, ist etwas anderes. Ich habe einen Teufelskreis, eine Spirale kritisiert, die dadurch zustande kommt, dass der durchschnittliche Satz, der mit jeder Erhöhung im Land ansteigt, angenommen werden muss, wenn einzelne Kommunen die Steuern erhöhen und die Kommunalaufsicht auf Anweisung des Landes dies fordert. Da wird doch in jedem weiteren Konsolidierungskonzept eine Preisschraube nach oben in Gang gesetzt, die durch diese Mechanismen, die wir kritisieren, hervorgerufen wird. Das ist eine Sache, die gestoppt werden muss. Das funktioniert so nicht; denn seit der letzten Gebietsreform hat sich in meinem Ort die Gewerbesteuer verdoppelt. Das sind doch Zustände, die nicht unternehmerfreundlich sind. Genau aus diesem Grund wehren wir uns dagegen.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Roi für die Ausführungen. - Für die GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke schön. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann das Verlangen des Antrags gut nachvollziehen. Die bessere Ausstattung