Nun ist die Frage, die Sie gestellt haben - ich muss kurz eruieren -, warum ich da so auf der Deponieverordnung herumreite. Ja, das Bergrecht, das seit 150 Jahren gilt, ist sozusagen ein Wirtschaftsförderrecht, das in Deutschland sehr zur wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere der Schwerindustrie beigetragen hat; es war seinerzeit durchaus nachvollziehbar.
In der Situation, in der wir heute sind, sollten wir gemeinsam dieses Recht parallel auch zum Umweltrecht sehen, damit wir die Wirtschaft weiter ermöglichen können. Wenn wir so schludern, wie das in Brüchau passiert ist, dann brauchen wir uns doch nicht darüber zu wundern, dass die Akzeptanz für wirtschaftliche Investitionsmaßnahmen, auch für Bergbaumaßnahmen, derart sinkt; dafür haben wir Verantwortung.
Frau Frederking, gehen Sie bitte ans Mikrofon, wenn Sie eine Nachfrage haben. Ich bitte darum, ein wenig kürzer zu fragen und etwas kürzer zu antworten.
Die Feststellung war: Es ist keine Deponie. Darauf haben Sie Wert gelegt. Warum soll sich die Landesverwaltung jetzt intensiv mit der Deponieverordnung beschäftigen?
Frau Frederking, weil vom Anfang einer Bergbaumaßnahme an, beim Anlegen dieser, ich sage einmal, Abfalllagereinrichtung, den Behörden klar sein musste, dass zum Ende der Maßnahme die Arbeitsstätte aufgeräumt werden muss. Wenn man die Abfälle entsorgt, dann muss man das nach dem jeweils geltenden Umweltrecht tun.
Ich habe in der entsprechenden Ausschusssitzung gefragt, welches Umweltrecht relevant ist. Da wurde geantwortet: Natürlich das heutige und nicht das von vor 50 Jahren. Das heutige Umweltrecht ist eben die Deponieverordnung.
Nicht ohne Grund stellen wir so hohe Anforderungen an die Lagerung quecksilberhaltiger Abfälle. Wir reden hier wahrlich nicht nur über Quecksilber. Ich habe die Liste heruntergelesen. Ich sage einmal: Das sind die Mindestanforderungen. Wenn augenscheinlich die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden und wenn unsere Landesverwaltung durch kreisliche Behörden darauf hingewiesen werden muss, wenn die den Abgeordneten noch nicht einmal mit den Informationen zum Sonderbetriebsplan mitteilt, dass es diesen Hinweis gegeben hat, dann fühle ich mich, tja, seltsam.
Vielen Dank, Herr Abg. Harms. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Höppner. Sie haben das Wort. Bitte, Herr Höppner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Problematik um die Giftmüllgrube Brüchau - wie wir gerade gehört haben, fälschlicherweise als Bohrschlammdeponie bezeichnet - zeigt letztendlich auf, dass es bei den Altlasten aus der Erdöl- und Erdgasförderung erhebliche Entsorgungsprobleme gibt und dass immer noch mit erheblichen Gefahren für Mensch und Umwelt zu rechnen ist. An der Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass in der Angelegenheit Brüchau wirklich sehr viel Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Altmark verspielt wurde.
Was da bis jetzt gemacht wurde, überzeugt auch nicht wirklich. Es überzeugt nicht davon, dass es hier nicht doch nur ums Geld geht oder irgendwie auf Zeit gespielt wird. Im Gegenteil: Verzögerungen - so heißt es nicht nur in Brüchau. Zum Beispiel kam im Bereich zwischen Osterwohle und Wistedt die Altlast aus einer ehemaligen, damals
nur zugeschobenen Bohrschlammgrube in Form einer ölig riechenden schwarzen Masse wieder zutage, und der dortige Eigentümer musste sechs Jahre lang dafür kämpfen, dass dies nun endlich behoben wird. Ich finde so etwas mehr als unverantwortlich, meine Damen und Herren.
Insgesamt reden wir hier von mehr als 3 000 t an verseuchten Stoffen und Erdreich, welches nun aber - Gott sei Dank! - endlich und abschließend entsorgt wird.
Meine Damen und Herren! Die Giftmüllgrube Brüchau stellt zwar das Hauptproblem in der Altlastthematik dar, ist aber bei Weitem nicht das einzige Problem der Verseuchung von Grund und Boden durch die Erdgasindustrie in der Altmark.
Zwischen 1968 und 1990 sind rund 650 Bohrungen für Erkundungs-, Test-, Produktions- und Beobachtungszwecke im Erdgasfeld Altmark durchgeführt worden. Zu jedem Bohrplatz wurden dabei teils sogar mehrere Gruben angelegt. Dahinein wurde alles gekippt, was bei der Förderung so anfiel: Schmierstoffe, mineralische Produkte, giftige Chloride, Schwermetalle, Quecksilber, das ganze Prozedere; alles kam dort einfach rein.
Diese Gruben wurden vor dem Jahr 1990 meistens einfach zugeschoben und mit Erdreich aufgefüllt. Es gab keine wesentlichen umwelttechnischen Sicherungsmaßnahmen oder ähnliche Dinge. Es gab keine Sicherung gegen die Durchdringung von Stoffen nach unten in das Grundwasser - einfach nur Erdreich drauf und fertig. Die betroffenen Grundstücksflächen wurden übrigens an die damaligen LPG übergeben. Sie wurden von den LPG einfach zugeschoben; sonst passierte nichts weiter.
Viele Bohrschlammgruben sehen noch einer ordnungsgemäßen Entsorgung entgegen. Es reicht nicht aus, dass eine Entsorgung dieser Gruben nur dann erfolgt, wenn der oder die Eigentümer der Fläche dies anzeigen oder anderweitig einfordern. Wir sehen hierbei Handlungsbedarf, vor allem in der Nähe von Wasserschutzgebieten, Gemeinden oder überhaupt bei Gefahr für das Grundwasser. Hier müssen - die Standorte der alten Gruben sind eigentlich hinreichend bekannt - alle Gruben entsprechend untersucht, nachbehandelt, gesichert und letztendlich entsorgt werden. Es reicht nicht, nur tätig zu werden, wo Erfordernisse bestehen, und darauf zu warten, dass sich jemand darüber beschwert.
Auch dürfen die betroffenen Bürger bzw. Flächeneigentümer und -nutzer mit diesem Problem nicht allein gelassen werden. Die Gefahren müssen
schnell erkannt, untersucht und beseitigt werden. Verzögerungen aller Art sind verantwortungslos. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Höppner. Es gab eine Anfrage von Herr Lieschke. - Sie haben das Wort, Herr Lieschke.
die Sie heute getroffen haben; denn wir hatten schon einen guten Antrag zur Entsorgung der Deponie und zu dem kompletten Abräumen im Plenum gehabt; dabei konnten Sie sich nicht dazu durchringen, mit uns zu stimmen. Von daher sind das alles hier nur wieder Wortgefechte, die Sie führen. Aber wirklich was tun für die Leute vor Ort, wollen Sie weiterhin nicht. - Danke schön.
Ich habe die Frage verstanden. Ich kann nur immer wieder wiederholen: Wir sind schon länger an dem Thema dran als Sie,
- wesentlich länger - und haben immer wieder nicht nur darauf hingewiesen, sondern haben auch immer wieder mit den Leuten vor Ort dafür gekämpft; das ist richtig. Wir haben mehrfach die Kritik gebracht und mehrfach Anträge gestellt und auch Sachen zutage gefördert, die in der Landesregierung oder bei Behörden unsauber gelaufen sind.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt keine weiteren Fragen. - Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerinitiative „Saubere Umwelt und Energie Altmark“, Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe der Giftschlammgrube Brüchau und der Altmarkkreis Salzwedel drängen zu Recht darauf, dass die bereits vorliegenden und umfangreichen Gutachten und Stellungnahmen bei den folgenden Untersuchungen und Bewertungen berücksichtigt werden müssen. Dieser Forderung schließen wir uns an.
Mehrere Gutachten weisen aus, dass die Grube nicht dicht ist. Ich zitiere aus einem Schreiben des Staatlichen Amtes für Umweltschutz Magdeburg vom September 2000:
„Durch die bisher durchgeführten Untersuchungen ist nachgewiesen, dass die natürliche Abdichtung der Deponie nicht den Austrag von Schadstoffen verhindert.“
Das radioaktive Radium 226 ist im Abstrom des Grundwassers bis zu 125 mal höher als im Anstrom. Bei der Veranstaltung in Kakerbeck im September 2016, bei der die Betreiberfirma und auch alle Behörden vertreten waren, war man sich einig, dass diese Erhöhung der Radioaktivität nicht natürlichen Ursprungs ist. An mindestens einer Stelle im Grundwasser gibt es einen Grundwasserschaden.
Bei einem Gespräch am 21. März 2018 bei der Umweltministerin informierte ein Vertreter der Bürgerinitiative darüber, dass auch das Landesamt für Hochwasserschutz für die Grube Brüchau einen aktiven Wirkungspfad Bodengrundwasser angegeben habe.
Wir verlangen, dass dieser Feststellung des LHW nachgegangen wird, um den Grundwasserschutz ausreichend zu würdigen.
Inzwischen erklären Behördenvertreter, dass die Grube in der Vergangenheit nicht dicht gewesen sei, inzwischen aber dicht sei. Offensichtlich ziehen Sie aus dieser Einschätzung die Konsequenz, die zum Teil bereits seit vielen Jahren vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen nicht heranziehen zu müssen.
An dieser Stelle würde ich eine Unlogik feststellen, wenn Untersuchungsergebnisse der Vergangenheit keine Aussage für die Gegenwart haben sollen, aber Untersuchungen der Gegenwart die Zukunft sicher beschreiben sollen.
Wenn sich der Zustand der Grube im Laufe der Zeit geändert haben sollte, dann unterstreicht das sogar die Befürchtung, dass die Grube auch in Zukunft ihren Zustand ändern kann.
der Altmark in den Fokus. Diesen Ansatz begrüßen wir und möchten die Gelegenheit nutzen, ihn ausführlich in den Ausschüssen zu behandeln. Denn neben der Giftschlammgrube Brüchau brauchen wir auch für die anderen Bohrschlammgruben eine Sanierungslösung, die jetzt und für die Zukunft alle Gefahren für Mensch, Umwelt und Grundwasser ausschließt.
Und wir brauchen mehr Transparenz gegenüber den Menschen in der Region. Sie müssen über die eingeleiteten Untersuchungen und die weiteren Schritte informiert werden. Das würde auch den Druck erhöhen, dass zügig gearbeitet wird und es mit der endgültigen Stilllegungsvariante weiter vorangeht. Denn das war bereits in den 90er-Jahren ein Thema. Die Bürgerinitiative hat uns auch einige Zeitungsartikel mitgegeben. Wie ich jüngst hörte, gab es auch in den 2000erJahren diverse Foren, bei denen die Schließung auch ein Thema gewesen war.
Wie ich Sie, Herr Minister, verstanden haben, wollen Sie auch diese Informationspolitik dort oben installieren. Das begrüßen wir ausdrücklich. Denn wir brauchen die Untersuchungen, was in welcher Menge drin ist, um entscheiden zu können, wohin die Giftstoffe verbracht werden.