Protokoll der Sitzung vom 09.03.2018

Frau Ministerin, es sind eineinhalb Nachfragen. Sie nannten eben die Kosten für Krippe, Kita und Hort.

Ich habe einmal in den Satzungen im Land bezüglich des Zukaufens von Stunden - darum handelt es ja - recherchiert. Die preiswerteste Variante, die ich gefunden habe, war 3 € pro Stunde, und die teuerste, die ich gefunden habe, war 25 €.

Deshalb besteht aus meiner Sicht ein kleiner Widerspruch zwischen den Zahlen, die Sie genannt haben, und dem Dazukaufen. Aber, ich denke einmal, das werden wir dann sicherlich im Rahmen der Novellierung klären können.

Die zweite Frage. Könnten Sie vielleicht in etwa beziffern, mit welchen Kosten die Landesregierung rechnet, wenn sie die Personalkosten insgesamt für diese sechs Stunden übernehmen würde? Entspräche das den Kosten, die Sie momentan auch übernehmen, oder wäre es teurer bzw. billiger? Vielleicht haben Sie dazu schon Informationen.

Frau Ministerin, bitte.

Ich möchte betonen: Bei den Werten, die ich Ihnen bei der Beantwortung der zweiten Frage genannt habe, müssen Sie noch einmal gucken; sie gelten pro Betreuungsstunde. Dann müssen Sie jeweils den Bedarf hochrechnen. Wir haben den Bedarf an Stunden hochgerechnet und 20 Tage im Monat angenommen.

Dann können Sie sich jeweils für die einzelnen Betreuungsarten ausrechnen, was gegebenenfalls noch dazugekauft werden muss. Dabei ist noch nicht berücksichtigt worden, inwieweit sich die Gemeinden daran zusätzlich beteiligen.

Zum Zweiten. Wir wissen, dass die Umsetzung des gesamten Vorschlags der CDU-Fraktion gegenüber dem bestehenden Kinderförderungsgesetz mit seinen Kosten, einschließlich dessen, was im Finanzausgleichsgesetz steht, nicht teurer wird.

Wir können sagen, dass sich die einzelnen Positionen verschieben und dass es gegebenenfalls sein könnte, dass sich die Kosten auf der Landesseite erhöhen, während sie bei den Gemeinden und Landkreisen geringer werden.

Ich bitte aber um Verständnis. Wir haben im Kabinett verabredet, dass wir unsere Berechnungen sowohl dem Finanzministerium als auch der Staatskanzlei zur Verfügung stellen. Jetzt wird noch einmal berechnet und geprüft, ob unsere Annahmen richtig sind. Denn wir konnten ja nur von der Pressekonferenz der CDU-Fraktion und von den wenigen Daten, die wir bekommen haben, ausgehen.

Das Kabinett hat sich vorgestellt, diese Punkte bei der nächsten Kabinettssitzung noch einmal aufzurufen.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf die

Frage 9 Digitales Lernen an Schulen in Sachsen-Anhalt

Der Fragesteller ist der Abg. Herr Lippmann. Sie haben das Wort, Herr Lippmann.

Laut Bericht des Mitteldeutschen Rundfunk Sachsen-Anhalt zum Thema Digitales Lernen „Programmieren im Klassenzimmer“ erhielt die Leibniz-Schule Magdeburg zur Erweiterung ihres Lehrangebotes im Bereich digitaler Bildung eine Grundausstattung der sogenannten Minicomputer „Calliope“.

Die Geräte sollen in Sachsen-Anhalt an allen Schulformen zum Einsatz kommen. Eine Ausstattung mit entsprechenden Klassensätzen sei jedoch nur in 33 Schulen vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Landkreisen befinden sich die 33

Schulen, die mit den entsprechenden Klassensätzen an Minicomputern ausgestattet werden?

2. Durch wen erfolgt die Finanzierung und wis

senschaftliche Begleitung der Ausstattung und

des Einsatzes mit Minicomputern an den 33 Schulen?

Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Bildung Marco Tullner. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Thomas Lippmann um 20:15 Uhr gern und wie folgt.

Zu Frage 1. Ausgestattet werden mit je einem Klassensatz 33 Pilotschulen aus dem Liga-Netzwerk, die sich in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Harz, MansfeldSüdharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Wittenberg und ferner in den Städten Halle und Magdeburg befinden. - Dessau, lieber Kollege Kolze, ist leider nicht dabei.

(Zuruf)

- Und ein paar andere auch, ja.

Zu Frage 2. Finanziert wurden die Klassensätze durch die Calliope gGmbH. Das Programm „Liga - Lernen im Ganztag“, das in fünf Bundesländern umgesetzt wird, wird extern durch die JohannesGutenberg-Universität in Mainz evaluiert. Fortgebildet werden die Lehrkräfte und Schulleitungen der Pilotschulen im Rahmen des Programms „Liga - Lernen im Ganztag“ und unterstützt werden sie von unserem Lisa.

Ergänzende Hintergrundinformationen - soll ich die auch noch vorlesen? - Nein, die soll ich nicht vorlesen. - Das kann man vielleicht nachlesen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir komme zur letzten Frage, zur

Frage 10 Fahndung nach Verschwundenen

Sie wird von dem Abg. Herrn Thomas Höse von der AfD gestellt. Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Im Jahr 2017 leitete die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder Ermittlungsverfahren gegen 18 000 sogenannte Flüchtlinge ein, die seit 2015 illegal nach Brandenburg kamen. Die Personen wiesen zum Zeitpunkt ihrer Einreise keine Ausweisdokumente vor und nannten jeweils nur einen angeblichen Na

men, ein vermeintliches Alter und eine vorgebliche Herkunft. Im Ergebnis wurden von diesen Personen 4 500 doppelt erfasst, 1 100 haben sich in anderen Bundesländern gemeldet, 9 000 sind in Brandenburg registriert, 2 500 Fälle werden noch bearbeitet und 1 001 Personen sind verschwunden. Der leitende Oberstaatsanwalt schließt ausdrücklich nicht aus, dass sich unter den verschwundenen Illegalen islamistische Gefährder befinden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gestaltet sich diese Situation analog in

Sachsen-Anhalt?

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass

sich unter den gegebenenfalls verschwundenen sogenannten Flüchtlingen islamistische Gefährder befinden?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Herrn Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht.

(Zuruf: Oh, jetzt ist er da!)

Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage von Herrn Höse gern wie folgt.

Zu Frage 1. Die Landesregierung hat bereits zwei Kleine Anfragen der AfD-Fraktion zu diesem Komplex beantwortet. Zu den Kleinen Anfragen in der Drs. 7/994 und in der Drs. 7/1188 wurde ausgeführt, dass eine Auskunft zur Anzahl verschwundener Personen, die sich zuvor als schutzsuchend gemeldet hatten, nur durch Rückgriff auf vorliegende stichtagsbezogene statistische Erhebungen des Ausländerzentralregisters, kurz AZR, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, sowie des Landesverwaltungsamtes möglich ist.

Demnach konnte von den 55 226 Zugängen im Zeitraum 2013 bis 15. Juni 2017 der Verbleib von 1 443 Personen nicht festgestellt werden. Über den Verbleib der 1 443 Personen gibt das AZR keine Auskunft. Hierunter können zum Beispiel Ausreisepflichtige ohne Duldung, Personen, für die eine Ausweisungsverfügung erlassen würde, bei denen die Abschiebung, Zurückweisung oder Zurückschiebung unmittelbar bevorsteht, eine Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit erfolgt ist bzw. bei denen das Visum abgelaufen ist oder unregistriert ausgereiste sowie untergetauchte Ausländer sein.

Da nach der Einführung des Kerndatensystems im Februar 2016 eine doppelte Registrierung im Bundesgebiet ausgeschlossen ist und diese Personen mithin bei Leistungsanträgen in anderen Bundesländern sowie bei ausländerbehördlichen oder polizeilichen Kontrollen ermittelt werden, wird von einem sehr hohen Anteil an unregistrierten Rückreisen in das Herkunftsland oder Weiterreisen in andere Staaten ausgegangen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es statistische Unplausibilitäten im AZR gibt. Beispielsweise sind hier Fallkonstellationen angeführt worden, dass ausreisepflichtige Ausländer das Bundesgebiet verlassen, ohne dass sie sich vorher ordnungsgemäß bei der Ausländerbehörde abmelden. Ein Ausländer gilt jedoch grundsätzlich erst als freiwillig ausgereist, wenn er eine Grenzübertrittsbescheinigung an die zuständige Ausländerbehörde zurücksendet. Bei Ausreisen auf dem Landweg kann er diese Bescheinigung mangels Grenzkontrollen nicht im Bundesgebiet abgeben, sondern er muss sie in seinem Heimatland beim zuständigen deutschen Konsulat einreichen. Dies erfolgt häufig nicht.

Auch die Konstellation, dass sich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer entgegen der Aufenthaltsbeschränkung gemäß § 61 des Aufenthaltsgesetzes in einem anderen Bundesland aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden. In derartigen Fällen erfolgt nach Feststellung der Wohnungsaufgabe regelmäßig eine Fahndungsausschreibung. Dem AZR lässt sich eine statistische Gesamtzahl hierüber nicht entnehmen.

Von dem Hintergrund der teilweise erheblichen Defizite in der Datenlage des AZR findet sich Ende 2017, veranlasst durch das BAMF, eine systematische sukzessive Bereinigung der Daten des AZR durch die Ausländerbehörden statt.