Ich kann sehr gut verstehen, dass Anwohner in Sorge sind und sich Gedanken darüber machen, ob von der Deponie Gefahren ausgehen. Wir sind aber darauf angewiesen, dass wir das, was Experten einschätzen, bewerten und dass wir unsere Entscheidungen danach ausrichten. Das LAGB ist nun einmal an Recht und Gesetz und an Verfahren gebunden.
Deshalb in gebotener Kürze: Solange wir nicht genau wissen, welche Stoffe sich in der Deponie befinden, kann es weitaus gefährlicher sein, eine Bergung zu veranlassen - gefährlich übrigens auch für die Anwohner und für die Beschäftigten.
Wenn es der AfD darum geht, größtmöglichen Wirbel zu veranstalten, dann werbe ich entschlossen dafür, weiterhin für größtmögliche Sicherheit für die Anwohner im Umfeld der Deponie zu sorgen.
Nicht grundlos hat der Landtag in den Beschlüssen vom 4. Mai 2017 und vom 27. Oktober 2017 mit der Landesregierung verabredet, zunächst das vom Betreiber vorgesehene Untersuchungsprogramm für die Deponie und für das nähere Umfeld durchführen zu lassen.
Schließlich soll auf Grundlage der Ergebnisse unter Ausklammerung der Kostenfrage - man kann es noch so oft betonen, es ist wiederholt gesagt worden: unter Ausklammerung der Kostenfrage! - eine für die dauerhafte Sicherung sachgerechte Lösung aufgezeigt werden.
Der notwendige Betriebsplan für die Untersuchungen wurde von Engie im Mai 2017 beim LAGB eingereicht und am 27. Oktober 2017 zugelassen. Darin ist ein detaillierter Zeitplan für die Umsetzung der Untersuchungsmaßnahmen bis zum Jahr 2020 vorgelegt worden. Dieser wurde auch den Abgeordneten des Wirtschafts- und des Umweltausschusses erläutert.
Um eine sachgerechte Lösung für die dauerhafte Sicherung der Deponie Brüchau herbeizuführen, ist darüber hinaus die Durchführung des im Untersuchungsprogramm bereits vorgesehenen Im
missionspumpversuches notwendig. Die detaillierte Planung und Zulassung des Versuches soll auf Grundlage des Untersuchungsergebnisses, das Ende des Jahres 2019 vorliegen wird, separat erfolgen. Wir haben dann im Jahr 2021 eine Vorzugsvariante für die dauerhafte Stilllegung der Deponie.
Natürlich dränge auch ich auf Beschleunigung in diesem Verfahren, soweit das möglich ist. Es ist allerdings nach Einschätzung von Experten im Moment so, dass von der Bohrschlammgrube keine Gefahr ausgeht.
Ich betone es noch einmal: Wir müssen wissen, was sich in der Deponie befindet, bevor wir über die Zukunft entscheiden können.
Zum Hinweis auf die finanzielle Zuständigkeit für die Stilllegungs- und Sanierungskosten: Auch dazu wurde bereits ausführlich dargelegt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, zuletzt mit Schreiben vom 5. April 2018, das wir den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses noch im April zugeleitet haben.
Ein Wort zur Untersuchung der Krebssignifikanz. Nein, es gibt zurzeit tatsächlich kein Gesundheitsmonitoring, wie es angesprochen wurde. Die Untersuchung ist von uns aber unmittelbar veranlasst worden, nachdem wir im Mai des letzten Jahres über das Thema gesprochen haben. Es wurden die Daten des gemeinsamen Krebsregisters ausgewertet.
Ich bin dem Ministerium für Soziales außerordentlich dankbar dafür, dass es diese Untersuchung veranlasst hat. Der Bericht wurde - ich mache auch darauf noch einmal aufmerksam - vollständig auf den Internetseiten des Landesamtes für Verbraucherschutz veröffentlicht. Er ist verfügbar.
Ich teile Ihre Auffassung, dass wir in diesem Verfahren größtmögliche Transparenz brauchen. Wir sollten sie aber auch nicht wegdiskutieren. In diesem Fall ist der Bericht verfügbar.
Meine Damen und Herren! Das gilt auch für die Gutachten und Berichte im Zusammenhang mit den Fragen zu und Problemen in Brüchau. Auch dazu ist, beginnend mit der ersten Kleinen Anfrage zur Schließung, die aus dem Jahr 2015 stammt, alles Relevante veröffentlicht worden. Es bedarf daher keines Landtagsbeschlusses, um Einblick in diese Unterlagen zu erhalten.
Auf der bereits jetzt geltenden Grundlage des Informationszugangsgesetzes kann jeder Bürger grundsätzlich Einsicht in die den Behörden vorliegenden Unterlagen verlangen. Davon hat die Bürgerinitiative wiederholt Gebrauch gemacht. Auch das LAGB berichtet, dass insofern Kontakt bestand und besteht. Gleiches gilt für die Abgeordneten, die diese Unterlagen über die Aus
schüsse und direkt bei der Landesregierung anfordern können. Auch davon haben Sie von der AfD bereits Gebrauch gemacht.
Meine Damen und Herren! Wir werden als Landesregierung weiter über diesen Vorgang berichten. Wir werden - das ist auch mein ganz persönliches Anliegen - versuchen, diesen Vorgang unbedingt zu beschleunigen. Wir werden auch für mehr Transparenz zu sorgen haben und die Kalbe-Runde, die seinerzeit eingerichtet wurde, wofür ich Frau Frederking außerordentlich dankbar bin, weiter begleiten.
Vielen Dank. Es gibt Nachfragen. Ich gehe der Reihe nach. Ich möchte auch ankündigen, weil wir doch ein Pensum haben, das wir heute noch fertig beraten wollen, ich werde zwei Wortmeldungen zu lassen. Die erste Wortmeldung war von Frau Funke und danach Herr Olenicak. Herr Büttner, Sie waren leider der Dritte. - Frau Funke.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Minister, eine Frage habe ich zu diesen Immissionspumpversuchen, die nun abgestellt werden sollen, soweit mir die Informationen vorliegen, wenn wir hohe Leitfähigkeiten haben.
Wir wissen, wenn wir hohe Leitfähigkeiten haben, deutet das auf eine Undichtigkeit der Grube hin. Was versucht man mit der Abschaltung - der automatischen Abschaltung, wohlgemerkt! - dieser Pumpen bei hohen Leitfähigkeiten zu verbergen? - Das muss ich jetzt einfach einmal so fragen.
Warum - das war auch eine Frage in meinem Redebeitrag - zieht man den unteren Grundwasserleiter nicht mit in Betracht?
Frau Kollegin Funke, Entschuldigung, Sie werden von mir bitte jetzt nicht verlangen, dass ich Ihnen technisch erläutere, wie dieses Verfahren abläuft.
gesprochen wird. Wir sind über den Immissionspumpversuch mit dem Unternehmen im Gespräch, das heißt, das LAGB ist darüber im Gespräch.
Nachdem die Ergebnisse im Jahr 2019 feststehen, wird man möglicherweise noch nachsteuern können. Aber jetzt schon zu unterstellen, dass dort in irgendeiner Weise etwas Arges im Schilde geführt wird, Frau Funke, das geht etwas zu weit.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mit Ihnen hier nicht über Einzelheiten und technische Details diskutieren werde.
Herr Minister, Sie erwähnten vorhin die gute Arbeit der Kollegen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen. Was ich wissen möchte, ist, warum Sie nicht wissen, was in dieser Deponie drin ist.
Ich glaube, das sollten wir wissen, und Sie sollten es vor allen Dingen wissen bzw. die Leute, die jahrelang die Einlagerungen zugelassen haben.
Herr Abgeordneter, es ist jetzt sehr schwierig. Wir greifen Beiträge aus Debatten auf, die seit etwa zwei Jahren - so lange verfolge ich das Ganze jedenfalls - hier geführt wurden, hier in diesem Hause, vor allen Dingen auch im Ausschuss.
Wir wissen es eben nicht, was darin ist. Deshalb diese ausführliche Untersuchung. Solange wir es nicht wissen, können wir auch keine abschließende Entscheidung fällen. Das ist hier so oft ausgeführt worden, dass es wirklich müßig wäre, jetzt noch einmal die Frage aufzuwerfen, warum wissen Sie es eigentlich nicht. Ich wüsste es gerne. Dann wären wir mit unserer Entscheidung nämlich etwas schneller.
Also, dadurch, dass wir schon oft danach gefragt haben, macht es die Sache nicht besser oder schlechter.
Ich habe noch eine andere Frage, und zwar sollte spätestens bis zum 31. Januar 2018 eine Einlagerungshistorie für Brüchau vorgelegt werden. Ist die Vorlage jetzt vorhanden und kann man sie irgendwo einsehen?
Bis zum 31. Januar sollte eigentlich eine recherchierte Einlagerungshistorie für Brüchau vorgelegt werden.