Protokoll der Sitzung vom 24.05.2018

(Tobias Rausch, AfD, lacht)

Dazu frage ich nach. Wenn Sie sagen, dass das Datum so genannt wurde, dann will ich dem nachgehen.

Es wäre nur wichtig; denn wir haben jetzt Mai.

Ja, Sie haben völlig recht damit.

Es wäre schön, wenn wir es irgendwie noch bekommen könnten.

Ich würde gern Frage und Antwort zulassen wollen, aber nicht, dass Sie beide hier ein Zwiegespräch führen. Das würde ich jetzt nicht zulassen.

(Volker Olenicak, AfD: Entschuldigung!)

Okay. Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Somit steigen wir in die Debatte ein, und zwar ist der erste Debattenredner der Abg. Herr Harms für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort. Bitte, Herr Harms.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tausende Tonnen Mischabfälle mit vielen Schwermetallen, Quecksilber, Radium, Blei, Chrom, Kupfer, Strontium, Kadmium, Chlorid, Lithium, Arsen, Zyanidschlämme, Salpetersäure, Teerreste, Galvanikschlämme und auch radioaktiv belasteter Abfall - Herr Minister, ich hoffe, diese Aufzählung, die allgemein bekannt ist, hilft Ihnen - wurden in eine matschige Grube gekippt, die als Sperrschicht über mindestens 70 cm Mergel verfügt. Man vertraute auf die abdichtende Wirkung von Bohrschlamm.

Meine Damen und Herren! Vielen Dank für das wiederholte und breite Interesse hier im Haus von allen Fraktionen. Ich möchte jetzt schon darum bitten, dass wir die beiden vorliegenden Anträge an den entsprechenden Fachausschuss überweisen, der sich seit Beginn der Legislaturperiode intensiv bemüht, weitere Klarheit hineinzubringen, zur federführenden Beratung an den Fachausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft und zur Mitberatung an den Umweltausschuss und an den Sozialausschuss.

Ich möchte mich insbesondere bei der Kollegin Funke von der AfD bedanken, die sich mit Akribie sehr detailliert in die vielen Dinge eingearbeitet hat.

Ich möchte eigentlich nur einen Punkt, der mir aufgefallen ist, in der doch relativ knappen Redezeit ansprechen. Nachdem ich nun helfen konnte bei dem, was dort drin ist, möchte ich die Frage, die ich in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gestellt habe, wiederholen, und zwar bezieht es sich auf die Deponieverordnung. Ich habe gefragt, wann die entsprechenden Mitarbeiter ihre letzte Weiterbildung zur Deponieverordnung hatten.

Ein jeder, der quecksilberhaltige Abfälle in Deutschland lagern möchte, muss dafür gewis

se Regeln einhalten. Das ist in einem Bundesgesetz, in einer Deponieverordnung geregelt. Die Antwort war, man braucht sich damit nicht zu beschäftigen, weil man es hierbei mit Bergrecht zu tun hat.

(Lydia Funke, AfD: Ja!)

Ich empfand diese Antwort als äußerst unbefriedigend; denn der Anlass in dieser Legislaturperiode ist ja die Absicht des Betreibers, das Bergrecht zu verlassen.

Die entsprechende Fachbehörde, das Landesbergamt, hat über etwa 50 Jahre alles genehmigt.

Dass der Betreiber gewechselt hat, dass dort Privatisierungen stattgefunden haben, kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Aber ein Landesbergamt in dieser Form gibt es seit Bismarck, seit etwa 150 Jahren.

Dass diese Beamten derart nachlässig gearbeitet haben und dass die Aufzählung, die ich heute machen konnte, zu unvollständig ist, um zu erkennen, dass nach der in Deutschland geltenden Deponieverordnung die Lagerung von quecksilberhaltigen Abfällen nur unter bestimmten Bedingungen, nämlich mit mindestens 5 m Sperrschicht, möglich ist, konnten alle in den Stellungnahmen unter anderem vom Altmarkkreis Salzwedel nachlesen.

Im Ausschuss wurde darüber nicht berichtet. Ich wundere mich, warum nicht; denn das ist eine ganz wichtige Entscheidungsvoraussetzung. Denn wenn wir sinnvollerweise eine solche Sperrschicht, die nicht allein wirken, sondern nach der Deponieverordnung noch mit zusätzlichen Sperren versehen werden soll, hier nicht haben, dann frage ich mich, was dieses ganze verzögernde Untersuchungsprozedere eigentlich soll. Entweder wir haben Gesetze zur Lagerung von quecksilberhaltigen Abfällen oder wir haben sie nicht.

Wenn die Mitarbeiter der entsprechenden Landesbehörde das über viele Jahre nicht herausfinden, aus der Stellungnahme nicht herauslesen und den Abgeordneten auf Nachfrage nicht mitteilen, dann frage ich mich, warum wir uns überhaupt im Landtag damit beschäftigen, dann schäme ich mich für diese Landesverwaltung.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Abg. Harms.

Ich erwarte von der Landesregierung im Ganzen, einschließlich unserer Gesundheitsministerin,

Herr Abg. Harms!

wo der Datenschutz wichtiger - -

Herr Abg. Harms!

Meine Redezeit.

Herr Harms, ich muss Sie auf Folgendes hinweisen: Ich habe zu Ihrer Redezeit schon eineinhalb Minuten hinzugegeben. Deswegen bitte ich darum, dass Sie den letzten Satz formulieren.

Frau Präsidentin, dann möchte ich darauf hinweisen, dass der Minister seine Redezeit um zwei Minuten überzogen hat.

Nein. Ich werde es Ihnen mitteilen, wenn es so weit ist.

Danke. - Ich möchte darauf hinweisen, dass ich schon erwarte, dass nicht der Datenschutz in einer gesundheitlichen Untersuchung, die hier beschlossen wurde, über den Gesundheitsschutz gestellt wird. Ich erwarte, dass sich auch die Umweltministerin daran beteiligt. Und ich erwarte, dass sich die Landesregierung im Ganzen endlich mit der Deponieverordnung beschäftigt und dass sie die Landesverwaltung auf Zack bringt. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben noch eine Nachfrage. Herr Harms, somit können Sie noch etwas ausführen. Herr Lange hat eine Anfrage an Sie. - Bitte, Herr Lange.

Ich bin einigermaßen beeindruckt von der Kritik, die Sie geäußert haben; sie ist in Teilen sicherlich verständlich und angemessen. Ich möchte Sie aber in diesem Zusammenhang fragen, ob Sie mir die Minister von 2002 bis 2016 aufzählen können, die für das Bergamt zuständig waren.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Abg. Harms.

Das könnte ich gewiss tun. Vielen Dank für Ihre Nachfrage; sie gibt mir Gelegenheit, ein bisschen die Emotionen runterzufahren. Ich halte es in der Sache für angemessen, nicht zu viele Emotionen da hineinzugeben. Aber ich bitte auch um Verständnis, dass ich nicht zum ersten Mal betroffene Anwohner hier im Landtag sehe, die sich nicht aus Spaß auf den Weg machen.

(Zuruf von Hendrik Lange, DIE LINKE)

Und: Die Verantwortungskette ist sehr lang, Herr Lange. Wir könnten Minister und andere Verantwortliche aufzählen, die vorher, in den vergangenen 50 Jahren, tätig waren.

Wir sollten gemeinsam dafür sorgen, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Nach meiner Bewertung ist die Deponieverordnung das dauerhaft geltende Recht, wenn dort dauerhaft gelagert werden soll. Es kann sein, dass diese Ansicht falsch ist. Dann bitte ich darum, dass das im Ausschuss entsprechend sachlich analysiert und geklärt wird; dazu ist ein solcher Ausschuss da.

Ich erwarte auch, dass wir uns sehr bald und in aller Gründlichkeit damit beschäftigen und dass wir beim Tempo deutlich zulegen.

Es gibt eine weitere Nachfrage. - Frau Frederking, bitte.

Vielen Dank. - Herr Harms, Sie haben vorhin noch mal aufgezählt, welche Stoffe in der Deponie sind, von denen man auf alle Fälle qualitativ weiß. Ob noch andere, darüber hinausgehende Stoffe darin sind, weiß man nicht, weil man kein ausführliches Inventarregister hat.

Und: Vielen Dank dafür, dass Sie aus meiner Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2015 zitiert haben. Ich denke, diese Angaben sind dem Minister bekannt. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass es um die kompletten Qualitäten, auch um die Quantitäten geht.

Ich habe eine Frage. In der ersten Kleinen Anfrage, die ich gestellt habe, ist schon zum Ausdruck gekommen, dass es keine Deponie, sondern eine bergbauliche Anlage ist. Sie haben das drei Jahre später nachgefragt und haben darauf sehr viel Wert gelegt. Ich habe nicht begriffen, warum man sich jetzt mit der Deponieverordnung beschäftigen soll, obwohl das nunmehr

unter Bergrecht steht. Wenn Sie das noch mal erläutern würden.

Herr Harms, bitte.

Ja, Frau Kollegin, das mache ich sehr gern. - Vorab möchte ich aber meinen Dank dafür an den Minister richten, dass er sich so mühsam bemüht hat, das Wort „Deponie“ zu vermeiden, weil es an dieser Stelle tatsächlich irreführend ist; denn es gibt in dem gesamten Untersuchungsvorgang und dem Untennehmen bei der ständigen Verwendung des Wortes eine Tendenz.

Es wurde in Deutschland geregelt, was Deponien sind, was Altdeponien sind. Es gab bis zum Jahr 2008 die Möglichkeit, dort Korrekturen vorzunehmen. Das hat man für Brüchau meines Wissens nie getan. Die Möglichkeiten, daraus eine regelrechte Deponie zu machen, sind aus meiner Sicht nicht da.