Ich gebe ja zu, dass Sie möglicherweise ein bisschen mehr mitdenken, was die kommunalen Einnahmegrundlagen betrifft. Aber diese Fragen gehen mir alle durch den Kopf.
Der Minister hat in der Sache alles zu diesem Thema gesagt. Das Bundesverfassungsgericht hat genaue Aufkommensneutralität in jedem einzelnen Fall unmöglich gemacht.
In Sachsen-Anhalt wird es Abweichungen, die nach dem Spiel „höhere Werte, egal nach welchem Modell, niedrigere Hebesätze“ übrigbleiben, möglicherweise geben. Die werden sich im Centbereich pro Quadratmeter bewegen. Es wird in Frankfurt am Main und in Berlin und München ein paar Gegenden geben, in denen Omas kleines Häuschen plötzlich richtig wertvoll ist. Inzwischen wohnt darin allerdings auch nicht mehr die arme Oma. In Sachsen-Anhalt wird es kein Problem geben.
Also, lassen Sie uns diese Debatte hier zügig zu Ende bringen, damit wir nicht noch mehr Zeit damit verbringen, uns zu fragen: Was soll das? - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Zu den lästigsten staatsbürgerlichen Pflichten gehört sicherlich die Steuerpflicht. Macht keiner gern, kann ich Ihnen auch aus 18 Jahren Berufserfahrung sagen. Viel wichtiger für die Bürgerinnen und Bürger ist aber, dass Steuern, die sie zahlen müssen, für sie nachvollziehbar sind und dass sie ungefähr wissen: „Die Grundlage, auf der ich zahle, hat mein Nachbar auch.“ Und genau das war bei der Grundsteuer nicht mehr gegeben, weil sich Abstände nicht mehr darstellen konnten.
Nun ist die CDU nach dem Urteil ziemlich schnell nach vorne geprescht und hat gesagt: Wir wollen die Grundsteuer reformieren, aber es soll nach Möglichkeit nichts Kosten - niemanden. Die CDU hat erkannt: funktioniert nicht. Die ersten Sätze, die aus Ihrer Partei kamen, sind revidiert worden. Jetzt recycelt die AfD diesen Antrag, erfindet das Wort steuerneutral, offenbart ein Singularproblem, keine Mehrkosten für die Bürger. Was ist mit den Bürgerinnen? Welchen Bürger, der keine Mehrkosten haben soll, meinen Sie? Meinen Sie den Reichsbürger? Oder welchen Bürger? - Ich weiß es nicht. Ihr Antrag ist einfach nur substanzlos und Quatsch.
Nun hat die Koalition sich gedacht: „Wenn die Quatsch beantragen, dann müssen wir auch etwas machen“, und hat das Wort „aufkommensneutral“ in ihren Alternativantrag geschrieben, was vor dem Hintergrund, dass es eine Gemeindesteuer mit einem Hebesatzrecht ist, ebenfalls schwer zu realisieren ist. Also auch dieser Alternativantrag ist völliger Quatsch.
Wichtig für die Reform der Grundsteuer ist, dass jeder Bürger nachvollziehen kann, wie hoch sein Steuersatz ist und was die Bemessungsgrundlage ist, und dass er sich sicher sein kann, dass das Haus in Halle ähnlich besteuert wird wie die Villa in Sandersdorf. Das ist im Moment nicht der Fall. Das war der Grund, weswegen die geltende Bemessungsgrundlage verfassungswidrig ist.
Im Übrigen, meine Damen, meine Herren, geht es, wie gesagt, um eine gerechte Grundsteuer, um eine nachvollziehbare Grundsteuer. Das beantragt niemand von Ihnen. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab.
Wenn Sie wirklich etwas für die Leute tun wollen, dann bringen Sie einmal mit Blick auf etwas Systemwidriges eine Initiative in den Bundesrat ein. Die Grundsteuer hat nämlich den Besitz eines Grundstückes zum Gegenstand, und irgendwelche Lobbyverbände haben es doch tatsächlich geschafft, dass die Grundsteuer Eingang in die Betriebskostenverordnung gefunden hat.
Also eine Steuer, die eigentlich das Grundstück zum Gegenstand hat, wird plötzlich zu Betriebskosten. Das ist völliger Quatsch; das muss weg. Setzen Sie sich dafür ein. Dann ist alles gut. - Vielen Dank, meine Damen, meine Herren.
(Beifall bei der LINKEN - Tobias Rausch, AfD: So ein Blödsinn! So einen Blödsinn habe ich noch nicht gehört!)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat den Gesetzgeber ultimativ beauftragt, die Grundsteuer neu zu gestalten. Die Regelung muss bis zum 31. Dezember 2019 vorliegen. Damit dürfte klar sein, dass der Bundesgesetzgeber seinen Auftrag kennt und die Frist im Blick hat. Tatsächlich laufen auch breit aufgestellt die entsprechenden Diskussionen.
Spannend an dem Antrag war tatsächlich - das fiel auch mir auf - das Wort „steuerneutral“. Was genau mag es heißen? - Ich habe es für mich einmal mit „aufkommensneutral“ übersetzt. Die inhaltliche Debatte zur zukünftigen Ausgestaltung der Grundsteuer dreht sich maßgeblich um diesen Punkt.
Die Grundsteuer B ist in Sachsen-Anhalt mit 233,8 Millionen € im Jahr 2017 - diese Zahl habe ich herausgesucht - eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Aus unserer Sicht darf sich am Niveau der Einnahmen für die Kommunen nichts ändern. Die Reform muss also kommunal gesehen in ihrem Sinne steuerneutral sein; denn ohne die Grundsteuereinnahmen hätten die Kommunen ganz erhebliche Probleme.
Eine steuerneutrale Reform ist auch aus der Sicht der Steuerzahlenden natürlich wünschenswert. Eine flächendeckende Steuererhöhung sollte mit der Umstellung des Systems tatsächlich nicht erfolgen. Allerdings ist klar, dass es nach der nötigen geforderten Reform der Grundsteuer Gewinner und Verlierer geben wird, ja, muss. Schließlich wurde die Berechnung kritisiert. Wenn man es genau so machen würde, wie es war, wäre es wiederum verfassungswidrig. Das kann ja nicht das Ziel sein.
In der Neugestaltung muss eine verfassungskonforme und gerechte Grundsteuer angestrebt werden, die transparent ist, die von den Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen werden kann und die sich automatisch an die Entwicklungen auf dem
Die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer sollen somit insgesamt aufkommensneutral erfolgen. Für jeden steuerneutral können sie nicht sein.
Am besten scheint uns das Kosten-Wert-Modell geeignet. Nach diesem Modell fließen auch Baukosten für die Häuser auf dem Grundstück in den Gesamtwert ein. Für dieses Modell hat sich bereits im Jahr 2016 die Mehrheit der Länder ausgesprochen - ich meine, mit Ausnahme von Bayern und Hamburg.
Nach dieser Reform würde es dann zwei Stellschrauben geben, mit denen die Länder und die Kommunen die Grundsteuer anpassen können: die Steuermesszahlen, die nach einer Reform von den Ländern festgelegt werden könnten, und die Hebesätze, die die Kommunen festlegen. Diese könnten dann mit den Hebesätzen die Höhe der Abgaben steuern. Insofern liegt es dann tatsächlich letztendliche bei den Kommunen, zu regeln, dass ihre Bürger in der Summe nur genauso belastet werden wie bisher.
Wir könnten uns auch vorstellen, dass den Kommunen ein zoniertes Hebesatzrecht eingeräumt wird, dass man also innerhalb der Kommune die Hebesatzhöhe unterscheiden kann und so auch stadtentwicklungspolitisch einwirken kann.
In der Diskussion ist auch - das muss man der Vollständigkeit halber sagen - die mietrechtliche Frage, ob die veränderte Grundsteuer zukünftig nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden darf.
Ich würde mich freuen, wenn wir bundesweit zügig zu einer entsprechenden Regelung kommen und diesen wichtigen Teil der kommunalen Finanzierung auf sichere Füße stellen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, zu später Stunde darf heute überraschenderweise auch ich noch zum Thema Grundsteuerreform sprechen. Über die Skurrilität des Antrags der AfD ist hier schon diskutiert worden. So etwas wie Steuerneutralität - die Grundsteuer müsse steuerneutral gestaltet werden -
kenne ich in diesem Kontext auch nicht. Eine steuerneutrale Steuer, so etwas muss mir einmal jemand vorrechnen. Steuerneutralität kenne ich höchstens aus der Buchführung; da gibt es steuerneutrale Einnahmen. Aber bei der Erhebung von Steuern finde ich das einigermaßen skurril. Aber wie auch immer.
Das Thema Grundsteuer beschäftigt natürlich auch die CDU-Fraktion. Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte als Basis zur weiteren Errechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Somit ist der Gesetzgeber aufgefordert, hierfür bis Ende 2019 eine neue Regelung zu finden. Das wurde schon gesagt. Daher wird seit Längerem über verschiedene Modelle für die Erhebung der Grundsteuer diskutiert, auf die ich jetzt aufgrund der Kürze meines Beitrags nicht eingehen möchte.
Meine Damen und Herren! Eines steht außer Frage: Die Grundsteuer ist in der Tat eine wichtige, wenn nicht sogar eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Kommunen und muss daher weiterhin so flexibel gestaltet sein, wie sie es derzeit ist.
Für die CDU-Fraktion ist es im Rahmen der Grundsteuerreform besonders wichtig, dass diese aufkommensneutral gestaltet wird. Ich glaube, das ist das, was die AfD in ihrem Antrag auch sagen wollte: Sie soll aufkommensneutral sein. Das heißt, das Gesamtvolumen soll nach der Novellierung nicht höher sein als vor der Novellierung. Das Hebesatzrecht muss aber erhalten bleiben. Damit räumt man den Kommunen weiterhin die Möglichkeit ein, durch den Hebesatz Einfluss auf die Höhe ihrer Einnahmen zu nehmen.
Welche Lösung am Ende die beste sein wird, für welches Grundsteuermodell man sich am Ende entscheidet, das gilt es zusammen mit den anderen Bundesländern zu diskutieren. Das Bundesministerium wird hierzu einen Vorschlag erarbeiten und vorlegen.
Meine Damen und Herren! Aufgrund meiner Ausführungen zum Anfang, aufgrund der Skurrilität des Antrags bitte ich darum, den AfD-Antrag abzulehnen und unserem Alternativantrag zuzustimmen.
Wir kommen zum Ende der Debatte. Als Letzter spricht für die AfD-Fraktion noch einmal der Abg. Herr Raue.
Ich gehe nur kurz auf Herrn Schmidt ein. Er fragte: Warum nur Wohnimmobilien, keine Gewerbeimmobilien? - Natürlich deswegen, weil diese die meisten Bürger betreffen. Das greift natürlich am meisten in das Leben der Menschen ein. Aus diesem Grund haben uns dafür eingesetzt, dass zumindest bei den Bürgern, die Mietwohnungen und Wohneigentum, etwa ein kleines Einfamilienhaus, bewohnen, keine exorbitanten Steigerungen zustande kommen. Das ist unser Wunsch. Das geht auch aus dem Antrag hervor.
Grundsätzlich ist es natürlich richtig: Wir meinen die Aufkommensneutralität. Das ist korrekt. Das ist natürlich eine Ansichtssache. Sie sagen, Steuerneutralität gibt es so nicht; aber man kann natürlich ein neues Wort schöpfen, das das Gleiche ausdrücken kann. Ich sehe aber: Alle haben verstanden, was wir gemeint haben. Insofern haben wir nicht alles falsch gemacht.
Warum wollen wir an der Grundsteuer festhalten? - 200 Millionen € sind für die Kommunen in Sachsen-Anhalt ein bedeutender Betrag. Dieser müsste den Kommunen ohnehin ersetzt werden. Wenn wir die Grundsteuer abschaffen würden, dann würde die Konnexität greifen und die Kommunen müssten in irgendeiner Form für den Ausfall ihrer eigenen Einnahmen entschädigt werden. - Das vielleicht, um diese Frage zu beantworten.
Herr Knöchel - er ist jetzt nicht mehr anwesend -, es ist klar, steuerneutral meint aufkommensneutral. Die Systemumstellung soll natürlich zu einem Stichtag erfolgen; das ist selbstverständlich. Danach greift das kommunale Recht der Hebesatzgestaltung. Der weiteren Entwicklung über Jahre hinweg können wir jetzt nicht vorgreifen. Wir halten es aber für sinnvoll, dass sich die Kommunen und der Staat dabei generell mäßigen.
Zum Abschluss der Debatte sage ich: Ich freue mich, dass Sie unsere Intention aufgenommen haben. Sie haben quasi einen ähnlichen Antrag vorgelegt. Wir rufen Sie zwar auf, unserem Antrag zuzustimmen. Aber da Ihr Antrag vom Inhalt her gleich ist, sei es Ihnen heute freigestellt,
Ich sehe keine weitere Wortmeldung, daher können wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Ich frage noch einmal sicherheitshalber nach Überweisungsanträgen. Ich habe keinen Überweisungsantrag gehört. - Das ist offensichtlich so. Demzufolge kommen wir zur Abstimmung.