Protokoll der Sitzung vom 09.03.2018

Zu Frage 1. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat das Landesamt für Umweltschutz mit Erlass vom 30. Oktober 2017 angewiesen, bis zum 30. Juni 2018 einen Abgrenzungsvorschlag für die Nachmeldung vorzulegen. Da die Geländearbeiten für die Nachmeldung frühestens ab April aufgenommen werden können, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen zu Flächengrößen für die Nachmeldung möglich.

Zu Frage 2. Am 17. Februar 2017 fand in der Staatskanzlei eine Besprechung zum SchierkeProjekt statt. Dort wurden auch Möglichkeiten der Trassenverlegung erörtert. In diesem Zusammenhang bot das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie an, dass das Landesamt für Umweltschutz den prioritären Lebensraum - 91D0* - Moorwälder außerhalb des FFHGebietes Hochharz erfasst und die von einem Büro für Umweltplanung für den Investor vorgelegte Kartierung überprüft, um eine verifizierbare Grundlage für weitere Planungsansätze zu haben.

Das Landesamt für Umweltschutz hat entsprechend der Anleitung zur Kartierung von Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie, Teil Wald, das Vorkommen von prioritären Moorwäldern außerhalb des FFH-Gebietes Hochharz im Planungsbereich für das Vorhaben Schierke, Wander- und Skigebiet Winterberg, überprüft und das Resultat mit Bericht vom 24. April 2017 vorgelegt.

Diese Ergebnisse führten zur Entscheidung über die Notwendigkeit der Nachmeldung zur Erfüllung der Anforderungen des Anhanges III, Phase 2, Ziffer 1 der FFH-Richtlinie an die Meldung von Gebieten mit prioritären Lebensraumtypen oder -arten.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen zur

Frage 5 Umweltbelastung bei der Erdöl- bzw. Erdgasgewinnung in Sachsen-Anhalt

Sie wird vom Abg. Herrn Andreas Höppner von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Laut der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage KA 7/1288 „Umwelt-Belastung bei der Erdöl- bzw. Erdgasgewinnung in Sachsen-Anhalt“ stehen aktuell noch 20 Bohrschlammgrubensysteme unter Bergaufsicht und 226 Bohrschlammgruben wurden von 1994 bis Ende 2017 in der Altmark zurückgebaut.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Form (vollständige Entsorgung

des Bohrschlammgrubeninhalts oder nur Abdeckung und Rekultivierung) erfolgte der Rückbau der Bohrschlammgruben in SachsenAnhalt?

2. Wurde bei vollständiger Entsorgung der Bohr

schlammgruben deren Inhalt ganz oder teilweise in die Bohrschlammdeponie Brüchau/ Altmark eingelagert?

Vielen Dank. - Auch hierzu erfolgt die Antwort der Landesregierung durch Ministerin Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert. Bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Andreas Höppner namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1. Für die Entlassung aus der Bergaufsicht werden die Bohrschlammgruben untersucht und der Handlungsbedarf zur Sicherstellung eines gefahrlosen Zustandes und zur Wiedernutzbarmachung der Flächen festgestellt. Dazu kommen folgende Sanierungsszenarien in Betracht: Erstens. Eine, mehrere oder alle Gruben werden belassen. Zweitens. Eine, mehrere oder alle Gruben werden teilweise ausgekoffert. Drittens. Eine, mehrere oder alle Gruben werden komplett ausgekoffert.

Nach einer Teil- oder Vollauskofferung werden die entstandenen Hohlformen wieder verfüllt und eine für die Nachnutzung, in der Regel landwirtschaftliche Folgenutzung, erforderliche durchwurzelbare Bodenschicht hergestellt.

Zu Frage 2. Für den Zeitraum ab 1990 wurde der beim Rückbau in der Altmark anfallende Bohrschlamm nicht in der bergrechtlichen Entsorgungsanlage Brüchau entsorgt. Inwieweit vor 1990 Bohrschlamm eingelagert wurde, wird derzeit durch den Werkunternehmer geprüft. Demgegenüber wurden beim Rückbau anfallenden Überstands- und Baugrubenwässer am Standort Brüchau entsorgt.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Jetzt kommen wir zur

Frage 6 Bahnhof Güsten - Ebenerdiger Zugang zu den Gleisen 1 und 2

Herr Abg. Olaf Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt diese Frage. Sie haben das Wort.

Im Bahnhof Güsten haben Umbauarbeiten stattgefunden, mit dem Ziel die Bahnsteige ebenerdig erreichbar zu machen. Die Arbeiten an den Gleisen 3 bis 4 sind bereits komplett abgeschlossen. Am Zugang zu den Gleisen 1 und 2 sind die baulichen Voraussetzungen ebenfalls schon seit Längerem geschaffen worden. Aktuell ist dieser Zugang aber gesperrt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Weshalb ist dieser neue Zugang noch nicht für

die Fahrgäste freigegeben?

2. Ist absehbar, wann dieser Zugang freigegeben

werden kann?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abg. Olaf Meister wie folgt.

Zu Frage 1. Das Land hat mit der DB AG im gemeinsamen Bahnhofsprogramm das Ziel aufgestellt, die Bahnsteige jeweils barrierefrei erreichbar zu machen. Für den Bahnsteig 3 des Bahnhofs Güsten konnte dies bereits vor einigen Jah

ren umgesetzt werden. Für die Bahnsteige 1 und 2 musste die DB AG den Tunnelzugang durch das Empfangsgebäude kurzfristig schließen. Die DB AG hatte zuvor das Empfangsgebäude verkauft und musste dann feststellen, dass der Käufer den Zugang zum Bahnsteig nicht verkehrssicher vorhält.

Daher ist aktuell zu den Bahnsteigen 1 und 2 ein langer Umweg notwendig. Im Bauprojekt war zunächst ein ebenerdiger Zugang mit Sicherung durch ein Umlaufgitter vorgesehen. Da diese Planung aber durch das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde nicht genehmigt wurde, musste die DB AG im Bauprojekt eine Änderung hin zu einer Schrankenanlage vornehmen, die umfangreiche Änderungen an der Signaltechnik erfordert.

Zu Frage 2. Nach Angaben der DB AG soll der Übergang zeitnah freigegeben werden. Allerdings soll die Sicherung des Bahnübergangs zunächst durch einen Sicherungsposten übernommen werden. Nach der Ankündigung der DB AG soll dieser Posten ab Ende März 2018 zum Einsatz kommen. Ob dies tatsächlich erfolgt, wird vonseiten des Landes und auch von der Nasa überprüft werden.

Die Errichtung der Schrankenanlage wurde von der DB AG für Ende 2018 avisiert. Auch die Einhaltung dieses Termins werden das Land und auch die Nasa kontrollieren.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zu

Frage 7 Teilnahme des Vizepräsidenten Mittelstädt an Demonstration im rechtsextremen Spektrum

Fragestellerin ist die Abg. Frau Lüddemann. Bitte, Frau Lüddemann.

Nach Angaben der AfD habe der Vizepräsident des Landtages und Mitglied der AfD-Fraktion Willi Mittelstädt für den 3. März 2018 in Merseburg eine Demonstration angemeldet. Diese fand am Samstag mit etwa 270 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregie

rung zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem rechtsextremen Spektrum (insbesondere NPD, Neonazis- und Kameradschaftsszene, (ehemalige) Mitglieder verbotener Organisationen) vor?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Redner

und auf der Kundgebung gehaltene Redebeiträge insbesondere aus der Sicht des Verfassungsschutzes ein?

Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Die Antwort erfolgt durch den Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht. Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Lüddemann, ich beantworte Ihre Frage wie folgt.