Protokoll der Sitzung vom 03.06.2016

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Okay, alles klar. Er ist ja auch von dieser Partei.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Demzufolge werden wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst.

Bevor wir in unserer Tagesordnung weitergehen, und zwar zum Tagesordnungspunkt 7, ist bei mir eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung gemäß § 68 der Geschäftsordnung angemeldet worden, und zwar von Frau Quade.

Frau Quade hat mir schriftlich mitgeteilt und hat es mir gezeigt, worum es im Wesentlichen dabei geht. - Frau Quade, Sie haben nunmehr das Wort und bekommen es für drei Minuten. Bitte sehr.

Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Wir alle erinnern uns an die Debatten des gestrigen Tages. Wir erinnern uns sicherlich auch an die Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion zum Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat in Sachen sichere Herkunftsstaaten.

Das war eine sehr lebhafte Debatte. Und in der Tat ist dabei etwas Wesentliches untergegangen, von dem ich der Auffassung bin, dass es dem Parlament und auch der Öffentlichkeit umgehend

bekannt gemacht werden muss. Das möchte ich hiermit tun.

Ich hatte in meinem Redebeitrag eine Passage, in der ich auf die Situation für Homosexuelle in den Maghreb-Staaten einging. Sie enthielt den Satz: Wer Homosexualität offen auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe. Ich erhielt eben den Vorläufigen Stenografischen Bericht. An dieser Stelle ist im Vorläufigen Stenografischen Bericht der Zuruf von Andreas Gehlmann, AfD-Fraktion, vermerkt: Das sollten wir in Deutschland auch machen!

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das ist wider- lich! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Hetze nennen wir das! Hetze! - Cornelia Lüdde- mann, GRÜNE: Das ist unglaublich! - Wei- tere Zurufe)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie gesagt, ich finde, es ist eine Äußerung, die der Öffentlichkeit bekannt sein muss. Liebe Abgeordnete von der AfD, das gibt deutlich Auskunft darüber, welches Menschenbild Sie verfolgen, welche Gesellschaft Sie wollen, und es ist schlichtweg unerträglich.

(Lebhafter Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Damit haben wir die persönliche Bemerkung der Abg. Frau Quade gehört. - Herr Gehlmann, ich habe Ihre Wortmeldung gesehen. Sie ist für diesen Fall, eine persönliche Erklärung bzw. eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung, nicht vorgesehen. Was Sie tun können, ist, das gleiche Verfahren zu wählen, und zwar mir schriftlich mitzuteilen, ob und mit welchem Inhalt Sie eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung machen wollen. Diese könnten wir dann im Anschluss an den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen. - So weit von mir dazu.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände

rung des Kommunalabgabengesetzes

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/40

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/83

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/93

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Kommunalabgabengesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/70

Zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es einen in der ersten Beratung in der 3. Sitzung des Landtages am 31. Mai 2016 vom Einbringer mündlich vorgebrachten Änderungsantrag, der vorsieht, die Gesetzesüberschrift wie folgt zu fassen: „Zweites Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes“.

Nach der ersten Lesung der beiden Gesetzentwürfe in der 3. Sitzung des Landtages am 31. Mai 2016 kam es nicht zu einer Ausschussüberweisung. Demnach entfällt auch die Berichterstattung durch einen Ausschuss, sodass wir direkt in die Fünfminutendebatte einsteigen und danach zum Abstimmungsprozedere kommen können.

Als Erster spricht in der Debatte der Abg. Herr Farle von der AfD. Während er nach vorn kommt, begrüße ich ganz herzlich Damen und Herren in der Weiterbildung am Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt. Herzlich willkommen!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Es liegen heute zur endgültigen Beratung zwei Gesetzentwürfe vor. Der eine Gesetzentwurf ist von der sogenannten Kenia-Koalition. Dieser Gesetzentwurf wird von uns abgelehnt, weil er nicht das erfüllt, wozu er ursprünglich gedacht war, nämlich ein gesetzlich verbindliches Zahlungsmoratorium zu erreichen. Es ist eine Kann-Bestimmung und verlagert die Entscheidungen vor Ort.

Das stellt aber lediglich eine Weiterführung der gegenwärtigen Praxis dar, die wir schon haben. Wenn die Widerspruchsbescheide durch die örtlichen Abwasserzweckverbände beschieden werden und dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht Rechnung getragen wird, dann kommt die Vollstreckung. Ich möchte nicht die ganzen Argumente wiederholen, die dazu bereits angeführt worden sind.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir an dieser Sache ohnehin weiter dranbleiben werden. Wir werden in absehbarer eine weitere Befassung hier im Landtag haben; denn es geht auch um die Bescheide, die die Menschen schon gezahlt haben. Wenn sich beim Verfassungsgericht herausstellen sollte, dass all diese Bescheide verfassungswidrig ergangen sind, möchten wir, dass auch für diese Bürgerinnen und Bürger eine Rückzahlung der aus unserer Sicht unrechtmäßig erhobenen Beiträge - -

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Sie wollen es ohne Zinsen zurückzahlen?)

- Ich rede jetzt nicht über die Zinsen, sondern ich rede über die Rückzahlung der Beiträge, die bei einem entsprechenden verfassungsgerichtlichen

Urteil als unrechtmäßig ergangen zu qualifizieren sind. - Für diesen Fall möchten wir eine Regelung in das Gesetz einbringen, und zwar relativ bald. Wir führen die Diskussion und die Beschlussfassung fort, damit auch diejenigen Steuerpflichtigen, die bereits zur Kasse gebeten worden sind, in den Genuss einer Rückerstattung dieser Beiträge, die unseres Erachtens zu unrecht erhoben wurden, kommen werden.

(Beifall bei der AfD)

Des Weiteren möchte ich auf den Antrag der LINKEN eingehen. Wir haben Ihnen unsere Hand angeboten. Ich habe Sie auch gestern auf der Kundgebung aufgefordert, Ihre Haltung zu überdenken und unsere beiden Anträge in Ihren Antrag zu übernehmen. Ich habe also der LINKEN im Namen der AfD-Fraktion ausdrücklich die Hand entgegengestreckt, hier erstmalig eine gesetzliche Beschlussfassung herbeizuführen, die ein verbindliches Moratorium vorsieht, was mit den Stimmen der AfD-Fraktion - -

Wie bekannt ist, sind wir heute mit 24 Stimmberechtigten vertreten. Ich weiß nicht, wie viele es bei Ihnen sind. Wir kämen vielleicht zusammen auf 40 Stimmen. Vielleicht sind auch einige Damen und Herren bei der CDU oder auch bei der SPD dabei, ihr linkes Herz für die Bevölkerung zu entdecken. Wenn Sie, also nur ein paar, mit uns zusammen dafür stimmen würden, hätten wir die einmalige Chance, als Opposition einmal eine Mehrheitsentscheidung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger herbeizuführen.

(Beifall bei der AfD)

Ich habe aber - - Moment, überziehe ich schon wieder?

Noch nicht.

Ich habe kein Signal von Ihnen gehört, dass Sie auf unseren Vorschlag eingehen wollen. Jetzt überlegen Sie es sich gut: Wenn Sie unserem Änderungsantrag mit den null Zinsen, die wir fordern, der der weitergehende ist, nicht folgen wollen, wenn Sie also die ausgestreckte Hand ablehnen,

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Ausgestreckte Hand! Überlegen Sie sich mal, was Sie sa- gen! - Zuruf von der AfD)

werden wir trotzdem heute dem Antrag der LINKEN zustimmen, weil wir keine ideologischen Barrieren in unserem Kopf und kein Brett vor dem Kopf haben. Wir werden ihm zustimmen, damit die Menschen zumindest ein Mindestmaß bekommen: ein verbindliches Moratorium bis zur Ent

scheidung des Landesverfassungsgerichts. Das ist ja etwas weniger, als hätten Sie den Rechtszug des Bundesverfassungsgerichtes einbezogen.

Dann möchte ich einmal sehen, wie darüber in der Bevölkerung diskutiert wird, dass Sie einfach aus einer generellen Verweigerungshaltung heraus die Zusammenarbeit mit uns ablehnen und sich dann auch noch als Opposition bezeichnen. Sie sind nämlich gar keine Opposition!

(Beifall bei der AfD)

Sie machen Schauanträge, Schauanträge ohne Sinn und Zweck. - Danke sehr.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der LINKEN)

Ich sehe eine Wortmeldung vom Fraktionsvorsitzenden der LINKEN Herrn Knöchel. Es könnte eine Frage oder auch eine Intervention sein, das wollte ich Ihnen bloß kurz andeuten. Herr Knöchel hat das Wort.

Eine Kurzintervention, Herr Präsident. - Punkt 1. Wir haben den Antrag der AfD geprüft und haben festgestellt, dass er für die Sache nicht zielführend ist, was die Frage des Bundesverfassungsgerichts angeht. Denn zu dem Zeitpunkt, zu dem wir ein Moratorium beschließen, müssen wir Bezug nehmen auf ein anhängiges Verfahren. Es ist kein Verfahren in der Sache beim Bundesverfassungsgericht anhängig.