Herr Höppner, ich würde Sie wirklich bitten, die Frage kürzer zu formulieren. Vielleicht ist auch die Antwort von Frau Ministerin etwas kürzer, damit wir jetzt im Prinzip auch in die Debatte einsteigen können. Bitte, Herr Höppner.
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, noch einmal zurück zum Thema Beschäftigte, weil Sie ständig auf diese Notfallgeschichten verwiesen haben. Das waren ja nur Beispiele. Es gibt viele andere Fälle.
Ich kann Ihnen auch bestätigen, dass das Thema Pflege - das wissen Sie selber; es ist auch ein Bundesthema - bundesweit problematisch ist, dass wir überall zu wenig Pflegekräfte haben, dass die Beschäftigten vor Ort überlastet sind, weil die Bettenzahl gekürzt wurde, weil der Umsatz gesteigert wurde und weil überhaupt die ganzen Personalzahlen gekürzt wurden.
Deshalb meine Frage an Sie noch einmal: Sind Sie mit mir zusammen der Auffassung, dass wir klare Vorgaben bei der Personalbemessung gerade im Pflegebereich brauchen, in jedem Krankenhaus, in jedem Pflegebereich?
Ja, natürlich, Herr Höppner. Wir haben im Ausschuss schon mehrmals darüber berichtet, warum wir das Krankenhausgesetz novellieren wollen, warum die Politik darauf drängt, sogenannte Pflegeuntergrenzen einzuführen und dass bestimmte Krankenhäuser nicht mehr abrechnen dürfen, wenn sie das nicht einhalten.
Diese ganzen Qualitätskriterien wollen wir in das neue Krankenhausgesetz aufnehmen. Es ist Ihren Kolleginnen und Kollegen, die in dem Ausschuss sind, auch hinlänglich bekannt. Ich habe vor, sehr viele Qualitätskriterien mit hineinzunehmen. Wir müssen aber auch gucken, wie wir sie kontrollieren. Das ist bundesweit eine ganz neue Diskussion.
Ich habe dann nur noch die Möglichkeit zu sagen, entweder du bekommst die Leistung nicht mehr finanziert oder, wenn du den Standard nicht aufrechterhalten kannst, dann musst du mit deiner
Ich habe dann noch einmal gesagt, um das ganze Land im Augenblick hinsichtlich der Krankenhauslandschaft zu befrieden, werden wir an die Krankenhäuser der Grundversorgung nicht herangehen, weil wir es auch für die Fläche brauchen, damit so etwas wie Notfallversorgung in jedem Landkreis und in jeder Region gewährleistet ist. Wir werden aber auch gucken, ob die Fachkrankenhäuser und Universitätskliniken solche Qualitätsstandards haben, dass es wirklich im Sinne der Patientinnen und Patienten qualitätsgerecht und gut funktioniert.
Wir steigen nunmehr in die Debatte der Fraktionen ein. Als erster Debattenredner spricht der Abg. Herr Krull für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Krull.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns also heute in der Aktuellen Debatte mit der medizinischen Grundversorgung in unserem Bundesland im Hinblick auf Kliniken bzw. Krankenhäuser mit einem besonderen Schwerpunkt in Richtung Salzlandkreis.
Ich kann nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürgen besorgt sind, wenn man sich die Schlagzeilen in der „Mitteldeutschen Zeitung“ in den vergangenen Wochen anschaut. Ich zitiere hier nur einige Titel: „Personal überfordert - Klinik informiert Angehörige erst zwei Tage nach Todesfall“ vom 28. März, „Wartezeit bis zu vier Stunden: Rettungswagen im Stau vor der Notaufnahme“ vom 10. April dieses Jahres, „Krankenschwester von Ameos erzählt: Nachts nur ein Mitarbeiter für 33 Patienten“ vom 24. April, „Rettungsdienst - Warum Ameos regelmäßig Stationen abmeldet“ vom 5. Mai und zuletzt die Schlagzeile vom 18. Mai „Rettungsdienst Ameos gelobt Besserung“.
Aber auch hier empfiehlt sich, mehr als nur den Titel, am besten den kompletten Artikel zu lesen und ebenfalls andere Informationsquellen zu nutzen.
und damit Patienten nicht bei den jeweiligen Notaufnahmen angenommen werden können. Das führt dazu, dass diese betroffenen Patienten in andere Krankenhäuser gebracht werden müssen. Infolgedessen kommt es nicht nur zu einer Verlängerung der Zeiten, bis der entsprechende Patient in einem Krankenhaus behandelt werden kann, sondern auch die Fahrzeuge stehen in dieser Zeit natürlich nicht für andere Einsätze zur Verfügung.
Zum einen geben Klinikbetreiber an, dass ihre Bettenkapazitäten erschöpft sind und deshalb keine neuen Patienten aufgenommen werden können. Ja, die Kapazitäten an Krankenhausbetten in Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen Jahren erheblich reduziert worden. Ebenso ist diese Anzahl der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt gesunken.
So gab es im Jahr 1991 71 Krankenhäuser mit 25 572 Betten. Dabei fielen rund sieben Millionen Belegungstage an und die Fallzahl lag bei 452 169. Im Jahr 2016 gab es in Sachsen-Anhalt noch 48 Krankenhäuser mit 15 894 Betten. Die Anzahl der Belegungstage sank auf 4 313 758. Gleichzeitig stieg aber die Fallzahl auf 606 830. Die durchschnittliche Verweildauer ist von
15,5 Tagen auf 7,1 Tage geschrumpft, das Ganze bei einer reduzierten Bevölkerungsanzahl, wie wir ja alle in diesem Hohen Hause wissen.
Die Berechnung der Anzahl der benötigten Betten sollte sich natürlich an der Bedarfslage plus eines nötigen Puffers orientieren. Eine dauerhaft größere Anzahl leer stehender Betten kann sich kein Krankenhaus leisten, egal in welcher Trägerschaft es sich befindet.
Als weiteres Problem wird der Personalmangel genannt. Auch hierbei verbietet sich aus der Sicht unserer Fraktion eine pauschale Beurteilung. Hierfür wird es unterschiedliche Gründe geben. Offensichtlich lässt sich der Personalmangel nicht allein durch Erkrankungswellen innerhalb der Belegschaft erklären. Diesbezüglich besteht sicherlich Klärungsbedarf, damit das Personal den Anforderungen und den Bedarfen entsprechend vorgehalten wird.
Die geplanten Vorgaben des Bundes zu festen Personalschlüsseln in allen bettenführenden Stationen werden hier ganz klar Regeln setzen, an die sich dann auch die Klinikbetreiber zu halten haben.
Ob der Personalmangel bei Kliniken in anderer Trägerschaft nicht entstehen würde, darüber kann man nur spekulieren. Aber wir haben uns erst gestern im Hohen Hause darüber unterhalten, dass wir einen Arztmangel haben. Also scheint dieses Problem des Personalmangels nicht nur auf privat geführte Kliniken zuzutreffen.
Es muss im Sinne aller Beteiligten, aber insbesondere im Sinne der Krankenhausträger sein, sich in Zeiten des beklagten Fachkräftemangels um ihr Personal und dessen Zufriedenheit zu kümmern.
Ein weiterer Grund für die Abmeldung ist die Nichteinsatzfähigkeit von technischen Geräten. Natürlich ist es kaum zu verlangen, dass für alle technischen Geräte einer Klinik eine redundante Versorgung sichergestellt wird. Auch Havariefälle bleiben unbenommen. Dazu kommt die teilweise Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung notwendiger Reparaturen. Eine ordnungsgemäße Materialbewirtschaftung darf aber erwartet werden.
Jetzt wird hier im Antrag zu dieser Aktuellen Debatte beklagt, dass die Krankenhausbetreiber Gewinnerzielungsabsicht haben. Nach § 17 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist es den Krankenhäusern grundsätzlich erlaubt, Gewinne zu erwirtschaften. Diese dürfen sie dann behalten. Ich zitiere: „Überschüsse verbleiben dem Krankenhaus“. Aber: „Verluste sind vom Krankenhaus zu tragen.“ Das ergänzt diese Regelung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dass ein Unternehmer, so ein privater Krankenhausbetreiber, Rendite erwirtschaftet, ergibt sich allein aus der Notwendigkeit, dass der Betreiber seine Investition refinanzieren muss. Außerdem wird bei privaten Trägern auch privates Kapital eingesetzt. Dass dieses nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, denke ich, ist logisch in einer sozialen Marktwirtschaft.
Zur Trägervielfalt verweise ich auf das Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. In § 1 Abs. 1 heißt es dort:
„Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Krankenhausversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des Krankenhausplanes sicherzustellen. Die Vielfalt der Krankenhausträger ist zu beachten, insbesondere ist gemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern ausreichend Raum zu geben.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Grundsatz gilt übrigens auch das in der Krankenhausstruktur enthaltene Subsidiaritätsprinzip, wie man in § 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nachlesen kann, also dass eigentlich freie, gemeinnützige und private Träger die Versorgung sicherstellen sollen und staatliche Träger nur dort entsprechende Krankenhäuser betreiben, wo dies nicht passiert.
In der Realität hat sich ein gleichberechtigtes Miteinander von öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern etabliert.
Aber wie sieht eigentlich die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt aus? - Wir haben zwölf öffentliche Träger mit 13 Krankenhäusern einschließlich der beiden Unikliniken, 16 freie gemeinnützige Träger mit 17 Krankenhäusern und 17 private Träger mit 18 Krankenhäusern. Die Trägervielfalt ist also sichergestellt.
Es gibt auch ständig Weiterentwicklungen, wie man an dem guten Beispiel der Salus und der Altmark-Klinikum gGmbH sehen kann. Im Übrigen stehen alle Krankenhäuser in einem Wettbewerb miteinander unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sie sich befinden. Dabei geht es darum, bei einer einheitlichen Finanzierung durch die DRG-Fallpauschalen die bestmögliche Patientenversorgung zu realisieren, also eine qualitativ hochwertige medizinische Betreuung und die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Patienten zu gewährleisten und gleichzeitig das Gebot der Wirtschaftlichkeit einzuhalten.
In der Konsequenz sind die Krankenhausbetreiber ständig gefordert, sich selbst und ihre Arbeit infrage zu stellen, zum Beispiel, passt meine Organisation noch, welche Investitionen sind notwendig, wie kann ich die Patienten bestmöglich versorgen und ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich machen oder wie gestalte ich die Zusammenarbeit mit Dritten.
Dabei haben die Träger durchaus unterschiedliche Ansätze, was ihre Arbeit angeht. Kriterien sind soziale, ordnungspolitische, versorgungsbezogene Gesichtspunkte oder auch unternehmerische Fragen. Dies hat natürlich Auswirkungen darauf, wie Versorgungsstrukturen und -prozesse gestaltet werden. Sowohl auf die Wahrnehmung durch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch auf die der potenziellen Patienten hat dies erheblichen Einfluss.
Es liegt im natürlichen Interesse eines Krankenhausträgers, einen möglichst guten Ruf zu haben; sonst kommt es zu einer Abstimmung mit den Füßen und den daraus resultierenden negativen Folgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als sich damals die Kommunen bzw. demokratisch gewählten Vertretungen zum Teil entschlossen haben, ihre Krankenhäuser an private Träger zu verkaufen, gab es dafür unterschiedliche Gründe. Es gab aber auch Gründe, sich dagegen zu entscheiden, wie es hier in Magdeburg passiert ist.
Gründe, die für einen Verkauf sprachen, waren nicht nur die Frage, ob und wie wirtschaftlich Krankenhäuser betrieben werden können, es ging auch um Standorte und wie sie gehalten werden
Nachdem die Fraktion DIE LINKE heute ihre Ausführungen gemacht hat, darf ich noch die Ausführung von meinem Kollegen aufgreifen: Auch Teile der Fraktion DIE LINKE haben damals im Kreistag entsprechend dem Verkauf zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Agenda der Koalition steht die Überarbeitung des Krankenhausgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Wir als CDU-Landtagsfraktion werden die vor Ort geäußerten Bedenken bezüglich des Fehlens von Prüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten aufgreifen und prüfen, ob die Einführung sinnvoll und zielführend ist.
Bis dahin soll und muss man alle Beteiligten ganz deutlich daran erinnern, dass die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung für die Bevölkerung auch durch Krankenhäuser eine gemeinsame Aufgabe ist, die auch gemeinsam gelöst werden muss.
Die Menschen in Sachsen-Anhalt erheben zu Recht den Anspruch darauf, dass es eine angemessene, qualitativ hochwertige und am Patientenwohl orientierte Krankenhausstruktur in unserem Land gibt. Diese muss aber wirtschaftlich und finanzierbar sein. In diesem Sinne wird sich die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt auch zukünftig diesem Thema widmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Redebeiträge, ich hoffe, mit einem normalen emotionalen Level.