Protokoll der Sitzung vom 19.12.2018

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Machen Sie das, das würde vielleicht etwas bringen!)

aber wir sind kurz vor Weihnachten und Frau von Angern als Kollegin schüttelt schon den Kopf. Dann lassen wir das einmal sein.

Ich sage Ihnen noch einmal: Entscheidend ist am Ende, ob Sie in einer Vollstreckungsurkunde die betroffenen Personen haben, gegen die Sie vollstrecken wollen oder nicht. Und diejenigen waren darin nicht genannt.

Ob die Personen dort polizeilich vernünftig gemeldet waren oder nicht, das liefere ich Ihnen gern nach. Das hat für die Vollstreckungshandlung per se auch keine Rolle gespielt.

Herr Rausch, haben Sie noch eine kurze Nachfrage?

Ja, auf die Frage, ob die dort gemeldet waren oder nicht, habe ich noch keine Antwort bekommen.

Ich habe gesagt, das liefere ich Ihnen nach,

(Dr. Katja Pähle, SPD: Zuhören!)

weil ich mich mit der Vollstreckungshandlung beschäftigt habe und nicht so sehr mit der Frage, ob jemand einwohneramtsmäßig, so heißt das - -

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die waren da nicht gemeldet!)

- Ja, das sei jetzt dahingestellt.

Es mag doch sein, dass dort auch Rechtsverstöße in irgendeiner Art und Weise, wie auch immer, stattgefunden haben. Wir haben gerade auch schon das Parkverbot besprochen. Das hat nur eben nichts mit der Vollstreckung von Wohneigentum zu tun.

Dann gibt es noch eine Frage von Frau Quade.

(Zurufe von der AfD)

Ja, das ist eben der Rechtsstaat.

Herr Minister, ich habe Ihre Ausführungen zur Rechtslage sehr interessiert verfolgt. Ich habe eine Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass man - wenn ich mir den Ablauf noch einmal vor Augen halte und die Schilderungen, die auch in Ihrer Rede enthalten waren - unter dem Strich sagen kann, dass HWG und Gerichtsvollzieherin schlichtweg grobe Verfahrensfehler begangen haben und es deswegen nicht zu einem erfolgreichen - in Ihrem Sinne - Räumungseinsatz gekommen ist?

Die HWG hatte einen nicht ausreichenden Titel. Das ist nicht ganz einfach. Sie hätte das sozusagen erneut beantragen müssen, zumal die Polizei im Beisein der Gerichtsvollzieherin Sorge dafür getragen hat, dass die Personalien der betroffenen Personen vorhanden waren. Dann hätte man einen weiteren Räumungstitel beantragen müssen. Die Gerichtsvollzieherin ist von uns bei der Feststellung der Personalien unterstützt worden. Nach unserer Rechtsauffassung hätte sie dort nicht vollstrecken dürfen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Also: ja!)

Also: ja.

Gut, sie hätte nicht vollstrecken dürfen.

Ich sehe aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der CDU keine weiteren Nachfragen. Damit ist die Fragerunde an den Minister beendet und wir können in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Erben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Werte Antragsteller von der AfD, es

wäre konsequent gewesen, wenn Sie diesen Antrag zurückgenommen hätten, spätestens heute.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Es entsprang im Übrigen nicht Ihrer Initiative, Herr Lehmann, sondern einer Initiative von einer der Koalitionsfraktion, dass das Ganze im Innenausschuss aufgerufen worden ist. Wenn Ihre Vertreter dort aufmerksam gelauscht hätten, dann hätten Sie diesen Antrag vermutlich gar nicht erst formuliert.

Ich glaube, nicht einmal die AfD wird von mir behaupten, dass ich mit Hausbesetzern sympathisieren könnte.

(Zuruf von der AfD: Ah!)

Das, glaube ich, werden selbst Sie nicht behaupten.

(André Poggenburg, AfD: Da bin ich mir nicht sicher!)

Aber Ihnen sei ins Stammbuch geschrieben, dass Rechtsstaat und rechtsstaatliches Handeln keine Einbahnstraße ist. So wie natürlich die Forderung berechtigt ist, dass zum Schutze des Eigentums auch Titel vollstreckt werden, und die Polizei dafür auch Vollzugshilfe leistet, so ist natürlich in der anderen Richtung auch zu beachten, dass das dann, wenn etwas erkennbar rechtswidrig wäre, nicht durchgeführt wird. Insofern halte ich die Entscheidung der Führung der PD Süd für absolut berechtigt.

Herr Lehmann, ich kenne die handelnden Personen langjährig sehr gut. Das sind keine Einsatzverhinderer, und zwar keiner der in diesem Zusammenhang handelnden führenden Polizeibeamten.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD)

Jetzt will ich ganz kurz auf Ihren Antrag zurückkommen und noch einmal untermauern, warum Sie den nun wirklich hätten zurücknehmen können. Sie wollen die „Hasi“ umgehend räumen. - Nach meiner Kenntnis gibt es da nichts mehr zu räumen.

Sie wollen, dass die diesbezügliche Vollzugshilfe vollumfänglich durchgeführt wird. - Ohne Räumung keine Vollzugshilfe.

Und Sie wollen dem Innenminister eine Missbilligung aussprechen. - Es gibt nichts zu missbilligen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deswegen - letzte Chance -: Nehmen Sie Ihren Antrag zurück! Wir werden ihn ablehnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Quade.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter den befremdlichen Anträgen, mit denen die AfDFraktion dieses Parlament befasst, ist dieser inzwischen durch die Zeit und die Tatsachen überholte schon von besonderer Dümmlichkeit.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das Zacho- meter hat weit ausgeschlagen!)

Ich bin froh, dass sich inzwischen ein neuer Standort für die „Hasi“-Aktivistinnen in Halle gefunden hat, die daraufhin das Gelände in der Hafenstraße 7 der Eigentümerin übergeben haben. Mein Dank gilt allen in Halle, die sich weiterhin für kulturelle Freiräume in Halle und für das Recht auf Stadt einsetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn in der Tat, Städte sind nicht nur für diejenigen da, die sie sich kaufen können.

Der vorliegende Antrag und seine Begründung zeigen erneut, was wir auch im Innenausschuss sehen mussten, nämlich dass die AfD-Fraktion den Sachverhalt weder verstanden hat noch ihn verstehen wollte. Ich kann mir vorstellen, dass es Herrn Lehmann und seine Kollegen überrascht, dass Polizeibeamte, übrigens im Dienst wie privat, nicht einfach zu Gewalt greifen dürfen,

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

sondern dass es dazu rechtliche Grundlagen braucht. Umso mehr ist es beruhigend, dass sich die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zutreffend mit der Rechtslage befasst hat und entsprechend gehandelt hat. Dies war, anders als im Antrag der AfD behauptet, eben gerade nicht rechtswidrig, sondern zwingende Konsequenz aus der Bindung einer staatlichen Gewalt an das Gesetz.

Zu der Rechtslage hat der Innenminister in meinen Augen zutreffend und umfassend ausgeführt. Daher einige Bemerkungen zu den Vorgängen in Halle. Irritierend ist angesichts dieser doch recht übersichtlichen Rechtslage nicht nur, dass ein kommunales Wohnungsbauunternehmen einen Polizeieinsatz auslöst, ohne vorher seine rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wie etwa die Auskunftsklage. Irritierend ist auch das Vorgehen der Gerichtsvollzieherin und irritierend ist insofern ebenfalls die Pressemitteilung des Präsidenten des Amtsgerichtes Halle.

(Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE)

Zu all dem kann man Fragen haben. Wir haben sie formuliert. Wir machen das mit Kleinen Anfragen, wie man das im Parlament normalerweise und seriös tut.

Wenn wir uns über den Innenminister und die „Hasi“ unterhalten wollen, tue ich das immer gern. Das haben wir in der letzten Landtagssitzung intensiv gemacht; das war eine politische Debatte. Dann wäre über aus der Luft gegriffene Vorwürfe zu reden. Wenn es um Kritik am Einsatz der Polizei gehen sollte, müssten wir darüber sprechen, warum parlamentarischen Beobachtern zeitweise der Zugang verwehrt wurde und Journalistinnen an ihrer Arbeit gehindert wurden.