ter unseres Landes sind für die zukünftigen Aufgaben gewappnet. Der Ausblick ist grundlegend positiv.
Wir werden die Finanzierung der Theater und Orchester weiterhin verlässlich ausgestalten und sie im Haushaltsjahr 2019 sogar mit einem höheren Ansatz versehen als in den vorangegangenen Jahren.
Das Land Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren, ist Kulturland, Land des Weltkulturerbes und mit seiner Landeshauptstadt vielleicht auch bald Europäische Kulturhauptstadt. Das - ich muss es an dieser Stelle betonen - kommt auch durch die Alleinstellung der Kultur in der Politik und durch die Abkopplung vom Bildungsministerium in unserer Regierung zum Ausdruck. Die Kultur ist kein Anhängsel der Bildung mehr und hat nun die verdiente Eigenständigkeit und damit eine höhere Aufmerksamkeit. Dies wird nicht nur in den Theatern und Orchestern, sondern auch übergreifend in allen Kultursparten begrüßt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Das kann man auch differenziert sehen, möchte ich behaupten!)
Vielen Dank für den Beitrag. Es gibt keine Fragen. - Somit hat der Abg. Herr Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE das Schlusswort. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, ich mache es auch ganz kurz. - Bei so viel Übereinstimmung möchte ich mich bei den Koalitionsfraktionen für die Debattenbeiträge und die Ankündigung, bei den Haushaltsberatungen in unserem Sinne zu agieren, herzlich bedanken. Das stimmt mich mit Blick auf die Haushaltsberatungen hoffnungsvoll. Ich glaube schon, dass wir heute ein richtig gutes Signal an die Theater und Orchester, an die Theatermacher und vor allen Dingen auch an die Träger ausgesandt haben. Dafür herzlichen Dank.
Dazu, dass Herrn Tillschneider die Theaterlandschaft missfällt und ihm vor allen Dingen inhaltlich zuwider ist, muss ich sagen: Dann hat die Theaterlandschaft in Sachsen-Anhalt wohl alles richtig gemacht. Ihre Angriffe sind für die Theater eine Ehre. - Herzlichen Dank.
des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie eines Gesetzes über die Gutachterstelle für freiwillige Kastrationen und andere Behandlungsmethoden des Landes Sachsen-Anhalt
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ziel des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes ist es - ich darf zitieren -, „die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden
Krankenhäusern zu gewährleisten“. Dementsprechend muss ein Krankenhaus, um in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen zu werden, bedarfsgerecht, leistungsfähig, kostengünstig und zur Bedarfsdeckung notwendig sein.
Das Krankenhausstrukturgesetz vom 10. Dezember 2015 hat daraufhin Qualitätsindikatoren zur Grundlage der Krankenhausplanung der Länder gemacht. Krankenhäuser oder auch Abteilungen, die den Indikatoren nicht entsprechen, werden nicht in den Krankenhausplan aufgenommen, Krankenkassen müssen entsprechende Versorgungsverträge kündigen.
In Sachsen-Anhalt werden übrigens bereits seit 2005 Qualitätskriterien in den Rahmenvorgaben zum Krankenhausplan vorgegeben. Diese beziehen sich überwiegend auf strukturelle Vorgaben. Die Unterarbeitsgruppen des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeiten derzeit wesentliche Qualitätsindikatoren, zum Beispiel mit Blick auf die erforderlichen Mindestmengen, mit Blick auf die Fragen, wie die Notfallver
sorgung strukturiert werden soll, wie Sicherstellungszuschläge ausgestaltet werden sollen oder nach welchen Kriterien sich Schwerpunktzentren bemessen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! All das ist der Hintergrund, vor dem wir das Krankenhausgesetz im Land novellieren. Es soll die stationäre Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend und auf hohem Niveau sichern. Noch mehr als früher steht dabei die Qualität als Planungskriterium im Vordergrund.
Der Gesetzentwurf enthält unter anderem eine Rechtsgrundlage, um Krankenhäusern bei Nichterfüllung von Mindestanforderungen den Versorgungsauftrag einzuschränken oder, als Ultima Ratio, gar zu entziehen. Besonderes Augenmerk lag auch in der kürzlich abgeschlossenen Anhörung auf der Kabinettsebene auf der Ausgestaltung dieses § 3. Er normiert die Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Versorgung in den Krankenhäusern und die aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten der zuständigen Behörde. Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses und Rahmenvorgaben definieren die Qualitätsanforderungen, welche die Krankenhäuser nachzuweisen haben.
Ergebnis der Anhörung war übrigens, dass sich manche, die Landesärztekammer voran, die Kassenärztliche Vereinigung und auch die Arbeitsgemeinschaft der Notärzte, durchaus noch mehr Sanktionsmöglichkeiten und Fristenregelungen hätten vorstellen können. Ich weiß darum, dass Ihnen, werte Damen und Herren Abgeordnete, mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfes ein Brief der Landesärztekammer vorliegt, in dem genau dieses unterstrichen und gefordert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nicht jedes Krankenhaus muss alles können. Mehrfachstrukturen sind oft nicht effizient, auch aus qualitativen Gesichtspunkten müssen und sollen Kooperationen gefördert werden. Der Entwurf sieht vor, dass Krankenhäusern im Sinne einer qualitätsorientierten Versorgung besondere Aufgaben zugewiesen werden können. Dies möchte ich mit dem Beispiel Herzoperationen untersetzen. Diese Leistung soll ein Krankenhaus nur dann anbieten dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die nötigen Geräte zur Untersuchung bereitstehen, dass genügend erfahrene Ärzte und Pfleger sowie Pflegerinnen vorhanden sind und dass dies rund um die Uhr garantiert werden kann.
In den Rahmenvorgaben zum Krankenhausplan sollen zudem bestimmte Fallzahlen vorgeben werden, die die Kliniken erreichen müssen, um die Leistung weiter anbieten zu dürfen. Auch das soll die Qualität der Behandlung sichern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das Land
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe es mehrfach gesagt: Krankenhausschließungen sind mit diesem Gesetzentwurf nicht geplant. Dies möchte ich deutlich sagen.
Im Gegenteil: Kleine Krankenhäuser, insbesondere im ländlichen Raum, stehen vor der Herausforderung, dass wir sie nicht abbauen, sondern sie vielmehr aufwerten und - das habe ich bereits mehrfach gesagt - dass wir sie zu regionalen Gesundheitszentren umbauen und ausbauen. Ich denke, auch in diesen Bereichen werden wir prüfen, wie wir das sektorenübergreifend gewährleisten können.
Wir haben fast 50 Krankenhäuser im Land und so soll es auch bleiben. Aber wir werden künftig konkretere Vorgaben in puncto Ausstattung, Personal und Fallzahlen machen. Damit werden die Vorgaben des Bundes umgesetzt. Dies sind wir jedem Patienten in diesem Land schuldig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Neben dem Krankenhausgesetz enthält der vorliegende Gesetzentwurf auch eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Im Notfall zählt jede Minute. Rettungsdienst, Leitstellen und Krankenhäuser müssen eng und enger zusammenarbeiten. Die Leitstellen und die Rettungskräfte brauchen einen genauen Überblick über die verfügbaren Behandlungskapazitäten der in Betracht kommenden Krankenhäuser.
Die Novelle des Rettungsdienstgesetzes schließt eine Rechtslücke an der Nahtstelle von Rettungsdienst und Krankenhausbehandlung. Wir haben darüber im Rahmen einer der letzten Landtagssitzungen sehr emotional debattiert.
Das Rettungsdienstgesetz schafft die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer modernen und leistungsstarken Kommunikationsstruktur. Damit erhalten Leitstellen und Rettungsdienst eine aktuelle und sichere Anzeige freier Behandlungskapazitäten. Daneben legt das Rettungsdienstgesetz den Grundstein dafür, dass bereits während des Transportes Vitalparameter eines Notfallpatienten an das erwartende Krankenhaus übermittelt werden können. Das spart lebensrettende Zeit und ist insbesondere bei Schlaganfall oder Herzinfarkt wichtig.
Verstöße gegen Meldepflichten über vorhandene Behandlungskapazitäten und gegen die Verpflichtung zur Notfallversorgung können nun sanktioniert werden. Ein Krankenhaus, welches gegen seine Verpflichtungen aus dem Rettungsdienstgesetz verstößt, kann nun mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie sehen, wir haben viel vor. Wir werden mit Ihrer Hilfe sicherlich umfangreiche Anhörungen durchführen. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung, insbesondere in den nun folgenden Ausschusssitzungen.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Ministerin für die Ausführungen. - Wir steigen nun in die Debatte ein. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. - Dass die Änderungen im Krankenhausgesetz nicht die grundsätzlichen Probleme der medizinischen
Schieflage lösen, ist absolut klar. Ich denke, an dieser Stelle sind wir alle einer Meinung. Trotzdem muss ich sagen, dass der Gesetzentwurf alles in allem, Frau Ministerin, einen handwerklich soliden Eindruck macht. Ich möchte daher keine großen Kritikpunkte anführen, sondern vielmehr auf das eine oder andere kurz eingehen.
Die wohl größte praktische Konsequenz der Gesetzesnovelle werden vermutlich die neuen Sanktionsmöglichkeiten für die Krankenhäuser und die Kliniken haben. Praktische Beispiele dafür, dass genau diese Sanktionsmöglichkeiten extrem notwendig sind, haben wir in unserem Bundesland zur Genüge. Ich nenne nur das Stichwort Ameos. Die Zustände in diesen Kliniken werden immer untragbarer; sie sind unprofitabel, Stationen werden geschlossen, das Personal verlässt zum Teil fluchtartig die Einrichtungen. Wer ist der Leidtragende? - Wie immer natürlich der Patient. Ich habe mir davon ein eigenes Bild machen können. In Haldensleben gibt es Zustände, die ich keinem Patienten zumuten möchte.
Wenn man es rückwirkend betrachtet, dann finde ich es ein wenig traurig, dass dieser Zustand vor Ort über Jahre hinweg immer und immer wieder moniert wurde. Wir haben als eines der wenigen Bundesländer sogar eine Kommission, zum Beispiel die Psychiatrie-Kommission, die die örtlichen Gegebenheiten betrachtet hat, die Handlungsmaßnahmen offeriert hat, und trotzdem sind keine wirklich nachweisbaren Maßnahmen ergriffen worden. Ich hoffe, dass das mit der vorgelegten Novelle ein Ende haben wird.
Monaten debattierte Thema der Rückführung in die öffentliche Hand nicht vergessen. Wir müssen darüber nachdenken, was nach den Sanktionsmöglichkeiten, vielleicht nach einer Schließung, passiert. Die Entprivatisierung der Krankenhäuser ist etwas, das unbedingt zu diskutieren wäre.
Der Gesetzentwurf ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Für den Fall, dass einzelne Krankenhäuser Mindestanforderungen aus den Qualitätskriterien oder ihre Versorgungsverpflichtungen nicht einhalten, wird eine Rechtsgrundlage für die zuständige Behörde als Rechtsaufsicht geschaffen, den Versorgungsauftrag einzuschränken bzw. gänzlich zu entziehen. Und das ist gut so. Darüber hinaus kann der MDK durch die zuständige Behörde mit Qualitätskontrollen beauftragt werden. Auch das ist gut. Damit soll die Qualität der Versorgung als Beitrag zur Stärkung der Patientensicherheit in den Mittelpunkt gerückt werden.