Protokoll der Sitzung vom 19.12.2018

Es ist mehrfach gesagt worden: Wir setzen darauf, dass es im Rahmen der Ausgestaltung des Härtefallfonds, über den derzeit in Berlin verhandelt wird, zu einer Lösung kommen wird. Deshalb ist es gut, dass das Land Sachsen-Anhalt hierzu den gemeinsamen Antrag der Bundesländer unterstützt.

Auch die Ministerkonferenzen haben sich bereits mit dem Thema beschäftigt und dazu positioniert. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass wir mit dem Härtefallfonds, der aus Steuermitteln finanziert wird, zu einer Lösung kommen. Es kann nicht sein, dass Frauen, die zu DDR-Zeiten geschieden worden sind und die nicht oder nur teilweise in ihrem Berufsleben gearbeitet haben, mit der Grundsicherung leben müssen.

Es besteht Handlungsbedarf, deshalb haben wir für den Antrag, den DIE LINKE heute eingebracht hat, grundsätzlich nicht nur Sympathie, sondern wir sind sogar dafür. Frau Ministerin und die Landesregierung setzen sich dafür ein, dass wir im Rahmen des Härtefallfonds in Berlin zu einer Lösung kommen. - In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Steppuhn, es gibt zwei Nachfragen. - Ich bitte um Verständnis, dass ich bei einer Dreiminutendebatte nur eine Wortmeldung pro Fraktion zulasse. Herr Siegmund hat das Wort.

Lieber Kollege Steppuhn, ich wollte nur eines anmerken: Sie haben gerade die persönliche Privataussage von Herrn Meuthen

(Zurufe von der LINKEN und von der SPD)

als allumfassend für die Partei interpretiert. Das freut mich natürlich. Denn jetzt mache ich es einmal anders herum und interpretiere einfach mal die Meinung von Thilo Sarrazin als pure SPDMeinung.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Das ist aber nicht der Vorsitzende! - Weitere Zurufe von der SPD)

Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass die SPD-Fraktion heutzutage voll und ganz unserer AfD-Linie entspricht. Ab sofort werde ich diesen Stempel Ihrer SPD-Fraktion aufdrücken. Ich bin sehr froh, Herr Steppuhn, dass wir ab sofort bei der Migrationspolitik völlig einer Meinung sind. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Herr Kollege Siegmund, da müssen Sie irgendetwas falsch verstanden haben. Ich habe nur deutlich gemacht - natürlich können Sie sagen, Ihr Vorsitzender hat eine Privatmeinung -,

(Zuruf von der AfD: Das stimmt doch!)

dass die AfD überhaupt keine rentenpolitischen Vorstellungen hat.

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

Wir haben Sie schon mehrfach aufgefordert, dazu eine inhaltliche Debatte zu führen. Sie haben auch nicht dargelegt, wie denn Ihr Rentenkonzept aussieht. Das haben wir schon bei verschiedenen Anlässen erlebt.

(Oliver Kirchner, AfD: Auch das ist nicht richtig!)

Es gibt noch eine kurze Nachfrage.

Dem möchte ich ganz klar widersprechen, und zwar liegt seit April 2017 die Konzeption der AfDFraktion zur Bürgerversicherung und zur Volksrente vor. Das widerspricht voll und ganz Ihrer Aussage.

(Beifall bei der AfD)

Dennoch bleibt das stehen, was Ihr Vorsitzender in dem Interview am 15. Dezember 2018 in der „Welt“ gesagt hat. Für mich ist der Vorsitzende einer Partei nicht irgendjemand, sondern er ist der Vorsitzende einer Partei.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Damit haben wir diesen Debattenbeitrag absolviert. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Bahlmann noch einmal die Chance, in die Debatte einzugreifen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Man muss schon ganz genau hinhören, um die Feinheiten in der Debatte zu selektieren. Ich glaube, dass heute genau hingehört wurde von den betroffenen Frauen, die übrigens im Landtag von Sachsen-Anhalt sind.

Es geht um Frauen, die zum Teil mit 76 Jahren noch immer arbeiten müssen, um mit ihrer Rente irgendwie über die Runden zu kommen. Es tut mir sehr leid, dass diesen teils hochbetagten Frauen nicht die notwendige Unterstützung zuteilwird, die es braucht, um angemessen leben zu können. Das finde ich sehr schade.

Etwas optimistischer stimmen mich die Ausführungen der Ministerin Frau Grimm-Benne. Es bleibt aber abzuwarten, was daraus wird. Ich kann schon heute sagen: Wir werden Sie immer wieder daran erinnern.

Um Herrn Krull den Ursprung unseres Antrages mitzuteilen: Es war nicht der Brief der in der DDR geschiedenen Frauen, sondern ganz einfach die Antwort des Ausschussvorsitzenden für Arbeit, Soziales und Integration, die für uns sehr unzulänglich war.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist der Grund für unseren Antrag gewesen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann sind wir mit der Debatte fertig. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3710 ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE und jetzt auch die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag. Dazu habe ich vernommen, dass Sie, Herr Krull, bei der Überweisung des Alternativantrages einen zweiten Ausschuss genannt haben.

(Tobias Krull, CDU: Ja!)

- Und welchen?

(Tobias Krull, CDU: Recht, Verfassung und Gleichstellung!)

- Okay. - Das bedeutet, dass der letzte Satz dieses Alternativantrages ergänzt wurde und eine Überweisung nicht nur in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration, sondern auch in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erfolgen soll.

Über den nunmehr mündlich geänderten Alternativantrag lasse ich jetzt abstimmen. Wer für diesen Alternativantrag der Koalitionsfraktionen

stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Dann ist dieser Alternativantrag mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 19

Beratung

Verbot der Roten Hilfe

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/3714

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3739

Einbringer des Antrags der AfD-Fraktion ist der Abg. Herr Poggenburg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion verfolgt die Rote Hilfe - ich zitiere - „in ihrer Gesamtheit linksextremistische und mithin verfassungsfeindliche Ziele in unterschiedlicher Intensität.“ Ihre Aktivitäten werden daher als Bestrebungen gegen die Verfassungsgrundsätze eingestuft. So sei das Eintreten der Roten Hilfe für eine sozialistischkommunistische Staats- und Gesellschaftsordnung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. - So ist es in der Ausgabe der „Jungen Freiheit“ vom 2. August dieses Jahres zu lesen.

(Zurufe von Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

- Herr Striegel, es kann sein, dass Ihnen die Zeitung nicht gefällt. Sie lesen nur das „Neue Deutschland“ und die „Junge Welt“ oder linke Propagandablätter; das ist uns schon klar.

Kurzum: Die Rote Hilfe ist eine hoch linksextremistische Organisation, die seit Langem vom Verfassungsschutz beobachtet und als Gefahr für unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eingestuft wird. Daher verwundert es auch nicht, dass Innenminister Seehofer Ende des letzten Monats ankündigte, die als verfassungsfeindlich eingestufte Organisation Rote Hilfe verbieten lassen zu wollen.